Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Hallo @aliciaeatspeach

      Der Höchstbietende
      2015.desehni (de-towe)
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=2015.desehni&ftab=AllFeedback

      gehört zu der im Thread genannten Abbruchjäger-Serie, daher gebe ich dir folgende Ratschläge:

      - Stelle den Kontakt ein
      - Fordere dir die Daten über den Höchstbietenden bei ebay an (Musteranschreiben findest du hier im Thread)
      - Die erhaltene Daten sollten auf Echtheit/Fake überprüft werden (hierbei bin ich dir gerne behilflich)

      Wurde dir bereits eine Kontoverbindung für den Ausgleich genannt?
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Ja und wenn nötig auch mehrmals erinnern. Wie schumi bereits schrieb, steht hier alles im Thread.

      Und kein weiterer Kontakt zu deinem freundlichen Höchstbieter.
      Er hat nichts in der Hand, normaler bedingungsgemäßer Gebrauch deines Handys ist dir erlaubt, natürlich sind allgemein übliche Sorgfalt walten zu lassen (also zum Beispiel nicht unter der laufenden Dusche telefonieren).
      Dein Höchtbieter kapiert noch immer nicht, dass du bis zur Übergabe Eigentümer des Gegenstandes bist und über dein Eigentum auch frei verfügen kannst.
      Schadenersatzansprüche gibt es nur, wenn du unberechtig abgebrochen hast, weil du das Handy nicht mit entsprechender Sorgfalt behandelt hast und bewusst eine Beschädigung in Kauf nimmst durch erhöhtes Risiko.

      Telefonieren, ob nun du oder deine Schwesten, gehört sicher zum bedingungsgemäßen Gebrauch, hast du sicher mit dem Teil schon hundert mal gemacht, nie ist es heruntergefallen und jetzt, deine Schwester ist wegen eines Geräusches total erschrocken und hierbei fiel ihr das Handy runter....... oder noch viele andere reale Möglichkeiten, die einfach ohne jedes Eigenverschulden passieren können.

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    • aliciaeatspeach schrieb:

      "Es ist mir leider herunter gefallen ..."

      Dies stellt jedoch keinen Rechtsgrund dar der sie zum vorzeitigen Beenden des Angebotes berechtigt hätte.

      Eine Berechtigung zur vorzeitigen Angebotsrücknahme besteht ausschließlich im Rahmen einer "gesetzlichen Berechtigung" im Sinne der §§ 119 ff. BGB oder den Ebay Grundsätzen.

      Eine Angebotsrücknahme wegen Beschädigung der Kaufsache ist gem. Ebay Grundsätze nur dann zulässig, wenn diese Beschädigung UNVERSCHULDET eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt hier aber gerade nicht vor, weil sie den Schaden zu vertreten haben.
      Frag ihn mal was er unter "verschuldet" versteht.... und ob ein "Runterfallen" als "hingeworfen" definiert werden solle... Klar haut man ein Gerät feste auf den Boden wenn man es verkaufen will *scheibenwischerzeige*

      aliciaeatspeach schrieb:

      mist! er hat geschrieben

      "Der Vergleich kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn sie diesen durch eine entsprechende Erklärung angenommen haben.

      Bislang ist eine Vergleichsannahme ihrerseits nicht erfolgt."
      Wird auch nicht... womit will er sich denn vergleichen? Ich wüsste da zwar was, aber das meint er mit Sicherheit nicht *lol*

      aliciaeatspeach schrieb:

      und was soll ich jetzt tun? einfach auf die nachricht von ebay warten?
      Schreib ihm nochmal, dass das Gerät beschädigt wurde nach Auktionsstart und du deswegen berechtigt die Auktion abgebrochen hättest. Aller andere (das mit der Wiedereinstellung nach einer eventuellen Reparatur geht den einen dicken Dunghaufen an. Dann stellst du die Kommunikation ein, ausser du willst eine Brieffreundschaft mit dem (was ich allerdings nicht glaube).
      Dann kochste dir nen leckeren Kaffee und setzt dich erstmal in den Lehnstuhl und entspannst ;)
    • mhm verstehe, nein das wäre absolut kein problem! :D und wegen der frist, die er mir bis heute gegeben hat, muss ich nichts weiter unternehmen und mir auch keine gedanken machen? wie reagieren betrüger dieser serie danach in üblichen fällen? noch eine nachricht, von wegen frist nicht eingehalten und rechtliche schritte ankündigen?
    • Normlerweise lässt es unser freundlicher Bieter (sollte es denn dieser bekannte Bieter sein), auf sich beruhen.
      Es kommt ihn doch ziemlich teuer, vor Gericht zu gehen und dann deine Kosten zusätzlich zu den Gerichtskosten auch noch übernehmen zu müssen.

