Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • OK, ich hatte befürchtet, dass du mich meinst. Danke.

      Es ist eine Sache, sich mit Herrn Roos und seinen Machenschaften zu beschäftigen, eine andere ist es mit völlig falschen Ratschlägen und irgendwelchen "gearteten" Erfolgen um sich zu werfen wie mit einer Frisbeescheibe.
      Hierdurch wird nicht nur AH, sondern die Arbeit von einigen aktiven Leuten mal gemütlich in den Hintern getreten. Wenn ich dann die Postings von hier von irgend jemanden in einem anderen Forum lesen muss, der diese dazu nutzt, die Arbeit hier lächlich zu machen oder Personen die daran beteiligt sind, macht es keinen Sinn mehr.
      Leider ist es so, dass diese regulierenden Postings nur deshalb erforderlich sind, weil ein einzelner mit Mist um sich wirft und damit die Arbeit vieler kaputt macht.

      Ich persönlich habe kein Problem damit, weiter mein Wissen/Erfahrung/Einschätzung einzubringen, was zu unternehmen, aber ich haben keinen Bock darauf, ständig etwas zwischen die Beine geworfen zu bekommen, in Form von nichthaltbaren rechtlichen Mist.

      Nachdem @Krennz, wahrscheinlich unter großem selbstverschuldetem Gelächter von Herrn Roos, nun versprochen hat, sich zurück zu halten, werde ich sicher mit Rat und Tat den Hilfesuchenden zur Seite stehen, so weit es mir möglich ist.
      Aber! Wir können hier nur Realität gebrauchen und keinen Mist, der AH in anderen Foren regelrecht lächerlich macht.
      Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
    • Guten Morgen zusammen,

      auch ich bin offenbar auf einen Abbruchjäger "reingefallen" und mir wurde im Ebay-Forum geraten, mich hier zu melden. Ich habe eine Auktion vorzeitig beendet, der Höchstbietende (es gab nur ein Gebot) verlangt Schadenersatz. Es handelt sich um ein Mitglied mit nur einer Bewertung, profil ist privat.
      Wie verhalte ich mich?
    • Du wurdest uns angekündigt, deiner Beschreibung nach handelt es sich wohl um den selbigen wir hier Thema ist, bitte nenne den Mitgliedsnamen des Höchstbietenden damit wir eine zügige Löschung veranlassen können.

      Deine nächste Vorgehensweise ist:
      > Stelle den Kontakt ein.
      > Fordere die Daten des Höchstbietenden bei ebay an, du hast in diesem Fall ein Anrecht darauf zu wissen wer bei dir auf Einhaltung des Kaufvertrags pocht.
      > Überprüfe die von ebay erhaltenen Daten auf Echtheit/Fake, gerne unterstütze ich dich bei der Überprüfung.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Der Name ist "grubepiot". Reagiert habe ich auf seine Forderung bisher gar nicht und wenn ich das richtig verstehe, behalte ich das auch so bei und fordere gleichzeitig seine Adressdaten bei ebay an?

      Was passiert, wenn es sich NICHT um den selben handelt? Was kann mir schlimmstenfalls passieren durch das nicht reagieren?


      Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!
    • Problem schrieb:

      Der Name ist "grubepiot". Reagiert habe ich auf seine Forderung bisher gar nicht und wenn ich das richtig verstehe, behalte ich das auch so bei und fordere gleichzeitig seine Adressdaten bei ebay an?

      Was passiert, wenn es sich NICHT um den selben handelt? Was kann mir schlimmstenfalls passieren durch das nicht reagieren?


      Du reagierst ja auf die Forderung - du prüfst erstmal durch das Vorgehen von @Schumiline in #1103 ob die Forderung begründet ist.
      (Oder besser gesagt, ob diese Person überhaupt eine Forderung stellen darf)
      Das ist dein gutes Recht. Es kann somit erstmal nichts passieren.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Problem schrieb:

      Was passiert, wenn es sich NICHT um den selben handelt? Was kann mir schlimmstenfalls passieren durch das nicht reagieren?

