Sofortkauf, Ware wurde aber an anderen Käufer vergeben

    • monza30 schrieb:

      sag mal @Panda... willst du uns hier verarschen? Blizzard verbietet in den AGB den Verkauf der Accounts.... hier wird ein Account verhökert.


      Nein, ich will niemanden verarschen. Es ist unmöglich, einen Account zu verkaufen. Geht nicht. Ist im Rechtssystem nicht vorgesehen. Man kann nur die Nutzungsrechte veräußern, z.B. indem man die Zugangsdaten übergibt. Im Volksmund wird das mit Sicherheit als "Account verkaufen" bezeichnet. Es ist bei der Auslegung von Willenserklärungen immer darauf abzustellen, was gemeint war und wie das beim Adressaten ankam. Vorliegend waren sich doch wohl die Parteien darüber einig, daß Nutzerkennung und Paßwort übergeben werden, insofern gibt es über den Inhalt des Kaufvertrages doch überhaupt keinen Streit. Und dennoch steht das auch so in der AB, wenn auch schlecht aus verschiedenen Quellen abgeschrieben (genau wie das EU-Recht und die "Auktion"-Klausel).

      So oder so wird nur das Nutzungsrecht verkauft und der Wert bemißt sich zumindest laut VK-Angaben an der aufgewendeten Spielzeit. Es wird mitnichten irgendetwas angeboten, an dem Blizzard ein Eigentum hätte. Auch für die gilt, daß sie an den Accounts / Spielfiguren / Gegenständen usw. kein Eigentum haben können, weil das keine Sachen sind. Daß Blizzard es dem Kunden verbietet, einen Dritten an den Account zu lassen, hat keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag zwischen VK und K, an dem Blizzard nicht beteiligt ist. @schabbes und @werv haben das schon richtig erklärt.
    • testing* schrieb:

      Meines Verständnisses nach handelt es sich bei solchen Angeboten nicht um Dienstleistungen, weil die Leistung bereits erbracht wurde, ohne dass es einen Auftraggeber gab - also das fertige Ergebnis/"Produkt" verkauft wird.
      So ist es doch z.B. Beispiel ein Unterschied, ob ein Schneider ein Bekleidungsstück im Auftrag näht oder ohne Auftrag, um es anschließend zum Verkauf anzubieten.


      Kein schlechter Einwurf, aber das Beispiel ist nicht wirklich vergleichbar. Bei diesen Spieldingern fehlt es am anfaßbaren Produkt.

      Wenn du ein Grafikdesign kaufst, ist das u.U. auch lange vor deinem Auftrag erstellt worden. Ist übrigens dieselbe Chose, du erwirbst ein Nutzungsrecht an dem Design und nicht das Design selbst.
    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Dein Vergleich hinkt natürlich, aber bleiben wir mal dabei..... Ford hat Dir, und zwar Dir persönlich, den Kuga zur dauerhaften Nutzung gegeben, Dein Vertrag hat auch keine bestimmtes Ende



      usw....



      Äääähhh.... Schabbes... das ist aber ein Holzweg, den du da beschreitest...

      wenn ich mir einen Leihwagen hole, darf ich da nicht mit machen was mir gerade in den Kopf kommt. Und verkaufen erst recht nicht....

      Nichts anderes passiert auf der Blizzard-Plattform, nur dass da keine Autos sondern Accounts "verliehen" werden. Du darfst da spielen... genauso wie du mit nem Leihwagen fahren darfst. Machste Kratzer in den Lack oder baust dir aus Spass und Dullerei einen Flux-Kompensator ein, zahlste nachher.... und verhökerste alles, kriegste ne höfliche Aufforderung erstmal vom Autoleiher, wennste nicht umgehend freiwillig löhnst, eine vom Herrn mit der Robe....

      "Geh... mach ihm eine Einladung die er nicht ablehnen kann" (anlehnend an den paten...)


      Monza, Du übersiehst schlicht, dass es hier um einen ebay-Vertrag geht. Da haben zuerst mal weder Ford noch Blizzard was mit zu tun.