      Wie Monza schrieb, einfach mal zurücklehnen......
      Morgen wenn du Bock hast, mal deine abgebrochene Auktion und sämtlichen Schriftwechsel irgendwo sichern, damit die Unterlagen/Auktion nicht verschwindet (bzw. nicht mehr aufrufbar ist).
      ........... und eBay weiter wegen den Daten drängeln.
    • guten abend! hab heute nach einigem hin und her vom kundendienst diese nachricht bekommen:

      Sehr geehrte Frau X,
      Sie haben uns geschrieben, weil Sie die Kontaktdaten Ihres Käufers benötigen. Desweiteren stellt ein Mitglied Ansprüche an den angebotenen Artikel.
      Nach erneuter Recherche in Ihrem Fall habe ich folgende Details herausgefunden:
      - Sie haben Ihr angebotenes Iphone ( 121784997723 ) am 13.10. vorzeitig beendet. Mit dieser Beednigung streichen Sie automatisch alle abgegebenen Gebote. Käufer haben damit generell keinerlei Einsprüche, die sie geltend machen können.
      - Ferner ist Ihr Handelspartner 2015.desehni nicht länger angemeldetes eBay-Mitglied. Ich empfehle ausdrücklich den Verkauf abzubrechen. Von eBay aus haben Sie als Verkäufer in diesem Fall keine Konsequenzen zu fürchten. Weitere Infos dazu:
      „Kein angemeldetes eBay-Mitglied“ kann bedeuten, dass das Mitglied entweder selbst die Mitgliedschaft gekündigt hat oder die Mitgliedschaft wegen Verstößen gegen unsere Grundsätze von eBay aufgehoben wurde. In diesem Fall wird das Mitglied als „kein angemeldetes eBay-Mitglied“ angezeigt und kann daher bei eBay nicht kaufen oder verkaufen. Wir entfernen alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen rückwirkend, wenn Mitglieder gesperrt wurden. Diese Bewertungen werden dauerhaft gelöscht, auch wenn das Mitglied wieder zum Handel zugelassen werden sollte.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die Zukunft viel Erfolg bei eBay.
      Mit freundlichen Grüßen,
      eBay-Kundenservice

      ist ja eigentlich ein guter ausgang, soll ich trotzdem noch weiter wegen den daten nerven?
    • aliciaeatspeach schrieb:

      - Sie haben Ihr angebotenes Iphone ( 121784997723 ) am 13.10. vorzeitig beendet. Mit dieser Beednigung streichen Sie automatisch alle abgegebenen Gebote. Käufer haben damit generell keinerlei Einsprüche, die sie geltend machen können.
      Sowas sagen/schreiben die tatsächlich????

      Mal abgesehen von dem hier thematisierten Bieter.... solche Aussagen sind ja schon unterirdisch.....
    • monza30 schrieb:

      aliciaeatspeach schrieb:

      - Sie haben Ihr angebotenes Iphone ( 121784997723 ) am 13.10. vorzeitig beendet. Mit dieser Beednigung streichen Sie automatisch alle abgegebenen Gebote. Käufer haben damit generell keinerlei Einsprüche, die sie geltend machen können.
      Sowas sagen/schreiben die tatsächlich????
      Mal abgesehen von dem hier thematisierten Bieter.... solche Aussagen sind ja schon unterirdisch.....
      Ja, die an der Hotline sollen regelmäßig so einen Schwachfug verzapfen. Schriftlich sind mir solche Äußerungen bis jetzt leider nicht untergekommen. In diesem Fall bzw bei diesem Bieter noch relativ egal, aber oft genug geht es eben wirklich um Geld und da ist es geradezu skandalös das der Support die eigenen Kunden regelrecht ins offene Messer rennen lässt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • aliciaeatspeach schrieb:

      soll ich trotzdem noch weiter wegen den daten nerven?
      ja, unbedingt, leite die oben von Dir zitierte Antwort des eBay-Kundenservices weiter an beschwerdemanagement@ebay.de


      Aus dem zwischen Dir und eBay bestehenden Nutzungsvertrag und § 28 Abs 2 Bundesdatenschutzgesetz ergibt sich Dein Recht, Auskunft von eBay über die Anmeldedaten zu erhalten.

      Für eBay ergibt sich die Pflicht zur Datenauskunft aus der Pflicht zur Rücksicht auf die Rechtsgüter des Vertragspartners gemäß §241 BGB.


      Und schreib denen dazu, dass sie den Kundenservice mal auf den aktuellen Rechtsstand bringen sollen, wenn der Kundenservice schon meint, (unzulässigerweise) Rechtsberatung leisten zu wollen