Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Ich habe es inzwischen selbst gefunden
      amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200355410#f

      Wann bin ich für einen gegen mich gestellten A-bis-z-Garantie-Antrag verantwortlich?

      Unter bestimmten Umständen sind Verkäufer für die A-bis-z-Garantie-Anträge verantwortlich. Dies beinhaltet folgende Beispiele (ist aber nicht nur auf diese beschränkt):

      Verkäufer antwortet nicht auf die Garantieantrag-Benachrichtigung
      Artikel wurde nicht verschickt und Verkäufer hat keine Erstattung veranlasst
      Artikel wurde an den Verkäufer retourniert und keine Erstattung wurde veranlasst
      Verkäufer hat dem Käufer eine Erstattung zugesichert, aber keine veranlasst
      Artikel wurde erst verschickt, nachdem bereits ein A-bis-z-Garantie-Antrag gestellt wurde
      Artikel war falsch gelistet und/oder stellte sich als in einer wesentlichen Eigenschaft abweichend heraus
      Verkäufer bittet Amazon.de den A-bis-z-Garantie-Antrag auszuführen
      Verkäufer erfüllt nicht die Teilnahmebedingungen

      Vornehmlich sind die Fälle über die A-bis-z-Garantie abgedeckt, bei denen ein Artikel nie beim Käufer angekommen ist oder Artikel in einer wesentlichen Eigenschaft nicht der Erwartung des Käufers entsprechen. Ist ein Verkäufer für die Ausführung eines A-bis-z-Garantie-Antrags verantwortlich, behält sich Amazon.de vor, das Konto des Verkäufers mit dem Erstattungsbetrag zu belasten, der zuvor von Amazon.de an den Käufer ausbezahlt wurde.
    • karakorum666 schrieb:

      Hinreißend! Ich komm mir grad vor wie in einer Zeitmaschine: Ebay-BWF 2004 - 2006. Zirka. 8o
      Zum Piepen wie hier ein unverdrossenes Häuflein immer weiter für den uralten Verkäufertraum kämpft: "Wir wollen bestimmen, wie Kunden zu bewerten haben! Und wenn wir das nicht dürfen, dann sollen sie gar nicht bewerten!" *aufstampf*

      So ein Zufall, Ick hatte auch ein Déjà-vu! Ick sah ein unverbesserliches Häuflein ewig gestriger Verkäufer basher die noch immer den uralten Käufertraum leben:

      "Besser schlecht bewertet, als gar nicht auch wenns nicht stümmt" und dann sangen sie im Chor "Verkäufer sind schlecht, Verkäufer sind bös, Verkäufer sein ist skandalös". :lach:
    • Ich will hier ja keinen Streit, aber einen größeren Dilettantenhaufen als das BWF habe ich noch nie gelesen.
      Die wussten über Ebays Regeln oft gar nicht Bescheid. Noch nicht einmal, dass die Sternchenbewertungen anders als die Farben einzeln zählten.
      Aber geplappert haben sie, das war ihnen wohl wichtig.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich will hier ja keinen Streit, aber einen größeren Dilettantenhaufen als das BWF habe ich noch nie gelesen.


      Ich glaube nicht, daß darüber ernsthaft Streit herrschen kann. 8)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich denke, so, wie sich damals in der Community ausgetobt wurde, ist das hier nicht möglich. Und das ist auch gut so.


      Naja, neben der Forderung, BW (für Verkäufer) lieber ganz abzuschaffen statt zu dulden, daß auch ein wenig begabter Käufer dieses Instrument nutzen kann, ist ja auch immer noch die Frage aus @Annefrids Einstiegsthread bei AH offen, wo im Falle der Käufer der übliche Nichtzahlerpranger gefordert wurde mit "fett rot". Freilich ohne zu erklären, wer etwas davon hat, wenn in einem anonymen BW-Profil eines noch unbekannten Accounts, dessen Bieten oder Sofortkaufen man überhaupt nicht verhindern kann, irgendwelche Informationen stehen, die man also nach Vertragsschluß erhält.

      Ich will dieses Thema hier beileibe nicht erneut aufziehen, ich möchte nur darauf hinweisen, daß @karakorum sich nicht grundlos an irgendwelche Absurditäten aus der Geschlossenen erinnert fühlt.
    • Tja, pfiffig wie ich nun einmal bin, fällt mir doch glatt ein Argument für ein tauglicheres K-Profil ein.
      Nämlich, für den Kauf auf Rechnung zum Bleistift.
      Es gibt sie, die VK, die das auch bei Ebay machen. Nur, sie hätten dann vorher gerne die Möglichkeit via BW-Profil die Zahlungsmoral des K zu prüfen.
      Ist das irgendwie schlimm oder gar unmoralisch?
    • Nein. Wie du dir sicherlich vorstellen kannst ist mir dieses Argument durchaus bekannt gewesen anläßlich o.g. Diskussion (geh die mal lesen btw, war ja vor deiner Zeit). Wer dieses Argument allerdings nicht (k/n)ennt, fordert einen Pranger und sonst nix.

      Nur der Vollständigkeit halber, da eBay entsprechende Funktionalität inkl. Zahlungsgarantie jetzt ja selbst einführt, ist das Argument mittlerweile auch obsolet. Und nein, mir ist es als Erstkunde in all den Jahren nie gelungen, irgendwo Rechnung zu bekommen. Als Stammkunde hingegen problemlos, und zwar auch außerhalb von eBay, wo es gar keine Bewertungen meiner Zahlungsmoral gibt.

      Nachtrag: Und von all dem abgesehen ändert sich dadurch gar nichts an der Thematik "Nichtzahler".

