EBAY sperrt ein Konto lebenslang - ich brauche mal eure Meinung

    • Hier ist der Thread von Löschbert:

      Gewerbliches E-Bay Konto gesperrt

      Löschbert:
      Post 5 etc:


      Was jeder billige Betrüger schafft, wirst Du ja wohl auch können. Solange ebay dich nicht darauf verklagt, dich nicht neu anzumelden... Und selbst wenn - WTFC?

      Ok, nun aber mal die Edelvariante der multiplen Persönlichkeitsspaltung. Wir nehmen uns also ein nettes Büro (genauer einen Briefkasten) so wie es alle dubiosen Betrüger machen. Vorschlag: im Boulevard Royal 22-24, 2449 Luxemburg sitzen so viele Betrüger, da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an.

      Natürlich setzt man sich in den Briefkasten nicht selber rein. Abgesehen davon, dass so ein Briefkasten klein, eng, dunkel, kalt und zugig ist, müsste man ja sonst auch seinen Namen (der bei ebay eventuell auf der Blacklist steht) angeben. Man setzt sich da mit der Ebayumgehungs-Onlinehandelsgesellschaft uG rein. Die steht auf einem Papier, das in so 'nen Briefkasten prima reinpasst und die meldet auch den Account an. Als neugeborene juristische Person hat sie ja keine Sperre. Dabei will ebay natürlich wisssen, wer die vertretungsberechtigte Person der Ebaysperrenumgehungs-Onlinehandelsgesellschaft uG ist. Vertreten wird die Ebaysperrenumgehungs-Onlinehandelsgesellschaft uG durch die freundliche (und insbesondere ebenfalls juristische) Person der Ebaysperrenumgehungs-Onlinehandelsverwaltungsgesellschaft uG. Kann ich auch nix für, dass der Vertretungsberechtigte keine natürliche Person ist. Wer bei der Ebaysperrenumgehungs-Onlinehandelsverwaltungsgesellschaft uG der GF ist soll ebay im HR nachschauen, die Verwaltung uG selber ist ja gar kein ebay-Mitglied. Geht ebay also eigentlich gar nix an.

      Neues Bankkonto, neuer Paypal-Account (wenn man sich den Dreck überhaupt antun will) Ist sowieso erforderlich, weil es sich dabei um eine andere Person handelt, nicht um dich. Und zukünftig gewöhnst Du dir im Umgang mit ebay gefälligst eine gewisse Paranoia an. Flash? Auf ebay? NÖ! Kein Flash, keine Flash-Kekse. HTTP-Kekse werden beim Schliessen des Browsers entsorgt, der Verlauf wird genauso geputzt wie der Cache. Die Referrer-Weitergabe lässt sich in einem Browser auch abstellen. Am besten sowohl für http als auch https. Danach ab in die Tiefen der Hardware und die Seriennummernerkennung von CPU und HDD abwürgen, das selbe gilt für die MAC-Adresse der Netzwerkkarte. Die muss auch nicht nach draussen gefunkt werden. Eventuell packst Du dir dazu dein Wintendo in die Sandbox eines Linux-Systems. Einstellen, Käufe verwalten etc über ein ebayfremdes Drittunternehmen (z.B. etope. afterbuy ist ebay) dann kann ebay lange rätseln, wer da einstellt, die Daten kommen schliesslich vom freshworx-Server. Du nix IP, Du nix Standort. Wenn Du sichererer gehen willst nutzt Du ausserdem einen anonymen Proxy, wenn Du dich bei ebay direkt einloggst.

      Achso - 'ne neue Telefonnummer wirst Du auch brauchen. Registrierte Prepaid-Karten gibts bei ebay für wenig Geld im Hunderterpack. Das Problem ist nämlich, dass ebay dich gelegentlich anrufen will, wenn Du denen jede Möglichkeit nimmst, deinen Rechner zu identifizieren. Machen sie bei mir andauernd. Andererseits: wenn die dauernd den Rechner nicht erkennen, über den Du dich regelmäßig bei denen einloggst, dann weisst Du schon mal, dass deine Paranoia hinsichtlich der Rechnerkonfiguration die gewünschte Wirkung erzielt hat.

