monza30 schrieb:
sag mal @Panda... willst du uns hier verarschen? Blizzard verbietet in den AGB den Verkauf der Accounts.... hier wird ein Account verhökert.
Nein, ich will niemanden verarschen. Es ist unmöglich, einen Account zu verkaufen. Geht nicht. Ist im Rechtssystem nicht vorgesehen. Man kann nur die Nutzungsrechte veräußern, z.B. indem man die Zugangsdaten übergibt. Im Volksmund wird das mit Sicherheit als "Account verkaufen" bezeichnet. Es ist bei der Auslegung von Willenserklärungen immer darauf abzustellen, was gemeint war und wie das beim Adressaten ankam. Vorliegend waren sich doch wohl die Parteien darüber einig, daß Nutzerkennung und Paßwort übergeben werden, insofern gibt es über den Inhalt des Kaufvertrages doch überhaupt keinen Streit. Und dennoch steht das auch so in der AB, wenn auch schlecht aus verschiedenen Quellen abgeschrieben (genau wie das EU-Recht und die "Auktion"-Klausel).
So oder so wird nur das Nutzungsrecht verkauft und der Wert bemißt sich zumindest laut VK-Angaben an der aufgewendeten Spielzeit. Es wird mitnichten irgendetwas angeboten, an dem Blizzard ein Eigentum hätte. Auch für die gilt, daß sie an den Accounts / Spielfiguren / Gegenständen usw. kein Eigentum haben können, weil das keine Sachen sind. Daß Blizzard es dem Kunden verbietet, einen Dritten an den Account zu lassen, hat keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag zwischen VK und K, an dem Blizzard nicht beteiligt ist. @schabbes und @werv haben das schon richtig erklärt.