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    • Ick weiß warum sich einige so wehement gegen Bewertungen und den
      Rauswurf von Nichtzahlern aussprechen und mit dümmlichen Argumenten die
      schon in der Geschlossenen praktiziert wurden und die weitgehend nur die eigenen asozialen Interessen interpretierten, dazu muß man nicht mal diese Chaotenclique gekannt haben die dort tagtäglich ihre Klamauknummern abgehalten haben - und wenn sich nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. :lach:

      Lach, schönen Tach noch :love:
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das Thema ist so alt, da schlafe ich glatt am frühen Morgen wieder ein.


      Natürlich, es geht doch auch nicht ums Thema. Genau das ist ja der Punkt *g*.

      Es geht ums Einordnen der Ernsthaftigkeit von solchen Forderungen wie oben, daß man lieber Bewertungssysteme abschaffen sollte statt potentielle Ungerechtigkeit zuzulassen. Bei gleichzeitiger Prangerforderung für Käufer natürlich.

      Nicht falsch verstehen, ich schätze ein gutes Trolling von Zeit zu Zeit. Aber man muß auch gelegentlich mal darauf hinweisen, weil nicht immer jeder mitbekommt, ob es sich noch um eine ernsthafte Diskussion handelt oder nicht.

      (Der Vollständigkeit halber zum zweiten: Für deinen Anwendungszweck würde ein nicht-öffentlicher Vermerk, der nur dem Transaktionspartner zugänglich ist, reichen.)

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    • Annefrid schrieb:

      Ick weiß warum sich einige so wehement gegen Bewertungen und denRauswurf von Nichtzahlern aussprechen und mit dümmlichen Argumenten dieschon in der Geschlossenen praktiziert wurden und die weitgehend nur die eigenen asozialen Interessen interpretierten, dazu muß man nicht mal diese Chaotenclique gekannt haben die dort tagtäglich ihre Klamauknummern abgehalten haben - und wenn sich nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Lach, schönen Tach noch



      Mir ist nicht bekannt, dass sich jemand gegen den Rauswurf von Nichtzahlern ausspricht, wobei es sicherlich Gründe geben mag, nicht zu zahlen, ich denke mal an die Schutzkäufe in der Sicherheit.

      Im übrigen gab es im BWF zwei Gruppen, die K Schützer und VK Schützer, zwei Extreme, die sich nicht sehr grün waren.

      Dümmliche aber auch gute Argumente gab es von beiden Seiten, ich erinnere mich gerne an peter_voss, powerseller, der die Probleme hervorragend von beiden Seiten beleuchtet hat.

      Die Aussage, dass weitgehend die eigenen asozialen Interessen interpretiert wurden fällt meines Erachtens auf den Schreiber dieses Spruches zurück.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Na ja, Ama funktioniert allerdings auch, obwohl man dort die K gar nicht bewerten kann und die VK auch nur selten bewertet werden.
      Wird wohl künftig noch weniger werden, wenn sich rumspricht, dass das so teuer werden kann....
      Nein,ich bleibe dabei. Der Rauswurf wird nix mit dieser Bewertung zu tun haben.
      Als ich kürzlich schaute, ob man auch Ama selbst bewerten kann, fiel ich doch glatt über die Tatsache, dass ich ganz früher bei Ama brav bewertet habe :)
      Ich wusste gar nicht, dass man das abrufen kann. Man kann.
    • Amazon funktioniert aber vor allem deshalb ohne viele Bewertungen weil das ganze Konzept professionell aufgezogen wurde.
      Interne Käuferbewertungen soll es übrigens angeblich geben, keine Ahnung ob das stimmt, da kommen wohl nur VK dran.

      Ich schaue mir mehr die Produktbewertungen bei Amazon als die Händlerbewertungen, wobei, wenn die grottenschlecht sind bestelle ich dort nicht
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • karakorum666 schrieb:

      Eine Anleitung, die nur von "Profis" ohne zusätzliche Internetrecherche zu verstehen ist, ist selbstverständlich eine dunkelgrüne BW mit 99 Sternchen wert. *g*

      Und Annefrid und Grafiksammler - ich glaube nicht, dass es eure Absicht ist, aber ihr sammelt grad weitere Minuspunkte für den VK! Wenn es denn so pipieinfach ist, sich zusätzliche Infos aus dem Netz zu ziehen (Annefrid hat schließlich kaum mehr als drei Tage dafür benötigt :whistling: ), wäre es umso mehr ein Klacks für ihn gewesen, seinen ratlosen Kunden mit den drei linken Händen mit einem kurzen Hinweis in die richtige Spur zu lenken.


      Zumindest in seinen aktuellen Ebay-Angeboten hat der VK bei einigen Insektenschutzgittern ein Anleitungs-Video.
      Ich finde das gut, alleine schon, weil man sich dann schon vor dem Kauf ein Bild von dem Arbeitsaufwand machen kann.

      Insofern, wer weiß, was da wirklich los war......
    • Scheint dann doch "leicht problembehaftet" gewesen zu sein die ursprüngliche Anleitung. Sicher ist man jetzt dahintergekommen, dass man dann als Händler reagieren muss. Und wenns mit einem Video ist... ist dann doch ok wenns klappt.



      Zu Bewertungen noch.... auch VK haben früher doch die K bewertet.... ging solange gut bis einige Bekloppte meinten, das System für Rachefeldzüge zu missbrauchen. Und zwar "hüben" wie "drüben".

      Wenn sich alle vernünftig verhalten würden, wäre das auch weiterhin machbar gewesen. Anscheinend nimmt die Unvernunft aber immer mehr zu....