Nach eBay-Shop-Kündigung zu hohe Rechnung erhalten

    • Stubentiger schrieb:

      kommt drauf an, was das für Angebote sind?

      Auch Festpreisangebote und von den 415 die meisten gültig bis auf Widerruf

      Stubentiger schrieb:

      Was spricht denn dagegen, erst die Angebote zu löschen (mit Einzelfallprüfung )

      Ich suche nach einer Lösung mir die Arbeit zu ersparen. Muß ich ja dann alle Einzeln bearbeiten, mir die Artikelnummer raus suchen und dann auf Gebot vorzeitig beenden gehen. Grund... das dauert ewig.

      Stubentiger schrieb:

      und dann den leeren Saftladen zurück in Ebay Schoß zu werfen ....

      Nein, ist kein Saftladen sondern Kleider... :]
    • pandarul schrieb:

      Nochmal:

      Hast du neue Artikelnummern?

      Die Angebote sind unter den gleichen "alten" Artikelnummern neu eingestellt worden aber zu komplett anderen, nämlich viel höheren Gebühren als zum Zeitpunkt des Einstellens. Die Gebührenangabe (Angebotsgebühren EUR XXX) die man in jeder Bestätigungsmail erhält nach dem Einstellen von Artikeln, stimmt dann nicht mehr überein, eBay hat damit einseitig und ohne Einholen einer Zustimmung den Vertrag geändert.
    • whw2011 schrieb:


      Ich suche nach einer Lösung mir die Arbeit zu ersparen. Muß ich ja dann alle Einzeln bearbeiten, mir die Artikelnummer raus suchen und dann auf Gebot vorzeitig beenden gehen. Grund... das dauert ewig.

      Hätte einen Vorschlag (Umweg) für Dich der Dir enorm Zeit und sogar auch noch Geld sparen könnte.
      Sollte man aber eher nur machen, wenn man sein Mitgliedskonto eh kündigen will.

      So gehts:
      Du lässt die Lastschrift der monatlichen Rechnung platzen bzw. stornierst / holst zurück.
      Dann kommen 2 / 3 Mahnungen. Wenn man dann immer noch nicht bezahlt, dann werden alle Angebote von eBay rausgekickt und der Account gesperrt für´s verkaufen.
      Alle vormalig in Rechnung gestellten Angebotsgebühren für die nun gelöschten Angebote werden automatisch gutgeschrieben.

      Nachteile:
      8 (oder 9? ) Euro für die Rücklastschrift

      Man bekommt keine eMail zu jedem gelöschten Angebot und ob die unter "nicht verkauft" in mein eBay stehen, da bin ich mir nicht sicher, glaube nicht. Falls man sich es also anders überlegt könnte es Probleme geben, unter der letzten Artikelnummer sind die Angebote jedenfalls komplett weg.

      Man bekommt einen eBay internen Eintrag im Sündenregister.
    • Bevor du eine schriftl. Beschwerde formulierst, was ich dir auch empfehle, solltest du erst einmal klären, wie die Artikel nun eingestellt waren.
      Mit "bis auf Widerruf" oder "automat. Wiedereinstellen".
      Auf diese Erkenntnis aufbauend, könnte dann vielleicht geklärt werden, was da passiert ist.
      Ich meine auch, dass bei "automatisch Wiedereinstellen" neue Artikelnummern vergeben werden.
      Ich hielte es ausserdem für ein bisschen sehr tricky, wenn bei Shopkündigung, bei vorheriger Wahl dieser Option, die Artikel wieder eingestellt werden ohne jeglichen Hinweis darauf.
      Bei "bis auf Widerruf" erachte ich eine Shopkündigung als Widerruf.
      Dennoch, damit deine Beschwerde nicht kreuz und quer verläuft, sondern klare Angaben enthält, solltest du herausfinden, welche Option du ursprünglich gewählt hast.
    • Bei "automatisch Wiedereinstellen" sind öfters Fehler passiert. Manche Artikel wurden gar nicht, viel später oder gar verändert wiedereingestellt.
      Deshalb haben wir auf "bis auf Widerruf" umgestellt.
      Ich meine, dass neue Artikelnummern vergeben wurden, kann es aber wegen der Umstellung nicht mehr nachschaun.
    • jana-berlin schrieb:

      Über den Link Kontaktformular (hab ich inzwischen auch gefunden) gibts ne Möglichkeit, ja, allerdings mit voreingestelltem Betreff: Impressum Anfrage
      Ob das bei Billing landet dann, hm, kanns ja versuchen, dacht es gäbe vllt. noch nen besseren Weg.

