Nach eBay-Shop-Kündigung zu hohe Rechnung erhalten

    • Nach eBay-Shop-Kündigung zu hohe Rechnung erhalten

      Hallo,

      habe jetzt ne gefühlte halbe Stunde versucht eine eBay Kontaktemailadresse zu finden oder ein Kontaktformular mit Subjekt und Textfeld.
      Lande immer wieder bei den Fragen- und Antwortvorgaben und wenn ich "nicht passend" klicke, krieg ich die nächste Auswahl usw.; Kreisverkehr irgendwie.
      Es führt kein Weg zu einem Kontaktformular oder ner eMailadresse. Rechts auf der Seite ist angezeigt "Setzen Sie sich mit uns in Verbindung"...ja aber das geht nur telefonisch, diesen Weg war ich vor 2 Wochen schon gegangen erfolglos, keine Hilfe.

      Mein Problem:

      Am 23.März habe ich meinen gewerblichen eBay Shop gekündigt.
      Ich hatte ca. 300 Angebote drin, "Sofortkaufen-Shopangebote", gültig bis auf Widerruf.

      Ich bekam eine eMailbestätigung zur Kündigung, darin stand auch, dass die Angebote auslaufen und dann beendet werden, sonst nichts weiter dazu.
      Auf den eBay Seiten zum Thema Shopkündigung steht auch, dass die Angebote auslaufen und dann automatisch beendet werden.

      Darauf hab ich mich verlassen, macht ja auch Sinn dass die Shop-Angebote für den Zeitraum wo Angebotsgebühren berechnet wurden noch weiterlaufen und dann enden, da ja kein Shop mehr da ist.
      Alternativ hätte man die von mir aus auch gleich automatisch beenden können mit Kündigung, dann aber mit Gutschrift der Angebotsgebühren.

      Wenn Shops gekündigt werden laufen die noch bis zum Ende des Monats weiter, das Shop-Abbo wird dann entsprechen anteilig berechnet/verrechnet.

      Ab dem 01.04. hätte es keine Angebote bzw. automatischen Angebotswiedereinstellungen geben dürfen. Abgesehen von denen, die ich dann selbst als Auktion oder Festpreisangebot aktiv selber einstelle.

      Nun ist folgendes passiert:
      Die vormaligen Shopangebote (mit ehemaligen Einstellgebühren von 0,4 oder 0,8 Cent) wurden ohne mein Wissen und Zutun als Festpreisangebote mit viel höheren Gebühren "neu" eingestellt. Für einige der Angebote wurde zudem plötzlich ne "Galerie Plus" Gebühr von 4,57 Euro berechnet (war vorher als Shop Angebot gratis), da hab ich plötzlich für Artikel mit 14 - 20 Euro Verkaufspreis Angebotsgebühren von fast 5 Euro. Das hat sich ordentlich auf die aktuelle Rechnung aufgeschlagen + die Summe der vielen viel höheren Einstellgebühren für Festpreisangebote.
      Hatte das nicht gleich gemerkt, mich drauf verlassen dass alles ausläuft dann. Wenn noch was verkauft wurde (wenig) dann verschickt und ansonsten mich um meinen Umzug an neuen Wohnort gekümmert.

      Der Mensch im Telefonsupport wollte mir erklären dass alles korrekt wäre; wenn es keinen Shop mehr gibt laufen eben die Angebote in anderem Format weiter.

      Ich aber bin der Meinung, dass ich mit jedem Einstellen von Angeboten einen Vertrag mit eBay eingehe, d.h. zu den angegebenen und angezeigten Gebühren ein Angebot mit ausgewählten "Funktionen" für die angegeben Dauer auf der Plattform zum Verkauf stelle.
      eBay kann m.E. nicht einseitig und ohne meine Zustimmung die Konditionen verändern und zudem durch die Aussagen zum "automatischen" Auslaufen der Shopangebote mich in dem Glauben lassen, dass dies dann auch geschieht.

      Wie ist dazu die Meinung hier im Forum.

      Insbesondere würde ich mich über Rat freuen, wie ich eBay schnell und effektiv kontaktieren kann, die Billing Abteilung erreiche und ne Rechnungskorrektur verlange.

      THX
      Jana
    • pandarul schrieb:

      jana-berlin schrieb:

      habe jetzt ne gefühlte halbe Stunde versucht eine eBay Kontaktemailadresse zu finden oder ein Kontaktformular mit Subjekt und Textfeld.
      pages.ebay.de/aboutebay/contact.html

      Sie können uns per E-Mail über folgenden Link erreichen: Kontaktformular.

