Mit Käufer und dem Versand

    • Mit Käufer und dem Versand

      Es geht um:
      151281195970


      Und das Problem ist, das der Käufer, das Paket an einen "PaketShop" verschickt haben möchte.
      Ich habe erst mal gesagt das es kein Problem sei und ich das unverzüglich versenden werde... nun gibt es doch ein "Problem"


      Ich meinte zu ihm das man nicht solch große Waren an den Shop verschicken kann, er meinte schon.
      Bin ich verpflichtet an den PaketShop zu versenden ? Die Adresse, die er bei eBay angegeben hat, ist ebenfalls die PaketShop-Adresse.


      Und laut myhermes.de/wps/portal/paket/H…vatkunden/versenden/paket
      kann man dort nur S-Pakete hinschicken... stimmt doch, oder ?


      Grüße,


      Grounder
    • Grounder schrieb:

      kann man dort nur S-Pakete hinschicken... stimmt doch, oder ?
      das ist richtig - lediglich diese Paketgröße ist für den Shop2Shop-Versand möglich.....

      den Rechner kannst Du so nicht an den Shop verschicken -
      einfach mit dem Käufer eine alternative Lieferanschrift absprechen...

      hat Dein Käufer schon bezahlt?

      achte bei einer Paypalzahlung darauf das Du NUR an die bei Paypal hinterlegte Lieferanschrift verschickst -
      der Käufer soll dann - wenn ihr euch auf die entsprechende Adresse "geeinigt" habt- diese Lieferanschrift VOR seiner PP-Zahlung
      bei PP als Lieferanschrift hinterlegen -
      dann die PP-Zahlung durchführen.....

      dann kannst Du auch an diese "neue" Anschrift versenden....
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Jo danke. Denke schon das ihr Recht habt, deckt sich mit den Aussagen von paar Freunden.

      Ahjo, dann mal schauen ob er mir seine Adresse raus gibt.

      #edit: Ja, gezahlt hat er schon.
      #edit2: Bei Paypal ist folgende Adresse angegeben:

      Verkäuferschutzadresse
      Hermes Paketshop Fischer Lotto Presse
      zu Händen xxxxx xxxxx

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • Dann ist das möglicherweise tatsächlich die Alternative als Lieferadresse zur eigenen Hausadresse und hat mit Shop2Shop nichts zu tun.

      Ich habe öfter Kunden, die grenznah zu Deutschland in Österreich oder der Schweiz wohnen. Da kommen solche Adressen ab und an vor. Alles wird in einem Paketshop gesammelt und dann vom Kunden selbst abgeholt. Meist ist das wohl eine private Abmachung mit dem Shopbetreiber, manche sammeln Pakete (egal, von welchem Versender) aber wohl auch ganz offiziell. Ich verschicke nur mit der Post bzw. Dhl, hab aber auf die Art auch schon DPD- bzw. einen Hermes-Shop beliefert.

      D. h., Du verschickst das Paket an exakt die Adresse, wie sie bei PP genannt wird mit dem "z. H. Herrn X Y". Natürlich nur, wenn die entsprechenden Versandkosten gezahlt sind und nicht etwa die für S2S-Versand (in die Auktion habe ich jetzt nicht reingeschaut, weiß also nicht, welche VSK Du hinterlegt hattest). Damit, also mit Versand an die hinterlegte Adresse, solltest Du dann alles richtig gemacht haben.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • Du musst unbedingt auf die richtige Versandart achten -
      Hermes-Pakete sind bis max. Euro 500,00 abgesichert -
      der Rechner ist für Euro 656,00 verkauft worden -

      wenn Du den PC via Hermes verschickst und die Sendung geht verloren/wird beschädigt lehnt Hermes die Schadensregulierung ab -
      eben weil die Sendung unterversichert ist!

      hier bietet sich der DHL-Versand inkl. der Zusatzoption der Höherversicherung an
      (s. Screenshot/Dateianhang)....
      Bilder
      • Schirmfoto_2014-04-25_112409 DHL Paket Höherversicherung.jpg

        69,56 kB, 984×482, 118 mal angesehen
    • cody7888a schrieb:

      wenn Du den PC via Hermes verschickst und die Sendung geht verloren/wird beschädigt lehnt Hermes die Schadensregulierung ab -
      eben weil die Sendung unterversichert ist!


