Unabhängig vom Anwalt, den ich auf jeden Fall einschalten würde, musst du dennoch deine "Verteidigungsbereitsschaft" anzeigen, das wäre auch die erste "Amtshandlung" eines RA.
Also schreibe deinen kleinen Text und wenn möglich, gib das beim Amtsgericht heute persönlich ab.
Also schreibe deinen kleinen Text und wenn möglich, gib das beim Amtsgericht heute persönlich ab.