      Wenn du Billing erreichen willst, gehst du über den "kostenlosen Kontakt", und wählst dann im Menü "Verkaufen" > "eBay Rechnung und Gebühren". Dort dann die Email auswählen, weil über die Telefonnummer landest du nur wieder in der normalen Hotline, die ggf. intern an Billing weiterleitet, wo aber dank dem Stille-Post-Prinzip wichtige Informationen verloren gehen können.

      pandarul schrieb:

      Das Formular selbst schlägt zunächst in Dublin auf und die Antworten sind entsprechend, stell dich auf eine Mail mit abschlägiger Antwort, eine zweite Mail mit Klarstellung deines Anliegens und Antwort eines bis dahin unbeteiligten Supporties, die dann komplett am Thema vorbeigeht und eine dritte Mail mit verbindlicher Ansage deinerseits, daß sie sich die nächste Antwort sehr gut überlegen sollen, ein, bevor du jemanden dran hast, der dein Problem erfassen kann und gewillt ist, dir zumindest Auskunft zu erteilen.

      Bei Billing-Themen besteht der "Trick" darin, klar zu formulieren, was man eigentlich will... Wenn du nur fragst, warum du etwas bezahlen muss, kriegste nur ne Erklärung... ;)

      karakorum666 schrieb:

      Mir leuchtet nicht recht ein, was für einen Sinn die Funktion "automatisch Wiedereinstellen" überhaupt haben soll, wenn Angebote bis auf Widerruf eingestellt sind.

      Wenn Angebote bis auf Widerruf eingestellt werden, dann werden die im Prinzip als Angebote mit 30 Tagen Laufzeit eingestellt, und immer wieder verlängert.

      jana-berlin schrieb:

      Die interessante Frage ist doch aber, ob das "sagen wir mal" automatische neu listen zu den Bedingungen und Kosten zu geschehen hat, die der VK bei Einstellen des Angebotes ausgewählt und akzeptiert hatte.

      Das ist der Causus Knaxus... Man könnte wohl so argumentieren, dass das Angebot erneut eingestellt wurde, sich dann aber nicht mehr für die Preisvergünstigung aufgrund des Shops qualifiziert hat. So ähnlich funktioniert es ja auch beim manuellen Wiedereinstellen. Wenn du als Privatverkäufer einen Artikel im Rahmen des 20plus-Paketes einen Artikel kostenlos eingestellt hast, und den aufgrund des Nichtverkaufs manuell wiedereinstellst, wird die Angebotsgebühr zunächst fällig, wenn beim erneuten Einstellen das 20plus-Paket ausgeschöpft ist.

      jana-berlin schrieb:

      "Informationen zur Schließung Ihres eBay-Shops

      Wenn Sie Ihren eBay Shop schließen, geschieht Folgendes:

      Alle Ihre aktuellen Festpreisangebote werden (sofern vorhanden) automatisch beendet."

      pages.ebay.de/help/sell/closing-your-store.html

      Genau diesen Punkt würde ich als Argument anführen für die Irreführung bezüglich der Kosten. Aufgrund dieser Angaben bist du davon ausgegangen, dass die Angebote automatisch beendet werden, und keine weiteren Kosten auf dich zukommen, solange du nicht die Artikel selbst neu einstellst.

      whw2011 schrieb:

      Was ist, wenn man den shop kündigt und gleichzeitig auch die Mitgliedschaft?