      Im Übrigen (Obwohl es auf die Sache an sich keinen Einfluss hat): Der hinkende Vergleich kam von Dir. In so fern kannst Du nun auch nicht einwenden, wie ein Autoverleiher "real" reagieren würde. Das ist und bleibt aber Sache zwischen dem Nutzer und dem Autoverleiher. Blizzard würde es übrigens auch ziemlich egal sein, wenn Du ne "Dulle" in den Spielstand eines Account machst. Es gibt auch kein "hinterher", so ein Account ist auf Dauer angelegt und mit wenigen Pflichten verbunden. Auf den hinkenden Vergleich habe ich mich spaßeshalber eingelassen, weil einiges passt ja. Aber mit Dir nun ernsthaft darüber diskutieren, was man mit einem Mietwagen machen darf....das mag ich nicht ;) Um einen "Mietvertrag" geht es übrigens auch nicht bei Spielaccounts. Miete verlangt nämlich grundsätzlich "gegen Geld". Tut aber auch nichts weiter zur Sache, da es um einen ebay-Kaufvertrag geht.

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    • Erst einmal ermahne ich, doch bitte die sachliche Ebene nicht zu verlassen.
      Hier bekommt mit Sicherheit niemand recht, nur weil er sein Gegenüber besser beschimpfen kann!


      Und jetzt vergleiche ich das mal anders, damit es vielleicht verständlicher wird. gehandelt werden sollte ein Account.

      Jeder von euch hier hat auch einen. Die sind übrigens auch nicht übertragbar (steht das eigentlich irgendwo?) Aber gut. Nehmen wir mal an, dass den Postingjägern des Forums (so es sie denn gäbe) ein Account mit hoher Schlagzahl eine gewisse Summe wert wäre. Das Geld wird gezahlt, die Zugangsdaten werden übergeben. Es würde nicht lange dauern, und die Redaktion würde sperren.
    • *alte_eule* schrieb:

      Erst einmal ermahne ich, doch bitte die sachliche Ebene nicht zu verlassen.
      Hier bekommt mit Sicherheit niemand recht, nur weil er sein Gegenüber besser beschimpfen kann!


      Und jetzt vergleiche ich das mal anders, damit es vielleicht verständlicher wird. gehandelt werden sollte ein Account.

      Jeder von euch hier hat auch einen. Die sind übrigens auch nicht übertragbar (steht das eigentlich irgendwo?) Aber gut. Nehmen wir mal an, dass den Postingjägern des Forums (so es sie denn gäbe) ein Account mit hoher Schlagzahl eine gewisse Summe wert wäre. Das Geld wird gezahlt, die Zugangsdaten werden übergeben. Es würde nicht lange dauern, und die Redaktion würde sperren.


      Das ist mal ein gutes Beispiel, Eule. Ja, so würde es hier passieren. Und so wird Blizzard auch reagieren, wenn sie es mit bekommen und Interesse daran haben. Und damit wäre für die AH oder Blizzard der Fall erledigt.

      Die Frage ist nur: Der Verkauf an sich, der hat deshalb doch trotzdem statt gefunden. Wer hat sich da jetzt mit wem zu streiten? Ist der Verkauf trotzdem ein Verkauf und "einklagbar"? Ganz unabhängig davon, ob "der Account" noch einen "Wert" hätte?
      Oder kann es über solche "Ware" gar keinen Vertrag geben? Im Fall von Blizzard (im Gegensatz zur AH ;) ) scheint der Accounthandel oft problemlos zu funktionieren, Blizzard scheint also weniger interessiert an der Durchsetzung seiner "Rechte" zu sein, als ihr es hier vielleicht seid. Wo kein Richter, da kein Henker.

      Und noch ein Nachsatz, ein Lächelnder: Sind wir froh, dass der "Marktwert" eines AH-Accounts nicht so ist, dass die Accounts bei Ebay für Summen von mehreren hundert Euronen offen gehandelt werden ;)

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    • Gut. Jetzt wird genau dieser Account doppelt verkauft, was nicht möglich ist. Darüber sind sich alle einig.
      Ein Übertragen an unseren TE ist nicht mehr möglich.

      Wie hoch will man den Schadenersatz beziffern?
      Ich behaupte, es geht nicht.


