Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Krennz schrieb:

      Wenn mir einer seine eigentliche Identität verschleiert um an meine Ware, oder Schadenersatz zu kommen gehe ich davon aus, dass hier keine übereinstimmende Wilenserklärung zu stande kommt.
      Wenn du einen Vertrag an der Backe hast, hast du den an der Backe... Verschleierung... woran machst du das dann feste wenn du die EOA-Mail bekommen hast (ich schreib jetzt von der Bucht, bei anderen Kaufverträgen siehts noch düsterer aus für dich). Im Normal-Kaufvertrag bekommst du die Knete und du gibst die Ware raus, fertig. Ob Herr Meier sich da nun Müller nennt oder wie auch immer. Und in der Bucht bekommst du zuerst mal "nur" einen Nicknamen, ein Pseudonym. Was willste da ausschliessen? Nach Auktionsende (wie auch immer dies zustande kam) hast du erstmal einen Kaufvertrag an der Backe mit dem, der hinter diesem Nick steht

      Krennz schrieb:

      Er hat ja schon einige Prozesse wegen Rechtsmissbrauch verloren, woran ich nicht unbeteiligt war. Und das was er macht ist für mich fortgesetzter Rechtsmissbrauch.
      Wo ist die Forderung aus einem Kaufvertrag ein Rechtsmissbrauch?

      Krennz schrieb:

      Warum klagt er nicht nehr?
      Woher weisst du das?

      Krennz schrieb:

      Denn Prozesskostenhilfe bekommt er wohl nicht mehr, nach dem User auds dem Forum Rechti sich bei den Gerichten gemeldet haben.
      Woher weisst du das? Und wieso beziehst du das nur auf "Rechti"?

      Krennz schrieb:

      OK ich habe die Katze jetzt aus dem Sack gelassen. doch das ist schon fast 2 Jahre her.


      Du hast katzen aus Behältnissen gelassen? Ausschliesslich du? Wieso tauchen eigentlich immer neue Fälle auf, wenn du doch so erfolgreich bist? Und wieso bekommt es die Bucht nicht geregelt, wenn du doch alles so eindeutig belegen kannst und das alles doch schon zwei Jahre her ist?

      Deiner Meinung nach ist das ja alles Betrug etc. Danach müsste der ja, da er ja von dir vor Gericht eindeutig blossgestellt worden ist und alles bewisen wurde, schon längst einsitzen....
    • Vieles bei Recht läuft über U(nterhaltung hier PN genannt. Zum Schutz der User kann ich allerdings nicht die Daten hier posten. Wir haben bei Rechti die Möglichkeit auch andere user in die PN einzuladen, sodass wir uns mit etlichen Usern über eine Plattform unterhalten können, wie z.B. auch in Netzwelt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz
      Keine Ahnung was dein Post #962 mit dem Thema hier zu tun hat. Aber ich möchte dich und ggf. Andere bitten diesen Thread nicht unnötig aufzublähen wie er eh schon ist. Wenn ihr eine Grundsatzdiskussion oder irgendwas anderes zum ausdiskutieren habt dann bitte in einem anderen (neuen?) Thread.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Wenn , weie z.B. bei Ebay, in den AGB ausgeschlossen wird, dass gesperrte User Kaufverträge abschliessen können ist das so.

      Markus Roos weiss das und versucht mit seiner rudimentären Kenntnis des Rechtes, als POK, die Leute einzuschüchtern und Kasse zu machen. Inwiefern er damit gegen Hartz iV oder SGB verstösst entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall weis ich, dass er jedes Zusatzeinkommen sofort dem Amt zu melden hat. Mein ältester Sohn bezieht Hartz iV bzw. Grundsicherung . Ihm wurde sogar sein besonderes Auto, dass er von meinr Schwiegermutter geschenkt bekommen hat, auf die Leistung angerechnet. Er hätte es ja verkaufen können. Obwohl, er ist Securytiman mit staatlicher Prüfung und Personenschützer, hat aber ein Burnout-Syndrom.

      Was Röschen hier macht ist eine absolutes No Go. Wenn ich den Typen persönlich in die Hände bekomme landet er in der Antarktis und kommt da nie wieder weg.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz

      So langsam hast du auch bei mir das Fass zum Überlaufen gebracht und ich werde deshalb sehr deutlich: Du erzählst hier so viel Stuss, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Korrekturen anfangen soll und deshalb versuche ich es gar nicht erst. Ich frage mich allerdings bereits, wieso ein POK Hartz IV beziehen kann. In deinen Geschichten sind so viele Ungereimtheiten und Spekulationen, dass sich bereits eine Legende darum bildet.