      Wenn du den Rechnungslauf zum 15. hast, dürfte das schon mal nicht möglich sein, weil du dann das Abo spätestens zum Monatsende kündigen musst, und die nächste Abrechnung abwarten musst... Und wenn du dann auch noch ne Gutschrift bekommst, musst du dir die erstmal noch auszahlen lassen... ;)

      jana-berlin schrieb:

      8 (oder 9? ) Euro für die Rücklastschrift

      Man bekommt keine eMail zu jedem gelöschten Angebot und ob die unter "nicht verkauft" in mein eBay stehen, da bin ich mir nicht sicher, glaube nicht. Falls man sich es also anders überlegt könnte es Probleme geben, unter der letzten Artikelnummer sind die Angebote jedenfalls komplett weg.

      Man bekommt einen eBay internen Eintrag im Sündenregister.

      Es dürften mindestens 16,00 Euro für die Rücklastschriften werden. Nach der ersten Rücklastschrift wird das Konto eingeschränkt, nach der zweiten gesperrt... Zusätzlich zu der Tatsache, dass dann deine anderen Konten sehr wahrscheinlich auch gleich eingeschränkt werden, kommt die Gebührennote vom Inkasso-Unternehmen, das kurze Zeit später beauftragt wird.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich meine auch, dass bei "automatisch Wiedereinstellen" neue Artikelnummern vergeben werden.

      Ja, werden sie... :)
    • Ganz ehrlich?... Ich habe keinen blassen Dunst. :(

      Bei automatisch wiedereingestellten Angeboten würde ich wohl vorsorglich das Häkchen entfernen, damit es nach dem angeblichen automatischen Beenden nicht sofort wieder eingestellt wird.

      Bei den "Bis auf Widerruf"-Angeboten sagt mir mein Gefühl, dass das eine Angelegenheit für die Technik-Abteilung sein könnte. Es macht für mich jedenfalls keinen Sinn, nach Beendigung des Shops ein solches Angebot, das ja nur im Shop verfügbar ist, auf automatisch wiedereinstellen umzubauen... Wie es auf der Hilfeseite steht, macht da mehr Sinn... Nämlich dass es halt automatisch beendet wird.
    • Also für mich ist dieser, mein Fall hier, m.E. beispielhaft für die teilweise starke Fehlerhaftigkeit und Unausgegorenheit des eBay Systems. Und das in einer Zeit, 15 Jahre nach dem Start hier in Deutschland und wo sich eBay mittlerweile ziemlich aufplustert im Ton und in der ganzen Art und Weise mit den Handelnden auf dieser Plattform umzugehen.
      Da werden höchste Ansprüche gestellt an VK und rigeros durchgesetzt, am laufenden Band "neue" Bedingungen diktiert, Gebühren erhöht, neue "innovative" Funktionalitäten eingeführt und parallel erhält man schlechten Support und ein sehr fehleranfälliges System bzw. kann sich auf wichtige Prozesse und Funktionalitäten nicht verlassen.
      Was soll das erst werden wenn das aktuell Geplante dann bald kommt, Warenkorb, Rechnungskauf etc.?

      Zum Fall:

      Meine Shopangebote (zumindest in der letzten Zeit) waren "gültig bis auf Widerruf" (habs geprüft, 3 Stichproben); eingestellt zu den anzeigten Gebühren, Artikelnummer blieb erhalten bei "Erneuerung" des Angebotes (auch geprüft).
      Rein rechtlich kann man wohl die Kündigung des Shops als Widerruf werten. Auf jeden Fall, und m.E. noch wichtiger aber, kann eBay nicht Angebote zu völlig anderen KOnditionen automatisch neu einstellen ohne Zustimmung desjenigen, der die Angebote platziert hat.

      Dies dürfte dann auch für "automatisch neu einstellen" gelten. Ich sehe da keinen Unterschied.
      Anders würde es sich verhalten wenn da stünde "automatisch neu einstellen zu den aktuell geltenden Gebühren".
      Das steht da aber nirgendwo.


