Diskussion über strukturschwache Regionen und damit verbundene Sozialleistungen

    • Damas, und da sind wir an dem Punkt, dass es eine Grenze geben muss. Diese Grenze kann man an qm und/oder den finanziellen Wert binden, den die Immobilie hat.
      Für den Bewohner der Villa ist dieser Prachtbau wie für den Bewohner der "Gartenhütte". Es ist rein emotional auch nicht anders und nichts weiter als das Zuhause, in dem man sein ganzes Leben verbracht hat.

      Und jetzt schließt sich der Bogen zu den strukturschwachen Gegenden, in denen man sein Auskommen nicht mehr verdienen kann. Muss der Steuerzahler dafür aufkommen, dass jemand zwar seine Arbeitsleistung erbringen kann, das aber nicht tut, weil er an seiner Scholle klebt?
    • Damas schrieb:

      Wilde Partys in der Villa sind da sicherlich nicht mehr fianzierbar oder Koch und Hausmädchen - selber machen ist angesagt.


      Unterschätze die reinen Unterhaltskosten nicht. Heizung und Versicherung, diverse Reparaturen sind bei einem großen Haus auch teurer und kommen häufiger vor als beim Häuschen. Putzen muss man nicht unbedingt, der Garten verwildert, wenn man selbst körperlich nicht mehr in der Lage ist.
    • Ja, die Unterhaltskosten von einer Villa sind natürlich gegenüber einem "Gartenhäuschen" andere, aber auch der Verkaufswert ist ein anderer.
      Da sehe ich nicht das Problem.
      .
      Ich schrieb bereits in #96 meine Meinung zu Deiner Frage: Muss der Steuerzahler dafür aufkommen, dass jemand zwar seine Arbeitsleistung erbringen kann, das aber nicht tut, weil er an seiner Scholle klebt?

      Ich denke ja, weil unsere "Verwurzlung" einen nicht unerheblicher Teil unseres Lebensstandards ausmacht und ich für meinen Teil dem Kapital nicht noch mit "allg. Nomadentum", dass nicht in unsere Strukturen gehört, entgegenkommen werde. Ich mag Sinti und Roma auch nicht zur Seßhaftigkeit zwingen, weil Ihre Kinder schließlich nach unserem Gesetz schulfpflichtig sind, sondern es müssen dann halt Lehrer mitgeschickt werden! Respekt gegenüber der traditionellen Lebensweise ist ein Gut, das zu verteidigen ist. Unserer Verwurzelung kommt im Sozialgesetzbuch mit dem Schonvermögen zum tragen.
      Was man allerdings persönlich entscheidet in solch einer Lebenslage steht auf einem anderen Blatt. Und darauf zielten meine Gedanken alleine ab.

      Das Problem für mich ist inzw., dass das Kapital (und da denke ich nicht an Aktienbesitzer/Firmenvorstand/etc., die sich ja selbst dem Prinzip der KapitalVermehrung unterordnen müssen) über die Lebensweise der Menschen einer Gesellschaft bestimmt. Das deutete ich in #100 mit dem zweiten Absatz an!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas schrieb:


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      @sterchnen
      Kindergeld ist die einzige Sozialleistung, die nicht auf Sozialhilfe angerechnet wird, also nicht in das Einkommen vom Sozialamt einberechnet wird. Das ist übrigens einzigartig in Europa.




      Und diese pauschale Aussage nehme ich zurück.
      Da habe ich mich auf das Urteil vom Bundessozialgericht Kassel AZ.: B 8/9b SO 23/06 R bezogen, welches einer Frau Recht gab, dass das KG nicht auf ihr Einkommen anzurechnen sei. da das Kindergeld von monatlich 154 Euro ihrem erwachsenen und außerhalb des Elternhauses lebenden Sohn zur Verfügung stellt. Dennoch hatte die Stadt Freiburg die Sozialhilfe der Frau gekürzt und das Kindergeld als Einkommen der Mutter gewertet, weil es ja nicht direkt an den Sohn gezahlt werde sondern an sie!
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      Mir scheint, jetzt müsste der nächste Sozialleistungsempfänger klagen, bei dem ein erwachsenes Kind, dass in Ausbildung ist - damit ein entsprechendes eigenes Einkommen hat - und in einer "Bedarfsgemeinschaft" mit den sozialhilfebezieheden Eltern lebt, das KG auf sein Einkommen und nicht das der sozialhilfeberechtigten Eltern gerechnet wird.
      Könnt m.M. nach gute Aussichten haben, dass das KG auch hier nicht mehr ins Einkommen des Sozialhilfeempfängers gerechnet wird, wenn das Kind nicht selbst sozilahilfeempfänger ist.
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      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • *alte_eule* schrieb:

      Schabbes,
      sorry, aber dein Fall wäre dann schon mal typisch dafür, dass man sich im Vorfeld nicht den Deut Gedanken gemacht hat. Andernfalls stünde dem Kind zunächst einmal 1/8 zu.

      Gegen den Mondpreis kann man sich wehren. Und dieses eine Achtel gehört eben zu diesem Zweck als Sicherheit in irgendeiner Form auf die hohe Kante.

      Oder was meinst du, wie es Ehepaaren ohne Kinder aber mit erbberechtigter (angeheirateter) Verwandtschaft geht, wenn einer der Partner stirbt?




      Da braucht es kein "Sorry", Eule. Das 1/4 entspricht dem gesetzlichen Erbe. Dass man das per Testament ändern kann um den verbleibenden Partner zu schützen, dass muss man erst mal wissen. Besonders ältere MEnschen, die in der damaligen DDR aufgewachsen sind unter ganz anderen Rechtsverhältnissen...
      Nein, das mit dem "Keinen Deut Gedanken gemacht" [Folgeschluss: Also selber schud] zieht für mich nicht.

      Das nächste dann...."eben zu diesem Zweck als Sicherheit in irgendeiner Form auf die hohe Kante"....Ah ja "irgendwie". ISt ja auch logisch...Wenn ein Paar sich ein kleines Häuschen erarbeitet und es dann mal bezahlt hat, dann arbeitet es danach für das Erbe der anderen weiter. Um das Geld "irgendwie auf die hohe Kante zu bringen...
      Übrigens würde dieses Geld, dass da "auf der hohen Kante"...auch wieder in die Vermögenserwägungen bei Notfall eingehen. Aus diesem Geld könnten Eltern zum Beispiel Unterhalt für ihr in Ausbildung befindliches Kind zahlen müssen. Oder gibt es ein "Schonvermögen" für später mal auszuzahlendes Erbe, damit der übrigbleibende Partner zu Hause weiter leben kann?

      Nööö, der "kleine Mann", der kann sich nichts sicher zur Seite tun für Notzeiten. Obwohl er das ja eigentlich zu tun hat, für "das Alter".
      Da werden weiter "Blutsbande" herangezogen zu Kindern und Eltern. Selbst wenn sich die Leute ihr Leben lang spinnefeind sind. "Blutsbande", die allein schon dadurch zerstört wurden, dass ja alle Familienmitglieder bitte schön dahin zu ziehen haben, wo ihnen jemand einen Arbeitsplatz gibt, hunderte Kilometer entfernt.

      Wobei ich eine klare Vorstellung davon habe, wie das weiter gehen wird. "Kinder" und das damit verbundene Risiko....werden noch weniger werden. Und immer mehr Leute werden (wieder) anfangen zu hoffen, dass ihre eigenen Eltern "rechtzeitig" sterben.....

      Ich bleibe dabei: Wir sollten in "unserem" reichen D mal für uns formulieren, wie man Leben eigentlich ermöglichen will in der Gesellschaft für den Durchschnittsmenschen. Heimatverbundenheit zum Beispiel, oder Familie. Familie als "nicht auflösbare Zwangs-Versorgungseinheit", auch wenn man längst entfremdet ist? Nur Beispiele....

      Und damit zurück zu meinem "Zalando/Günzburg"-Beispiel. War es klug oder dumm von der Gemeinde Zalando dankend abzulehnen?
      Ja, die Aufgabe von Staat und Politik ist es dafür zu sorgen, dass die Bürger ihr Auskommen -vor Ort- haben können, die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie gehört dazu...Aber kann das erreicht werden dadurch, dass man solchen Unternehmen Tür und Tor öffnet?

