Diskussion über strukturschwache Regionen und damit verbundene Sozialleistungen

    • Eben Mirabella

      Sozialleistungen sind für Bedürftige, die einen Grundfreibetrag für ihr Vermögen (auch zukünftigt ererbtes) haben. Wer durch ein Erbe nicht mehr bedürftig ist, hat einfach keinen Anspruch mehr........ bis er wieder bedürftig ist. Also alles völlig korrekt!

      Dass man bei Ansprüchen von Sozialleistungen seine Einkünfte, Vermögen usw. offenlegen muss, sehe ich auch nicht als schlimm an. Es ist doch klar, dass sich die Behörden und damit auch den Steuerzahler vor Missbrauch schützen müssen. Wobei, so schlimm sind die Datenerhebungen ja nicht, ist wie bei einem BAFÖG-Antrag, der meines Wissens auch Einkommen, Vermögen, Sachwerte erfasst. Zusätzlich das der unterhaltspflichtigen Eltern.
      Ganz davon ab, dass mit einem Klick über die Steuer-ID Einkommen, angemeldete Minijobs, sämtliche Bankverbindungen in D. incl. Guthaben und Zinserträge auch für Behörden recht einfach abzugleichen sind.

      Nochmal:
      Dass man den Beweis erbringen muss, bedürftig zu sein, halte ich nun wirklich nicht für verwerflich und für Machtmissbrauch der Behörden, sondern völlig legitim.
      Sicher mag es Fälle geben, bei denen man im Bezug auf Behördenbedienstete auf einen Vollpfosten trifft, da würde ich mich dann an den Vorgesetzten wenden.

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    • @Paketversender

      Freue mich mit dir. ;)

      Es ist einfach schön, wenn jemand mit Fleiss und Willen, vielleicht auch Glück den Kreis verlassen kann. Es ist klar, dass diese Chance nicht jeder hat, diese Leute brauchen Unterstützung und sollen sie auch bekommen.
    • Jetzt versteh ich gar nix mehr. Du machst eine Ausbildung und hast vom Amt Geld zusätzlich bekommen?
      Wenn du jetzt keine Anstellung gefunden hättest, wären dann deine Eltern herangezogen worden?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Die Aufstockung verstehe ich auch nicht. Ich denke, er wohnt in dem Haus seiner Eltern.
      Ein Azubi bekommt Aufstockung? Um die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht zu entlasten?
      Und das Auto, den Sprit, die Sammelleidenschaft bezügl. der DDR-Moppeds, das hat der Steuerzahler finanziert?
    • Bafög usw. hätte ich wegen abgebrochenen Studium und Alter nicht mehr bekommen. Unser Landkreis zeigte mir aber einen Weg auf wie es geht. Berufsbegleitende Ausbildung hieß das magische Wort. Angestellt als Sozialassistent habe ich an 2 Tagen in der Woche die Schule besucht. An den anderen Tagen war ich normaler Arbeitnehmer auf Teilzeitbasis. Daher wurde ich von amtwegen aufgestockt. Ich wohne (vom Alter her) bei meinen Eltern zur Miete und daher wurde das alles angerechnet. Und da die Fahrzeuge nur als Fragmente existieren haben sie einen symbolischen Wert. Und die 3 die zugelassen sind, wurden von einem aaSV sehr gering geschätzt - Note 3 - naja ... nun heißt es wieder leben und aum Aufbau beteiligen ... davor ging das ja wegen Hartz IV nicht.
    • Genau. Miete habe ich beim Amt keine angegeben. Sogar gesagt das ich kostenlos geduldet werde. Ich erhielt aber Abschläge von den Kosten für den Unterhalt des Hauses. Gas, Wasser, Strom. Dieses Geld habe ich an meine Eltern weiter gegeben. Es stand mir ja nicht zu. So sah ich das. Für das Pendeln Brandenburg MV hat der LK die Kosten für die Zweitunterkunft plus Fahrkosten anteilig getragen. Trotzdem musste ich 4 Jahre zusammenbeißen um zu überleben. Daher weiß ich das das kein Spaß ist vom Amt leben zu müssen. Vorher ging es mir 100mal besser ...
    • Zusätzlich das der unterhaltspflichtigen Eltern.