      @ Laurynn
      16 Euro Rücklastgebühren?
      Glaub ich nicht, selbst wenns der aktuelle Satz wäre, wäre das überteuert, nicht durchsetzbar.
      MIr ist das ja echt passiert, Lastschrift geplatzt, noch gar nicht so lange her. 8 oder 9 Euro, ich glaub es waren 8. Müsste man auf eBay ja nachlesen können, fehlt mir aber grad die Zeit.
      Gebühren vom Inkasso? NEIN. Macht eBay nicht und rechtlich auch nicht durchsetzbar.
      Man bekommt ne eMail von ebay-collections (oder so), da steht dann auch irgendwann was von Inkasso möglicherweise aber es gibt keine Extra-Kosten, zumindest, wenn man dann nach der Sperre/Löschung der Angebote zahlt.

      However und Technik hin oder her.
      Beides, "gültig bis auf Widerruf" oder "nach Ablauf wieder einstellen" geht rechtlich nicht, wenn der Verkäufer nicht auf eventuell andere als ursprüngliche Einstell- oder sonstige Geühren hingewiesen wurde im Vorfeld und dem aktiv zugestimmt hat.
    • jana-berlin schrieb:

      However und Technik hin oder her.
      Beides, "gültig bis auf Widerruf" oder "nach Ablauf wieder einstellen" geht rechtlich nicht, wenn der Verkäufer nicht auf eventuell andere als ursprüngliche Einstell- oder sonstige Geühren hingewiesen wurde im Vorfeld und dem aktiv zugestimmt hat.

      Also... Du hast eingestellt "bis auf Widerruf". So lautet die Vertragserklärung, die Du mit ebay getroffen hast. Das Format geht nur und ausschliesslich dann, wenn man einen Shop hat. Ohne Shop kann also niemand davon ausgehen, dass deine Artikel "bis auf Widerruf" eingestellt sein sollen. Auch kann niemand davon ausgehen, dass Du "30 Tage und dreimal neu einstellen" gemeint hast. Sondern eben, dass die Artikel mit Ende des Shops auch ihren Status "auf Widerruf" verlieren und auslaufen. Sonst könnte noch jemand auf den Gedanken kommen, Du hättest die Artikel mit einer Laufzeit von 30 Tagen als Auktion mit Sofortkauf eingestellt. Geht technisch gar nicht, ist aber in dem Fall egal, es ist ebenso eine andere vertragliche Vereinbarung wie "30 Tage Festpreis mit erneutem Einstellen".

      Schick ebay eine Rückforderung (Einschreiben) über den unberechtigt eingezogenen Betrag und weise die Annahme der von ebay erbrachten Leistung zurück. Ich muss Dir vermutlich nicht erklären, wieso ebay die Artikel löschen soll und nicht Du. ;)

      Hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten muss ich ein bisschen buddeln. Ich habe hier irgendwo die allgemeine Faxnummer der Rechtsabteilung rumliegen. Eventuell reicht es aber schon, wenn Du einen unberechtigten Kontozugriff beim Support meldest.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • jana-berlin schrieb:

      16 Euro Rücklastgebühren?
      Glaub ich nicht, selbst wenns der aktuelle Satz wäre, wäre das überteuert, nicht durchsetzbar.

      Ich bezog die 16,00 Euro auf zwei Rücklastschriften á 8,00 Euro. Bei jeder einzelnen wird die Kostenbeteiligung berechnet. Und ja, das ist so durchsetzbar, wenn zweimal die Rücklastschrift stattfindet. Umgehen kannst du das nur, indem du deine automatische Zahlungsmethode löschst, und damit schon die Lastschrift als solche verhinderst.

      jana-berlin schrieb:

      Man bekommt ne eMail von ebay-collections (oder so), da steht dann auch irgendwann was von Inkasso möglicherweise aber es gibt keine Extra-Kosten, zumindest, wenn man dann nach der Sperre/Löschung der Angebote zahlt.


      Du hast aber in deinem Vorschlag geschrieben:

      So gehts:
      Du lässt die Lastschrift der monatlichen Rechnung platzen bzw. stornierst / holst zurück.
      Dann kommen 2 / 3 Mahnungen. Wenn man dann immer noch nicht bezahlt, dann werden alle Angebote von eBay rausgekickt und der Account gesperrt für´s verkaufen.
      Alle vormalig in Rechnung gestellten Angebotsgebühren für die nun gelöschten Angebote werden automatisch gutgeschrieben.


