Verladung bei der Polizei wegen Betrug

    • Verladung bei der Polizei wegen Betrug

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      Hallo,
      ich wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

      Für einen guten Freund habe ich einen eBay-Account eingerichtet und über diesen einige Sachen verkauft. Er hat noch keine große eBay-Erfahrung und saß immer brav daneben um das irgendwann mal selber zu können. :D

      Unter anderem verkaufte ich dabei auch einen gebrauchten Drucker, von dem keiner genau wusste, ob er noch funktioniert oder nicht. So hab ich das auch in die Artikelbeschriebung geschrieben und...ZITAT: "...keine Funktionsgarantie..." übernommen. Nachdem der Käufer den Preis von insgesamt 22 EUR (!!!) überwiesen hatte und wir das Gerät weggeschickt hatten, hat er postiv bewertet.

      3 Wochen später hat er dann gemailt, dass der Drucker nicht geht und er den Kaufpreis UND eine Aufwandsentschädigung zurück haben möchte (insgesamt 30 EUR). Ich habe geantwortet, dass er sich mit Abgabe des Gebots der Klausel unterworfen hat, dass ich keine Funktionsgarantie übernehme und er außerdem positiv bewertet hat. Somit war die Sache für mich eigentlich erledigt.

      Heute hat mein Bekannter eine Vorladung zur Polizei von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wegen angeblichen Betrug. Eine Nachfrage dort ergab, dass es sich um Computer-Betrug und eBay handelt - mehr nicht.

      Meine Frage, hat der überhaupt eine Chance?!
      Oder warum macht einer wegen 22 EUR so einen Aufzug?!
      Kann es sogar sein, dass sowas wegen geringfügigkeit eingestellt wird?!

      Also wir wolln uns nicht rumstreiten oder sowas....wenns ganz haarig wird, bekommt der halt seine 22 EUR zurück. Aber irgendwie geht es mir ums Prinzip.


      Gruß & Danke,
      Sven

    • RE: eBay: Staatsanwaltschaft - BETRUG!!!

      Hallo Sven112,

      herzlich Willkommen im Forum. :))
      Könntest Du uns den Link dieser Auktion nennen, damit man sich die Sache mal ansehen kann und sich eventuell ein besseres Bild von der Sache machen kann? :))
      LG
      BB
    • Also der Link zur Auktion oder der Auktionstext wäre schon hilfreich, dann könnte man sich ein besseres Bild machen.

      Hier schon mal:
      Der Paragraph 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Schädigung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen.

      KLICKE HIER

      Das Wort Betrug wird in der heutigen Zeit schnell benutzt, grade dann wenn bei eBay was nicht klappt.
      An deiner Stelle würde ich mal ganz entspannt bleiben und warten was da kommt.
    • Hallo Sven,

      erstmal willkommen hier im Forum.
      Zumindest der gesamte Auktionstext wäre hilfreich, den Link würde ich jetzt bei einem laufenden Verfahren nicht unbedingt veröffentlichen.
      [EDIT] ups schon passiert...man sollte zwischendrin nicht was anderes machen :o)[/EDIT]
      Zuerst wäre zu klären, ob ihr gewerblich oder privat verkauft (ich gehe jetzt mal von privat aus)

      Habt ihr die Gewährleistung in der AB ausgeschlossen?
      Wenn es deutlich in der Auktion drin stand, dass keine Funktionsgarantie besteht würde ich völlig entspannt bleiben.

      Anzeigen kann heute erstmal jeder...die Truppe in grün-weiß MUSS es aufnehmen...das kostet nichts und es passiert nichts, wenn es eingestellt wird. Ich hoffe, dass ihr noch den gesamten Schriftverkehr greifbar hat. Druckt alles aus und dackelt zur Polizei hin. Die werden die eure Darstellung aufnehmen und dann entscheidet es sich, wie es weitergeht.
      Ich vermute einfach mal so, dass das eingestellt wird.