      Seit Jahren setzt du deinen persönlichen Feldzug gegen Roos in diversen Foren fort und verlierst dabei zuweilen den Boden unter den Füßen. Deine ewigen Moralpredigten gegen Roos und albernen Lobeshymnen über deine Person und dein Forum in diversen Threads reichen so langsam! Das ist im höchsten Maße unseriös, was du hier betreibst. Ich erwarte von dir, dass du dich bei uns vom Thema Roos zurückziehst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Krennz schrieb:

      Wenn , weie z.B. bei Ebay, in den AGB ausgeschlossen wird, dass gesperrte User Kaufverträge abschliessen können ist das so.

      Markus Roos weiss das und versucht mit seiner rudimentären Kenntnis des Rechtes, als POK, die Leute einzuschüchtern und Kasse zu machen.
      Die AGB von eBay haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit von Kaufverträgen. Wie diese abgeschlossen werden ist grundlegend in den § 145 ff. BGB geregelt, die AGB werden nur bei Auslegungsfragen mit einbezogen. Von dem her ist deine Aussage leider genauso von "rudimentären Kenntnissen des Rechtes" geprägt wie angeblich die deines LIeblingsbeispiels.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Maxmeier ()

    • Ab sofort halte ich mich hier raus.

      Werdet mit Röschen unglücvklich.

      Tschüss.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Grundsätzlich ist doch beim Vertragsabschluss folgendes zu beachten, wenn wir jetzt Herrn Roos nehmen.
      Er kann sich nicht mit seinen Realdaten anmelden, weil er eben lebenslanges "Plattformverbot" hat. Somit nutzt er Fakeaccounts um Leute, die eine Auktion abbrechen mit hanebüchenenen Argumenten (selbst bei berechtigtem Abbruch) dazu zu bringen, ihm einen Schadenersatz zu bezahlen.

      Ein Vertrag besteht aber zwischen real bestehenden Personen, somit kann Herr Roos nicht als Max Müller, wohnhaft in Ebaycity einen Kaufvertrag schließen!
      Genau aus diesem Grund wird Herr Roos seinen vermeintlichen Anspruch auch nie gerichtlich durchsetzen, wenn der Account auf Fakedaten angemeldet ist.

      Damit hat es sich......

      EDIT:
      #966

      Selbstverständlich haben AGB Einfluss auf die Gültigkeit von Kaufverträgen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Vorzeitig beendete ebay Auktion - Klage durch Betrüger

      Hallo zusammen,

      die Beiträge hier sind ja schon etwas her und leider hat es mich jetzt auch erwischt.... ich habe eine Handy Auktion nach 2 Tagen beendet weil das meiner Tochter kaputt gegangen ist und sie natürlich meins wollte das gerade zum Verkauf stand. Darum habe ich die Auktion beendet ohne mir großartig etwas dabei zu denken, denn es war erst ein Gebot drauf von einem ebayer der in der Schweiz angemeldet ist. Mitglied seit 14.11.2014 zuerst unter dem Namen rinkre_bd6dm und seit 28.02.2015 unter dem Namen verdadasiis. Ist natürlich als privat angemeldet und hat 4 Bewertungen. Kurze Zeit nachdem ich das Angebot beendet hatte kam die Nachfrage warum ich das den getan hätte und doof und vertrauensselig wie ich bin habe ich ihm geschrieben, dass meine Tochter es haben wollte. Es dauerte keine 2 Minuten da kam folgende Antwort von ihm zurück:

      Nach ihren eigenen Angaben steht nun nachweislich fest, dass Sie das verbindliche Ebay Angebot aus folgendem Grund beendet haben:

      "Tut mir leid, meine Tochter wollte es haben..... sorry!"

      Dies stellt jedoch keinen Grund dar, der sie zum vorzeitigen Beenden eines Ebay Angebotes im Sinne der §§ 119 ff. BGB sowie den Ebay Grundsätzen berechtigt.

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist es zum rechtswirksamen Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden gekommen (vgl. § 10 Nr. 1 Ebay AGB).

      Da sie den Kaufgegenstand bereits der Tochter überlassen haben und die Herausgabe damit unmöglich ist, steht mir Schadenersatz statt der Herausgabeleistung gemäß §§ 275, 280, 283 BGB zu.

      Hier zum Nachlesen:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Ich gehe derzeit davon aus, dass ihnen dies nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig ohne Rechtfertigungsgrund vorzeitig beendet haben.


      Um die Sache gütlich beizulegen biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich des Schadenersatzanspruches

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.


      Sofern sie den Vergleich annehmen und die Sache damit beilegen wollen, teilen sie mir dies kurz mit.

      Vorstehendes Vergleichsangebot können Sie bis zum 04.03.2015 annehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gehe ich davon aus, dass sie an einer gütlichen Einigung nicht interessiert sind. In diesem Fall behalte ich mir ausdrücklich vor, den gesamten Anspruch titulieren zu lassen. Dies würde erhebliche Kosten verursachen, die Sie im Falle des Unterliegens tragen werden.

