Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • aurum schrieb:

      was ist eigentlich an dem Bild aus der Aufbauanleitung undeutlich?


      Nix. Der negativ bewertende sagte auch nicht, das sei irgendwie undeutlich. Sondern sogar ausdrücklich, daß die Anleitung "von innen messen" sagt, er hatte also offenbar sehr wohl verstanden, was das Bild aussagt. Er war nur der Meinung, daß es dann zu kurz wird.

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    • Annefrid schrieb:

      Bewertungssyteme und die damit abgegebenen schlechten Bewertungen sind für Sanktionierungsmethoden die Voraussetzung, wenn sich hier in der Auktionhilfe ein K über einen ebax VK auskotzt passiert dem gar nichts. Wenn ihm dagegen der gleiche K im hauseigenen Bewertungssystem willkürlich ein paar Sternchen mehr abzieht oder roten Quatsch schreibt, dann ist dieser VK möglicherweise schon bald vom Verkauf ausgeschlossen seine Existenz gefährdet. :whistling:

      Dieses Argument hat gerade Peanuts-Fan unter dir entschärft. Einzelne Bewertungen führen niemals zu Sanktionen. Da muss schon mehr passieren und in dem Profil des Verkäufers lässt sich da noch einiges finden.

      Außerdem halte ich ein Bewertungssystem grundsätzlich für sehr sinnvoll. Wie aussagekräftig dies letztlich ist, das bestimmt vor allem der Umgang des Betreibers der Seite mit dem Bewertungen. Welcher internen Kontrolle unterliegen die Bewertungen, welche Regeln werden bei der Abgabe angesetzt?

      Was sind denn deine Alternativen? Was schlägst du denn vor, um angebliche Falschaussagen zu verhindern?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Peanuts-Fan schrieb:



      Ich denke, dass irgendwas anderes Amazon dazu bewogen hat, den Laden dicht zu machen. Vielleicht wirklich die Anwaltsdrohung des VK.


      Darauf kannst du einen lasssen. ;)

      amazon.de/gp/help/customer/di…odeId=200987120

      Zitat:
      "Das Ausüben von Druck auf einen Käufer, damit dieser seine Bewertung entfernt oder ändert, ist ein Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien."


      focus.de/finanzen/recht/streit…denersatz_id_3798825.html

      Zitat:
      "Ein sichere Einkaufsumgebung hat für Amazon oberste Priorität und Amazon duldet keinerlei Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen unserer Verkaufsplattform. Sofern wir Hinweise bekommen, dass sich Verkäufer nicht an die Teilnahmebedingungen halten, bzw. die Verkäuferleistung nicht den von Amazon vorgegebenen Standards oder den Teilnahmebedingungen entspricht, prüfen wir das umgehend und leiten ggf. entsprechende Maßnahmen ein."



      Wenn die Vermutung zutreffen sollte, müsste eigentlich der Verkäufer gegen Amazon gerichtlich vorgehen.
      Da aber Amazon ein Großkonzern und damit zu mächtig ist, will man sich an einen kleinen Käufer schadlos halten.

      Das ist in meinen Augen einfach nur schäbig und vermutlich Alltag im bundesdeutschen Rechtssystem!!! :wallbash
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


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    • pandarul schrieb:


      Nix. Der negativ bewertende sagte auch nicht, das sei irgendwie undeutlich. Sondern sogar ausdrücklich, daß die Anleitung "von innen messen" sagt, er hatte also offenbar sehr wohl verstanden, was das Bild aussagt. Er war nur der Meinung, daß es dann zu kurz wird.
      der Bewertende schreibt: "Innenrahmen messen das ist falsch"
      ich nehme an, daß all die Leute, die das Ding zu kurz gebastelt haben, eher am mit Glas bestückten Fensterflügel das "Innenmaß" gemessen haben
      Die Anleitung selber wäre falsch, wenn die in ihr genannten abzuziehenden cm zu viel wären oder man die Mauerlichte messen müßte stattt wie auf dem Bild die Rahmenlichte
      aber es geht um Meßfehler der Aufbauer, die sich nach meiner Einschätzung die Funktion nicht vorgestellt haben und nicht auf die Bilder der Anleitung geschaut haben und das Fliegengitter zum mitschwenken anbauen wollten, bis sie drauf kamen, daß dann die Funktion nicht wirklich gegeben wäre

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    • Hmmm, wenn die Meldung der Anwaltsdrohung durch den Käufer zur Schließung des Shops führte, dann kann man doch den Käufer zur Verantwortung ziehen? Hätte der nichts gesagt, wäre der Shop noch offen!

