Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Das ist seine Masche und keiner unternimmt was dagegen.
      Natürlich hat @Pandora recht, wenn sie/er Auktionsabbrüche bemängelt, die überhaupt erst zu diesem Geschäftsmodell führen, denn gäbe es keine Abbrüche, gäbe es auch keine Schadenersatzforderungen.
      Kaufverträge sind nunmal bindend und die rechtlichen Möglichkeiten zu einem Auktionsabbruch sind gemäß AGB beschränkt auf wenige Ausnahmen.

      Hier kommt aber hinzu, dass mit völlig falscher und längst überholter Rechtsprechung argumentiert wird, die Leute eingeschüchtert werden im Bezug auf Kosten die entstehen werden obwohl dies nicht der Fall sein wird, Leute massiv unter Druck gesetzt werden und der Typ gar nicht handeln darf.
    • Die neuesten bekannten Accounts aus diesem Thema:

      fidelo (Daten zur Überprüfung noch ausstehend)
      http://www.ebay.de/usr/fidelo

      wie auch

      henrschaf
      http://www.ebay.de/usr/henrschaf

      die bei ebay hinterlegten Daten


      Name: Henry Schaft
      Anschrift: Pariser Weg 3
      Pfronten, 87459 DE
      Sind genauso gefakt wie die vorigen hier aufgeführten Accounts.
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    • Hallo zusammen,
      ich bin hier euren thread gestossen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
      ich hab das selbe Problem, dass ich einem Abbruchjäger zum Opfer gefallen bin.
      Auktion ist seit ca. 7 Monaten beendet und nun die bekannte Masche mit der Email und den Forderungen.

      Ich hab über Ebay die Adresse herausgefunden,jedoch gehe ich nicht davon aus, dass dies eine Fake name mit Adresse ist.
      im Telefonbuch taucht der Name auf nur unweit von der Adresse, die auf Ebay hinterlegt ist.

      Nach meinen Recherchen betreibt es dieser Herr ebenfalls im grossen Stile, es ist also nicht so, dass ich ein Einzelfall wäre.
      Ich hab bis heute seine Emails mit seinen Schadenersatz Forderungen ignoriert und stehe nun ein bisschen auf dem Schlauch.

      Ich hab es Ebay gemeldet, die nun diesen Benutzer genauer unter Beobachtung stellt.

      Habt ihr mir einen Rat, wie man geschickt weiterverfahren kann?
    • Der Herr hat über 70 Bewertungen und passt damit wohl kaum in das bekannte Muster des hier thematisierten Zeitgenossen. Und was heißt "geschickt weiter verfahren", so viele Informationen wie du hier preisgibst, solltest du das besser deinen örtlichen Wahrsager fragen.
    • ob bewertungen, die nicht einmal einsehbar sind, aussagekräftig sind ist die andere frage. Seine Gebotsübersicht zeigt klar, dass er viel bietet, gebote zurückzieht und nicht auf ersteigern aus ist.

      anbei seine email:

      Sehr geehrter Herr....,

      ich würde mich freuen,wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben wollen.Leider sieht es in diesem Fall nicht danach aus.
      Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
      Das Beenden einer Auktion,nachdem bereits Gebote abgegeben wurden,ist nach Rechtsprechung des BGH nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
      Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
      Dies ist jedoch nicht erfolgt.
      Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
      Mein Rechtsanwalt hat mir über Ebay Ihre Adresse besorgt und geraten die 14 tägige Frist einzuräumen.
      Zwischen Ihnen und mir besteht ein Kaufvertrag über das Apple iPhone 6 16GB,spacegrau mit der Ebayartnr. 111467639252.
      Daran besteht nach Aussage meines Rechtsanwaltes kein Zweifel.
      Da Sie zwischenzeitlich das iPhone 6 verkauft haben,sind Sie nicht mehr in der Lage den angebotenen Gegenstand zu übereignen,weshalb Sie mir nun zum Schadenersatz verflichtet sind.
      Als Wert des iPhone 6 werden vorliegend 699,- Euro zugrunde gelegt.Unter Abzug meines Höchstgebotes in Höhe von 301,- Euro ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 398,- Euro.
      Liegt jetzt bei Ihnen.
      Sie befinden sich seit dem 16.5.2015 in Verzug
      Ich werde mir jetzt einen Termin geben lassen und unverzüglich Klage einreichen,die entstehenden Kosten sind dann zusätzlich zu meiner Schadensersatzforderung von Ihnen zu begleichen.
      Sollten Sie die Angelegenheit jedoch außergerichtlich klären wollen,bin ich bereit,mit Zahlungseingang der Schadenersatzforderung die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
      Ansonsten kämen zu meiner Schadenersatzforderung in Höhe von 398,- Euro noch meine Rechtsanwaltskosten + Klageverfahren/Gerichtskosten usw. hinzu...
      Ihre Entscheidung...

      Mit freundlichem Gruß
    • schwarzweiss87 schrieb:

      Ich hab es Ebay gemeldet, die nun diesen Benutzer genauer unter Beobachtung stellt.