      Deine Angebote hatten nicht zufällig die neue Option "automatisch wiedereinstellen" angehakt?
      Über den Link Kontaktformular (hab ich inzwischen auch gefunden) gibts ne Möglichkeit, ja, allerdings mit voreingestelltem Betreff: Impressum Anfrage
      Ob das bei Billing landet dann, hm, kanns ja versuchen, dacht es gäbe vllt. noch nen besseren Weg.

      Ja, "automatisch wiedereinstellen" war angehakt; das hatte ich bereits geschrieben.
    • Also ich benutze für alles das Kontaktformular via Impressum, zu dem eBay rechtlich verpflichtet ist. Ihr komisches Textbausteintool mit vorgefertigten Kategorien können sie behalten, da findet man doch nichts. Wie eBay es schafft, Mails der richtigen Abteilung zuzuleiten, geht mich ebenfalls nichts an. Aber die freundliche Bitte, das zur Rechtsabteilung zu eskalieren, funktioniert bei mir zuverlässig (sie schicken es dann nicht wirklich an die Rechtsabteilung, sondern an jemand kompetenten). Das Formular selbst schlägt zunächst in Dublin auf und die Antworten sind entsprechend, stell dich auf eine Mail mit abschlägiger Antwort, eine zweite Mail mit Klarstellung deines Anliegens und Antwort eines bis dahin unbeteiligten Supporties, die dann komplett am Thema vorbeigeht und eine dritte Mail mit verbindlicher Ansage deinerseits, daß sie sich die nächste Antwort sehr gut überlegen sollen, ein, bevor du jemanden dran hast, der dein Problem erfassen kann und gewillt ist, dir zumindest Auskunft zu erteilen.

      jana-berlin schrieb:

      Ja, "automatisch wiedereinstellen" war angehakt; das hatte ich bereits geschrieben.


      Lese ich aus dem EP nicht raus, aber ich würde fast vermuten, daß dann alles korrekt gelaufen ist:

      jana-berlin schrieb:

      Ich bekam eine eMailbestätigung zur Kündigung, darin stand auch, dass die Angebote auslaufen und dann beendet werden, sonst nichts weiter dazu.


      Die Angebote sind ausgelaufen, wurden beendet. Und dann gemäß deinen Einstellungen wiedereingestellt. Ich nehme an du hast neue Artikelnummern?
    • "Gültig bis auf Widerruf" lt. EP und "automatisch Wiedereinstellen" sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel.
      Ich vermute, "bis auf Widerruf" oder "automatisch Wiedereinstellen" hättest du ausdrücklich einzeln/gebündelt beenden müssen.
      Endgültig ausgelaufen wären m. E. nur Artikel ohne eine der beiden Optionen.

      Edit: Wenn jetzt z.B. jeden Tag 10 Artikel wiedereingestellt werden, dann kann das recht teuer werden. Aber das hast du ja schon gemerkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mir leuchtet nicht recht ein, was für einen Sinn die Funktion "automatisch Wiedereinstellen" überhaupt haben soll, wenn Angebote bis auf Widerruf eingestellt sind.

      Damit würde ja sozusagen der Widerruf widerrufen. ?(

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • pandarul schrieb:

      Also ich benutze für alles das Kontaktformular via Impressum, zu dem eBay rechtlich verpflichtet ist. Ihr komisches Textbausteintool mit vorgefertigten Kategorien können sie behalten, da findet man doch nichts. Wie eBay es schafft, Mails der richtigen Abteilung zuzuleiten, geht mich ebenfalls nichts an. Aber die freundliche Bitte, das zur Rechtsabteilung zu eskalieren, funktioniert bei mir zuverlässig (sie schicken es dann nicht wirklich an die Rechtsabteilung, sondern an jemand kompetenten). Das Formular selbst schlägt zunächst in Dublin auf und die Antworten sind entsprechend, stell dich auf eine Mail mit abschlägiger Antwort, eine zweite Mail mit Klarstellung deines Anliegens und Antwort eines bis dahin unbeteiligten Supporties, die dann komplett am Thema vorbeigeht und eine dritte Mail mit verbindlicher Ansage deinerseits, daß sie sich die nächste Antwort sehr gut überlegen sollen, ein, bevor du jemanden dran hast, der dein Problem erfassen kann und gewillt ist, dir zumindest Auskunft zu erteilen.
      Nun, wenn ich sicher bin, ob "automatisches Wiedereinstellen" oder "Gültig bis auf Widerruf" vormaliger Shop-Artikel trotz Shop Kündigung vertrags- und damit rechtswidrig vom System zu völlig anderen Konditionen "neu" eingestellt werden , dann werd ich über Kontaktformular schreiben und um Weiterleitung und Bearbeitung durch das Billing Team bitten.
      Fruchtet das nicht, setz ich nen Papierschreiben auf an Rechtsabteilung mit Fristsetzung. Auf TBS Ping Pong hab ich keinen Bock.

