Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • biguhu schrieb:

      Es bleibt aber weiterhin meine zweite Frage/Bitte an dich, die du noch unbeantwortet gelassen hast. Da du ja den Betroffenen den Rat gibst, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, um eine Verbandsklage anzustoßen, möchte ich von dir gerne erläutert haben, wieso dies in diesem Fall rechtlich zulässig sein soll. Zur Hilfestellung nochmals dieser Link: de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage

      Da du auch auf meine zweite Nachfrage keine Antworten gibst, muss man wohl davon ausgehen, dass du dir deine Ratschläge wie so häufig aus den Fingern saugst. Findest du nicht, dass ein derartiges Verhalten reichlich unfair gegenüber den Betroffenen ist? Ich habe dich bereits mehrfach darum gebeten, dies zu unterlassen, denn du spielst damit Roos auch noch in die Hände.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Herr Klaus Werner R. aus G. - auch Krennz genannt, hat keine Zeit.

      Er hat gerade zusammen mit seinem Sohn( abgebrochener Volkswirt= Qualitätsmerkmal) die akuellen Glücksspielgangster, die 3.500 Menschen abgezockt haben, erledigt.Wir er in seinem Forum rechti.de schreibt, erblindet er ja bald, was aber nicht an den 2 Litern Rosewein liegt, die er nach eigenen Angaben täglich trinkt.
      Vielleicht hat man ja hier Glück und er hört bald mal mit seinen unsäglichen Rechtsverdrehungen auf.
      Andererseits merkt er sowieso nicht, dass ihn keiner mag.
      Übrigens, es wurde schon ein Verbraucherforum wegen Krennz- oder dort hiess er wohl auch Kürasser, geschlossen. Den Betreibern wurde der unsäglicher Unsinn dieses Menschen dort auch zuviel.
    • Benutzer gesperrt. OT, Mehrfachaccount, persönlicher Angriff, man kann sich etwas aussuchen. Ich bitte darum, auf diesen Pamphlet keine Antwort zu geben.

      Vielleicht doch noch eine Anmerkung an Krennz: Das kommt dabei heraus, wenn man nicht nicht in der Lage ist, Thematiken als Außenstehender und möglichst objektiv zu betrachten, sondern eine persönliche Fehde daraus macht und mit unseriösen Ratschlägen in diversen Foren herumwirft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • noch ein kleines Betthupferl für Herrn R. aus G:

      mittlerweile ist die Strafanzeige gegen das Forum rechti.de (durch mehrere Anwälte gestellt) von der Staatsanwaltschaft M. zum Oberstaatsanwalt weitergeleitet worden.
      Strafanzeige ist gegen den Betreiber Antonio C-. und insbesondere gegen Herrn R. gestellt worden.
      Sieht ganz gut aus.

      Dauert nicht mehr so ganz lange. Solltest du jetzt wieder Rheumanfälle bekommen, mach dir nichts draus, kommt alles noch viel schlimmer.
      Aber jetzt es schon spät, schlaf gut.
    • @Meiermann / Röschen,

      ich würde dannm it einer negativen Feststellungsklage mit Überprüfung Deines Hintergrundes kontern. Mal sehen was bei rauskommt.

      Und. Ich habe keinen Krieg mit Dir persönlich, sondern grundsätzlich mit dem Geschäftsmodell, was Du und Andre vertrittst.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • @ biguhu

      ich meinte folgendes
      Zivilrecht

      Auch im deutschen Zivilrecht gibt es die Möglichkeit für Verbände gerichtlich im Rahmen ihres Verbandszwecke tätig zu werden.

      Insbesondere steht hierbei die Möglichkeit im Vordergrund, dass Verbraucherschutzverbände auf Unterlassung oder Widerruf zur Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften Klage nach dem Unterlassungsklagengesetz erheben. Da Individualbeschwerden in der Regel nur unzureichend für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes vor unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      sein können, wurde mit dem Unterlassungsklagengesetz ein eigenständiges
      Verbandsklagerecht geschaffen, das ansonsten im deutschen Zivilprozess nur ausnahmsweise zulässig ist.

      Auch in anderen Gesetzen, so etwa in § 8

      Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb,
      wird Verbänden die Möglichkeit gegeben, zur Förderung gewerblicher oder
      selbständiger beruflicher Interessen Klage auf Beseitigung oder
      Unterlassung einer unlauteren Handlung zu erheben.
      Wenn sich da mehrere Geschädigte an eine Verbraucherzentrale wenden und Röschen und Konsorten verbiten lassen sich ständig unter neune Accountas bei ebay anzumelden um Abbrecher, ob Leichtsinnig, oder Zulässig, abzuzocken könnte es für die Jungs eng werden. Denn bei neuerlichen Verstössen wären dann grössere Beträge fällig.