      Das gilt nur bei der sogenannten U25 Generation, die wird vom Jobcenter praktisch gezwungen zuhause auf Kosten der Eltern zu wohnen wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist, ab 25 haben die Eltern im Unterhalt auf SGB II nichts mehr mit den Kindern zu tun und es muss keiner für den anderen aufkommen
    • Sternchen schrieb:

      Das gilt nur bei der sogenannten U25 Generation, die wird vom Jobcenter praktisch gezwungen zuhause auf Kosten der Eltern zu wohnen wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist......
      Bitte hier um eine Quellangabe, aus welchem Gesetz sich der Zwang ergibt, den die Jobcenter ausüben können, damit die U25 Generation zuhause bei den Eltern auf Kosten dieser wohnen müssen, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.

      Habe hierzu kein Gesetz gefunden, auf welches sich die Jobcenter berufen könnten. Danke!
    • Ich will gar nicht zu persönlich werden. Ich freue mich einfach für den Paketversender, der nun auf eigene Füße kann und für sich selbst sorgen.
      Jepp, dafür ist Unterstützung durch "alle" sinnvoll :)
      Ist auch total egal, warum es so gekommen ist. Es gibt so viele Gründe. Einkommensschwache Eltern, Krankheit, "A Bisserl langsam", einfach keine Chance in der Gegend aus der man kommt, auch ein wenig jugendlicher Leichtsinn oder auch mal eine kleine Schlamp-Phase mit LMAA-Gefühl....Wahrscheinlich gibt es noch mehr ausreichend menschliche Gründe.
      Alles egal, wenn Unterstützung irgend wann dazu führt, dass ein Mensch eine Ausbildung und einen Beruf hat, den er gerne machen will und der ihm genügend Einkommen bringen kann um wirklich "auf eigenen Füßen" selbstbewusst stehen zu können.

      Dem Paketversender wünsche ich alles Gute für die Zukunft.
    • Kaiolito schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Das gilt nur bei der sogenannten U25 Generation, die wird vom Jobcenter praktisch gezwungen zuhause auf Kosten der Eltern zu wohnen wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist......
      Bitte hier um eine Quellangabe, aus welchem Gesetz sich der Zwang ergibt, den die Jobcenter ausüben können, damit die U25 Generation zuhause bei den Eltern auf Kosten dieser wohnen müssen, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.

      Habe hierzu kein Gesetz gefunden, auf welches sich die Jobcenter berufen könnten. Danke!


      Ergibt sich wohl aus §22 SGB II (5)
      ...
      ...
      Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

      1.
      die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
      .....
      .....


      Im Umkehrschluss: Keine Unterstützung für eigene Wohnung, wenn keine "schwerwiegenden sozialen Gründe" gegen den Verbleib in der elterlichen Wohnung sprechen.

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    • Danke. Es war auch nicht einfach an das Geld zu kommen. Man musste sich nackig machen um seinen Wunsch zu bekommen. Aber ich wurde immer fair vom Landkreis beraten. Und das Hobby wurde angegeben und der Wert ermittelt. Man darf Vermögen haben - pro Lebensjahr stehen zwischen 250 - 350 € pro jahr zu. Und das habe ich bei weiten nicht. Und schön ist es nicht beim Hartz IV Amt zu betteln. Bei den Eltern zu wohnen - eigene Etage mit Miete ist was feines. man hilft sich gegen einander. Mehrgenerationehaushalt - wo ist das Problem.
    • #54

      Eher nicht, @sternchen hat geschrieben, dass die U25 Generation vom Jobcenter gezwungen werden kann, wieder Zuhause bei den Eltern auf deren Kosten zu leben/wohnen.
      In dem von dir verlinkten Gesetz (danke!) lese ich einige Ausnahmen, die hier unerwähnt blieben und die Darstellung doch recht polemisch erscheinen liesen.

