Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Ich bin immer wieder beeindruckt, mit welcher Sicherheit man vohersehen kann, dass in Threads wie diesem -wo, grob gesagt, Verkäufer- auf Käufersichtweisen prallen-
      die abwertenden, beleidigenden und die Kompetenz der Gegenseite verächtlich machenden Beiträge von VK-Seite eingebracht werden.
      Und wie exakt diese Gemengelage den Grundkonflikt (hier den Umgang des Amazon-VK mit seinem Kunden) widerspiegelt.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • du bist wohl leicht zu beeindrucken?
      das mit dem Rollo halte ich für nen Tippfehler, wird schon das Vorsatzgitter gemeint gewesen sein
      aber vielleicht hat der Schreiber grad dran gedacht, daß sein Rolladen mit dem vorgesetzten Gitter nicht mehr runtergeht, an das nun verständlicherweise wirklich nicht jedermann vorher denkt

      aber ja, die 800,-Abmahnung war sehr daneben und die Klage erst recht

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • irgendwo in den Produktbewertungen steht in etwa "nach Montage war das Rollo nicht mehr zu schliessen".... also das Rollo, welches bereits vorher da war.

      Und man kann auch sehen, dass es einigen K schwer gefallen ist, die (ursprüngliche?) Anleitung richtig zu deuten. Anderen ist das leicht gefallen...

      Ja... wir sind ja alle wie Löschbert in der Lage, alles was an Montageanleitungen auf den Markt kommt, fehlerfrei zu interpretieren.... oder? Dann frage ich mich nur, warum es so Spezialisten im Handwerk gibt. Tischler, Maurer, Schlosser usw. usw.... Selbst eine Gasheizung müsste man ja reparieren/aufbauen können, wenn man eine Zeichnung davon hat.

      Fragt sich nur noch, warum es die sogenannte "Ikea-Klausel" überhaupt gibt. Irgendeinen Grund muss das ja haben....



      Ach ja... bevor jemand fragt: ich bau mir solche Fliegengitter selbst....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • monza30 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      monza30 schrieb:

      irgendwo in den Produktbewertungen steht in etwa "nach Montage war das Rollo nicht mehr zu schliessen".... also das Rollo, welches bereits vorher da war.

      Häääh, noch ein Rollo :?:
      lesen müsste man schon richtig.... und wieso NOCH ein Rollo?

      Du schriebest doch

      "nach Montage war das Rollo nicht mehr zu schliessen".... also das Rollo, welches bereits vorher da war"

      also wieso nicht 2 Rollos :O

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Annefrid schrieb:

      Du schriebest doch

      "nach Montage war das Rollo nicht mehr zu schliessen".... also das Rollo, welches bereits vorher da war"

      also wieso nicht 2 Rollos



      *stöhn*

      Ich schreibs dann mal so....:

      Vorhanden: Fenster und Rollo (also ein teil was man zumachen kann. Damit entweder keine Sonne oder keine neugierigen Blicke durch das fenster in die Bude dringen (oder sonstwas). Folge dieser Handlung: Bude ohne Beleuchtung dunkel....

      Gewollt: Offenes Rollo, offenes Fenster (um Luft rein- und Mief rauszulassen, fliegendes Zeugs aber ebenfalls ausserhalb der Bude zu halten)

      Also Fliegzeugsgitter montiert (siehe Sinn des Threads)

      Folge: Rollo geht nicht mehr zu schliessen, weil's am Fliegzeugsgitter klemmt. Nun soll aber trotzdem zur Nachtzeit das Rollo unten sein...

      Nu Verständnis da? Wenn nicht.... tja...
    • monza30 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Du schriebest doch

      "nach Montage war das Rollo nicht mehr zu schliessen".... also das Rollo, welches bereits vorher da war"

      also wieso nicht 2 Rollos



      *stöhn*

      Ich schreibs dann mal so....:

      Vorhanden: Fenster und Rollo (also ein teil was man zumachen kann. Damit entweder keine Sonne oder keine neugierigen Blicke durch das fenster in die Bude dringen (oder sonstwas). Folge dieser Handlung: Bude ohne Beleuchtung dunkel....

      Gewollt: Offenes Rollo, offenes Fenster (um Luft rein- und Mief rauszulassen, fliegendes Zeugs aber ebenfalls ausserhalb der Bude zu halten)

      Also Fliegzeugsgitter montiert (siehe Sinn des Threads)

      Folge: Rollo geht nicht mehr zu schliessen, weil's am Fliegzeugsgitter klemmt. Nun soll aber trotzdem zur Nachtzeit das Rollo unten sein...

      Nu Verständnis da? Wenn nicht.... tja...

      Dat habe ick ja begriffen das es 2 Rollos sind, bin ja nicht doof :O

      Was ick aber nicht verstehe, warum du mir in 205 frägst, Zitat monza30 "....und wieso NOCH ein Rollo?"

