eBay Artikel weicht von der Beschreibung ab - Rechtsschutzversicherung vorhanden

    • eBay Artikel weicht von der Beschreibung ab - Rechtsschutzversicherung vorhanden

      Hallo liebe Auktionshilfe User!




      Ich hoffe, dass ich euch mein Anliegen schildern darf: Ich habe ein gebrauchtes Turnschuhpaar privat ersteigert und Sie sind endlich angekommen.


      Nun stelle ich fest dass das Modell gänzlich von der
      Artikelbeschreibung abweicht und ausserdem noch die Größe falsch
      angegeben war.
      Habe eine 42,5 laut Artikelbeschreibung gekauft, gekommen ist eine 41,
      also eine eineinhalbe Nummer kleiner.


      Natürlich könnte man jetzt sagen dass ich aus Kulanz darüber hinweg
      sehen soll, da der Verkäufer aber kein Interesse auf Kommunikation hat,
      mich 2 Wochen nach Bezahlung warten lies und er zudem mir noch mehr
      Versand abgerechnet hat als angegeben, würde ich gerne auf eine
      Minderung bestehen.



      Wie sollte ich fortfahren, bzw. Hat einer von euch Erfahrung in dem
      Gebiet? Bezahlt habe ich per Banküberweisung also kann ich leider keinen
      Käuferschutz nutzen.


      Vielen Dank und einen schönen Abend euch noch! Ich habe eine Rechstsschutzversicherung, soll ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten?
      Danke und Grüße
      Grüße aus Mainz
    • Artikelnummer?

      Bei einem anderen Modell in einer anderen Größe gehe ich von einer Verwechslung aus.

      Auch bei einer Überweisung und ohne den "PP-Käuferschutz" kann man einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden.
      Schon mal im Telefonbuch nachgesehen? Man kann auch auf diesem Weg mal höflich anfragen, wenn jemand auf schriftlichem Weg ein Kommunikationsproblem zu haben scheint.
    • Ich mag hier auch keine Verteidigungsreden lesen.
      (Fast) jedes Paar Schuhe, dass du im Laden kaufst würde bei eBay unter Gebrauchtware fallen, weil sie alle schon mal zur Anprobe getragen wurden.

      Edit:
      Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurdest du genau zu diesem Thema auch schon einmal von mir angemahnt.
    • Tut mir leid, aber da fehlt mir auch jegliches Verständnis - gebrauchte (!) Schuhe im Netz kaufen und dann mit "Rechtsschutz" und "Wertminderung" hier ein Fass aufmachen. Über welchen "Wert" sprechen wir denn hier überhaupt - geht's denn noch ???

      Ehrlicher Rat ?

      Trete die Treter in die Tonne und verwende die Zeit, die Du hier für Postings und mit möglichen Rechtsanwaltbesuchen usw. verschwendest, um einen Anbieter neuer (!) Schuhe mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden - am besten in Deiner näheren Umgebung, da kannst Du dann auch gleich anprobieren´und hast keinen Ärger mit unpassenden Größen - oder falls die Kohle nicht reicht, gibt's bei Dir sicher auch irgendwo einen Rotkreuz-Secondhand.

      Wenn das Ganze hier jetzt aber noch juristisch ausgeschlachtet wird, dann kann ich nur sagen "typisch deutsch".

      Sorry.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Camouflage ()

    • Marky12 schrieb:


      Vielen Dank und einen schönen Abend euch noch! Ich habe eine Rechstsschutzversicherung, soll ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten?
      Danke und Grüße
      Dieses Sprichwort kennste doch > mit Kanonen auf Spatzen ballern...

      Die olle Eule hats schon angedeutet, ick würde trotzdem nochmals mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage deutlicher klarlegen und ihm erklären das du nicht die Schuhe bekommen hast die du eigentlich gekauft hast und du, wenn keine adäquate Lösung gefunden wird einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel melden mußt und das nur weitere unnötige Unannehmlichkeiten mit sich ziehen wird.
    • Mal unabhängig vom Wert und den Befindlichkeiten in Sachen "gebrauchte Schoaken".... der VK hat das zu liefern was er angeboten hat. Seine Rechte KANN man selbstverständlich geltend machen...

      erstmal schickt man eine Mahnung mit Fristsetzung schriftlich....

