Mit Käufer und dem Versand

    • Anresi schrieb:

      Allerdings hab ich ja insofern nicht „ordnungsgemäß“ gehandelt

      Also ich kann das Wort "ordnungsgemäß" im entsprechenden Paragraphen nicht finden.

      @Sternchens Meinung sei ihm belassen, aber rechtlich kommt es nunmal darauf an, was genau vereinbart war.

      "Versand als Hermes-Päckchen" hast du geliefert. Es besteht ja offensichtlich kein Zweifel daran, daß du ein solches eingeliefert hast.

      "Versicherter Versand mit Hermes" hast du nicht geliefert (davon ab daß es keine Versandversicherung ist, sondern ein Ausschluß der Haftungsbegrenzung, aber das ist ein anderes Thema.) Ich würde also mal die Frage nach der Artikelnummer in den Raum stellen, um das genau beurteilen zu können.

      Interessant wird es, wenn "Versicherter Versand als Hermes-Päckchen" vereinbart gewesen wäre. Weil sich das widerspricht.

      Dann könnte man auch mal die AGB von Hermes einem Realitätscheck unterziehen. Hermes behauptet nämlich genau das, was du verstanden hast:


      Hemes schrieb:

      Bei Verlust oder Beschädigung haften wir bis 500 €, bei Päckchen bis 50 €.

      Eine AGB-Klausel, die den Umständen nach so ungewöhnlich ist, daß der Verbraucher damit nicht zu rechnen braucht, ist ungültig. Zweifel bei AGB gegen zu Lasten des Versenders. Einen klareren Fall kann es m.E. überhaupt nicht geben, weil die AGB glasklar dem annoncierten Produkt widersprechen. Auch in allen anderen Schritten bei der Paketscheinerstellung inkl aller Zusatzinformationen steht immer "Haftung 50 Euro" oder "Haftung bis 50 Euro", aber nie "Haftung nur bei Warenwerten unter 50,01 Euro".

      Ich würde mal der Rechtsabteilung (ein)schreiben, daß du dir zur Erstattung von 50,- den 15.03. als Termin notiert hast und andernfalls gezwungen bist, die überraschende AGB-Klausel gerichtlich für ungültig erklären zu lassen.