      Normalerweise steht an erster Stelle die Prüfung der Frage, ob der Auktionsabbruch aus berechtigten Gründen erfolgte oder nicht.
      Wenn der Abbruch berechtigt erfolgte, ist der Verkäufer aus dem Schneider, wenn es keine berechtigten Gründe gibt, hat der Höchstbietende Anspruch auf den Gegenstand bzw., falls dieser nicht ausgehändigt werden kann, Anspruch auf Schadenersatz.

      Informationen hierzu:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      Die Rechtsprechung des BGH zum Thema "Vorzeitiges Beenden eines eBay-Angebotes" ist gefestigt und hier auch bekannt, so dass man in der Regel schon einschätzen kann, "was Sache ist".

      Nachdem in Deinem konkreten Fall aber Hinweise vorliegen, dass es sich um einen "bestimmten Forderungssteller" handeln könnte, sollte zuerst die Frage beantwortet werden, ob es sicheben um diesen "bestimmten Forderungssteller handelt oder nicht. Dazu hast du bereits Hinweise erhalten, wie deshalb aktuell vorgegangen werden sollte.

      Sollte es sich nicht bestätigen, geht es um die Frage, ob der Auktionsabbruch berechtigt war oder nicht. Ich meine aber, Du solltest das derzeit relativ entspannt sehen.
    • Aber jetzt mal echt die Frage.

      Was haltet Ihr von einer strafbewehrten Unterlassungserklärungt über eine Verbraucherzentrale, wenn wir nachweisen können, dass es sich in allen Fällen um Mr handelt?

      Den bei Superocean etc. kann ich das nachweisen. Er hat geklagt und seine ladungsfähige anschrift dabei hinterlassen. Auch wenn er zwischenzeitlich umgezogen sein sollte.

      Was meingt Ihr, warum er in den letzten Tagen son aufstand gemacht hat? Der ist rechtlich vorgebildet. Hat sich als Jurastude3nt geoutet, obwohl das nicht stimmt. Hat jemand rausgefunden, der hier auch gelegentlcih postet. (Hab ihm versprochen ihn nicht zu outen)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Tja... Frage mich auch, was die Verbraucherzentrale dabei tun soll.

      M. E. sind die einzigen, die eine Unterlassungserklärung veranlassen könnten, ebay. Angesichts dessen, das solche bereits für das gar schröckliche Vergehen des immer wieder Neuanmeldens diverser Forenaccounts verschickt wurden (inkl. Totalsperre der Handelsaccounts), wundert es mich allerdings schon, daß von der Seite da so gar nichts kommt.

      Vor allem eben auch aufgrund der Tatsache, daß der Vogel ja doch ein wenig Arbeit verursacht.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:

      ..., wundert es mich allerdings schon, daß von der Seite da so gar nichts kommt.
      die sind eben schlauer.
      die wollen, dass Keiner mehr abbricht, so, wie es gefordert wird.



      'Problem' hat evtl.Glück, wenn der u***p (privat) mit 938 bebotenen iPhones ein bekannter AJ ist .
      Interessanter sind doch die Fälle, bei denen der VK zum Abbruch durch ein besonders gutes Angebot seitens eines Dritten überredet wird und dann der AJ zum Zuge kommt.
    • Ich muss jetzt mal Pfeffer zur Seite springen.

      Es gab auch bei mir zwei Verdachtsfälle, dass die Anbieter durch besonders lukrative angebote zum Abbruch verleitet wurden und dann von MR abgezoickt werden sollten. Nur haben sie, dadurch, das sie sich, dank Heiner Hemken und mir, zu einer Klagegemeinschaft zusammengefunden haben ein Urtiel wegen Rechtsmissbrauch erwirken konnten. Steht bei Superocean, Lidolocarno etc.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Problem schrieb:

      grubepiot


      Die Adresse "Erlenweg 3 in 89073 Ulm" ist Fake. Es gibt in Ulm nur eine Erlenstraße, diese ist allerdings auch noch in einem anderem Postleitzahlenbereich. Eine Kaufvertragserfüllung ist somit hinfällig.