      Zurückzahlen würde ich auf gar keinen Fall auch nur einen Cent.
      Keine Funktionsgarantie heißt doch Ebay "das Teil ist kaputt".
      Manchen Leuten ist echt nicht zu helfen
      Viel Glück und halte uns auf dem laufenden
      Gruß
      Eric

      EDIT2

      Eine Funktionsgarantie wird nicht übernommen,
      beim letzten Mal, als ich ihn in Gebrauch hatte,
      funktionierte er jedoch problemlos.


      der Satz könnte evtl. ein Problem werden. Da ihr nicht explizit die Gewährleistung ausgeschlossen hat, könnte der K eine Rücknahme fordern.
      Ich denke, dass wird eine Einzelfallentscheidung, sollte es vor den Richter gehen.
      Naja zur Vorladung müßt ihr sowieso...nimm alles mit und warte erstmal mal ab. Eine Betrugsabsicht kann man euch aber nun wirklich nicht unterstellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Flateric ()

    • Denn Satz "
      Eine Funktionsgarantie wird nicht übernommen
      " hättest Du Dir sparen können. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und hat mit der Sachmängelhaftung und / oder Gewährleistung nichts zu tun. Daran bist Du auf jeden Fall gebunden, solange der Käufer nicht schon vor Abgabe eines Gebotes darauf verzichtet.
      Das könnte z. B. ind AB so aussehen:

      "Der Bieter verzichtet ausdrücklich bei Abgabe eines Gebotes auf jegliche Sachmängelhaftungs- und Gewährleitungsansprüche."

      Schreibst Du das nicht rein hast Du immer die Arschkarte.

      Betrug setzt allerdings den Vorsatz voraus, und das wird mann Dir nicht nachweisen können. Die Reaktion des Käufers ist mir allerdings unverständlich. Ich hätte Dich angemailt und um Wandlung und Erstattung der Kosten gebeten. Hättest Du das abgelehnt, hätte ich mir weitere Schritte überlegt. Aber so ... X(
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • eBay: Staatsanwaltschaft - BETRUG!!!

      Sie bieten auf einen gebrauchten Tintenstrahldrucker
      LEXMARK 2070.
      Eine Funktionsgarantie wird nicht übernommen,
      beim letzten Mal, als ich ihn in Gebrauch hatte,
      funktionierte er jedoch problemlos.

      Es wird die orginale Treiberdiskette,
      ein kompatibles LPT-1 Druckerkabel sowie
      eine neue Schwarz-Patrone mitgeliefert.


      Hm, sagen wir mal so ... irgendwie widersprüchlich mit diesem Satz:

      Unter anderem verkaufte ich dabei auch einen gebrauchten Drucker, von dem keiner genau wusste, ob er noch funktioniert oder nicht. So hab ich das auch in die Artikelbeschriebung geschrieben und...ZITAT: "...keine Funktionsgarantie..." übernommen.


      Wenn er vorher funktioniert hat, wird er beim Verkauf auch funktioniert haben. Möglicher Schwachpunkt: Die Patrone ist dicht ... was aber uninteressant ist, weil Du ja eine Neue mit beigelegt hast.

      Sorry, ich will Dir nicht zu Nahe treten oder irgedetwas unterstellen, aber ich denke, Dein Kumpel wußte genau, daß der Drucker defekt ist. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum der Drucker jetzt auf einmal nicht mehr funktionieren soll. Diese Aussage spiegelt nur meine persönliche Einschätzung der Situation wieder.

      Sollte der Drucker dennoch funktioniert haben, will der Käufer Dich linken. Das wäre allerdings sehr dreist, weil er Dich/Euch angezeigt hat.

      Eine Nachfrage dort ergab, dass es sich um Computer-Betrug und eBay handelt - mehr nicht.


      Sicher ?? Normalerweise - so kenne ich es - wird vorab keine Auskunft erteilt !!! Weder telefonisch, noch persönlich, außer bei der direkten Vernehmung ...

      3 Wochen später hat er dann gemailt, dass der Drucker nicht geht und er den Kaufpreis UND eine Aufwandsentschädigung zurück haben möchte (insgesamt 30 EUR).


      Hier stellen sich jetzt zwei Fragen.
      1. Warum erst nach 3 Wochen ??
      2. Wofür eine Aufwandsentschädigung ??
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        [OFF TOPIC]

        PS: Übrigens ...

        [SCHILD=12] WILLKOMMEN AN BORD !![/SCHILD]

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