      Wenn ich nicht will, dass ebay weiss, wer ich bin, dann kann ich das auch zuverlässig verhindern. Meistens reicht aber schon das Eröffnungsgambit mit den beiden Firmen. Schliesslich hat ebay wichtigeres zu tun als bei einem neuangemeldeten gewerblichen Account eines Unternehmens gegenzuprüfen, ob der GF der vertretungsberechtigten juristischen Person des Mitglieds schon mal bei ebay gesperrt wurde. Geld umschaufeln zum Beispiel. Scheisse programmieren. Idiotische Regelungen aufstellen. Und was dergleichen Zerebralflatulenzen mehr sind.

      Falls ebay dann doch irgendwann auf die Idee kommt, da mal ganuer nachzuschauen und den Account doch mal wegen unerlaubter Neuanmeldung sperrt - tja, wie sagte der Swinegel zum Hasen? Ick bün all do.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Katjago schrieb:

      @alte_eule
      ich weiß nicht, ob man sich EBAY gegenüber Schadensersatzpflichtig macht wenn man sich über das Verbot einfach hinwegsetzt.
      Das ist eigentlich auch meine Hauptsorge. Wenn das Konto nur wieder gesperrt wird, dann würde ich das einfach versuchen.


      So weit sind die nun auch noch nicht, dass sie die Einnahmen von Einstellgebühren und Provisionen als eigenen Schaden geltend machen, nur weil sie von der falschen Person kommen. Das sehen die ganz pragmatisch. Geld stinkt nicht.
    • Der Account für den dir ausdrücklich auf Anfrage der Verkauf erlaubt wurde, das ist aber nicht der mit dem Limit, sondern der mit Status oder Aussicht auf Top-VK oder?
      Es kommt auf die genaue Wortwahl der Mail an, aber grundsätzlich sehe ich es wie Pandarul.
      Du hast nachgefragt und die Erlaubnis wurde dir bestätigt.
      Ob das lange gut geht, ist natürlich fraglich. Aber für den Abverkauf der noch gelagerten Ware könnte es reichen. Ich würde es, je nach Aussage in dieser Mail, wahrscheinlich wagen.

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    • Und ja, du kannst einfach neu firmieren. Sinnvoll wäre es, den Provider zu wechseln, die Rechner neu aufzusetzen und die Finger von den alten Accounts zu lassen, sobald deine neue UG an den Start geht. Umfirmieren halte ich für fragwürdig, da die neue GmbH dann wenigstens Rechtsnachfolger wäre. Aber es verbietet deiner existierenden GmbH ja nun keiner, eine UG damit zu beauftragen, Dinge gegen Provision über eBay zu verticken. Die Einnahmen steckst du dann in das Stammkapital und firmierst bei 25k die UG in eine GmbH um, die dann zufälligerweise das selbe Geschäft betreibt wie die alte.
    • Katjago schrieb:

      ...
      Leute eines kann ich euch sagen. Bei EBAY weiß A nicht was B macht. Ich habe das Gefühl, ich spreche eigentlich nur mit einem Computer der sich mal eben dazu entschlossen hat einen der wichtigsten Vertriebskanäle für mich zu schließen und über Existenzen entscheidet.

      Das liegt wohl eher daran, daß sich die meisten eben nur den einen Vertriebskanal aufgebaut haben. Wenn dann der Marktzugang eingeschränkt wird oder wegfällt, ist das die logische Konsequenz.

      Katjago schrieb:

      ...
      Es war bei mir so, dass ich in allen Accounts als GmbH auftrat. Auf die Nachfrage ob denn jetzt die Person oder die GmbH gesperrt wurde, teilte man mir ein einer „automatisierten“ Email mit, dass die Sperre personenbezogen ist. Ok aber ist die GmbH juristisch betrachtet nicht auch eine Person?

      Ja, ist sie.

      Es scheint sich bei Dir ja um eine geschäftsführende Gesellschafterin zu handeln. Warum also fragst Du nachdem Unterschied bzw. willst diesen überhaupt machen?



      *alte_eule* schrieb:

      Welche "ernsten Konsequenzen" fürchtest du denn?
      Die schlimmste 'Drohung' ist das Hausverbot. Das erlegst du dir doch gerade selbst auf, wenn du nicht mehr über die Plattform handelst.
      ...

      Das sollten die gleichen Konsequenzen sein, die auch ein "Abbruchjäger" mit Handelsverbot bei eBay hat.

      Oder gibt es eine andere Erklärung, warum hier dann auf einmal wirksame Kaufverträge vorliegen?