      scnr :D

      Aber eigentlich denke ich nicht, dass es nur dieser eine Vorfall war, der zur Schließung führte. Könnte theoretisch ja auch ein Mißverständnis gewesen sein.
      Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, da Amazon wohl nichts sagen wird. Oder haben sie schon und ich hab's überlesen?
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • biguhu schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Bewertungssyteme und die damit abgegebenen schlechten Bewertungen sind für Sanktionierungsmethoden die Voraussetzung, wenn sich hier in der Auktionhilfe ein K über einen ebax VK auskotzt passiert dem gar nichts. Wenn ihm dagegen der gleiche K im hauseigenen Bewertungssystem willkürlich ein paar Sternchen mehr abzieht oder roten Quatsch schreibt, dann ist dieser VK möglicherweise schon bald vom Verkauf ausgeschlossen seine Existenz gefährdet. :whistling:

      Dieses Argument hat gerade Peanuts-Fan unter dir entschärft. Einzelne Bewertungen führen niemals zu Sanktionen. Da muss schon mehr passieren und in dem Profil des Verkäufers lässt sich da noch einiges finden.

      Außerdem halte ich ein Bewertungssystem grundsätzlich für sehr sinnvoll. Wie aussagekräftig dies letztlich ist, das bestimmt vor allem der Umgang des Betreibers der Seite mit dem Bewertungen. Welcher internen Kontrolle unterliegen die Bewertungen, welche Regeln werden bei der Abgabe angesetzt?

      Was sind denn deine Alternativen? Was schlägst du denn vor, um angebliche Falschaussagen zu verhindern?
      Eine einzelne Bewertung für sich nicht, die letzte Bewertung verknüpft mit anderen können das Faß aber sehr wohl zum überlaufen bringen.

      Meine persönliche Alternative:

      Besser kein Bewertungssystem, als eines das mit Fehlern behaftet ist. :rolleyes:
    • Hinreißend! Ich komm mir grad vor wie in einer Zeitmaschine: Ebay-BWF 2004 - 2006. Zirka. 8o
      Zum Piepen wie hier ein unverdrossenes Häuflein immer weiter für den uralten Verkäufertraum kämpft: "Wir wollen bestimmen, wie Kunden zu bewerten haben! Und wenn wir das nicht dürfen, dann sollen sie gar nicht bewerten!" *aufstampf*

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Peanuts-Fan schrieb:


      Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, da Amazon wohl nichts sagen wird. Oder haben sie schon und ich hab's überlesen?


      Wir vielleicht nicht, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass bei der Gerichtverhandlung auch ein Vertreter von Amazon geladen wird, der dort über die genauen Gründe der Sperre Stellung nehmen muss.
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Das Problem wird sicher nicht die Bewertung gewesen sein, ob gerecht oder ungerecht, sondern der K hat offenbar auch die A-Z-Garantie in Anspruch genommen, so steht es in der wirklichen Bewertung.
      Wenn der Vk die Angelegenheit dann nicht ruhen lässt, sondern so ein Theater veranstaltet, dann darf er sich über Sanktionen Amas nicht wundern.
    • Wenn ein Händler öfter darauf "gestossen" wird, dass bei seinen Klamotten irgendwas nicht ok ist, sollte er sich an seine eigene Nase fassen wenn's mal eine Klatsche gibt. Schliesslich ist er für seinen Krempel verantwortlich.... und Anleitungen, die unverständlich oder missverständlich sind (oder gleich ganz fehlen) sind ein Sachmangel.

      Steht so hier: dejure.org/gesetze/BGB/434.html



      Nennt man auch "Ikea-KLausel":

      expressis.de/klausel.htm
    • Ich glaube nicht, dass es Anleitungen gibt bzw. geben kann, die so konzipiert sind, dass keinem einzigen Heimbastler ein Fehler passieren kann.
      Entweder sollte ein Händler solche Bewertungen souverän hinnehmen und damit leben oder evtl. noch souveräner die Reklamationen regulieren.
      Mit solchen Produkten werden nie alle K hochzufrieden sein, weil es sich eben um Bastelarbeit handelt, deren Ergebnis nicht nur von der Anleitung, sondern auch vom handwerkl. Geschick abhängt.
      Stubentiger hatte die Anleitung gepostet. Als Katastrophe empfinde ich sie nicht. Der zusätzl. Verweis auf ein Video schadet sicher nix, aber auch dann werden einigen K Fehler passieren.
      Laut BW ist vielen K die Montage problemlos gelungen, wobei bei Ama sehr viele ja gar nicht bewerten, die Bewertungen also ohnehin nicht wirklich die eigentl. Kundenzufriedenheit wiedergeben.
      Ich halte den VK nicht für einen "Schrotthändler", die Anleitung auch nicht für gänzlich ungeeignet, sondern dem Herrn VK fehlte es offenbar in diesem Fall an Souveränität.
      Wegen der Inanspruchnahme der "A-Z-Garantie"? Keine Ahnung, ab wievielen Fällen ein VK bei Ama Ärger bekommt.
      Das Ebay-Profil ist jedenfalls auch nicht grottenschlecht und wirkt nicht so als würde er von morgens bis abends Kunden beschimpfen.
    • aurum schrieb:

      ch nehme an, daß all die Leute, die das Ding zu kurz gebastelt haben, eher am mit Glas bestückten Fensterflügel das "Innenmaß" gemessen haben
      Die Anleitung selber wäre falsch, wenn die in ihr genannten abzuziehenden cm zu viel wären oder man die Mauerlichte messen müßte stattt wie auf dem Bild die Rahmenlichte
      aber es geht um Meßfehler der Aufbauer, die sich nach meiner Einschätzung die Funktion nicht vorgestellt haben und nicht auf die Bilder der Anleitung geschaut haben und das Fliegengitter zum mitschwenken anbauen wollten, bis sie drauf kamen, daß dann die Funktion nicht wirklich gegeben wäre


      Ähhhm, nach Deiner "Erklärung" ist mir nun endgültig klar, wie schwer so eine Anleitung zu verstehen sein kann ;)

      Peanuts-Fan schrieb:

      Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, da Amazon wohl nichts sagen wird. Oder haben sie schon und ich hab's überlesen?


      Nö, außer ein paar mehr oder weniger widersprüchlichen Berichten aus Zeitungen haben wie wenig in der Hand. Das macht eben auch das mit den "Wahrscheinlichkeiten" so kompliziert :S

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich halte den VK nicht für einen "Schrotthändler", die Anleitung auch nicht für gänzlich ungeeignet, sondern dem Herrn VK fehlte es offenbar in diesem Fall an Souveränität.


      Das mag eine Rolle spielen. Ohne in irgendeiner Weise ein Urteil über diesen konkreten Fall oder den Beteiligten abgeben zu wollen (weil ich es nicht beurteilen kann auf Grundlage der "bekannten Informationen"): Jedem VK werden mal "Deppen" über den Weg laufen. Es gibt sie und das wird sich auch nicht abstellen lassen. Also muss man damit umgehen lernen. Es kann weder sein, dass sich Käufer durch eine einzelne nicht so gute BW ins Bockshorn jagen lassen noch dürfte es sein, dass ein Plattformbetreiber aus einzelnen schlechten BWs den Schluss zieht, dass der VK nicht seriös wäre. Eine gewisse "Deppenquote" wird doch jeden normalen größeren VK ereilen.
      Die Frage ist nur, wie man damit umgeht.....


      Im konkreten Fall hier wäre mir die BW des K sogar recht hilfreich gewesen, wenn ich gerade so einen Artikel suche. Ich weiß dann, dass ich "extrem vorsichtig" beim Messen für die Montage sein muss. Eine Sache, die ja auch durch andere BWs bestätigt wird. "Einfach" für jeden ist es offensichtlich nicht. Ich finde das super, kann mir dann überlegen ob ich mir das Basteln zutrauen will.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und wieso wird auch hier die Kundenrezension zitiert und nicht die eigentl. Bewertung?
      Ist das ein (juristischer) Trick, den ich nicht verstehe oder journalistische Nachlässigkeit?
      Offenbar hat keine der beiden Parteien das Bedürfnis, das richtigzustellen. Warum auch immer.


      Journalisten interessieren sich i.a.R. für die Story, die sie erzählen wollen, die Menschen und die Emotionen dahinter - aber nicht für den Sachverhalt. Zu so einem Beitrag rückt ein Team mit einem fertigen Drehbuch bei den Beteiligten an.

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    • und der nächste springt auf :)

      rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/am…aab3-51ca-15-1888277.html

      Eigentlich tun mir mittlerweile die Richter am LG Augsburg leid, die scheinbar in die Rolle gedrängt werden über die Zukunft aller BW-Systeme und damit den Onlinehandel überhaupt zu werten zu haben... anhand eines Fliegenschiss-Gitter-Falles :)

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