Problem mit Hermes

    • Annefrid schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Annefrid schrieb:

      TE, also ick würde erstmals Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, alles andere ist nicht wirklich zielführend.


      Die wird mit ziemlicher Sicherheit im Sande verlaufen wenn das im Depotbereich ein Einzelfall ist, in einigen Wochen kommt der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft

      Die Ermittlungsbehörden werden sicher keine "Hausdurchsuchung" machen und am Ende von "Verlust" ausgehen

      Wenn das Paket übernommen wurde (und das wurde es, auch wenn möglicherweise unterschriftlich fingiert wurde) wird die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt überprüfen und der Sache nachgehen, da verläuft nichts im Sand, dat kannst mir glauben. ;)



      Die werden den einen oder anderen befragen lassen und wenn da nichts rum kommt wird es eingestellt, glaub es mir ich habe das auch schon mit durch, mit Hermes und Strafanzeige wegen Unterschlagung
    • Guten Morgen Zusammen,

      also erstmal danke für eure Mithilfe. Gestern Abend kam mein Nachbar nochmal kurz hoch, und hat mir die Unterschrift auch gezeigt, die ihn die Kripo zugeschickt hat. Das sieht aus als ob da einfach was hingemalt wurde, man kann aufkeinen fall den Nachnamen meines Nachbarn erkennen. Ich weiß ja nun auch nicht, was der VK vor hat, irgendwie meldet er sich nicht wirklich bei mir, aber nun sollte ihm klar sein, dass auch mein Nachbar mit der Sache nichts zutun hat. Ich habe auch keinen Schimmer, was Hermes zu dem Fall sagt, ob er schon eine Nachforschung erwirkt hat, oder ähnliches. Da er als Versender den Vertrag mit Hermes hat, kann ich da leider wenig machen.

      Der Wert des Computers beläuft sich auf 1000€
    • War der Verkäufer privat ( = dann liegt das Risiko auf dem Versandweg bei Dir ) oder geschäftlich ( = dann liegt das Risiko auf dem Versandweg beim GVK ) unterwegs?

      Im ersteren Fall würde ich mir überlegen, mir die Ansprüche gg. Hermes abtreten zu lassen.

      Du mußt aber auch wissen, dass Hermes-Versand nur bis 500 Euro haftet!

      Insofern ist bei dem Wert bereits ein Fehler in der Wahl des Versandunternehmens gemacht worden
    • Dann hat der Verkäufer ein erhebliches Problem. Er ist an die im Kaufvertrag vereinbarte Versandart und den Versender gebunden und darf nicht einseitig davon abweisen. Insbesondere nicht, da er bei DHL eine Höherversicherung hätte vornehmen können, bei Hermes geht das dagegen nicht.
    • Ich bin mal gespannt was er sagt, wie er denn nun Vorgehen will. Bis dato weiß ich ja auch nicht, ob er was unternommen hat, bei der Polizei war er, aber die Anzeige läuft noch nicht, sagte er mir gestern.

      Ich weiß auch nicht, wie ich mich nun verhalten soll, soll ich erstmal nichts machen, und abwarten?. Denn normalerweise muss der VK das ja klären oder?
    • Eines ist sicher: die Polizei besorgt Dir zivilrechtlich nichts. Das mußt Du selbst machen.
      Ich würde den VK zumindest mal informieren, dass er vom Kaufvertrag abgewichen ist, ohne Dein Einverständnis und für den
      Fall, dass der PC nicht kurzfristig wieder auftaucht auch haften wird.
    • wrxsti schrieb:

      Ich bin mal gespannt was er sagt, wie er denn nun Vorgehen will. Bis dato weiß ich ja auch nicht, ob er was unternommen hat, bei der Polizei war er, aber die Anzeige läuft noch nicht, sagte er mir gestern.

      Ich weiß auch nicht, wie ich mich nun verhalten soll, soll ich erstmal nichts machen, und abwarten?. Denn normalerweise muss der VK das ja klären oder?
      Es wurde noch keine Anzeige erstattet aber deinem Nachbarn wurde seitens der Kripo die "Unterschrift" des vermeintlichen Übernehmers der Paketsendung gezeigt :?:

      Hat denn Hermes die Kripo eingeschaltet :huh:
    • schabbesgoi schrieb:


      Erst wenn Hermes dabei bleiben sollte, dass der Nachbar angenommen hat, dann wäre eine Anzeige wegen Unterschlagung "sinnig" (Möglichst erklärt man dem Nachbarn, was und warum man das tut). Der Nachbar könnte dann ...Wegen Falschbeschuldigung?... (Auch das sollte man "möglichst" gütlich machen und anerkennen, dass es "nur" um eine Feststellung eines Sachverhaltes geht)....

      man muß nix erklären, wenn man "anzeige gegen unbekannt" erstattet und den hermes-fahrer sowie die nachbarn als zeugen benennt.
      eigentlich wird man vom beamten auch darauf hingewiesen, außer der ist gedanklich schon aufm heimischen sofa...


      @TE
      hast du noch weitere nachbarn (auch entfernter wohnende), wo das paket rumstehen könnte?
      es könnte sein, daß der zusteller den namen des 1. nachbarn eingegeben hat (in diesen scanner, wo man mit der unterschrift aufm display die annahme bestätigt), der nicht da war und es dann an einen anderen (2.) nachbarn zugestellt hat, aber die namen im scanner NICHT änderte.
      das hatte ich mal bei DHL.
      die kombination von name des 1. nachbarn und unterschrift des 2. nachbarn war "extrem hilfreich" bei der suche nach dem paket... X(
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • River, das "Erklären" meinte ich dem Nachbarn gegenüber, nicht das die beiden sich noch überkreuz bekommen. Damit der NAchbar nicht meint, dass der TE ihm nun auch misstraut :)

      Ansonsten..."Detektiv" muss man als Paketempfänger auch nicht werden. "Normal" sollte der TE einen Zettel von Hermes im Briefkasten haben auf dem steht, wo das Paket abgegeben wurde.

      aus den Hermes-AGB:
      2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und zum Ort der Übergabe.


      myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()