      - weitere Schritte sollte man sich reiflich überlegen, lohnt sich der Aufwand denn wirklich?



      Ach ja.... wenn ich so sehe was auf diversen TM so an Tretern angeboten wird UND GEKAUFT(!), komm ich mir immer dämlich vor, dass ich das meiste gebrauchte Schuhwerk wegschmeisse. Und nicht in den Schuhcontainer sondern in den Müll.....
    • Camouflage schrieb:

      Wenn das Ganze hier jetzt aber noch juristisch ausgeschlachtet wird, dann kann ich nur sagen "typisch deutsch".
      Ich glaube, dass in Deutschland ein sehr großer Teil Prozesse geführt werden " schon aus Prinzip! " Wenn man den Prozesshanseln einen Riegel vorschieben könnte, hätten die Gerichte mehr Zeit für Wichtiges.
      Ist zwar OT, aber mußte mal raus.

      Zum Thema: Es kann natürlich sein, dass der TE ein Paar seltene Schuhe als Sammlerstücke gefunden hat. Dann relativiert sich das mit Emmentaler und so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hehnlein ()

    • Hehnlein schrieb:

      Ich glaube, dass in Deutschland ein sehr großer Teil Prozesse geführt werden " schon aus Prinzip! " Wenn man den Prozesshanseln einen Riegel vorschieben könnte, hätten die Gerichte mehr Zeit für Wichtiges.
      Ist zwar OT, aber mußte mal raus.


      Ich denke nicht dass es OT gewesen ist, sonder eben das, was TE in diesem Fall eben möchte da:

      Marky12 schrieb:



      .. da der Verkäufer aber kein Interesse auf Kommunikation hat,
      mich 2 Wochen nach Bezahlung warten lies und er zudem mir noch mehr
      Versand abgerechnet hat als angegeben, würde ich gerne auf eine
      Minderung bestehen.


      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Verstehe ich nicht. 42,5 gekauft, 41 eines anderen Modells erhalten und laut TE könnte man aus Kulanz darüber hinwegsehen oder die Angelegenheit mit Minderung regeln.
      D.h. also, die mit Größe 41 ausgezeichneten Schuhe entsprechen einer 42,5 und passen?
      Oder ist die Größe egal und die Teile sind nur ein Sammlerstück?
      Wie auch immer. Du hast zunächst keinen Anspruch auf Minderung, sondern auf die Schuhe, die du gekauft hast.
      Falls es eine Verwechslung war, dann müsste der VK dir nun die richtigen Schuhe schicken und die Rückversandkosten für die anderen übernehmen.
      Da das alles für den VK 2mal Versandkosten generiert, könnte er dir also auch alternativ mit einer Minderung entgegenkommen. Einen Anspruch darauf hast du aber zunächst nicht.
      Es sei denn, der VK teilt dir definitiv mit, dass er die angebotenen Schuhe gar nicht hat und alleine deshalb eine Ersatzlieferung nicht möglich ist.
      Dann kannst du sofort Rückabwickung oder Minderung vorschlagen.
      Hattest du diesbezügl. überhaupt schon versucht mit dem VK Kontakt aufzunehmen? Wenn ja, dann kannst du nun einen "abweichenden Artikel" melden, u.U. reagiert er dann.
    • Sternchen schrieb:

      Ich habe ein gebrauchtes Turnschuhpaar privat ersteigert


      Sorry für das OT, aber ich muss mal fragen wie pervers man sein muss um sich gebrauchte Schuhe zu kaufen wo der Käse und Hufkrebs anderer Leute drin steckt.....?

      nur weil du das nicht verstehst, ist es also pervers... aha.

