Habe bei Ebay Felgen verkauft, die nun ein Transportschaden haben

    • Habe bei Ebay Felgen verkauft, die nun ein Transportschaden haben

      Hi an alle,
      ich habe folgendes Problem. Ich habe bei Ebay meine Felgen mit Sommerreifen verkauft, bin Privatverkäufer. Habe sie dann mit der Transport gesellschaft ILOXX versendet da ich auf der sicheren seite sein wollte habe ich eine Zusatzversicherung von 10Euro dazu gebucht. Nun die Felgen sind bei Käufer angekommen und er hat sie auch angenommen obwohl an der Verpackung kleine löcher waren wo man sehen hätte können. Als er sie dann auspackte waren 2 von 4 Felgen beschädigt.
      Klar hab ich dann versucht zu helfen und ne Schadensanzeige bei der Firma Iloxx gemacht. Darauf hin hab ich ein schreiben bekommen wo nun drinnen steht

      1. Der Empfänger hätte die Ware nicht annehmen dürfen oder dem Transporteur aufnehmen lassen müssen das eine Beschädigung an der Verpackung ist.
      2. Ich hätte die Felgen anders Verpacken müssen. Ich habe jede Felge einzeln verpackt mit Karton, aber nicht zu 100% wie es die Firma auf Ihrer Internet seite beschreibt mit styropor auf der empfindlichen seite. Ich sah es auch nicht als muss sondern als kann, weil in der Beschreibung heißt es Verpackungstip!!!
      3. Man kann nicht ausschließen das der vor oder nach auslieferung die Felgen beschädigt waren oder beschädigt worden sind.

      Der käufer möchte nun sein Geld zurück und die Felgen zurück senden, mit dieser Situation bin ich aber nicht ganz zufrieden weil ich ja genauso nicht weiss ob es beim Transport oder der Empfänger beschädigt hat.

      Er hat nun ein Fall bei ebay geöffnet.

      Was soll ich jetzt tuen?!
      hier der Link zur Ebay Versteigerung:

      ebay.de/itm/181352690504?ssPag…_trksid=p3984.m1559.l2649

      Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Tips:)
    • Zu den Nebenpflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gehört u.a. eine zweckmäßige Verpackung, die die Ware auf dem Transport schützt.
      Offensichtlich bist Du dieser Pflicht nicht ausreichend genug nachgekommen.

      Iloxx müßte wohl erst eintreten wenn: a) der Kunde bei der Annahme den Schaden hätte aufnehmen lassen bzw. sofort nach deren Entdeckung bei Iloxx gemeldet hätte
      b) wenn Du so verpackt hättest, dass nur durch sog. Misshandling - also wenn ein Panzer drüber gefahren wäre - etwas hätte kaputtgehen können.
      Eine zu schwache Kartonage fällt dagegen in Deine "Zuständigkeit".
    • Ne frage wenn spitze Metall Rundstäbe nicht Ordnungsgemäß befestigt oder nicht gesichert worden sind vom Fahrer hilft doch ein styropor auch nicht oder?
      Es steht ja nicht drin das des Styropor 0,2mm oder 20cm dick sein soll!!!

      Deswegen versteh ich deine Aussage nicht wirklich! Tut mir leid.
    • Styropor wäre wohl bei Felgen auch nicht hilfreich gewesen. Es gibt durchaus Kartonagen aus mehrlagiger Wellpappe, die einem einfachen Eindringen anderer Gegenstände Widerstand entgegengesetzt hätten. Zudem hat sich wohl Dein Käufer nicht ordnungsgemäß verhalten. Nur eines dürfte da relativ klar sein: Iloxx ist ziemlich draussen m.EA.
    • freaky786 schrieb:

      Der Empfänger hätte die Ware nicht annehmen dürfen oder dem Transporteur aufnehmen lassen müssen das eine Beschädigung an der Verpackung ist.
      Das ist der Punkt, weil:
      Als Empfänger einer äußerlich sichtbar beschädigten Sendung, vermerken Sie den Schaden bitte auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg des Zustellfahrers (z.B. „Paket rechts oben stark eingedrückt) und lassen diesen vom Zustellfahrer quittieren. Dies ist deshalb wichtig, damit nachgewiesen werden kann, dass die Ware auf dem Transportweg zu Schaden kam.
      Quelle: iloxx.de/net/iloxxag/hilfe/faq.aspx#cat8
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • grafiksammler schrieb:

      Zu den Nebenpflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gehört u.a. eine zweckmäßige Verpackung, die die Ware auf dem Transport schützt.

      Offensichtlich bist Du dieser Pflicht nicht ausreichend genug nachgekommen.
      @freaky
      Das mit dem Styropor über der Felge hättest Du mal besser befolgt.
      Ich denke das ist nicht nur als "Tip" oder "Anregung" zu verstehen. Ich bin mir ziemlich sicher ILLOX wird das als erforderlich betrachten, um ggf. die Versandversicherung in Anspruch nehmen zu können.

      Einzeln verpackt in Karton ist zwar schon mal gut aber je nachdem was das für ein Karton war bzw. wie dick/stabil der war, reicht das eben u.U. nicht aus, insbesondere nicht bei einer relativ schweren Ware wie Autofelgen. Karton alleine reicht eigentl. fast nie. Da sollte immer noch eine ausreichende Knautschzone in Form von Packmaterial drumrum, Papier (geknautschtes Zeitungspapier z.B. tut`s auch), Styropor- Flips oder Platten etc..