      Überlegen sie es sich.


      WOW! Wie soll ich das nennen? Drohung? Erpressung?

      Bin damit zu unserem Anwalt der mir gesagt hat ich solle auf keinen Fall bezahlen und ich solle ihm doch zurück schreiben, was ich auch getan habe...

      Es tut mir leid wenn Ihnen durch den Auktionsabbruch Unannehmlickeiten entstanden sind aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bin ich nicht bereit Ihrem freundlichen Angebot eines Vergleiches nachzukommen.

      Danke für den Link aber derartige Klagen wurden auch schon abgewiesen (können Sie gerne googlen).

      Abgesehen davon habe ich den Artikel nur zum Kauf innerhalb Deutschlands angeboten und Sie sind bei ebay in der Schweiz angemeldet somit war Ihr Gebot für mich nicht relevant.

      Hinsichtlich der Tatsache, dass Sie nur 2 Minuten benötigt haben auf meine Mail (Versand 17.42 Uhr) zu antworten (Ihre Antwort kam um 17.44 Uhr) liegt jedoch den Verdacht nahe, dass Sie den Text Ihrer Mail bereits verfasst hatten und nur noch diverse Textteile abgeändert haben. Diese "Abzockermasche" bei ebay ist ja auch den Medien nicht unbekannt.

      Da ich Ihnen dies natürlich nicht unterstellen möchte, biete ich Ihnen an, den Artikel wieder bei ebay einzustellen, da Sie anscheinend ja genau mein Handy wollen und nicht eins der zahlreichen anderen identischen Handys die bei ebay angeboten werden. Sollten Sie keine betrügerischen Absichten verfolgen dann können Sie dieses "faire" Angebot ja gerne annehmen.

      Wenn Sie aber meinen, Sie müssten klagen dann machen Sie das, es steht Ihnen frei.


      Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Ich habe den Fall an ebay weitergeleitet und wollte die Daten des vermeindlichen ebayers und vor allem die Versandadresse da ich das Handy nur deutschlandweit zum Versand angeboten habe und da er in der Schweiz gemeldet ist meiner Meinung nach auch auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Natürlich kam die obligatorische Antwort blablabla... beachten bei vorzeitigem Beenden von Auktionen.... blabla.... Datenschutz. So was soll ich jetzt machen? Ist jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen oder nicht.... aber auch das konnte mit ebay nicht mitteilen.

      Habe es jetzt mal mit den Paragraphen probiert die ich hier so gefunden habe, mal schauen was passiert und ob ich die Daten bekomme. Aber was mache ich jetzt mit dem Betrüger? Abwarten ob er sich meldet? Ob mir eine Klage ins Haus flattert?

      Für eine Rückmeldung wäre ich sehr sehr dankbar :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von socke66 ()

    • @ socke66

      Nach dem geschilderten Sachverhalt sieht es so aus, dass die Forderung gegen Dich (zunächst) zurecht besteht.
      Durch die Rechtsprechung des BGH ist das Thema "Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay" gefestigt, und es sieht danach aus, dass es eben kein berechtigter Abbruchgrund ist, wenn Du es Dir anders überlegst, aus welchem Grund auch dies geschieht.
      Berechtigte Abbruchgründen kannst Du im eBay-Rechtsprotal nachlesen.

      Nach dem Schriftverkehr, den Du hier eingestellt hast, deutet einiges aber darauf hin, dass man den Forderungssteller mit der Person "Roos" in Verbindung bringen könnte.

      Auf welches Konto sollst Du die Vergleichszahlung leisten?

      Schick bitte noch einen Link zur abgebrochenen Auktion an das Redaktionsmitglied schumiline (das wird nur für interne zwecke benötigt, es erfolgt keine Veröffentlichung)

      Sieh zu, dass Du die Accountdaten von eBay bekommst, dann sieht man klarer.

      (Und Dein Anwalt hat auch einen schwierigen Weg gewählt,m wenn er auf Rechtsmissbrauch hinaus möchte).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Keinn berechtigter Abbruch

      Danke für die Antworten aber das der Abbruch nicht okay war das weiß ich. Allerdings bin ich immer noch der Meinung das er als Schweizer nicht hätte bieten dürfen. Und er schreibt ja auch eine Herausgabe des Artikels wäre nicht mehr möglich auch das stimmt nicht. Da er sich ja nicht mehr gemeldet hat gehe ich doch davon aus, dass er am Handy nicht interessiert ist sondern nur an der Kohle. Dieser ebayer hat in den letzten 30 Tagen 435 Gebote abgegeben, auf verschiedene Artikel immer nur ein Gebot. Das da Betrug im Gange ist ist ja wohl offensichtlich auch für ein Gericht, sollte es zur Klage kommen. Ich glaube auch nicht, dass er klagen würde wegen einem Wert von 80 Euro mit der Möglichkeit er könnte vielleicht doch verlieren... die Beweise sprechen auf alle Fälle dafür. Kontoverbindung hat er keine angegeben...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von socke66 ()

