Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • claubiene schrieb:

      Ich habe einen Abbruchjäger an den Hacken

      Bevor es da in die Einzelheiten geht,
      wäre es interessant zu erfahren, wie Du zu der Einschätzung "Abbruchjäger" kommst.
      Welcher Account stellt Forderungen an Dich, welche Nachrichten hast Du dazu bekommen?
      Wenn Du nicht öffentlich zu Deiner abgebrochenen Auktion verlinken willst, dann schick zumindest an
      kontakt@auktionshilfe.info
      den entsprechenden Link. Und dann kann man mal weitersehen.
    • Merke: was eBay sagt oder meint ist völlig egal und (leider) meistens auch noch falsch.

      Und um es kurz zu machen, nein der Abbruch war nicht berechtigt (für die Langfassung bin ich jetzt zu faul). Aber viel wichtiger, du weist nicht was er geboten hat, aber das er ein Abbruchjäger ist ? Und genau so wichtig, was hat er denn jetzt gefordert, die Ware oder Schadensersatz, hast du die Lieferung ausgeschlossen ?
    • ok, dass ich das in meiner Laienhaftigkeit Fehler gemacht habe, sehe ich ja selber.

      von zweimal erfüllen kann ja keine Rede sein. Der Kerl will doch garkeine Xbox haben, er will doch nur sein Ding durchziehen. Was das betrifft hätte ich gerne einen Rat.. oder zwei... :O
    • @claubiene

      Ziemlich viele Fragen in einem Posting, aber ich fange zumindest mal mit den Antworten an, in der Hoffnung, dass sich weitere anschließen, denn ich habe nicht wirklich viel Zeit.

      So jetzt frage ich mich: war ich berechtugt zum Abbruch der Auktion? Mit der Dame lag ja wohl auch ein rechtsgültiger Kaufvertrag vor, denn sie hatte die Ware ja bezahlt. Also gehörte die Ware schon ihr, dann kann ich sie nicht mehr verkaufen, richtig?


      Mit der Dame lag ein rechtsgültiger Kaufvertrag vor, wenn du ihn nicht mit Fristsetzung zur Zahlung nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist widerrufen hast.
      Das hat nichts mit dem berechtigten Abbruch der Auktion zu tun. Du kannst ohne Probleme jede Menge Kaufverträge schließen, du musst sie nur erfüllen.

      Nein! Die Ware gehörte mit Zahlung nicht der netten Dame, sie hatte lediglich einen Anspruch darauf, den sie mit der Zahlung erwirkte, falls du dem zustande gekommenen Kaufvertrag nicht wirksam widersprochen hast, aufgrund nicht fristgemäßer Zahlung.


      Der Telefonjoker von eBay hat nichts, aber wirklich auch gar nichts zu sagen, seine Aussagen sind weder rechtsverbindlich noch hilfreich. Er/sie und sein/ihr Chef können eine Meinung abgeben...... oder dir schriflich bestätigen, dass sie für diese Meinung auch in Haftung stehen (dann würde das natürlich anders aussehen).

      Ja, er bekommt deine Adresse.

      Ja, du kannst sehen, wo er/sie noch geboten hat. Wolltest du auch wissen, wo/wie du das sehen kannst?

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    • oldschmatterhand schrieb:

      wäre es interessant zu erfahren, wie Du zu der Einschätzung "Abbruchjäger" kommst.
      Welcher Account stellt Forderungen an Dich, welche Nachrichten hast Du dazu bekommen?
      Wenn Du nicht öffentlich zu Deiner abgebrochenen Auktion verlinken willst, dann schick zumindest an
      kontakt@auktionshilfe.info
      den entsprechenden Link. Und dann kann man mal weitersehen.
      Ich habe gegoogelt und bin auf viele Beiträge auch zunähst in der ebay Community gestoßen wo anderen genau das gleiche mit denau den gleichen Mails passiert ist. So bin ich auf den Begriff "Abbruchjäger" gestoßen und habe ihn in meinem Posting verwendet.
      Der Name des ebay Users, der Forderungen stellt ist "randaagost".
      Die abgebrochene Auktion: ebay.de/itm/301548203802?ssPag…_trksid=p3984.m1560.l2649
      ich habe bereits auch an die Mail Adresse geschickt, die du genannt hast, auch die mails die er mir geschrieben hat.
    • Danke, erhalten.