      Laurynn schrieb:

      Ürgs... Jetzt kommen wir in einen Bereich, in dem ich mich nicht auskenne... Als Einzelpersonen sollte es ihnen normalerweise möglich sein, weiterhin Handel zu treiben... Problem ist, dass die möglicherweise intern trotzdem als verbunden geflaggt sind, wenn sie sich zB. mit ihren privaten Accounts auch gelegentlich von den Firmenrechnern eingeloggt haben.
      ...

      Das viel größere Problem wird dann aber sein, daß hier nicht als Einzelperson/Privatperson verkauft werden kann, wenn ein gewerbliches Unternehmen dahintersteht. Da ist die Abmahnung wegen fehlender Anbieterkennzeichnung u.a. schon sicher.

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    • Laurynn schrieb:

      Ürgs... Jetzt kommen wir in einen Bereich, in dem ich mich nicht auskenne... Als Einzelpersonen sollte es ihnen normalerweise möglich sein, weiterhin Handel zu treiben.

      "Person" bezeichnet im deutschen eine natürliche Person, aber ebenso eine juristische Person. Eine natürliche Person bist z.B. Du. Eine juristische Person ist in der Regel eine Kapitalgeselschaft aber auch ein eingetragener Verein. (Ausnahme: ebay. Das ist eine widernatürliche Unperson - per Definition aber auch eine Person...)

      Bezeichnend für die Person ist ihre eigenständige Rechtsfähigkeit. Das heisst: sie kann Träger von Rechten und Pflichten in eigenem Namen sein.

      ebay unterscheidet in den AGB sogar ausdrücklich zwischen den Personenarten:

      Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
      Müsste ich nun klagen, würde ich feststellen, dass eine (juristische) Person xy GmbH mit der Person ab uG hinsichtlich der Anmeldung des ebay-Nutzerkontos ganz einfach gar nichts zu tun hat. Und zwar...


      Laurynn schrieb:

      Problem ist, dass die möglicherweise intern trotzdem als verbunden geflaggt sind, wenn sie sich zB. mit ihren privaten Accounts auch gelegentlich von den Firmenrechnern eingeloggt haben.

      ...völlig unabhängig davon, ob die beiden mal irgendwann den selben Rechner benutzt haben. Ich bin ja auch nicht das Internetcafe, von dem aus ich die Accounts anmelde. Klar - kann sein, dass beide den selben Geschäftsführer oder Gesellschafter haben, aber wenn die AGB von mir fordern

      Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss
      ...dann nenne ich natürlich die vertretungsberechtigte Person namentlich. Wenn das ebenfalls eine juritsische Person ist - naja... nicht mein Problem. Auch die hat einen Namen. Steht im "Taufregister" der juristischen Personen, besser bekannt als Handelsregister. Deren geschäftsführenden Gesellschafter muss ich ebay aber nicht nennen. Ich kann es nicht mal. Kein Feld dafür da.


      Laurynn schrieb:

      In dem Fall sollte man aber eigentlich (theoretisch) eine Handhabe haben, gegen die Sperrung Einspruch einzulegen... ?(

      In so einen Fall würde ich relativ kurz angebunden antworten. Unterlassungserklärung einfordern (darauf reagiert ebay nicht) einstweilige Verfügung besorgen und dann Feststellungsklage, dass die Person noch nie einen ebay-Account angemeldet hatte, der gesperrt wurde und daher die einseitige Vertragskündigung durch ebay eine unerlaubte Handlung darstellt.

      Ich hab es im anderen Thread ja schon mal geschrieben: so schnell wie die juristischen Personen notfalls aus dem Boden sprießen kann ebay die gar nicht killen. Und schlimmer (hab ich dort nicht geschrieben): jede dieser Personen kann ebay so heftig in den Geldbeutel treten, dass es ebay definitiv weh tut. Denn wird die Sperre damit begründet, dass die "Person" bereits gesperrt war, läuft ebay auf seinen eigenen AGB auf. Dem ist nämlich nicht so, weil die juristische Person zu dem Zeitpunkt noch gar nicht existiert hat zu dem die andere gesperrt wurde. (Für die Fachleute: damit fallen §§25,28 HGB hinten runter) Und wird die "Sperre" damit begründet, dass ebay einfach nicht möchte, dass derjenige sich bei ihenn anmeldet (das Hausrecht- Argument) wäre zu untesuchen, wie oft denn ebay neuangemeldete User in der Regel sperrt ohne dass das geringste vorgefallen ist. (Schikaneverbot, §§241ff BGB)