      1. Fürs Verkaufen wirst du schon nach 30 Tagen gesperrt (nennt sich "eingeschränkt", die Angebote laufen dann erstmal noch weiter, aber du kannst keine neuen einstellen), nach 60 Tagen vollständig ausgeschlossen.
      2. Das ist keine Gutschrift, sondern nennt sich Abschreibung... Und die passiert erst, nachdem das Inkasso beauftragt wurde, und beim Eintreiben der Zahlung gescheitert ist. Und ja, nach den Mahnungen wirds ans Inkasso abgegeben.

      Oh... Und wenn du es dir anders überlegen solltest... Durch die Abschreibung ist dein Konto hinterher nicht wieder "entsperrt"... Wenn du es irgendwann nochmal nutzen möchtest, muss du die offene Forderung selbst ausgleichen... Dann wird die Abschreibung nämlich aufgehoben.
    • Da geb ich dir Recht... Aber wie ich anfänglich irgendwo schon geschrieben habe... Ich bin mir nicht sicher, ob die Berechnung der Gebühren nach der Kündigung nicht möglicherweise auf einen Bug zurück zu führen ist.

      Die Hilfeseite gibt jedenfalls recht eindeutig an, dass die Angebote automatisch beendet werden sollen. Im Shop macht es auch irgendwie wenig Sinn, Angebote automatisch wieder einzustellen, wenn man stattdessen die Option "Bis auf Widerruf" nutzen kann. Ich würde daher davon ausgehen, dass die Angebote, die automatisch wiedereingestellt werden, in dem Zusammenhang einen Sonderfall darstellen.

      Ich kann mich gerne mal umhören/-lesen, ob irgendwas zu diesem Problem bekannt ist, und ob es Lösungsvorschläge gibt. WENN es aber auf einen Bug zurück zu führen ist, ist die Meldung in doppelter Hinsicht wichtig: Zum einen, damit die Technik weiß, dass sie eine Baustelle mehr hat, und zum anderen für die Gebührenabteilung.
    • Ich überlege.......
      Kann es sein, dass man früher "bis auf Widerruf" nicht bearbeiten konnte?
      Mittlerweile geht das wohl, deshalb ist diese Variante wohl durchaus empfehlenswert.
      Aber, werden die Angebote dann noch irgendwann als bald endend gelistet?
      Das ist u. U. wohl der Vorteil bei "Wiedereinstellen" oder nicht?

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber, werden die Angebote dann noch irgendwann als bald endend gelistet?


      Du meinst, ob die baW vor Ende ihrer "Laufzeit" als "bald endend" drinstehen? Ja, tun sie. Auch die haben schliesslich einen Zeitpunkt zu dem das Angebot "endet", auch wenn es danach mit der selben Artikelnummer wiedereingestellt wird.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das ist u. U. wohl der Vorteil bei "Wiedereinstellen" oder nicht?

      Nö. Der "Vorteil" bei Wiedereinstellen ist, dass man von ebay eine neue Artikelnummer verpasst bekommt. Und dass man mehr beendete Angebote hat. Sonst sind die beiden Dinger ziemlich identisch. Sogar die Artikelhistorie kann der Artikel beim Wiedereinstellen mitnehmen, wenn man das bald genug nach dem Angebotsende macht. (Behauptet zumindest Dreiblindens Märchenstunde)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Kann es sein, dass man früher "bis auf Widerruf" nicht bearbeiten konnte?

      Was willst Du daran bearbeiten? Du kannst das Angebot beenden und dann wiedereinstellen. Bis auf Widerruf z.B. :D

      Der Unterschied ist ganz einfach, dass baW nur mit Shop geht und bis vor einiger Zeit die einzige Angebotsform war, die eine Laufzeit von 30 Tagen erlaubt hat.

      Ich glaub, ich reiche Jana jetzt mal eben per PN die Faxnummer(n) und die Mailadresse(n) der Rechtsabteilung von ebay rüber. Dass ein Laden wie ebay nicht mal die "Adresse der elektronischen Post" (-> §5 TMG) im Impressum hat geht ja gar nicht. Auch wenn das zur sonstigen Mängelquote dieser Saftbude ganz prima ins Bild passt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.