superocean schrieb:
Schauen wir uns doch einfach an, was die Rechtsprechung zu dem dummen Geschwafel hier zu sagen hat:
Urteil Dortmund
Wenn magnum0809 keinen hinreichenden Abbruchgrund vor- und nachweisen kann, wird er den Rechtsstreit vermutlich verlieren
Schaden in dem Sinne aus der untersten Schublade.
Kannst du bestätigen das du die Person bist die als " Kläger/-in" aufgetreten ist ?