      Ein "Erkennen" der Rechner? OMG - das zuzugeben wäre das blödeste, was ebay tun könnte. Wenn ebay zugibt, die Geräte-ID oder so was auszulesen, laufen sie zumindest bei mir auf einem Straftatbestand auf. ebay bekommt von mir die IP und die ist dynamisch. Damit taugt sie schon mal nicht zur Erkennung. Auch wäre eine solche Zuordnung ein Verstoß gegen Art. 10 GG. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Böse Falle für ebay. Flash-Cookie? Hab ich nicht. Haben aber viele nicht. Kurzum: ebay bewegt sich dann hart am Rande der §§202a, 303c StGB. Aber auf der anderen Seite...

      Es gibt im schwäbischen dazu einen Ausspruch: haltsch di raus kommsch in nix nei... Auf Hochdeutsch übersetzt für ebay: stellt einfach nur die Plattform und haltet ansonsten die Füße still sonst tritt euch noch wer dermaßen drauf, dass ihr Gamaschen tragen müsst wie Onkel Dagobert...

      Heiner.Hemken schrieb:

      Es scheint sich bei Dir ja um eine geschäftsführende Gesellschafterin zu handeln. Warum also fragst Du nachdem Unterschied bzw. willst diesen überhaupt machen?

      Weil da eben die Frage im Raum steht, ob der Geschäftsführer gesperrt ist, wenn die GmbH gesperrt ist. Dürfte zu verneinen sein, da die Anmeldung und damit der Nutzungsvertrag zwischen ebay und der GmbH besteht. ebay kann also nur die juristische Person sperren, jemand anderes hat schliesslich gar keinen Vertrag mit ihnen. Eine vorauseilende Sperre? Wie schon gesagt: erstens von ebay schwer zu argumentieren, zweitens vom Nutzer leicht zu umgehen.

      Heiner.Hemken schrieb:

      Das viel größere Problem wird dann aber sein, daß hier nicht als Einzelperson/Privatperson verkauft werden kann, wenn ein gewerbliches Unternehmen dahintersteht. Da ist die Abmahnung wegen fehlender Anbieterkennzeichnung u.a. schon sicher.

      Laurynn meinte damit wohl eher, dass die bisherige Gesellschafterin danach als Einzelunternehmer auftritt. Zwar grundsätzlich möglich, aber ziemlich unpraktisch. Dann würde die Sperre nämlich die natürliche Person umfassen und die dürfte dann auch keinen Account mehr für eine juristische Person eröffnen. Was aber egal ist, solange die vertretungsberechtigte Person des Neumitglieds ebenfalls eine juristische Person ist. Der kann ebay Neuanmeldungen untersagen, so oft sie lustig sind - diese Person lebt mit der Sperre sozialverträglichfrühab. (-> wird liquidiert)

      Das alles löst aber das akute Problem der TE nicht.

      Also erst mal: ein "lebenslanger Ausschluss vom Verkaufen" kann ja durchaus lebenslang dauern. Es kann aber auch mal vorkommen, dass das nur ein paar Tage sind. Ich kenne einen Fall, da war "lebenslang" elf Tage.

      Der Grund für die Sperre sind ja die Bewertungen. Systematisch hat die TE das richtig erkannt: wenn der Prozentsatz erreicht ist, führt der Rückzug aus dem Geschäft dazu, dass "hinten" gute Bewertungen wegfallen während "vorne" keine neuen nachkommen. Dsa Resultat ist klar: die niederen DSR wiegen immer schwerer, je mehr Bewertungen nicht mehr in die Berechnung zählen. Auf die Art würde sich auch ein noch überdurchschnittlicher Account eventuell auf unterdurchschnittlich schlafen. Systematisch falsch und rechtlich vermutlich auch angreifbar, da der Status quo zum Zeitpunkt des Rückzugs die Sperre nicht gerechtfertigt hätte sondern die Sperre aus der systembedingten Verschlechterung resultiert, dass nichts negatives vorkommen kann weil eben auch nichts positives passiert.