      Quelle de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage

      Idee dazu stammt von einem Bekannten, der in einer grossen Firma als Leiter der Rechtsabteilung tätig ist. Nur so nebenbei :whistling:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Idee dazu stammt von einem Bekannten, der in einer grossen Firma als Leiter der Rechtsabteilung tätig ist. Nur so nebenbei :whistling:

      Und du schreibst die Dinge auch so einfach in die Foren, ohne sich selbst darüber Gedanken machen? Was dir jemand zugeflüstert hast, hinterfragst du nicht oder versuchst es nachzuvollziehen? Dann werde ich dich jetzt dringend darum bitten. Den Link zum Wikipediaartikel zur Verbandsklage habe ich dir ja bereits zwei mal vorgegeben. Es bringt also nichts, ihn einfach zu wiederholen. Ich suche dir mal den entscheidenden Satz heraus:

      Insbesondere steht hierbei die Möglichkeit im Vordergrund, dass Verbraucherschutzverbände auf Unterlassung oder Widerruf zur Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften Klage nach dem Unterlassungsklagengesetz erheben.

      Du musst also ins Unterlassungsklagengesetz schauen: de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklagengesetz und hier: dejure.org/gesetze/UKlaG
      Das schöne daran ist, es hat nur 16 Paragraphen. Das wäre dann der Zeitpunkt, an dem du deinen Bekannten fragen solltest, nach welchem der §§ die Klage zulässig sein soll oder noch besser, du machst dir selbst Gedanken darüber und begründest es.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich finde es scheisse, wenn man Zitate aus PNs hier reinstellt.

      Biguhu, dafür bekommst du von mir die rote Karte.

      Ich habe Dir und Schumiline erklärt, wie die VZHH das handhabt. In der Prxis sieht einiges anders aus als Du gerne möchtest.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Krennz schrieb:

      Ich finde es scheisse, wenn man Zitate aus PNs hier reinstellt.

      Biguhu, dafür bekommst du von mir die rote Karte.

      Wovon redest du eigentlich? Verlierst du jetzt total den Überblick? Ich würde doch sehr im Interesse der Betroffenen darum bitten, meine Fragen und Anmerkungen zu beantworten. Vielleicht gelangen wir dann endlich zu einer seriösen Einschätzung deiner Einwürfe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sorry, muss mich entschuldigen.

      Mein sohn, der Dr. und ich haben uns einge Stundenu.a. über das Thema Roos unterhalten (War auch BD und BH im Spiel.)

      die VZHH ist schon öfter hingegangen und hat sich Klagerechte abtreten lassen. Danach wurde dann eine strafbewehrte UE an den Delinquenten geschickt und diese nötigenfalls über ein Gericht durchgesetzt.

      Für Röschen wäre das eine Katastrophe

      Die Ue könnte ein absolutes Anmeldeverbot bei ebay beinhalten und eine Strafe von 10 - 20Tsd € wenn er das nixht unterlässt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Krennz schrieb:

      Mein sohn, der Dr. und ich haben uns einge Stundenu.a. über das Thema Roos unterhalten (War auch BD und BH im Spiel.)

      Nicht schon wieder deine selbst ausgedachten Abkürzugen, die im Kontext niemand versteht. Niemand weiß, wer der Dr. ist und was BD und BH sein soll und nein, das ist jetzt keine Aufforderung, dies aufzuklären. Das ist ja schön, dass ihr euch über etwas unterhalten habt. Wofür ist diese Information gut oder wofür soll das ein Argument sein?

      Krennz schrieb:

      die VZHH ist schon öfter hingegangen und hat sich Klagerechte abtreten lassen. Danach wurde dann eine strafbewehrte UE an den Delinquenten geschickt und diese nötigenfalls über ein Gericht durchgesetzt.