      Camouflage schrieb:

      Tut mir leid, aber da fehlt mir auch jegliches Verständnis - gebrauchte (!) Schuhe im Netz kaufen und dann mit "Rechtsschutz" und "Wertminderung" hier ein Fass aufmachen. Über welchen "Wert" sprechen wir denn hier überhaupt - geht's denn noch ???

      es gibt sammler dieser "latschen", ob ihr das nun glauben wollt oder nicht. manche sneakers von zb puma, nike oder so kamen nur in limitierter auflage raus und mittlerweile werden solche sondermodelle oder treter mit nem autogramm drauf schon mal für ein paar tausend USD verkauft. wußtet ihr das?
      ach nee, wußtet ihr nicht, sonst kämen nicht solche grenzwertigen kommentare.

      es geht hier um TURNSCHUHE und nicht um getragene* unterbuxen!
      kriegt euch mal wieder ein und kauft euch ne tüte toleranz.

      btw.:
      die schuhe, die ihr als neu im laden/im web kauft, können auch schon von zig leuten mit käsefüßen anprobiert worden sein...
      ne garantie, daß die immer alle frische socken anhatten, gibt es nicht.

      *für getragene damenunterwäsche gibts übrigens tatsächlich interessenten, aber die tummeln sich kaum bei ebay.

      Sternchen schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Sternchen,
      unterlasse bitte solche unqualifizierten und diffamierenden Kommentare.

      Was ist daran diffamierend das ich mir keinen Fußkäse anderer Leute anziehen würde, ich sehe sowas bei Ebay öfter und hätte dazu gerne mal eine Antwort wie man sich sowas antun kann.....


      du brauchst nur n paar schuhe kaufen ohne sie im laden anzuprobieren und dann zuhause nach feststellen, daß dir die treter nicht passen.
      weil du damit aber schon rumgelaufen bist, sind die dann gebraucht.
      darüber hinaus bietet heute jedes supermarkt-sortiment eine auswahl an desinfektionsmitteln, reinigern usw., mit denen man jegliches "leben" abtöten und die treter reinigen kann. es gibt sogar leute, die stecken ihre turnschuhe in die waschmaschine - echt wahr.

      außerdem:
      ein bißchen dreck hat noch keinem geschadet - im gegenteil: kinder, die so richtig im dreck wühlen dürfen, kriegen weniger allergien, asthma, neurodermitis usw. als die, wo mutti ständig mit desinfektionsmittel hinterher ist und zuhaus ständig putzt.


      @TE
      wenn du das von privat gekauft hast, wird der die schuhe wahrscheinlich nicht nochmal haben, aber fragen solltest du in jedem fall. sollte das ein versehen gewesen sein, kriegt er die treter zurück (gibt dir das geld, damit du die zu ihm zurückschicken kannst) und schickt dir dann die richtigen.
      falls der sich tot stellt:
      abweichenden artikel melden und abwarten. manche regen sich erst dann, wenn das über einen streitfall läuft. passiert nix: fall an ebay weitergeben und nach der ebay-mitteilung dazu entsprechend bewerten. die mitteilung musst du abwarten, sonst kann es passieren, daß deine bewertung gelöscht wird.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside, während bei Rückabwicklung "Zug um Zug" gilt, was heißt, dass im Fernabsatz beide möglichst gleichzeitig die Rückgewähr der erhaltenen Leistung einleiten, ist mir bei einer Reklamation wegen Falschlieferung nicht bekannt, dass der K zunächst die falsche Ware zurückzusenden hat.
      Es müsste völlig ausreichend sein, wenn der K durch Fotos die Falschlieferung belegt und der VK daraufhin durch Lieferung der richtigen Ware den Kaufvertrag überhaupt erfüllt.
      Idealerweise legt er dieser Sendung das Rückporto für die Rücksendung der falschen Ware bei.
      Dieses "erst Zurücksenden und Prüfen durch den VK" ist doch nur notwendig, wenn der Fehler nicht anders zu belegen ist.