      Ich fürchte ILLOX wird den Schaden nicht übernehmen und sich genau darauf berufen, so wie sie es schon getan haben.


      grafiksammler schrieb:



      Iloxx müßte wohl erst eintreten wenn: a) der Kunde bei der Annahme den Schaden hätte aufnehmen lassen bzw. sofort nach deren Entdeckung bei Iloxx gemeldet hätte
      b) wenn Du so verpackt hättest, dass nur durch sog. Misshandling - also wenn ein Panzer drüber gefahren wäre - etwas hätte kaputtgehen können.

      Eine zu schwache Kartonage fällt dagegen in Deine "Zuständigkeit".
      zu a.):
      Schaden bei Lieferung aufnehmen lassen, halte ich nicht zwingend für eine Notwendigkeit, das muss auch danach noch gehen.
      Bei Lieferung geht oft schon deshalb nicht, weil man den "Schaden" gar nicht bemerkt bzw. dieser als solcher oft nicht zu erkennen ist.
      Ausserdem was ist eine erkennbare "Beschädigung" überhaupt? Das ist nicht immer offensichtlich u. im Zweifel bei jedem kleinsten Löchlein im Karton den Zusteller bitten oder auffordern zu warten, bis die 4 Felgen alle ausgepackt u. genauestens untersucht sind, da prophezeie ich ein HB-Männchen gen Decke rauschen........In der Praxis ist das, ausser bei ganz offensichtlichen (starken) Beschädigungen, kaum machbar.

      zu b.):
      Wenn der Absender die Verpackungsrichtlinien des Transporteurs eingehalten hat, in dem Fall der Felgen das mit dem Styropor, dann muss das Transportunternehmen für den Schaden aufkommen und zwar egal ob da ein Panzer drüberfährt oder sonstwas damit passiert. Dafür ist die Ware ja versichert. Allerdings ist es oft extrem schwierig die Verpackungsrichtlinien zu 100% den Richtlinien entsprechend einzuhalten.
      Was die Felgen anbetrifft, wäre das m.E. aber noch relativ einfach gewesen. Styroporplatten gibt`s in verschiedenen Stärken in jedem Baumarkt, das kostet ausserdem nicht viel u. die sind mit einem Teppichmesser ganz easy auf die Grösse zu schneiden die gerade benötigt wird.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • freaky786 schrieb:

      Aber was nun Geld und Felgen zurück?
      oder
      da Privatverkauf Ausschliesung von Rücknahme etc. muss er sie behalten? Weiß ja auch nicht ob die Felgen nach annahme beschädigt worden sind!?

      Da hat der Käufer zunächst mal die schlechten Karten. Wenn er Dir aber kommt und Dich wg. mangelhafter Verpackung belangt, dann wird er nicht aussichtslos sein.

      Ich würde sagen: 2x halbe/halbe, da Ihr beide die komplette Schuld nicht dem anderen aufbürden könnt, 2x zahlt Käufer, da die Felgen ja nicht beschädigt worden sind.
    • Danke nochmals für die ausführliche Schilderung mit der Verpackung, Transport und des weiteren.
      Ok die Iloxx Firma kann oder ist im Recht.
      Aber mir geht es nun um die Sache selber was nun?!
      Felgen zurück nehmen ??? Weil es könnte ja genauso von ihm verursacht worden sein, das weiss ich ja auch nicht?!
      Thx
    • Fairhandel schrieb:

      Das ist der Punkt, weil:
      ...... da in der "Verpackung kleine löcher waren", wie der TE in #1 geschrieben hat?
      Ich kann zwar nicht wissen wie "klein" die Löcher waren aber trotzdem, das wage ich zu bezweifeln, siehe #8

      Wenn, dann halte ich eher eine unzureichende Verpackung, bzw. das fehlende Styropor für den Grund das ILLOX die Übernahme eines Transportschadens ablehnt.
      Wäre das gemacht worden u. der Empfänger hätte die "kleinen Löcher" an der Verpackung nicht bemerkt u. den Schaden aber unmittelbar nach dem Auspacken gemeldet, hätte ILLOX eine Erstattung m.E. nicht ablehnen können.
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    • freaky786 schrieb:

      Aber mir geht es nun um die Sache selber was nun?!
      Felgen zurück nehmen ??? Weil es könnte ja genauso von ihm verursacht worden sein, das weiss ich ja auch nicht?!
      Wie stark oder schlimm sind denn die Beschädigungen an den Felgen?
      Hast Du Fotos von der beschädigten Verpackung UND den Felgen? Passen diese Beschädigungen zueinander?
      Wenn ja, ist`s wohl unwahrscheinlich, dass der Käufer damit was zu tun hat (halte ich sowieso für unwahrscheinl).

      Evtl. kann man sich ja mit dem Käufer einigen und einen Preisnachlass anbieten.
      Wenn der K. das aber partout nicht will, schaut`s schlecht aus.
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    • freaky786 schrieb:

      Danke nochmals für die ausführliche Schilderung mit der Verpackung, Transport und des weiteren.
      Ok die Iloxx Firma kann oder ist im Recht.
      Aber mir geht es nun um die Sache selber was nun?!
      Felgen zurück nehmen ??? Weil es könnte ja genauso von ihm verursacht worden sein, das weiss ich ja auch nicht?!
      Thx



      So wie du es beschreibst ist Iloxx im Recht und du hast für den von dir verursachten Schaden gerade zu stehen, nimm die Felgen zurück und erstatte alle Kosten oder trag die Kosten für eine Instandsetzung bei einem gewerblichen Felgendoktor

      Der Käufer kann nichts für deine unsachgemäße Verpackung, und hätte er die Pakete nicht angenommen dann wären die´Felgen genauso kaputt

      Kleiner Schadenersatz durch Preisnachlass in Höhe von 50% der Gesamtsumme wäre eine Alternative wenn der Käufer sich drauf einlässt

      Wennd er Käufer einen Ersatzkauf tätigt dann reichen keine 1000 Euro für 2 Felgen

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