      Der/die Jobcenter können nach wie vor die U25 Generation nicht dazu zwingen, wieder Zuhause zu wohnen, sie können lediglich eine entgeltliche Leistung mit dem Hinweis verwehren, dass man ja Zuhause wohnen könnte. Dies hat aber nichts mit der Unterhaltspflicht der Eltern im Bezug auf die U25 Generation zu tun, wenn denn das Küken absolut nicht mehr Zuhause wohnen möchte. Die dann bestehende oder nicht bestehende Unterhaltspflicht wird sicher nicht vom Jobcenter sondern von einem Familiengericht geregelt.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Mehrgenerationehaushalt - wo ist das Problem.


      Das ist im Normalfall ja auch kein Problem. Es kann aber im "Nicht-Normal-Fall" zu einem werden. Wenn das Amt es nicht anerkennen will.

      ICh kann Euch mal eine "Schote" erzählen. Wir waren in der Lage unsere Tochter aus eigenener Kraft während ihres Studiums zu ernähren, inklusiv ihrer Unterbringung in einer anderen Stadt. Nicht viel mehr als Bafög-Höchstsatz (wir hatten ja auch zwei von den Töchtern)...aber immerhin. Ein wenig gejobt hat sie auch, das ging dann schon.
      Aber...sie verliebte sich und ihr Freund zog bei ihr ein. Dieser war aber nun von der Sorte "Zwei linke Hände und keine Lust zu was anderem als Internet".
      Achhh, wo die Liebe halt hinfällt....

      Der Typ Ist zum Amt gegangen. ....

      Und was hat das Amt für einen Schluss gezogen? Macht mal kurz die Augen zu, bevor ihr weiter lest.....

      Ja *gr. Das Amt hat bei den Beiden eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt und "beschlossen", dass meine Tochter ihren Freund finanziell zu unterstützen hätte....Weil: Der Unterhalt durch uns, ihre Eltern, plus das Einkommen aus dem Job...da wäre ja noch was über.
      Mit dem "Spuk" war dann erst Ende, als wir bei ihrem zuständigen Amt anfragten in welcher Höhe wir eigentlich verpflichtet wären unsere Tochter bei Zugrundlegen ihres Einkommen aus dem Job zu unterstützen. Und ob wir dabei ihren Freund zu berücksichtigen hätten.....
      Bis dahin hatte die Sachbearbeiterin im Amt alle Stricke versucht zu ziehen um meine Tochter, eine junge unerfahrene Frau halt, unter Druck zu setzen.

      Danach hatte es sich dann aber doch relativ schnell erledigt.

      (Der "Rest", das mit dem "Freund" hat sich dann auch irgendwann erledigt ;) )

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    • #57

      Genau so ist es, @Mirabella

      Es heißt noch immer "ertragen" oder "zahlen", deshalb ist der Satz von @sternchen derart daneben, da stellen sich mir die Nackenhaare.
      Die Antwort meiner Frage, warum es nicht korrekt sein soll, Erbschaften in den laufenden Bezug von Sozialleistungen einzuberechnen und entsprechend zu berücksichtigen steht von @sternchen übrigens immer noch aus.

      Gut, wird auch nichts kommen, da ebenfalls völlig polemisch (RTL lässt grüßen), es eine andere Antwort als die, dass dies völlig korrekt ist, auch nicht gibt und er/sie meine Postings eh ignoriert............... es könnte ja was richtiges drin stehen................ und das geht gar nicht................

      Was solls.............

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    • #58

      @schabbes

      Unglaublich, aber ich glaube dir das natürlich und gehe davon aus, dass deine Tochter genau auf die Vollpfostin gestossen ist, von deren Möglichkeit ich bereits weiter oben schrieb.

      Irgendwie finde ich es schön, dass auch andere Leute mit den entsprechenden Behörden die selben Probleme haben und dann als Eltern entsprechend eingreifen. Unserer mittleren Tochter hätte man sowas sicher auch "verkaufen" können, meine Lebensgefährtin hätte sich dann höchstwahrscheinlich aufgeregt, gesagt, dass sowas gar nicht sein kann und die Tochter an mich verwiesen. Dann wahrscheinlich ein Anruf oder ein persönlicher Besuch und die Sache wäre gereglt.

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