Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • kllge-kllge

      Folgende Mail von kllge-kllge hat mir ein Abbrecher übersandt (Auszug):

      " ... Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.
      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 5 S gemäß Artikelbeschreibung Zug um Zug gegen Zahlung von 2,- EUR.
      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.
      Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
      1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag
      abgegolten.
      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung..."

      Der Beanspruchte hat bereits erste Hinweise bekommen. Es wurde ihm nahegelegt, hierher zu kommen.
    • Gibt es keine Möglichkeit dem MR das Handwerk zu legen?

      Er verstösst eigentlich ständig gegen den § 157 BGB Treu und Glauben.

      Er baut ständig neue Fakeaccounts um an Kohle zu kommen, ist doch eigentlich fortgesetzter Betrug.

      sollte man nicht den Betroffenen raten gegen MR eine Anzeige wegen versuchten Betruges zu machen?

      Ich werde mich mal an die örtliche Presse wenden und dieses Forum als Referenz nennen, damit wir eine ladungsfähige Abnschrift bekommen. Er hat sich ja im Ort für ein armes Kind eingesetzt, da dürfte es eigentlich ein leichtes sein seine Anschrift zu bekommen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Den Betroffenen steht es frei eine Strafanzeige zu stellen, ob es reicht strafrechtlich zu ermitteln entscheidet der Staatsanwalt.
      Das wurde in diesem Thread schon öfters geraten. Wer unter gefälschten Daten einen Kaufvertrag aus Auktionsabbruch vorgaugeklt sollte auch angezeigt werden.
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      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Ein externer Hinweis hat uns erreicht indem der ebay-Account thomaboeh seine Forderung bei einem Auktionabbruch stellte:

      Hallo xxxx,

      Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4 gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.
      Der übliche Text der bisherigen Fake-Accounts von Roos.
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    • Iphone Verkauf vorzeitig beendet ein Gebot

      Ich habe meine Auktion vorzeitig abgebrochen von einem iphone weil ich es nicht mehr verkaufen wollte.
      Der bietet fragte mich warum ich es abgebrochen habe und meine Antwort war dass ich ein gutes Angebot bekommen hatte, was aber nicht stimmt.
      Er droht mir jetzt mit dem Anwalt oder er will das Handy und 150 € Schadensersatz und dann sagte ich das Handy sei kaputt gegangen.
      Die Auktion wäre bis Donnerstag gelaufen.
      Kann ich noch was machen? Meine Chancen beim Anwalt liegen glaube ich sowieso schlecht.

      Redaktion: nachfolgende 7 Beiträge in vorhandenes Thema verschoben
    • Das war die erste Mail
      Sein Account ist seit Juli registriert und erst 2 Bewertungen

      Hallo ...

      Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 5 S gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 150,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.
    • Das passt hervorragend in das bisherige Muster der gefakten "Roos"-Accounts.

      @ FouR_RingzZ
      Fordere umgehend die Daten des Höchsbietenden bei ebay an, wie das geht und was du schreibst, kannst du aus dem Thread entnehmen:
      Betrug: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga - vehlikonra

      Sobald du sie erhälst kannst du dich gerne an mich wenden und wir prüfen ob es wie immer nur gefakte Daten sind.
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    • Wer kann mir über Käufer caspasitte etwas berichten, wurde heute eingeschüchtert nach Abbruch einer Ebay Auktion zu zahlen! Er hat 1 Euro geboten, da meinerseits der Verkauf ein Fehler enthielt, beendete ich diese Auktion kurzerhand! Dann kam eine Mail von caspasitte

      Hallo werderaner44,

      Der anderweitige Verkauf (oder auch der bloße Versuch) berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4S gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.


      - caspasittte

      Hallo caspasittte,

      Das Handy wird wieder eingestellt, da ein Angebotsfehler meinerseits war! Es folgt kein anderweitiger Verkauf! Dies war ein Versehen meinerseits! Das Handy wird wieder normal für einen Euro eingestellt!

      - werderaner44
      Hallo werderaner44,

      Ihre nachgeschobene Fehler-Argumentation ist einfach nur Unsinn und ändert nichts an meinem bereits dargelegten Anspruch!

      Den wahren Beendigungsgrund kann ich ganz einfach anhand des Ebay Nachrichtenverkehrs beweisen:

      Zitat


      Gehen sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie die Rechtslage nicht verstehen. Er wird ihnen das Gleiche erklären wie ich.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

      Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!

