Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • niki84 schrieb:

      Des Weiteren haben sie mir aber auch versichert, dass skatedeluxe2014 meine Daten allerdings auch nicht bekommen hat!


      Völliger Bullshit, das kann der Supporti gar nicht wissen, ob ein Kollege von ihm deine Daten rausgegeben hat.

      Nochmal: Teile denen mit, daß dein gestrichener Höchstbieter behauptet, einen Kaufvertrag mit dir zu haben und du zur Überprüfung seines Anspruches die Anmeldedaten des Accounts, sprich, deines angeblichen Vertragspartners, brauchst. Sie sollen dein Anliegen der Rechtsabteilung vorlegen, wo man wisse, daß eBay zur Herausgabe dieser Daten rechtlich verpflichtet ist.
    • pandarul schrieb:

      Des Weiteren haben sie mir aber auch versichert, dass skatedeluxe2014 meine Daten allerdings auch nicht bekommen hat!



      Völliger Bullshit, das kann der Supporti gar nicht wissen, ob ein Kollege von ihm deine Daten rausgegeben hat.

      Nochmal: Teile denen mit, daß dein gestrichener Höchstbieter behauptet, einen Kaufvertrag mit dir zu haben und du zur Überprüfung seines Anspruches die Anmeldedaten des Accounts, sprich, deines angeblichen Vertragspartners, brauchst. Sie sollen dein Anliegen der Rechtsabteilung vorlegen, wo man wisse, daß eBay zur Herausgabe dieser Daten rechtlich verpflichtet ist.
      Danke! Wird gemacht. Ebay- die Dritte....
    • schumiline schrieb:

      Hallo ibo_82,
      dann solltest du ebenfalls die Daten bei ebay anfordern um über eine evtl. gefälschte Identität Gewissheit zu haben , wie das geht wurde hier bereits mehrfach geschrieben und nicht aufgeben bisher bekam jeder Berechtigte die Daten.



      Das habe ich auf meine E-Mail an Ebay als Antwort bekommen....... nix als dreck.... nicht mal eine Antwort darauf ob nexby_2014 meine Daten hat!

      Sehr geehrte Frau xxxxx

      Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie benötigen unsere Unterstützung, da das e-Bay Mitglied "nexby_2014" in seiner Auktion Höchstbieter gewesen zu sein behauptet.

      Ich kann Ihre Verunsicherung sehr gut nachvollziehen. Mir würde es in dieser Situation sicher ähnlich gehen. Gern schaue ich mir den Vorgang daher genau an.

      Beenden können Sie Ihr Angebot nur aus bestimmten Gründen.

      Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande.

      Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn ein berechtigter Grund dafür vorliegt, das Angebot zu beenden und die vorliegenden Gebote zu streichen.

      Alle Gründe haben wir hier aufgelistet:

      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen juristischen Rat erteilen dürfen.

      eBay Mitarbeiter dürfen keine Rechtsauskünfte geben, diese dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage daher nicht beantworten kann.

      Was können Sie jetzt tun?

      Falls Sie rechtliche Schritte gegen ein eBay-Mitglied erwägen oder Auskünfte über Ihre Rechte benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle (z.B. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale). Dort wird Ihnen gezielt weitergeholfen.

      Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverständlich mit den Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen.


      Seien Sie versichert, dass wir die Aktivitäten des Mitgliedes überprüfen werden. Aufgrund Ihres Hinweises werden wir auch aufmerksam verfolgen, ob es künftig Auffälligkeiten im Handelsverhalten dieses Mitgliedes gibt. Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach Verstößen gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unsere Grundsätze verwarnen oder vom Handel auf eBay ausschließen.

      ich kann Ihnen zudem empfehlen, unser Rechtsportal unter pages.ebay.de/rechtsportal/ zu besuchen. Hier finden Sie rechtliche Informationen für Käufer und Verkäufer.



      Mit freundlichen Grüßen

      eBay-Sicherheitsteam
    • mellino schrieb:

      Zitat von »schumiline« Hallo ibo_82,
      dann solltest du ebenfalls die Daten bei ebay anfordern um über eine evtl. gefälschte Identität Gewissheit zu haben , wie das geht wurde hier bereits mehrfach geschrieben und nicht aufgeben bisher bekam jeder Berechtigte die Daten.


      da darf man echt ned locker lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mellino ()

    • Hallo zusammen,

      erstmal Danke für die Infos und die Mühen der hier aktiven Leute!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      und auch ich habe nach (ungerechtfertigtem :( ) Abbruch eines Apple iPhone 4s die hier allbekannte Aufforderung bekommen.

      Es handelt sich hierbei um den user nexby_2014, der mir dann folgende Bankverbindung gegeben hat:
      Mit Eingang der vereinbarten 100,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tuxedo

      Kto-Nr.: 10152809
      BLZ: 20030000
      HypoVereinsbank

      IBAN: DE33200300000010152809

      Verwendungszweck = 107890557


      Anfrage an ebay ist raus, und euch schick ich auch gleich eine mail mit allen Daten.

      Nachdem ich ja ungerechtfertigter Weise abgebrochen hab ( Anfängerfehler - anderweitiger verkauf), kann ich -falls tatsächlich was von seinem Anwalt kommt, nur drauf hoffen, dass es sich wg Fake Identität um einen nichtigen Vertrag handelt, richtig?

      Also auf keinen fall zahlen oder?
      bevor ich am Schluss tatsächlich noch höhere Anwalts blabla Kosten hab, überweise ich ja noch lieber zähneknirschend die Vergleich- und Lehrgeldssumme von 100€.

