mellino schrieb:
Ebay darf das ja aus Datenschutzgründen nicht einfach jedem rausgeben.
Das ist übrigens nicht korrekt, eBay darf und muß in derartigen Fällen die Daten der Beteiligten rausgeben. Ihm deine genauso wie dir seine, wenn du eine entsprechende Anfrage stellst. Die Berechtigung ergibt sich aus §28 Abs. 2 BDSG, die Verpflichtung aus §241 Abs. 2 BGB.
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