      Wird gerade an anderer Stelle geprüft, aber es dürfte sich um unseren Freund Roos handeln. Dieser ist vom Handel bei eBay ausgeschlossen und an deiner Stelle würde ich sämtlichen Schriftverkehr sofort einstellen.

      Zahle nichts, bis du hier etwas anderes liest.
      Einfach mal gemütlich zurücklehen.
    • Auch wenn die eBay-Schwachmaten dir gesagt haben, dass der "Abbruchjäger" keine Ansprüche hat, fordere mit Hinweis auf die Auktion dessen Daten an.
      Wirst du mehrmals machen müssen, mit dem jeweiligen Hinweis, dass dies bitte in die Sicherheitsabteilung eskaliert werden soll.
      Du wirst zuerst eine Mail erhalten, in der steht, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Weitergabe der Daten nicht möglich ist, wahrscheinlich sogar mehrmals.
      Teile diesen Deppen mit, dass hier eine Schadenersatzforderung gegen dich erhoben wurde, du dich wehren möchtest und daher die Daten brauchst.

      Wenn du die Realdaten hast, dann schicke diese bitte an die Redaktion, damit ein weiterer Account unseres Freundes "bearbeitet" werden kann.

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    • "Abbruchjäger" am Hals - was soll ich tun?

      Hallo Zusammen!

      Leider habe ich diesen "Abbruchjäger" am Hals.
      Am Samstag Nachmittag habe ich bei eBay meine PS3 als Auktion reingestellt, und gemerkt habe, dass es doch ein Fehler war bei eBay reinzustellen.
      Nach 10 Minuten habe ich die Auktion gelöscht, obwohl schon dieser "Eine" Höchstbietende mit 3 Euro vorne war.
      Ich habe mir da jetzt nichts dabei gedacht, bis er mir gegen Mitternacht die Mail mit der Frage geschrieben hat, warum ich das PS3 Angebot beendet habe.
      Habe ihm dummerweise geschrieben, dass ich das Konsole einem aus dem Verwandtenkreis weitergebe. (Dumm und nicht durchdacht von mir)

      Dann hat er mir geantwortet:

      Nach
      ihren eigenen Angaben steht nun nachweislich fest, dass Sie das
      verbindliche Ebay Angebot aus folgendem Grund beendet haben:

      "da mir für das Paket aus dem Verwandtenkreis ein Angebot unterbreitet wurde."

      Dies
      stellt jedoch keinen Grund dar, der sie zum vorzeitigen Beenden eines
      Ebay Angebotes im Sinne der §§ 119 ff. BGB sowie den Ebay Grundsätzen
      berechtigt.

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist es zum
      rechtswirksamen Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden gekommen (vgl. §
      10 Nr. 1 Ebay AGB).

      Da sie den Kaufgegenstand bereits
      anderweitig veräußert haben und die Herausgabe damit unmöglich ist,
      steht mir Schadenersatz statt der Herausgabeleistung gemäß §§ 275, 280,
      283 BGB zu.

      Hier zum Nachlesen:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Ich
      gehe derzeit davon aus, dass ihnen dies nicht bewusst war und sie das
      Angebot fahrlässig ohne Rechtfertigungsgrund vorzeitig beendet haben.


      Um die Sache gütlich beizulegen biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich des Schadenersatzanspruches

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.


      Sofern sie den Vergleich annehmen und die Sache damit beilegen wollen, teilen sie mir dies kurz mit.

      Vorstehendes
      Vergleichsangebot können Sie bis zum 02.03.2015 annehmen. Nach
      fruchtlosem Fristablauf gehe ich davon aus, dass sie an einer gütlichen
      Einigung nicht interessiert sind. In diesem Fall behalte ich mir
      ausdrücklich vor, den gesamten Anspruch titulieren zu lassen. Dies würde
      erhebliche Kosten verursachen, die Sie im Falle des Unterliegens tragen
      werden.