      Um das genau zu beurteilen müsste man zum einen die Berechtigung der niederen Bewertungen untersuchen (wobei mit den Warensendungen ein ziemliches Problem bei der Nachweisbarkeit der Versandzeit-DSR entstehen kann) zum anderen den genauen Status kennen, der zum Zeitpunkt bestand als der Handel mit diesem Account eingestellt wurde. Und dann müsste man sich ganz einfach den greifen, der mit den DSR am einfachsten zu packen ist: ebay. Die muss man ja sowieso verklagen, weil das System der DSR in diesem Fall zu einer übermäßigen Benachteiligung geführt hat.

      Auf die Art könnte man die Accounts durchaus wieder freibekommen, abre ohne anwaltliche Hilfe sehe ich da keine Chance. Auf "normale" Schreiben reagiert ebay nämlich nicht. Die brauchen mindestens eine anwaltliche Kostennote beigefügt, idealerweise zuammen mit der Klageandrohung. Dann ist "lebenslang" - wie schon gesagt - auch schon mal nur elf Tage... Ok, die Freischaltung ist auch nicht ganz problemlos und mit Limit versehen, aber es ist zumindest mal eine. Ob man anschliessend noch ebay wegen der Bewertungen die sie da auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichen auf Unterlassung und Beseitigung verklagt ist eine eher grundsätzliche Frage. Ich tendiere da zu einem klaren "ja".

      Axo - es gibt noch eine Option, mit der man der Verschlechterung der DSR-Prozente rechtzeitig entgegenwirken kann. Ist allerdings genau wie die ganze DSR-Geschichte bei ebay totaler Schwachfug. Nur funktioniert das im Gegensatz zu dem Sternchen-Mist. Merksatz: Transaktion ist Transaktion. Also kaufe ich aus meinem Shop (darf ich ja. Festpreis.) mit meinem anderen Account zwei Millionen (oder so) einzelne Teile raus. Die bewerte ich gar nicht. (Darf ich ja nicht. Bewertungsmanipulation.) Transaktionen (Stückzahl) sind das aber trotzdem. Zweckmäßigerweise mehr als 400 im Quartal. (Millionen müssen es nicht wirklich sein, es reicht meistens, wenn man von 12 Monaten auf 3 Monate runterkommt.)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...völlig unabhängig davon, ob die beiden mal irgendwann den selben Rechner benutzt haben. Ich bin ja auch nicht das Internetcafe, von dem aus ich die Accounts anmelde. Klar - kann sein, dass beide den selben Geschäftsführer oder Gesellschafter haben, aber wenn die AGB von mir fordern

      Richtig, du bist nicht das Internet-Cafe. Trotzdem kann es sein, dass in so einem Fall erstmal einer der Automatismen anspringt, und dann quasi manuell auf "Anfrage" nachgeforscht werden muss, ob die Sperre in dem Fall eigentlich berechtigt war.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn ebay zugibt, die Geräte-ID oder so was auszulesen, laufen sie zumindest bei mir auf einem Straftatbestand auf. ebay bekommt von mir die IP und die ist dynamisch. Damit taugt sie schon mal nicht zur Erkennung. Auch wäre eine solche Zuordnung ein Verstoß gegen Art. 10 GG. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Böse Falle für ebay. Flash-Cookie? Hab ich nicht. Haben aber viele nicht.

      Wenn, wäre das wohl eher Letzteres, also die Cookies... Und gemessen an der Tatsache, wie viele Mitglieder ihre Probleme per Ferndiagnose gelöst bekommen, indem man mit ihnen "gemeinsam" Cookies und Cache löscht, kommt das sogar recht häufig vor.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es kann aber auch mal vorkommen, dass das nur ein paar Tage sind. Ich kenne einen Fall, da war "lebenslang" elf Tage.

      Je nach Grund für die lebenslange Sperre kann "lebenslang" auch schon mal "nur" "zwei Jahre" bedeuten... Und das ganz ohne Anwalt...
    • Wo sollte ein Problem sein mit den nicht gesperrten Accounts zu verkaufen?
      Sinniger Weise baut man sich in die WRB die Mail-Addy des eigenen Onlineshops ein. In den AGB ebenfalls.
      Schon hat man die "Umleitung".

      Wie schon einige Vorschreiber richtig gesagt haben:
      Mehr als "sperren" kann und wird EBay nicht!

      Das, durchaus durchdachte, Konstrukt von @Löschbert halte ich für die letzte Wahl der Waffen.
      Momentan ist ja der Handel noch möglich.
      Also weiter flott ...