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    • @schabbes

      Auf deine Frage hin, ob es klug war von der Gemeinde die Ansiedlung von Zalando abzulehnen?
      Ich finde ja! Bei Verlustvorträgen von rund 290 Mio € seit dem Geschäftsjahr 2010 ist mit Gewerbesteuer wohl eher die nächsten Jahre nicht zu rechnen.
      Außerdem ist ja es bisher so, dass Zalando seine "Ansiedelung" bisher wohl nie ganz kostenlos vollzogen hat. Es werden wohl auch laufend Fördergelder beantragt.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      schabbes, das von dir angesprochene Problem hat aber gar nix mit Leistungen seitens des Staats zu tun.
      In dieses von dir geschilderte Dilemma kann jeder ohne "Berliner Testament" geraten.


      Nicht wirklich, es geht nur um die Höhe. Auch das Berliner Testament kann das 1/8 nicht verhindern.
      Mein Viertel bezog sich tatsächlich auf "kein Testament". Und das -kein Testament- ist für ganz viele "ganz normale einfache" Menschen bis heute der Normalfall.
      Ich nehme mal so einen flockigen Satz aus Wiki zum Thema Berliner Testament, um zu verdeutlichen, worum es mir geht.

      Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden die (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil.

      de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament

      Ja, selbstverständlich wird jedes normale Kind sowieso darauf verzichten, geerbt wird erst, wenn beide Eltern nicht mehr leben. Wer will schon sein eigenes noch lebendes Elternteil in Probleme bringen.

      nur: Wenn man "in Not" ist...dann gestattet der Staat dieses normal-menschliche Vorgehen nicht mehr....

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    • Ist es eigentlich möglich, das ein Ehepartner dem Überlebenden den Nießbrauch auf Lebenszeit erteilt?

      Dann würde es entfallen, dass man aus im Alter aus seinem Haus vertrieben wird
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Danke Kaio, für Deine Meinung.

      Hmm, hier wurde sich wirklich die Köpfe darum rund und eckig diskutiert. Wie man leicht lesen konnte, bin ich auch der Meinung.

      Aber...da ist dieses alles totschlagende Argument der "Arbeitsplätze".
      Damas sprach es schon mal an. Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann steht auch für sie die Frage: Wenn man mit seiner Arbeit nicht mehr auf einen grünen Zweig kommen kann, sollte man dann nicht lieber seinen "Lebenssinn" in sinnvoller Freizeit-Gestaltung suchen und daraus sein "Selbstbewusstsein" ziehen?

      Dagegen spricht (neben einigen wirtschaftlichen Aspekten) etwas, was ich für tief verwurzelt im Menschen halte. Der Wille zu arbeiten, was sinnvolles zu tun und sich damit selbst zu versorgen. Und damit werden Menschen soo manipulierbar. Und irgendwann ist "Arbeit haben" das wichtigste, selbst wenn man dann drum rum denken muss, dass diese "Arbeit" noch nicht mal voll nährt, nicht dazu führt, dass man sein Leben bis zum Tode "aus eigener Kraft" finanzieren kann.
      Man tut sie zwar "die Arbeit", das ist auch schön für irgendwelche Aktionäre und Manager irgendwo. Nur sich selbst aus eigener Kraft selbstständig Leben erhalten? Nööö, das geht damit nicht.
    • #111

      @schabbes

      Natürlich liegen die Argumente "dafür" bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen und klar sind die eigentlich ein "Totschlagargument". Was hier weniger weitsichtige Gemeinden oft vergessen, ist eben die Abhängigkeit von einem einzigen Unternehmen, welches wie bei Zalando durch die Struktur nicht weitere Unternehmen anlockt.

      Hier gab es bis vor drei Jahren meinen Nachbarn, der wollte seinen Betrieb erweitern, der größte Gewerbesteuerzahler der ganzen Gemeinde. Wollte 12.000 qm hinter seinen Hallen von der Gemeinde für fast lau kaufen und von der Gemeinde einen eigenen Anschluss an den Autobahnzubringer bezahlt haben.

      Vor drei Jahren ist er weg gezogen, zwei Gemeinden weiter, die alle seine Forderungen erfüllt haben und klar freuen sich die jetzt über die Gewerbesteuer, aber sicher nicht über die Darlehen, die alleine die Infrastruktur des Geländes gekostet haben und nun verzinst zurück bezahlt werden müssen.
      Vielleicht rechnet sich das in ein paar Jahren tatsächlich, aber vielleicht werden die dann wieder mit was anderem erpresst, wer kann schon in die Zukunft schauen.