      Habt ihr mir einen Rat, wie man geschickt weiterverfahren kann?

      Also gehe ich davon aus, es haldet sich um jemanden anderen, der bei Ebay noch angemeldet ist.

      Somit:

      Wenn du unberechtigt abgebrochen hast - dann zahlen.
      Wenn du berechtigt abgebrochen hast - dann nicht zahlen.


      Schadenersatz zu fordern ist nicht verboten, wenn du dich rechtswidrig verhalten hast.

      Um dazu etwas zu sagen, müsstest du dich zu deinen Gründen äußern.


      Edit: @Uhu: Vielleicht schneidest du es einfach raus ?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich würde dringend darum bitten, den Thread zu wechseln, da es sich ganz offensichtlich nicht um die hier thematisierte Person handeln. Den Text findet man übrigens hier: Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Coco16 schrieb:

      Was soll ich tun?
      1. Fall es sich nicht um den hier Thematisierten handelt, den Thread wechseln oder einen neuen aufmachen. Das habe ich bereits in dem Post über dir geschrieben.

      2. Diesen Thread lesen.

      3. Alle Details schildern, insbesondere, warum du abgebrochen hast, was bisher geschehen ist und wie die Kommunikation ablief.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Coco16 schrieb:

      Was soll ich tun?
      1. Fall es sich nicht um den hier Thematisierten handelt, den Thread wechseln oder einen neuen aufmachen. Das habe ich bereits in dem Post über dir geschrieben.
      2. Diesen Thread lesen.

      3. Alle Details schildern, insbesondere, warum du abgebrochen hast, was bisher geschehen ist und wie die Kommunikation ablief.
      Ich habe die Auktion abgebrochen, da mir mein iPhone hingefallen ist und somit defekt ist. Daraufhin bekam ich eine Nachricht wieso ich diese Auktion rausgenommen habe.
      Darauf bekam ich dann diese Nachricht:Demnach steht nun nachweislich fest, dass Sie das verbindliche Ebay Angebot aus folgendem Grund vorzeitig beendet haben:

      "Hallo, weil mir das Handy leider runter gefallen ist und defekt ist."

      Dies stellt jedoch keinen Rechtsgrund dar der sie zum vorzeitigen Beenden des Angebotes berechtigt hätte.

      Eine Berechtigung zur vorzeitigen Angebotsrücknahme besteht ausschließlich im Rahmen einer "gesetzlichen Berechtigung" im Sinne der §§ 119 ff. BGB oder den Ebay Grundsätzen.

      Eine Angebotsrücknahme wegen Beschädigung der Kaufsache ist gem. Ebay Grundsätze nur dann zulässig, wenn diese Beschädigung UNVERSCHULDET eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt hier aber gerade nicht vor, weil sie den Schaden zu vertreten haben.

      Gem. § 276 haben Sie als Verkäufer jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt gem. § 276 Abs. 2 BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. So liegt der Fall hier.

      Indem Ihnen das Gerät "Heruntergefallen" ist, haben sie ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Gerät evident verletzt. Eine Exkulpationsmöglichkeit ist nicht ersichtlich.

      Rechtsfolge einer unberechtigten Angebotsrücknahme ist gem. § 10 Nr. 1 S. 5 Ebay AGB der wirksame Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden.

      Da der Kaufgegenstand durch Beschädigung untergegangen und die Herausgabe damit unmöglich ist, steht mir Schadenersatz statt der Herausgabeleistung gemäß §§ 275, 280, 283 BGB zu. Die Höhe des tatsächlichen Schadenersatzanspruchs bemisst sich an der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis.

      Zum Nachlesen:

      ra-iven.de/ratgeber_ebaybeendigung.html

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen dies beim Beenden der Auktion nicht bewusst war und biete folgenden Vergleich an, um die Sache gütlich beizulegen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich des Schadenersatzanspruches

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Vorstehenden Vergleich können sie bis zum 13.06.2015 annehmen.
    • Das ist wieder ein neuer Acc. aus dieser Serie, nenne bitte unbedingt noch den ebay-Mitgliedsnamen hier im Thread.

      Den Kontakt stellst du zu dem Höchstbietenden erstmal ein, sobald du die Daten von ebay erhalten hast müssen sie auf Echtheit/Fake überprüft werden, ich kann dir da gerne behilflich sein.

      Und lasse dich nicht entmutigen wenn du erstmal Absagen von ebay erhälst, du bist in diesem Fall berechtigt die Daten zu fordern und ebay verpflichtet sie dir zu überlassen.
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    • Schaue dir bitte die letzten paar Seiten dieses Threads an, da gibts Vorschläge und auch wie du mit ebay in Kontakt trittst um die Daten zu erhalten. Ich vermute du hast dort angerufen? Über diesen Weg bekommst du leider keine Auskunft, diese Mitarbeiter haben in den allermeisten Fällen keine Ahnung von dieser Materie und lehnen gleich ab.

      Edit: Lasse mir noch den Link zu deiner abgebrochenen Auktion per Nachricht zukommen, die benötigen wir nur für interne Zwecke um seine Gebotsaktivititäten zu prüfen.
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