      Leute gibts, unglaublich :thumbdown:

      Es war zwar ein Gebot auf dem iPhone, jedoch ist bei Aufrufen der abgebrochenen Auktion kein gebot bzw. der bieter mehr zu sehen.
      sprich - ich weiß ja nicht mal mehr, ob tatsächlich nexby_2014 der Bieter war...!?


      DANKE EUCH!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von korbi42 ()

    • korbi42 schrieb:

      nur drauf hoffen, dass es sich wg Fake Identität um einen nichtigen Vertrag handelt, richtig?


      Richtig.

      Trotzdem frage ich zur Sicherheit nochmal nach. Wurde denn zunächst Lieferung verlangt?
      Hattest du danach den anderweitigen Verkauf bestätigt?

      In dem Fall sollte es mich doch sehr wundern, wenn jemand freiwillig auf so einen Vergleich abzielt.
    • es wurde in der ersten mail nach dem grund des Abbruchs gefragt.

      ich schrieb, dass ich es einem Freund gegeben habe.

      daraufhin schrieb er, dass das anderweitige verkaufen und auch verschenken, nicht rechtens sei, und er entweder das iPhone für 1€, oder eine Vergleichszahlung von 100€ verlangt.


      aktuell ist auf dder abgebrochenen Auktion tatsächlich kein Gebot mehr.

      das Gebot von nexby_2014 ist lediglich als gestrichen vermerkt.
    • Wenn du eine Auktion abbrichst, werden automatisch alle Gebote gestrichen wenn man nicht "verkauf an Höchstbieter" auswählt. eBay kann ja nicht grundsätzlich von einem Unberechtigten Abbruch ausgehen und den Höchstbieter trotzdem als Käufer ausweisen.
    • korbi42 schrieb:

      Hallo zusammen,

      erstmal Danke für die Infos und die Mühen der hier aktiven Leute!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      und auch ich habe nach (ungerechtfertigtem :( ) Abbruch eines Apple iPhone 4s die hier allbekannte Aufforderung bekommen.

      Es handelt sich hierbei um den user nexby_2014, der mir dann folgende Bankverbindung gegeben hat:
      Mit Eingang der vereinbarten 100,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tuxedo

      Kto-Nr.: 10152809
      BLZ: 20030000
      HypoVereinsbank

      IBAN: DE33200300000010152809

      Verwendungszweck = 107890557


      Anfrage an ebay ist raus, und euch schick ich auch gleich eine mail mit allen Daten.

      Nachdem ich ja ungerechtfertigter Weise abgebrochen hab ( Anfängerfehler - anderweitiger verkauf), kann ich -falls tatsächlich was von seinem Anwalt kommt, nur drauf hoffen, dass es sich wg Fake Identität um einen nichtigen Vertrag handelt, richtig?

      Also auf keinen fall zahlen oder?
      bevor ich am Schluss tatsächlich noch höhere Anwalts blabla Kosten hab, überweise ich ja noch lieber zähneknirschend die Vergleich- und Lehrgeldssumme von 100€.

      Leute gibts, unglaublich :thumbdown:

      Es war zwar ein Gebot auf dem iPhone, jedoch ist bei Aufrufen der abgebrochenen Auktion kein gebot bzw. der bieter mehr zu sehen.
      sprich - ich weiß ja nicht mal mehr, ob tatsächlich nexby_2014 der Bieter war...!?


      DANKE EUCH!




      ganz genau wie bei mir :( du musst einfach auf die "null Gebote" klicken, da siehst du dann das er Höchstbietender war.
      ich bin ja mal gespannt ob irgend ein Brief kommt, mein Anwalt meinte, so lang kein Vorladungs-Schreiben kommt, soll ich alles von dieser Person ignorieren, bzw. an Ihn weiterreichen.

      gib mal bescheid wenn du irgend etwas per Post bekommst ;)
      und bloß nix überweisen, der wird mit Sicherheit keinen Anwalt einschalten.....
    • Danke mellino.

      Nur zur Klarstellung: die Tatsache allein, dass jemand nicht bei eBay gemeldet ist, entbindet niemanden aus dem Vertrag.

      Hier ist allerdings die Konstellation gegeben, dass es den Vertragspartner nicht gibt und/oder derjenige, der sich dahinter verbirgt, sich eine Dauersperre gefangen hat und deshalb über eBay überhaupt keine Verträge mehr schließen kann.

      Aufgrund eines nicht existierenden Vertrages können natürlich auch keine Schadenersatzansprüche entstehen.

      Ich unterstelle, das weiß der Bieter sehr genau. Dadurch sehe ich persönlich den Tatbestand des versuchten Betruges gegeben. Bei anderen Mitgliedern wird es geklappt haben, sie zur Zahlung zu bewegen. Auch als nicht Geschädigter würde ich Anzeige bei der Polizei erstatten.
    • So meld mich auch mal,mir ist das selbe passiert, Abgebrochen wegen Eigenbedarf und dann ging es los. Bieter war Constibuy2014 ( Ebay link )und ist seid Heute nicht mehr Angemeldet.
      Emailverkehr ging soweit das er mir seine Bankverbindung genannt hat. Hab lange überlegt wegen dem Bezahlen und hab noch nichts gemacht.
      Also was sagt ihr einfach mal Abwarten????
      Bin sehr Verunsichert was ich tun soll weil er ja eigentlich im Recht ist die Ware einzuforden.