      Hast dich vertippeselt ?( na egal, also das 2 Rollo (der Fensterrollladen) blockiert also durch das Fliegenrollo - oder umgekehrt :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Monza, natürlich versteht nicht jeder jede Anleitung, daran ändert auch eine Ikea-Klausel nix. Manche Leute sollten daher einen Handwerker beauftragen, keine Frage.
      Die Frage ist doch, wie geht man mit einer handwerkl. ehrgeizigen Klientel um, die nicht wirklich über handwerkl. Geschick und Sachverstand verfügt.
      2mal neues Gitter schicken um dann u.U. zu erstatten? Handwerkerempfehlung und den ggf. noch bezahlen? Solche Reklamationen nebst BW ignorieren?
      Das ist das, was in so einer Heimwerkerbranche der VK für sich entscheiden und dann entsprechend handeln muss.
      Waghalsige Schadensersatzklagen können jedenfalls nicht die Lösung sein, finde ich.
      Mir fällt allerdings nur ein Baumarkt ein, der voraussichtlich so ein verschnittenes Teil zurücknehmen bzw. austauschen würde. Bei allen anderen wäre es sicher Lehrgeld, dafür dass man von Sachen besser die Finger lässt, deren Prinzip man nicht versteht.
      Allerdings, ich hatte es zitiert, wenn man das Höchstmaß des Gitters ausnutzen möchte, scheint es wirklich Probleme mit den Maßen zu geben.
    • aurum schrieb:

      nach mehrheitlicher Meinung auch von rechtlich sachverständiger Seite hier sollte der Verkäufer aber aus Servicegründen den Montagelegasthenikern™ solange auf eigene Kosten neue Leisten zuschicken, bis von Kundenseite die Unmöglichkeit des Vorhabens eingesehn wurde und dann eben das Geld zurückgeben
      ich hoffe, ich hab das richtig zusammengefaßt


      Nein, das hast du vollkommen falsch verstanden.

      Nach mehrheitlicher Meinung hat der Verkäufer subjektive Bewertungen auch dann zu akzeptieren, wenn sie von jemandem kommen, der nicht sonderlich begabt ist, und eine Farbe haben, die dem VK nicht zuträglich ist. Will er solche BWs Minimieren, muß er sich ein anderes Sortiment zulegen und/oder das vorhandene nachbessern.

      Was auf keinen Fall geht ist Kunden herablassend zu behandeln oder gar zu verklagen. Wer sowas tut, fliegt zu Recht von jeder seriösen Plattform, und wer solches Verhalten verteidigt, muß sich nicht wundern, wenn die Mehrheit (eines Forums z.B.) darüber bloß mit dem Kopf schütteln kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Und Leute, habt ihr immer noch nicht verstanden, daß @Annefrid euch bloß trollen will?

      Was glaubt ihr denn was solche Fragen wie "noch ein Rollo" sollen? Das weiß "sie" doch ganz genau. Sinn ist, daß der Thread den Bach runtergeht, weil sich die Leute auf solchen Schwachsinn die Finger wundtippen.


      Also zurück zum Thema:


      Amazon hat einen Verkäufer gesperrt, der seinen Kunden wegen einer abgegebenen Bewertung rechtlich belangen wollte. Amazon hat das völlig zu Recht getan, weil ein derartiger Angriff das Bewertungssystem gefährdet, Amazons Ruf und die Umsätze, die im Gegensatz zur landläufigen Überlieferung der Verkäufer allein die auf der Plattform vertretene Käuferschaft generiert.

      Der Verkäufer ist, wie anhand seiner AGB belegt wurde, in einem rechtlichen Phantasialand unterwegs und die nachhaltig eintrudelnden Beschwerden über miserablen Service sprechen deutlich dafür, daß es da schon den richtigen erwischt hat.


      Der nächste, der damit kommt, daß es (bei der Sperre) um die Montage eines Fliegengitters ging, gibt damit einen Antrag auf Merkbefreiung ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die Frage ist doch, wie geht man mit einer handwerkl. ehrgeizigen Klientel um, die nicht wirklich über handwerkl. Geschick und Sachverstand verfügt.
      2mal neues Gitter schicken um dann u.U. zu erstatten? Handwerkerempfehlung und den ggf. noch bezahlen? Solche Reklamationen nebst BW ignorieren?



      Neues Gitter schicken wenn die Anleitung nicht verständlich genug ist = nötigenfalls: ja

      2x schicken: nö.... aber ggf. Widerruf akzeptieren....

      Handwerkerempfehlung: kann man durchaus machen.... den löhnen? Ach nu komm aber....

      Reklamationen ignorieren? Geht garnicht.... BW akzeptieren: siehe @Panda's Posting.....



      Wie willste zum Bleistift mit Kunden wie @Anne umgehen? Wie willste da den Zusammenhang zwischen einem Rollo, dem Fliegengedöne und ihrer Frage aus 204 erklären?
    • Böse war das vielleicht.

      Aber meine Aussagen haben einen Bezug zum Thema, denn es ist die Zusammenschau aus Prangerforderung für K (im anderen Thread) bei gleichzeitiger Forderung nach Abschaffung eines BW-Systems, bei dem ein VK theoretisch auch mal ungerecht bewertet werden kann (dieser Thread) und deinem Versuch, bei nicht in deinem Sinn verlaufendem Thread durch vermeintlich naive Nachfragen vom Kernpunkt (Verkäufer verklagt Kunden, Amazon duldet das nicht) abzulenken, die ein sehr deutliches Bild von deiner Bereitschaft zu ernsthafter Diskussion zeichnet.

      Die Opferrolle steht dir genausowenig wie die des blonden Naivchens. Sieh es als Kompliment, du bist nix von beidem, aber dein System ist eben auch nicht undurchschaubar. Nix für ungut.

      edit: Sorry, ich habe irgendwie Talent, meinen Beitrag kurz nach dem redaktionellen "Machtwort" abzuschicken. Kann meinetwegen gern rüber.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()