    • socke66 schrieb:

      Allerdings bin ich immer noch der Meinung das er als Schweizer nicht hätte bieten dürfen.
      Versand innerhalb Deutschlands schliesst keine Schweizer vom bieten aus.Jemand kann zwar in der Schweiz gemeldet sein aber eine Versandadresse in Deutschland haben.

      ausschliessen kann man Mitglieder mit Versandadresse in Ländern in die man nicht versenden möchte hier.

      ocsnext.ebay.de/ocs/sc

      Ebay Mitglieder mit Meldeadresse im Ausland wirksam ausschliessen müsstest du aber meiner Meinung nach direkt in der Artikelbeschreibung. Hast du dies ?
    • Deine Einstellungen, wer auf Deine Auktionen bieten kann oder nicht, halte ich für nicht relevant hinsichtlich des Entstehens eines Kaufvertrages.
      Auch die Anzahl der Gebote dieses Accounts und dass er auf Schadenersatz aus ist, hat keinerlei Bedeutung dafür, ob hier Betrug vorliegt. Offensichtlich ist da gar nichts. Genauso wenig würde ein erneutes Einstellen Deines handys am Sachverhalt des Abbruches was ändern.
      Wenn nicht geklagt wird, hat das andere Gründe, die es herauszuarbeiten gilt - und deshalb musst Du unbedingt versuchen, von eBay die Daten zu bekommen, auf die der Account angemeldet ist. Du kannst diese Daten dann an das Redaktionsmitglied schumiline schicken, dann kann Dir evtl. dabei geholfen werden festzustellen, ob diese Person überhaupt existent ist.
    • Versandadresse Schweiz oder Deutschland...

      Danke für die Antwort. Deswegen habe ich ja bei ebay nach der Versandadresse gefragt aber keine Auskunft erhalten.... ich hatte noch nie einen ausländischen Käufer mit einer Versandadresse in einem anderen Land aber kann natürlich sein... blöd :( Habe natürlich nicht daran gedacht sämtliche Länder auszuschließen auch nicht in der Artikelbeschreibung... man müsste halt irgendwie an die Daten kommen aber ich bleibe an ebay dran... Die Daten kann man über die erweiterte Suchanfrage schon bekommen aber dann würde er auch automatisch meine bekommen und das will ich natürlich nicht :(
    • socke66 schrieb:

      Die Daten kann man über die erweiterte Suchanfrage schon bekommen aber dann würde er auch automatisch meine bekommen und das will ich natürlich nicht

      Auf diesem Weg bekommst Du die Daten nicht, das geht nur nach einer zeitlich regulär abgelaufenen Auktion bzw. bei Sofortkauf (wenn also eBay von einem "normal" abgeschlossenen KV ausgehen kann).
      Du musst eine gesonderte Anfrage an eBay machen von dem Account aus, bei dem die Auktion abgebrochen worden ist. Du musst darauf hinweisen, dass Dir wegen des Abbruches eine zivilrechtliche Forderungen ins haus steht.
      Und Du musst Geduld haben und die Anfrage ggf. mehrfach wiederholen, solange, bis ein kompetenter eBay-Mitarbeiter den Vorgang auf den Tisch bekommt.
    • Daten von ebay bekommen

      Ich stehe schon seit zwei Tagen mit ebay in Kontakt deswegen habe ihnen die ganze Situation erklärt und die vermeintliche Forderungs-E-Mail geschickt aber die brauchen ja immer ewig bis die antworten und dann kommt nur so allgemeines blabla und Infos die ich schon kenne....
    • socke66 schrieb:

      man müsste halt irgendwie an die Daten kommen aber ich bleibe an ebay dran... Die Daten kann man über die erweiterte Suchanfrage schon bekommen aber dann würde er auch automatisch meine bekommen und das will ich natürlich nicht.
      Wenn du seine Daten möchtest um Gewissheit zu haben wirst du wohl damit leben müssen daß er auch deine bekommt.Es spricht viel dafür daß es ein Account von Roos ist.Sollte dem so sein kannst du dich beruhigt zurücklehnen weil es keinen Kaufvertrag gibt. Die Gewissheit kann dir aber nur ebay geben.Ich würde das so machen.

      Beruhige dich mal und tue jetzt nichts unüberlegtes - von wegen wieder einstellen und so.