Paypalzahlung storniert - wie lange Einbehalt von Paypal?

    • Paypalzahlung storniert - wie lange Einbehalt von Paypal?

      Guten Tag
      Neulich wurde ein Artikel gekauft und per paypal bezahlt. Nach einer Woche konnte das Geld immer noch nicht an den Empfänger überwiesen werden,
      da Falschangaben im Account.

      Die Paypalzahlung wurde storniert.

      ? wie lange behält papyal das Geld in der Regel ein? Was ist akzeptabel, welche Fristen weniger?
      Bei einem 50 euro Artikel sagt man ja nix - aber wie schaut es aus bei Beträgen > 4-stellig.

      ps. habe irgendwas gelesen, dass der Einbehalt bis zu 10 Tage oder länger dauern kann?
      ps2. paypal, wenn angeschrieben....äußert sich nicht dazu - eh klar! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qoros ()

    • du könntest natürlich auch PP auf Herausgabe verklagen, nachdem du eine Frist auf Freigabe des Geldes gestellt hast und diese verstrichen ist ...
      PayPal: PayPal und die Kontosperrung: Unterlassungsklage in Deutschland

      Lesestoff zum Thema: Sollte man PayPal wegen einer Kontosperrung bzw. Kontobeschränkung verklagen?
      wekwerth.de/news/allgemein/sol…obeschraenkung-verklagen/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      du könntest natürlich auch PP auf Herausgabe verklagen, nachdem du eine Frist auf Freigabe des Geldes gestellt hast und diese verstrichen ist ...
      PayPal: PayPal und die Kontosperrung: Unterlassungsklage in Deutschland

      Lesestoff zum Thema: Sollte man PayPal wegen einer Kontosperrung bzw. Kontobeschränkung verklagen?
      wekwerth.de/news/allgemein/sol…obeschraenkung-verklagen/
      Eine Klage wg. 1000 euro Streitwert?
      ganz sicher nicht....da bezahle ich eher noch mit cc.

      ot: es geht um die Frage, wie lange paypal in der Regel das Geld einbehält/zurück hält, wie in etwa beim Verrechnungsscheck
    • qoros schrieb:

      Eine Klage wg. 1000 euro Streitwert?

      In deinem Fall wegen des Streitwertes, den PP einbehält. Auch wenn das nur ein paar Kröten sind. Aber wenn Du es so dicke hast, macht das ja nix.


      qoros schrieb:

      ot: es geht um die Frage, wie lange paypal in der Regel das Geld einbehält/zurück hält, wie in etwa beim Verrechnungsscheck

      ot? On Topic würde ich sagen.

      Paypal hat das Geld gar nicht einzubehalten. Keine Sekunde. Die haben die Kohle dem Empfänger zuzuleiten und wenn sie das nicht können, dann haben sie sie zum Absender zurückzuschicken. Insbesondere haben sie keine Zahlungen anzunehmen für jemanden, der mit denen gar keinen Vertrag zur Nutzung des Zahlungsdienstes hat.

      qoros schrieb:

      Neulich wurde ein Artikel gekauft und per paypal bezahlt.

      Von dir oder bei dir?

      qoros schrieb:

      Nach einer Woche konnte das Geld immer noch nicht an den Empfänger überwiesen werden,

      da Falschangaben im Account.

      Hast Du eigentlich klapiert, wie PP funktioniert? Das ist keine Überweisung, das ist ein eGeld-Zahlungsdienst. Falschangaben im Account interessieren da keinen, notfalls schickt PP auch schon mal seine Monopoly-Rubel an eine wildfremde Mailadresse, die mit Betrügers Geldwäscheanstalt reinweg gar nichts zu tun hat. Was genau soll da also nicht funktioniert haben?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      In deinem Fall wegen des Streitwertes, den PP einbehält. Auch wenn das nur ein paar Kröten sind. Aber wenn Du es so dicke hast, macht das ja nix.


      rechne mal aus, was dir eine 10 tägige Tagesgeldanlage aktuell bringt....rd. 27 euro Cent.
      wer sich f. d. 27 euro cent zum Affen macht, prozessiert, sich von paypal sperren lässt...ist vermutlich ein
      schlechter Diplomat oder kann nicht rechnen?
      Es geht um die Kernfrage:
      berechtiger Einbehalt: ja/ nein, weiss man nicht, da paypal nur eine Halb-Bank...