      pandarul schrieb:

      Zitat von »jana-berlin«
      Ja, "automatisch wiedereinstellen" war angehakt; das hatte ich bereits geschrieben.

      pandarul schrieb:

      Lese ich aus dem EP nicht raus, aber ich würde fast vermuten, daß dann alles korrekt gelaufen ist:
      Ich schrieb: "Ich hatte ca. 300 Angebote drin, "Sofortkaufen-Shopangebote", gültig bis auf Widerruf."
      Na, ist doch das Gleiche "automatisch wiedereinstellen" und "gültig bis auf Widerruf"; meine ich zumindest.

      Die interessante Frage ist doch aber, ob das "sagen wir mal" automatische neu listen zu den Bedingungen und Kosten zu geschehen hat, die der VK bei Einstellen des Angebotes ausgewählt und akzeptiert hatte. Beispiel: Galerie Plus , vormals gratis beim Shopangebot inklusive, jetzt nach Shopkündigung 4,57 Euro
      Hab und hätte ich nie so eingestellt zu den Konditionen; das hat nicht meinem Willen entsprochen. Zu diesen Gebühren hatte ich nie Angebote eingestellt.

      pandarul schrieb:

      Die Angebote sind ausgelaufen, wurden beendet. Und dann gemäß deinen Einstellungen wiedereingestellt. Ich nehme an du hast neue Artikelnummern?
      Nach meinen ursprünglichen Einstellungen und den jeweiligen Kosten denen ich zustimmte waren das Sofortkaufen Shopangebote und SO wurden sie einen gerade NICHT wieder eingestellt.
    • Na, ist doch das Gleiche "automatisch wiedereinstellen" und "gültig bis auf Widerruf"; meine ich zumindest.

      Nein, keinesfalls. "Bis auf Widerruf" geht ja nur im Shop.
      "Wiedereinstellen" muss ich auch als Privat-VK an- oder abhaken.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Mir leuchtet nicht recht ein, was für einen Sinn die Funktion "automatisch Wiedereinstellen" überhaupt haben soll, wenn Angebote bis auf Widerruf eingestellt sind.

      Damit würde ja sozusagen der Widerruf widerrufen. ?(

      Ich glaub hier gibts nen kleines MIssverständnis, was zum Teil an mir selbst und der gewählten Formulierung liegt.

      Für mich siehts im Moment so aus:

      Bei Shops heisst es "gültig bis auf Widerruf"
      Bei Festpreisangeboten, insbesondere jetzt auch für die Privaten nennt sich das "automatisch neu einstellen"; ich glaub da steht noch "bis zu 3 mal" geht das.

      Die interssante rechtliche Frage ist doch aber, zu welchen Konditionen das automatische Neueinstellen (wie auch immer das nun heißen mag) zu erfolgen hat.
      Zu den Konditionen, zu welchen das Angebot eingestellt wurde?
    • Man kann im Shop zw. "bis auf Widerruf" oder "automat. Wiedereinstellen" wählen. Daran ist auch gar nix neu. Aber darum geht es ja eigentlich gar nicht.
      Ich bin der Ansicht, dass du leider nur die Shopvorteile gekündigt hast. Also, wurden die Artikel ohne diese (günstigeren) Konditionen wiedereingestellt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Du hättest die Angebote beenden müssen, denn du hast nur die Shopvorteile gekündigt.
      Was spricht denn dagegen
      die Angebote sofort zu beenden oder
      den Shop wieder anzumelden?

      Edit: Hat sich überschnitten

      Ähm also da stand "Shop kündigen", nicht "Shopvorteile kündigen" und ich hatte ausdrücklich nur Shopangebote.
      In der eMail-Bestätigung zur Kündigung stand im Betreff "Ihr eBay Shop wird geschlossen"

      Wenn ich geahnt hätte, dass eBay die Angebote in teure Festpreisangebote verwandelt, hätte ich natürlich alles rausgenommen.
      Hab aber auf die Aussagen und auch mein Rechtsgefühl vertraut, dass alle Shopangebote eben enden, wenn es den Shop nicht mehr gibt.
    • Dann wurden die Angebote vermutl. beendet und durch Häkchen "automat. Wiedereinstellen" wieder aktiviert. So, wie es sonst auch ist. Die Angebote werden beendet und als neues Angebot wiedereingestellt.
      "Bis auf Widerruf" hätte meines Erachtens auf jeden Fall nicht mehr wiedereingestellt werden dürfen.