      Darf ich mal eben zwischenfragen, ob die tatsächlich die gesamte Haftung und nicht nur die über den Betrag hinausgehende ablehnen? Steht das in den AGB?
    • pandarul schrieb:

      Steht das in den AGB?
      Moin Panda,

      eindeutig JA

      Hermes Bedingungsgerechte Sendungen

      Auszug:

      4. Bedingungsgerechte Sendungen
      4.1 Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie
      den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und
      folgende Werte nicht übersteigen:
      • 50,00 EUR je Hermes Päckchen,
      500,00 EUR je Paket
      • 1.000,00 EUR je Reisegepäckstück sowie Sport- und Sondergepäckstück.

      sowie ab 6.2 ff......

      im Schadensfall verlangt Hermes die Vorlage der Ebay-Verkaufsmitteilung
      aus dieser geht dann hervor das der Rechner ÜBER dem seitens Hermes festgelegten Wert liegt
      -
      Hermes lehnt dann die Schadensregulierung ab....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Ja, daß eine teurere Sendung nach 4.1 nicht von Hermes befördert wird, ist mir klar. Aus 4.1 i.V.m. 6.2 ergibt sich aber nur, daß Hermes nicht über die 500,- hinaus haften will. Insbesondere die Haftungsbegrenzung und der Verzicht deren Einrede unter 6.3. (aber auch der explizite Verweis 4.2.4 auf Sendungen von außergewöhnlichem Wert) wäre(n) vollkommen unnütz, wenn Sendungen über 500,- Wert von der Haftung ohnehin ausgeschlossen wären. Auch 6.4 ist eigentlich sehr deutlich, ein höherer (nicht von außen erkennbarer) Wert ändert nichts an den Schadenumständen.
    • bei DHL ist es so, daß z.B. Goldmünzen im Wert von wenigstens 1 Euro über 500,- Verbotsgut sind und für Verbotsgut keinerlei Entschädigung übernommen wird
      und da hilft auch keine Höherversicherung, weil Gold nicht zu den höher versicherbaren Dingen gehört, das ist auch im Wertpaket Verbotsgut
    • pandarul schrieb:

      Aus 4.1 i.V.m. 6.2 ergibt sich aber nur, daß Hermes nicht über die 500,- hinaus haften will.
      sinnvoll ist es diese Einzelheiten direkt mit Hermes zu besprechen/klären.....

      "freiwillig" und/oder "automatisch" wird Hermes nichts ändern......


      daß z.B. Goldmünzen im Wert von wenigstens 1 Euro über 500,- Verbotsgut sind
      es gibt diverse Artikel die vom Versand ausgeschlossen sind - sei es DHL/Hermes/DPD etc....

      deswegen empfiehlt sich grundsätzlich vorab ein Blick in die AGB / Versandrichtlinien -
      im Schadensfall ist es definitiv zu spät....und das Malheur groß.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Gut so, Grunder, ist echt besser so :)

      Der Vollständigkeit halber. Ich versende und empfange gerne mit Hermes, aber nicht wertvolles.
      Zu dieser Frage habe ich vor ein paar Tagen recherchiert. Man findet einiges im Netz. Wie so oft...glaubhaftes und unglaubliches, älteres und neueres.

      Daraus ergibt sich folgendes Bild: Gibt man bei einer Schadensmeldung bei Hermes einen Wert von über 500 Euro an, so wird die Regulierung abgelehnt, weil die Ware überhaupt nicht als Hermes-Paket hätte versendet werden dürfen.

      Es findet sich auch ein Fall, wo Hermes bei geringer Überschreitung bis zur 500 Euro-Grenze nach Beschwerde reguliert hat.

      Gelegentlich schient Hermes auch "aus Kulanz" eine Pauschal-Regulierung nach Gewicht des Pakets anzubieten (nach § 431 HGB) . Höhe: Almosen nach meiner Meinung.


      Ansonsten: Bei Online-Ausdruck eines Paketscheins kreuzt man nicht nur an, dass man die AGB akzeptiert, sondern zusätzlich, per eigenem Kreuz:
      "Mir ist bekannt, dass die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH nur Pakete bis zu einem Wert von 500,- € und Hermes Päckchen bis zu einem Wert von 50,- € entgegennimmt."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ich möchte jetzt nicht unbedingt ein neuen Thread aufmachen ... hoffe nicht das, dass nötig ist.