      Überlegen sie es sich.


      Nach Diskussion mit meinen Eltern habe ich ihm dann geschrieben:
      Ja, ich nehme Ihren Vergleich fristgerecht bis zum 2.03.2015 an, damit die Sache beigelegt wird.

      Darauf schreibt er mir:

      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto binnen 3 Werktagen sehe ich die Sache als erledigt an:

      Kontoinhaber: HERBERT

      IBAN: CH7208781000072653100

      BIC: SWQBCHZZXXX

      Verwendungszweck: 51230800

      Das Geld habe ich Ihm noch nicht überwiesen, und die drei Werktage sind auch schon vorbei. Dieser Typ nennt sich bei eBay hemne-mauri.

      Ich habe mit dem eBay-Kundenservice telefoniert, und sie haben mir geraten, die Schadenersatzforderung nicht zu bezahlen, ausserdem werden Sie intern
      sein Konto überprüfen.
      Durch die ganzen Threads weiss ich leider nicht mehr, was richtig ist.

      Könnt ihr mir helfen? Wie soll ich jetzt weiter handeln bzw. verfahren?

      Lieben Gruss
      Ilja85 :)
    • Ilja85 schrieb:

      hemne-mauri

      Dieser eine ist schon bekannt. Lies dir diesen Thread ab hier durch:

      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=203423#post203423

      Edit: Ich merke gerade, dass mich die suche zu "henne-mauri" gebracht hatte. Aber auch das Konto ist schon in diesem Thread

      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=206770#post206770
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das ist mal wieder unser Röschen ohne Dornen, denn er4 darf schon seit einer hjalben Ewigkeit nicht mehr auf E§bay handeln.

      Nachdem er4 sein Tuxedo-Konmto verbrannt hat, hat er jetzt bei einem Schweizer Dienstleister eine Konto eingerichtet. Recht kreativ der Junge. Äh POK aD.

      Früher behauptete er ein Student der Rechtswissenschaft z usein, bis ein nahmhafter Journalist, der hier auch mal gelegentlich postet, ihn enttarnte. Früher ging er gerichtlich mittels PKH gegen Abbrecher vor, als einige User ihn enttaertnten und die PKH nicht mehr möglich war verölegte ersich auf die "Schadenersatzforderung " von 50 bis 30 €.

      Mensch Dummdödel, Du weisst, dass ich Dich beobachte und gelegentlich mal auftauche um Dir weh zu tun. Lass es sein. Kennst ja noch Rechti, wo die Marter anfing. :]

      Die VZHH hat mal ein Schreiben verfasst, dass zu abzockerzeiten yn cdie Banken geschickt erden konnte. (BGH hat das sogar genehmigt)

      Es lautete Sinngemäss:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich vermute, dass über das Konto xxxxxx bei Ihnen aus betrügerichen Machenschaften stammende Beträge eingezahlt werden.

      Ich bitte sie diese Beträge sofort an die Absender zurückzuüberweisen und das Konto zu sperren.

      Es handelt sich hier auch um Geldwäsche.

      Dies ist der Text in Anlehnung an das Schreiben der VZHH
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Dankeschön. Aber so aus reiner Neugierde:

      Er schreibt da was von
      Durch
      die unberechtigte Angebotsbeendigung ist es zum rechtswirksamen
      Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden gekommen (vgl. § 10 Nr. 1 Ebay
      AGB).

      §10 Nr. 1 Ebay AGB ist aber in Wirklichkeit:
      Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der eBay gemäß diesem
      Vertrag zustehenden Rechte kann sich eBay anderer eBay-Unternehmen
      bedienen.

      Worauf er hinauswill ist
      §6 Nr. 6:
      Bei
      vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen
      diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der
      Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.


      Er missbraucht doch das AGB von eBay, oder sehe ich das falsch.

    • Lies mal den Beitrag vor Dir.

      Er darf nicht mehr handeln. Weder kaufen noch verkaufen.

      Und zur Ergänzung zu meine Post.

      Ich kann auch schreiben: Ich habe festgestellt, dass über das Konto xxxxxx
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.