      - caspasittte
      Hallo caspasittte,

      Sorry dies war ein Versehen, und ich habe mich entschuldigt! Ich habe schon so viele Artikel verkauft und immer 100% Bewertungen erhalten! Davon können sie sich gerne überzeugen, das war auch keine Absicht!

      Nochmals bitte ich um Entschuldigung

      - werderaner44
      Hallo werderaner44,

      Ich habe meinen Anspruch ausführlich dargelegt. Mit einer Entschuldigung können sie die Sache jedenfalls nicht beilegen.

      Sie wissen auch ganz genau um was es geht. Ihre sinnlosen nachgeschobenen Ausreden können sie gerne dem Amtsrichter präsentieren. Sie werden sehen was er davon hält.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist wird mein Rechtsanwalt morgen Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen.

      Alles Weitere folgt in Kürze auf dem Postweg.

      - caspasittte
      Hallo werderaner44,

      Ich hatte Ihnen bereits ein Vergleichsangebot unterbreitet. Ich wiederhole es gerne nocheinmal:

      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt

      Wenn sie den Vergleich annehmen wollen, übermittle ich meine Bankverbindung.

      - caspasittte
      Hallo werderaner44,

      Ein PayPal Konto habe ich nicht, dafür aber ein ganz normales Girokonto.

      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Kontoinhaber: HERBERT

      IBAN: CH7208781000072653100

      BIC: SWQBCHZZXXX

      Verwendungszweck: 51230800

      - caspasittte
      da so eingeschüchtert wurde habe ich bezahlt! Auch wenn ich keine Chance habe mein Geld wiederzubekommen, sollte es niemand anderen passieren
      X(



      Redaktion: Post hierher verschoben
    • Es können keine Suchergebnisse zusammengestellt werden, weil dieses Verkäuferkonto aufgehoben wurde. Wir möchten uns für alle entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.


      ;)

      sorry, ich habe meine pdf falsch benannt, caspasittte sollte es ja eigentlich sein, aber so wie ich es sehe, hat es sich erledigt? Der war wohl mit falschen Daten angemeldet und auf Abbruchjagd.
      Und wer einen berechtigten Grund hat, abzubrechen, muss m.W. eh nicht anfechten ...

      - caspasittte
      da so eingeschüchtert wurde habe ich bezahlt! Auch wenn ich keine Chance habe mein Geld wiederzubekommen, sollte es niemand anderen passieren


      ob das nun noch zurückzuholen ist, ... :( den entscheidenden Satz hatte ich ja mal geflissentlich überlesen, in meinem Eifer, die Gebotsübersicht des "Käufers" zu finden - nochmal sorry ;(
      Dateien
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Socceros schrieb:

      da so eingeschüchtert wurde habe ich bezahlt! Auch wenn ich keine Chance habe mein Geld wiederzubekommen, sollte es niemand anderen passieren

      Ich seh das nicht so, dass Du keine Chance hast, wieder an Dein Geld zu kommen.
      Erstatte Anzeige wegen Betruges, daraus kannst Du dann auch zivilrechtliche Forderungen ableiten.
      Wer der tatsächliche Anspruchsteller ist, dürfte ja hinlänglich bekannt sein, und, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist ja auch dessen tatsächlicher Wohnort bekannt.
      Nimm zur Anzeigenerstattung einen Ausdruck dieses Threads mit, damit die Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden sehen, dass es sich da um keinen Einzelfall handelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • @Socceros
      Die Merkmale sprechen auch wieder ganz eindeutig auf die gefakten Accounts von Roos.
      Die weitere Vorgehensweise hast du sicher bereits aus diesem Thread entnommen?!
      - Kontakt einstellen
      - Daten bei ebay anfordern
      - erhaltene Daten auf Fake prüfen

      @FouR_RingzZ
      Dein "Käufer" ist Geschichte:
      ebay.de/usr/kllge-kllge
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    • Es gibt noch eine Chance, Ergänzung für @Socceros


      Falls Du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl noch etwas zu retten.
      Auch wenn das Geld sofort bei Dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen Deine Bank das evtl noch stoppen kann. Daher solltest Du sofort zu Deiner Bank flitzen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und ausserdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken. Lass Dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, daß Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, daß Du nicht von einer Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca in jedem 3. bis 4. Fall.
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