*alte_eule* schrieb:
Gegen den Mondpreis kann man sich wehren. Und dieses eine Achtel gehört eben zu diesem Zweck als Sicherheit in irgendeiner Form auf die hohe Kante.
Wenn Du nicht nur davon ausgehst, dass ein Gutachter sein Gutachten „für lau“ erstellt, sondern auch davon, dass ein deutsches Job-Center oder Sozialamt nur durch Vorlage eines Gutachtens, das ja trotz Zulassung des Gutachters durchaus ein Gefälligkeitsgutachten sein könnte, von der eigenen Bewertung Abstand nimmt, stimmt Dein Ansatz.
Ist aber nicht ganz realitätsnah.
Gutachter kosten Geld, und Rechtsanwälte ebenfalls.
Und wer kaum noch genug Kohle für die Kühlschrankfüllung hat, wird sich auch oft genug keine Rechtsschutzversicherung mehr leisten können.
Eine vom Amt gewährte oder versagte Leistung beeinflusst direkt das Budget für diese Leistungsart. Ein Rechtssttreit ist, wenn er verloren wird, aus einem ganz anderen Haushaltstöpfchen zu bezahlen.
Was glaubst Du, warum Jahr für Jahr so viele Personen gegen Entscheidungen gerade dieser Behörden vor Gericht ziehen?
Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.