      Drucke dir alles über diese Angelegenheit aus und bewahre sie sorgfältig auf. Es steht dir frei eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, da diese Person versuchte dir einen Kaufvertrag vorzugaukeln und dich mit seinen Forderungen unter Druck setzte.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Krennz schrieb:

      Was haltet Ihr von einer strafbewehrten Unterlassungserklärungt über eine Verbraucherzentrale, wenn wir nachweisen können, dass es sich in allen Fällen um Mr handelt?

      Ich halte daven immer noch nicht viel, auch wenn du dies hier zum hundertsten Mal einfach mal so einwirfst. Und das wird sich auch nicht ändern, solange du dich weigerst, in die zugrunde liegenden Gesetzestexte zu blicken (die man dir bereits mehrfach an die Hand gegeben hat), um deine Idee zu überprüfen und zu erläutern.

      Du hast nun rund 100 Mal "dein" Forum ins Spiel gebracht, dass sich nicht nur "rechti" schimpft, sondern auch noch ein §-Zeichen im Logo trägt? Wieso weigert sich eigentlich ein Admin eines solchen Forums, ein Blick in die Gesetzte zu werfen. Das wäre ungefähr so als würden wir uns weigern, Auktionen anzuschauen, um unsere Aussagen etwas besser begründen zu können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Komisch Krennz, wolltest du dich hier auf die Finger setzen?

      Kannst du uns mal bitte erklären, wie "wir" ihm das nachweisen sollen? Willst du ihm beim nächsten Mal die Kerze halten? Oder willst die ihn entführen und foltern und so aus ihm ein Geständnis raus pressen?

      Und was die strafbewehrte Unterlassungserklärung (Abmahnung) durch eine Verbraucherschutzzentrale betrifft, da wird es auch nicht richtiger, wenn du das Kind umbenennst. Es zeigt mir nur, dass du es einfach nicht begreifen willst! Es scheix egal und macht keinen Unterschied, ob du von einer
      strafbewehrten Unterlassungserklärung oder von einer Verbandsklage
      sprichst. Es kommt das Selbe bei heraus.

      1. Verbraucherschutzverbände mahnen nur gewerbliche ab. Kein Verbraucherschutzverband wird die Mühen auf sich nehmen a) nachzuweisen, dass sich Roos hinter den Fake-Accounts versteckt um dann b) offiziell eine Gewerblichkeit von ihm feststellen zu lassen.

      Btw. eBay wird es den Verbraucherschutzverbänden gleich tun. Die werden auch nichts unternehmen!

      @Uhu hat dich oft genug auf das UKaG hingewiesen. Offensichtlich hast du bis jetzt immer noch keinen Blick dort hinein geworfen! Warum nicht? Hast du etwa Angst davor, dass Du was lernen könntest?

      Ich hab mich lange hier bei diesem Thema auf die Finger gesetzt. Es hat auch bei mir seine Zeit gedauert, bis ich alles halbwegs richtig verstanden habe. Aber das es welche gibt, die nach der langen Zeit immer noch nichts verstanden haben, sondern einfach nur blinden Aktionismus an den Tag legen, ist mir unverständlich. Aber das ist mein persönliches Problem.

      Ich kann und werde es aber nicht akzeptieren, dass gerade du immer wieder aus blinden Hass heraus, Hilfesuchende hier mit falschen Informationen fütterst. Das, was andere hier mühevoll erarbeitet haben, machst du damit in kürzester Zeit zunichte!

      Melde dich daher in diesem Thema erst wieder, wenn du das UKlaG gelesen und verstanden hast!

      @Pfeffer
      Überleg einfach mal, was du da geschrieben hast.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Ja, in erster Linie eine KO-OP zwischen Beiden. Das muss ich aber standsicher nachweisen können.

      Wie will ein Fake seinen rechtlichen Anspruch sicher lassen oder als sich als Zeuge bereit stellen? Eine KO-OP, bei dem ein "KO" ein Fake ist, funktioniert so nicht. Diese Konstellation ist K.O. bevor sie überhaupt angefangen hat.