      Edith möchte noch was zu den Keksgerüchten beitragen:
      Völlig unerheblich! Mir wurde ein einziger Account von der Sicherheitsabteilung ( :lach: ) nicht durchgewunken!
      Der Rest (ja war ein Test) ist zum Handel berechtigt. Alle vom selben PC mit den gleichen Keksen angelegt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Flash-Cookie? Hab ich nicht. Haben aber viele nicht.



      Nur mal so am Rande:

      Es gibt auch Microsoft Silverlight - die Konkurrenz zum Adobe Flash Player - in dem definitiv eBay-Cookies ablegt werden (siehe Dateianhang).
      Auch diese Cookies sollten gelöscht und blockiert werden.


      Wer weiß, vielleicht setzt Ebay auch sog. Ever-Cookies ein - das sind (fast) unlöschbare Zombie-Cookies.

      Wer sich bei Ebay eine zweite Identität zulegen möchte, sollte sich auf jedem Fall einen Zweitrechner zulegen, auf dem er - natürlich nur über einem Proxy-Server - ausschließlich seine eBay-Geschäfte tätigt.
      Bilder
      • silverlight.jpg

        97,98 kB, 679×503, 169 mal angesehen
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Uhrologe schrieb:

      Wer weiß, vielleicht setzt Ebay auch sog. Ever-Cookies ein - das sind (fast) unlöschbare Zombie-Cookies.


      Ich würde eher tippen, daß eBay ETags zum Tracking benutzt. DOM Storage ist es jedenfalls (bei mir) nicht. /OT

      Wozu man bei einer neuen juristischen Person noch mit dem Vertretungsberechtigten jonglieren soll, ist mir nicht klar. Zumal:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss


      Ähhh. Hervorhebung.
    • Es ist übrigens vollkommen ohne Anwalt möglich, eine Sperre wieder loszuwerden, auch in dem Stadium "wir hören Ihnen nicht mehr zu". Das hat kürzlich gerade jemand hier berichtet, ich finde nur den Thread nicht mehr. Vielleicht schaut ja @Mirabella hier rein, die den noch recht gut kennen müßte und kann verlinken.
    • Das war so eine Konstellation wie sie hier eigentlich auch angesprochen wurde.
      2 Kumpels, die jeder einen eigenen Laden hatten, ganz unabhängig voneinander. Aber, Kumpel A benutzte wohl zuweilen WLan von Kumpel B. Jedenfalls sah Ebay Verbindungen.
      Kumpel A bekam seine Accounts gesperrt und B gleich mit, obwohl bei B alles ok war.
      Kumpel A bekam seine Accounts wieder frei und B deshalb dann auch. Die beiden sind aus der Sicht Ebays accountmäßig miteinander verbandelt, obwohl sie es nicht sind.
      Das lag offenbar auch an Cookies, IP und Co.
      Ich müsste den Thread suchen, aber ich glaube, es wurde nicht deutlich, was mit den Accounts von A los war und auch nicht wie er seine Accounts wieder entsperrt bekam.
      War aber hier in meiner Anfangszeit, die ist ja noch nicht so lange her. Ich guck mal.
    • Ich glaube ich werde es auch versuchen über den alten Account zu verkaufen.
      Vorher werde ich aber noch einmal ganz gezielt darüber anfragen ob ich das darf.
      Ich gehe davon aus, dass ich die gleiche Antwort bekomme.

      Die zum Teil ausführlichen Beiträge hier haben mir schon sehr geholfen und mir ein wenig die Sorgen genommen.

      Ich dachte wirklich, dass EBAY rechtlich dagegen vorgehen könnte.
      Ich konnte aber keinen konkreten Fall finden, bei dem EBAY das auch wirklich durchgezogen hat.
    • @aurum:

      Dann versucht eBay dich via IP-Range und Klickverhalten zu tracken. Das ist natürlich allenfalls ein Indiz.

      Aber via User-Agent würdest du dich mit Linux ziemlich exponieren. Dürften ja keine 5% der Leute verwenden. Das würde dann zusammen mit Geolokalisation wiederum ausreichen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Katjago schrieb:

      Ich dachte wirklich, dass EBAY rechtlich dagegen vorgehen könnte.


      Können Sie, aber nicht, wenn du schriftlich hast, daß du mit dem Account ruhig verkaufen sollst. Egal ob nun Irrtum oder nicht, das ist eindeutig.

      Ansonsten würdest du ihnen das Unterlassen der Benutzung der Plattform schulden, klar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()