      Er hat den PC nun unbeschädigt via DHL an seine Packetstation zugeschickt bekommen und ihn abgeholt. (seine Worte)
      Nun behauptet er, das Windows 8.1 nicht auf dem PC wäre und droht mir mit der Eröffnung eines Falles bei eBay.

      Mein Vater war erst vor 2-3Wochen bei einem "PC-Umbauer" oder wie man diese selbst ernannten Spezialisten auch nennt .. ;) und hat sich von denen W8.1-64Bit rauf spielen lassen.

      Was kann ich da jetzt machen, außer zu behaupten das es nicht so ist ?
      Was wird eBay von mir verlangen ?

      lG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • Grounder schrieb:

      Mein Vater war erst vor 2-3Wochen bei einem "PC-Umbauer" oder wie man diese selbst ernannten Spezialisten auch nennt .. und hat sich von denen W8.1-64Bit rauf spielen lassen.
      bei einem "privaten" User der das Betriebssystem mal "eben" installiert hat oder bei einem Gewerblichen PC-Dienst der Dir hierfür eine Rechnung gestellt hat?
    • cody7888a schrieb:

      Grounder schrieb:

      Mein Vater war erst vor 2-3Wochen bei einem "PC-Umbauer" oder wie man diese selbst ernannten Spezialisten auch nennt .. und hat sich von denen W8.1-64Bit rauf spielen lassen.
      bei einem "privaten" User der das Betriebssystem mal "eben" installiert hat oder bei einem Gewerblichen PC-Dienst der Dir hierfür eine Rechnung gestellt hat?
      Gewerbliche PC-Dienst, bzw. Powersoft.

      Hab ihm den Key nochmal geschickt, jetzt meldet er sich nicht mehr.
      Scheint wohl wieder in Ordnung zu sein...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • cody7888a schrieb:


      pandarul schrieb:

      Steht das in den AGB?
      Moin Panda,
      eindeutig JA

      Hermes Bedingungsgerechte Sendungen

      Auszug:

      4. Bedingungsgerechte Sendungen
      4.1 Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie
      den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und
      folgende Werte nicht übersteigen:
      • 50,00 EUR je Hermes Päckchen,
      500,00 EUR je Paket
      • 1.000,00 EUR je Reisegepäckstück sowie Sport- und Sondergepäckstück.

      sowie ab 6.2 ff......

      im Schadensfall verlangt Hermes die Vorlage der Ebay-Verkaufsmitteilung
      aus dieser geht dann hervor das der Rechner ÜBER dem seitens Hermes festgelegten Wert liegt
      -
      Hermes lehnt dann die Schadensregulierung ab....
      dazu hab ich eine Frage: Bei uns liegt der Fall so, dass ich bei EBay angegeben habe (als Veekäufer): Versand - *Hermes Päckchen* der Artikel ist aber für 60€ verkauft worden. Jetzt ist das Päckchen verloren gegangen und Hermes haftet nicht (s.o.). Bei ordnungsgemäßem Versand wäre ich als Käufer mit der Übergabe an das Transportunternehmen ja aus der Haftung raus. Allerdings hab ich ja insofern nicht „ordnungsgemäß“ gehandelt, als dass ich wusste, dass der Wert der Sendung über 50€ lag, aber trotzdem die Versandart „Päckchen“ gewählt habe. Damit bin ich ja wahrscheinlich wieder in der Haftung drin. Was ich mich aber frage ist, wie sich der Umstand auswirkt, dass ich beim Verkauf über EBay explizit angegeben habe, die Ware als Päckchen zu versenden. Somit wusste der Verkäufer von dem eigentlich unsachgemäßen Versand. Trägt dann deswegen doch er das Transportrusiko? Danke für eure Einschätzung.


      Außer Frage steht, dass ich es rückblickend einfach als Paket - bis 500€ Warenwert hätte verschicken sollen, beim Versand war mir aber nicht klar, dass das nicht mehr wert sein darf als 50€, ich dachte einfach, dass man in dem Fall halt trotzdem nur Max. 50€ erstattet bekäme... Tja - jetzt weiß ich es besser, hinterher ist man immer schlauer...