      Und um nochmal zum Vertrag zu kommen. Natürlich kannst du, Schabbes, einen Vertrag mit jemandem schließen, deinen Account an ihn zu übergeben.
      Dass dein Käufer in diesem Forum dann für etwas zahlt, das für ihn nicht nutzbar ist, war dann sein reines Privatvergnügen - und deine Sperre wäre dir bei Neuanmeldung auch sicher. ;)
    • *alte_eule* schrieb:

      Wie hoch will man den Schadenersatz beziffern?
      Ich behaupte, es geht nicht.


      Naja, mangels Vergleichbarkeit der Accounts bleibt fast nur das bereits o.g. Konstrukt über den Wert, den ein Dritter zu zahlen bereit wäre. Gute Karten hätte unser @TE z.B., wenn er den Zweitkäufer auftreiben könnte und von dem den (vermutlich höheren) Kaufpreis gesagt bekommt. Wenn der 650,- bezahlt hat, hätte man etwas, was man als entgangenen Gewinn ansetzen kann.
    • Den Schadenersatz könnte ich bei dem Betrag X beziffern, wo einer der beiden Käufer bereit ist auf den Account zu verzichten oder ein "gleichwertiger" auf dem Markt zu bekommen ist.
      Da es hier um die reingesteckte "Arbeit" geht, könnte man auch eine Zeit und einen Stundenlohn ermitteln, den es braucht sich so was selbst aufzubauen (Ein Prozess darum hätte einen gewissen morbiden Reiz, aber Richter müssen sich ja mit allem möglichen beschäftigen)
    • 1. Gewährung einer beschränkten Lizenz zur Nutzung des Service.
      Vorbehaltlich der vorliegenden Nutzungsbestimmungen, Ihrer Zustimmung dazu und deren fortdauernder Einhaltung durch Sie gewährt Blizzard Ihnen hiermit eine widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz für die ausschließlich persönliche, nicht gewerbliche Nutzung für Unterhaltungszwecke des Service über einen Web-Browser oder einen autorisierten, nicht veränderten Spiel-Client.

      Später führen sie auch noch aus, dass man selbst auch nicht die Rechte an den Werten erwirbt, die man sich erspielt. Man darf eben nur spielen, solange B. das passt.
      Was will man da denn verkaufen? Man hat doch gar nix, ausser einer widerrufl. Spiellizenz?
      Die "Dienstleistung" (durch Wertsteigerung des Accounts) habe ich quasi für B. erbracht und die sind nicht gewillt zu teilen. So lese ich das.
      Räume aber ein, dass ich nix von diesen Spielen verstehe.
    • Ich finde die Vorstellung göttlich, das Argument mit der Arbeitsleistung stammt ja vom VK selbst. Ich nehme an dahin zu kommen ist so ein Jahr "Arbeit". Da kann man dann mal eben 80.000 Flocken Schaden ansetzen. Die Gesichter der Beteiligten...hihihihihi....
    • Mirabella Neumann schrieb:

      1. Gewährung einer beschränkten Lizenz zur Nutzung des Service.
      Vorbehaltlich der vorliegenden Nutzungsbestimmungen, Ihrer Zustimmung dazu und deren fortdauernder Einhaltung durch Sie gewährt Blizzard Ihnen hiermit eine widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz für die ausschließlich persönliche, nicht gewerbliche Nutzung für Unterhaltungszwecke des Service über einen Web-Browser oder einen autorisierten, nicht veränderten Spiel-Client.

      Später führen sie auch noch aus, dass man selbst auch nicht die Rechte an den Werten erwirbt, die man sich erspielt. Man darf eben nur spielen, solange B. das passt.
      Was will man da denn verkaufen? Man hat doch gar nix, ausser einer widerrufl. Spiellizenz?
      Die "Dienstleistung" (durch Wertsteigerung des Accounts) habe ich quasi für B. erbracht und die sind nicht gewillt zu teilen. So lese ich das.
      Räume aber ein, dass ich nix von diesen Spielen verstehe.


      Und wieder....das betrifft die Rechtslage zwischen Nutzer und B. Wozu B. bereit und willens ist, bzw. das (trotz AGB) duldet....steht auf einem anderen Blatt.