      Du weichst weiterhin aus. Und ja, ich kann insofern meinem Vorschreiber zustimmen, dass du das Niveau nicht nur in dieser Diskussion durch deine Weigerung, deine eigenen Empfehlungen zu begründen, herunter ziehst. Was du in deinem Forum machst ist eine Sache, aber hier bei uns fordere ich dich nun zum letzten Mal auf, ein seriöseres Verhalten an den Tag zu legen oder dich aus den Themen über Abbruchjäger zurückzuziehen. Deine Ratschläge können für die Betroffenen gefährlich sein. Ich würde gerne noch direkter werden, aber das verbietet mir meine Position als Team-Mitglied bei AH.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • bezüglich ebay und den damit verbundenen vorzeitigen Abbrüchen hat Herr Rennw. ja eine sagenhafte Entwicklung durchgemacht.
      Gelernt hat er leider immer noch nicht viel. Dabei war alles vorbereitet, um die Wissenbasis zu optimieren.
      Während seiner Berufslaufbahn hat er an der Tür zur Rechtsabteilung gelauscht, sein Sohn hat mit einem abgebrochenen VWL Studium die Wissensbasis weiter ausgebaut, ein dementer Staatsanwalt(oder Richter?) aus dem Altenheim hat ihm den letzten Schliff verpasst.
      Hier im Forum wurde versucht, ernsthaft mit ihm zu diskutieren.
      In einigen Foren- u.a. auch hier hat er sich ausgetobt- nur wenn es an die Substanz ging, kam schnell keine Antwort mehr, oder der Rückzug in Rheumaanfälle und Depressionen.
      Welche Hilfe stellt diese Person dar?
      Wahrscheinlich ist man auch hier nur aus Mitleid so geduldig mit so einer Witzfigur.
      In seinem eigenen Forum brüstet er sich mit seinen Kenntnissen bezüglich der Abmahnungen von unlauteren Kartenverkäufen bezgl. einiger Sportveranstaltungen.
      Einige Moderatoren wurden da aufgrund seiner Wissensbasis aufgebaut und haben genausowenig Ahnung.
      Die Anwälte der Gegenseite sind sofort komprossislos, wenn da jemand nur den Namen Krennz erwähnt.
      Was dieser Mensch anrichtet, ist schon nicht mehr in Worte zu fassen.
      Aber das hat hoffentlich bald ein Ende.
      PS: wobei sich leider am Ende noch herausstellen könnte, dass hier eine krankhafte Unzurechnungsfähigkeit vorliegt.
    • @waldkoenig, @henryking oder wie du dich in Zukunft auch immer nennen möchtest.
      Treib es nicht zu weit, sonst könnten sich einige Leute außerhalb von @Krennz es sich zur Aufgabe machen, genau dich etwas zu ärgern. Gut, tun die eh schon oder was glaubst du, wer so schnell für die Sperrung deiner Accounts sorgt?

      Wenn du die Leute hier noch zusätzlich reizen möchtest, dir mehr Zeit zu widmen............ dann viel Spaß.
      Du legst dich dann mit Leuten an, die tatsächlich was unternehmen können und über die entsprechenden Möglichkeiten verfügen.

      Geh nach Hause und trolle dort weiter, du nervst!

      Und nein @Krennz dies bedarf jetzt keiner weiteren Worte von dir, denn du bist dafür verantwortlich, dass sowas hier vorkommt. Würdest du sachlicher bleiben, wäre es viel einfacher sich mit Herrn Roos im HG zu beschäftigen.

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    • schumiline schrieb:

      Aktuell mit folgendem Account unterwegs

      tnne.basti
      ebay.de/usr/tnne.basti

      Der geforderte Schadensersatz soll auf folgendes Konto überwiesen werden

      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto binnen 3 Werktagen sehe ich die Sache als erledigt an:

      Kontoinhaber: HERBERT
      IBAN: CH7208781000072653100
      BIC: SWQBCHZZXXX
      Verwendungszweck: 51230800
      Update:

      tnne.basti


      .......weil dieses Verkäuferkonto aufgehoben wurde.
    • :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
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    • Übrigens,

      wie die Verbraucherzentralen vorgehen kann man hier nachlesen

      vzhh.de/recht/106241/gutscheine-vom-vsr-verlag.aspx

      Das Landgericht München I hat auf unsere Klage hin entschieden, dass der
      Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr
      täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil vom 3. September 2011, Az.
      17 HK O 1489/11). Zuvor hatten wir die VSR Verlag Service GmbH wegen
      Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen
      Behauptungen zu unterlassen. Doch die Abgabe der geforderten
      Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach
      der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das
      Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und
      erkannte unseren Anspruch an.
      Bei Herrn Roos könnte ich mir folgenden Sachverhalt vorstellen:

      "Nach Schilderung von vielen Verbrauchern gehtr Herr Roos her, bietet, obwohl er es schon seit langem nicht merh darf, im hunderter Bereich jeweils 1 - 3 € auf höherwertige Elektro und Elektronikartikel, besonders Iphone und Smartphone und wartet, bis der jeweilige Verkäufer, ob berechtigt oder nicht, die Auktion abbricht. Dazu bedient er sich auch etlicher Fakeaccounts.

      Dann fragt er den Grund ab.

      Eigentlich interessiert er sich nicht wirklich dafür, sondern schickt eine Aufforderung an ihn einen Schadenersatz zwischen 30 bis 50 € zu zahlen und gibt dazu dann ein Nummernkonto in der Schweiz an.

      Wir mahnen daher Herrn Roos ab, diese Vorgehensweise zu unterlassen . Als Rechtsgrundlage sehen wir Nötigung und Betrug, da er auf ebay nicht mehr handeln darf. "

      So0 oder ähnlich könnte das aussehen. Natürlich etwas ausführlicher.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.