      Wenn ich die Bilanzen unserer Gemeinde anschaue (werden ja jährlich veröffentlicht), geht es uns finanziell nicht schlecht, auch wenn der Gewerbesteuerzahler nun weg ist.
      Andere Unternehmen (kleine) kamen und die Mischung stimmt scheinbar.
    • schumiline schrieb:

      Natürlich, im Grundbuch kann man es eintragen lassen dass eine bestimmte Person ein "lebenslanges Wohnrecht" erhält.



      Schumi, Wohnrecht und Nießbrauch sind zwei verschiedene Dinge

      Wohnrecht beinhaltet, wie das Wort sagt, das Recht, dort zu wohnen

      Nießbrauch beinhaltet auch das Recht, Änderungen vorzunehmen etc.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Schumi, Wohnrecht und Nießbrauch sind zwei verschiedene Dinge

      Ja, sorry @mijanne ich habs dann selber nachgelesen und das es auch gerne miteinander verwechselt wird de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch

      Aber ein "lebenslanges Wohnrecht" macht den Rauswurf auch erheblich schwer ;)
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    • schumiline schrieb:

      Natürlich, im Grundbuch kann man es eintragen lassen dass eine bestimmte Person ein "lebenslanges Wohnrecht" erhält.


      Zum einen mindert so ein eingetragenes Wohnrecht nur den Marktwert, aber nicht die prinzipielle Verwertbarkeit einer Immobilie. MAn kann sie auch "mit Wohnrecht" verkaufen (müssen).

      Zum anderen gibt es da so kleine Tücken im Schenkungsrecht, so weit ich weiß. Genau kenne ich mich da aber auch nicht aus. Zumindest weiß ich, dass solche "Schenkungen", auch unter Eheleuten Fristen unterliegen. Erst nach zehn Jahren wird nicht mehr ins Erbe eingerechnet, jedes Jahr 10% weniger.
      Fatalerweise beginnt die Frist aber wohl erst zu laufen, wenn dem Verschenker auch tatsächlich die Sache aus dem "Geschenk" entzogen ist, er also nicht mehr darüber verfügt, sondern das Geschenk wirklich weg ist. Ein "verschenktes" Wohnrecht in einer Immobilie ist also erst ganz "aus dem Erbe raus", wenn der Schenkende nicht mehr selbst dort wohnt. Damit erst ganze 10 Jahre nach seinem Tod.
      Vielleicht weiß das jemand konkreter.

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    • Nun, zur Vereinfachung erbt Sohnemax dann das Viertel Häuschen - wegen des anderen Eigentümers und in dieser Summe, weil es leichter zu rechnen ist. Nießbrauch ist ja ein geldwerter Vorteil.
      Erbe geworden ist er in der Ausbildung. Mama ist früh Mutter geworden und 38 Jahre jung.

      Fortan gehen alle Rechnungen, die zum Erhalt des Häuschens eintrudeln, zu einem Viertel an den Sohn. "Gute Nacht, eigene Zukunft."
    • Eule

      ich kann doch an einem Teil Eigentum und an dem anderen Teil den Nießbrauch haben? Das ist ja meine Frage dabei

      Schabbes, ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht ist kein Geschenk und fällt deshalb nicht unter die Klausel.

      Abgesehen davon, dass unter normalen Umständen dem Überlebenden eh schon 3/4 an dem Eigentum gehören.
      die Hälfte als Zugewinn, von der übrigen Hälfte die Hälfte als Erbe
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Du hast völlig recht @eule

      Natürlich ist die Immobilie oder ein Teil davon bereits überschrieben auf eine andere Person und nur Nutzen und Lasten werden vom Nießbrauchinhaber getragen. Meist (eigentlich immer, wenn man richtig beraten wurde) fällt die Immobilie beim Tod der Person, auf die die Immobilie überschrieben wurde an den Nießbrauchinhaber zurück und stellt damit vielleicht auch einen zusätzlichen Vermögenswert dar. Da bin ich mir aber nicht sicher.

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