      Schaut mal, das kennt ihr doch alles von ebay zur Genüge. Nur weil was gegen die AGB des einen verstößt....ist der grundlegende Vertrag der Vertragspartner trotzdem nicht per se hinfällig....
      Nicht den Verkauf zwischen VK und K bei ebay oder sonstwo
    • @Mirabella: Unabhängig davon, was Blizzard da schreibt, kann ich einem Dritten die Nutzung meines Accounts ermöglichen. Ihm also ein Nutzungsrecht dafür einräumen. Rein faktisch. Und dafür kann ich mich auch bezahlen lassen. Warum sollte - vor allem solange Blizzard das nicht merkt - eine derartige Vereinbarung nicht gültig sein?

      Was passiert, wenn Blizzard tatsächlich sperrt, ist eine andere Frage. Die hat doch aber nichts damit zu schaffen, ob erstmal ein gültiger Kaufvertrag besteht. Da käme man dann in Regionen, ob die Gefahr dem K deutlich gemacht wurde, ob er ggf. die Regeln von Blizzard kannte oder kennen mußte, ob man für einen derartigen Fall wirksam die Haftung ausschließen kann usw. Diese ganzen Baustellen würde ich jetzt aber eher nicht aufmachen, weil es darauf gar nicht ankommt.

      Wir haben hier einen VK, der seinen Vertrag nicht erfüllen möchte.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber das Werk aus dem Jahr Arbeit gehört doch Blizzard. Das kann ich doch nur verhökern, indem ich es ihnen klaue......
      Hehlerware nennt man das.


      Und auch hier nochmal: Es gibt kein Werk (keine Sache). Du kannst es weder (Ver-)Kaufen noch Klauen (auch wenn die Content-Mafia immer vom Diebstahl geistigen Eigentums spricht) noch Hehlen. Das alles kannst du nur mit Sachen machen. Ich weiß nicht wie ich es noch sagen soll. Sachen, Sachen, Sachen.

      Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber das Werk aus dem Jahr Arbeit gehört doch Blizzard. Das kann ich doch nur verhökern, indem ich es ihnen klaue......
      Hehlerware nennt man das.



      Das nimmt ihnen ja auch niemand weg. Es verschwindet ja auch nichts. Es wird ja nur dann von jemand anderem weiter geführt. Und ob sie das dulden, das ist nur die Sache von B.

      B. ist an dem Streit zwischen dem VK und dem K überhaupt nicht beteiligt. B wird sich auch nicht beteiligen. Höchstens wird es den Account killen, wenn es eine Übertragung entgegen der Nutzungs-Bedingungen zur Kenntnis nimmt. Das ist ihr Recht, Grund genug den Lizenzvertrag zu kündigen haben sie (wahrscheinlich).
    • schabbesgoi schrieb:

      Da es hier um die reingesteckte "Arbeit" geht, könnte man auch eine Zeit und einen Stundenlohn ermitteln


      jau... glaubt irgendwer tatsächlich das Märchen vom "erarbeiteten" Superaccount? So einen unschlagbaren Avatar zu bauen dauert ein paar Minuten bei bestehendem WOW-Account. Die meiste Zeit beansprucht das Herunterladen einschlägiger Saftware. Je nach Leitung ein-zwei Minuten.... dann schnell den Cheat angeworfen und fertig ist der Hyperslayer. Und mit solchen Dingern gehste dann her und bescheisst die anderen, regulären Spieler.

      Und ja... Blizzard sperrt Accounts wenn die entdeckt werden. gab ja schon Anfragen wegen "Beschiss" auch damals in den Ebayforen, zu denen ich noch da geschrieben habe. Wäre gespannt was ihr schreiben würdet, wenn zeitgleich der K, dessen Account sang und klanglos gesperrt wurde, seine vielen Dollars, Euros oder Rubel wiederhaben wollte und gleichzeitig der VK hier am jammern wäre, dass er die Knete wieder rausrücken soll.

      Aber ist ja kein Problem... es hat ja in der Auktion gestanden: Pillepalle und/oder Ebay-Käferschmutz wird's schon richten.....



      Schöne Ostern und dicke Eier!