      ( für Klagefreudigen: viel Spaß beim Klagen )



      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Paypal hat das Geld gar nicht einzubehalten. Keine Sekunde. Die haben die Kohle dem Empfänger zuzuleiten und wenn sie das nicht können, dann haben sie sie zum Absender zurückzuschicken. Insbesondere haben sie keine Zahlungen anzunehmen für jemanden, der mit denen gar keinen Vertrag zur Nutzung des Zahlungsdienstes hat.


      lt. der letzten zwei Stornos wird das Geld einbehalten, wie bei einem Verrechnungsscheck. Auch gibt es keine Verrechnung,
      wenn man einen Tag nach der Stornierung gesondert per paypal bezahlt. ( Überschneidung vs. Verrechnung )



      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Von dir oder bei dir?


      bin bei ebay nur Käufer, kein Verkäufer - analog erhalte ich das Geld retoure, welches paar Tage bei paypal in der
      Warteschleife kursiert.



      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Hast Du eigentlich klapiert, wie PP funktioniert? Das ist keine Überweisung, das ist ein eGeld-Zahlungsdienst. Falschangaben im Account interessieren da keinen, notfalls schickt PP auch schon mal seine Monopoly-Rubel an eine wildfremde Mailadresse, die mit Betrügers Geldwäscheanstalt reinweg gar nichts zu tun hat. Was genau soll da also nicht funktioniert haben?


      mach mal langsam. Paypal hätte zumindest die e-mail-Adresse sich verfizieren lassen, bzw. bestätigen lassen. Haben die
      nicht gemacht.
      Bin schon länger bei paypal dabei; nur ändert paypal notorisch die AGB und deren Gebaren.

      Hast du heute schon einen im Tee oder wie? Irgendwie stimmt mit dir was nicht? Du scheinst mir eher etwas begriffs-stutzig zu sein
      und verstehst das Kernthema nicht ganz, um was es geht, hier?

      na dann, frohe Ostern

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    • Ok, dann die einfache Antwort: cms.paypal.com/de/cgi-bin/mark…l_Hub_full&locale.x=de_DE

      Da steht alles.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • qoros schrieb:

      Hast du heute schon einen im Tee oder wie? Irgendwie stimmt mit dir was nicht? Du scheinst mir eher etwas begriffs-stutzig zu sein
      und verstehst das Kernthema nicht ganz, um was es geht, hier?



      also ich glaube, dass du garnicht verstehst was Löschbert dir sagen will..... dass Pillepalle nämlich ohne jede Berechtigung....

      ach, lassen wir das. Ein Pillepalle-Jünger wird eh keinen Verstand annehmen...
    • qoros schrieb:

      Es geht um die Kernfrage:
      berechtiger Einbehalt: ja/ nein, weiss man nicht, da paypal nur eine Halb-Bank...
      Was wäre denn, wenn PP "nicht berechtigt" ist (wie auch immer man, bzw. von welchem Standpunkt aus man, "berechtigt" interpretiert) ?
      Du hast doch schon gesagt dass Du keinesfalls was gegen PP unternehmen würdest, also versteh ich nicht in wie weit diese Frage für Dich überhaupt von Bedeutung ist. Reiner Wissensdurst?
      Da Du offensichtlich: a.) das prinzipiell ganz okay findest dass PP Geld einbehält und b.) Du`s auch nicht eilig bzw. das Geld nicht nötig hast, warte halt einfach ab, ob und wann PP die Kohle wieder rüberwachsen lässt.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()