Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack2&userid=constibuy2014 NRM

      Da hat eBay wohl heute beim Bearbeiten noch mehr Accounts gefunden als wir schon kennen.

      @Bayao: Du hast den kompletten Thread gelesen? Dir ist bewußt, daß dein "Käufer" nicht existiert? Weil dahinter eine lebenslang vom Handel ausgeschlossene Person steckt, die sich auf Falschdaten immer wieder neu anmeldet? Daß du deren Anmeldedaten bei eBay abfragen sollst, um darüber Gewißheit zu haben?

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    • Bayao schrieb:

      Also was sagt ihr einfach mal Abwarten????
      Du hast den Thread nur überflogen, richtig?

      Du forderst von ebay die Daten des Höchstbietenden, damit abgeklärt werden kann ob es sich um Fakedaten handelt.

      Edit: Und lies dir bitte den Thread durch da stecken bereits sehr viele Ratschläge an die bisherigen Betroffenen drinnen.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Jupp ich hab ihn schon gelesen aber mir war nicht ganz bewust das ich das machen muß.
      Ich hätte halt jetzt nicht überwiesen und fertig.
      Und was mal nicht schlecht wäre wenn man mal am Anfang vom Thread so ein kleines Tut macht wie man Vorgeht wenns ein Erwischt hat den ich denke es werden nicht weniger werden die sich hier melden und um Rat Fragen.
    • Ach komm. Informieren, denken, entscheiden. Nur beim ersten kann ein Forum helfen, den Rest muß schon jeder selbst leisten.

      Du mußt überhaupt nichts machen. Du kannst dich natürlich auch einfach darauf verlassen, daß nix kommt von Marcus Roos, und das wir hier alle Recht haben. Aber was machst du, wenn das nicht stimmt? Keiner hier kann dir garantieren, daß Roos nicht seine Taktik erneut geändert hat.

      Es wird also allgemein dazu geraten, sich von eBay die Daten geben zu lassen und zu überprüfen, um im Fall der Fälle einen Beleg dafür in der Hand zu haben, daß es sich um einen Fake handelt, mit dem man schlecht einen Kaufvertrag haben kann - und außerdem, um den Verdacht eines gewerbsmäßigen Betrugsversuchs in mehreren zehntausend Fällen anzeigen zu können. Dazu alle Unterlagen speichern, inkl. Gebotsliste.

      Ob du das machst oder es drauf ankommen läßt, ist deine Sache.
    • ebay nervt mich...die geben die Daten einfach nicht raus!

      klar kann ich die mail nun alle 2 tage an einen anderen netten mitarbeiter schicken...aber die antworten sind ja doch alle gleich... bah

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niki84 ()

    • So hab jetzt folgende Mitteilung von Ebay bekommen.

      Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

      vielen
      Dank für Ihre Rückmeldung. Sie weisen uns darauf hin, dass der Käufer
      "constibuy2014" kein eBay Mitglied mehr ist und Sie nicht bereit sind
      die Transaktion abzuschließen. Gern nehme ich mich Ihres Anliegens an.
      Wir
      haben festgestellt, dass der Käufer Ihres Artikels gegen unsere
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Daraufhin hat das
      eBay-Sicherheitsteam im Zuge der eingeleiteten Maßnahmen das
      Mitgliedskonto des Käufers geschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis,
      dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen über die
      Hintergründe, die zu diesem Ausschluss führten, geben dürfen.
      In
      dieser spezifischen Situation empfehle ich Ihnen, sich an eine
      Rechtsberatungsstelle (z.B. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale). Dort
      wird Ihnen gezielt weitergeholfen.
      Bitte
      haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen juristischen
      Rat erteilen dürfen. Als Betreiber eines Online-Marktplatzes darf eBay
      keine Rechtsauskünfte geben. Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur
      von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt
      werden.
      Herr xxx, ich wünsche Ihnen, dass Sie zukünftig nur positive Erfahrungen auf eBay machen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Kornelia Bumann
      eBay-Kundenservice






      Für mich heist das doch jetzt das der Kaufvertrag ungültig ist oder???

    • pandarul schrieb:

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack2&userid=constibuy2014 NRM

      Da hat eBay wohl heute beim Bearbeiten noch mehr Accounts gefunden als wir schon kennen.

      @Bayao: Du hast den kompletten Thread gelesen? Dir ist bewußt, daß dein "Käufer" nicht existiert? Weil dahinter eine lebenslang vom Handel ausgeschlossene Person steckt, die sich auf Falschdaten immer wieder neu anmeldet? Daß du deren Anmeldedaten bei eBay abfragen sollst, um darüber Gewißheit zu haben?



      Hast du denn jetzt die Anmeldedaten und diese abgeglichen?

      Das Schreiben von eBay, das du gerade zitiert hast, sagt darüber jedenfalls nichts aus.
    • Was hast du denn genau bis jetzt getan?

      Die korrekte Vorgehensweise ist die, dass du mit denem Verkaufsaccount, über den das Mitglied gekauft hast, eBay anschreibst.

      Dann nennst du den Käuferaccount und die Artikelnummer. Du benötigst die hinterlegten Daten, weil du lt. seiner Angabe mit diesem Mitglied in einer Geschäftsbeziehung stehst und das auf dem Rechtsweg klären willst.

      Dann sollten die dir eigentlich die hinterlegten Daten nennen.
    • Abbruch-Spekulant beddibegga, möglicherweise identisch mit wamho321, birnenundorangen, deguenda, Kontoverbindung Hypo Vereinsbank

      Hallo zusammen,

      bin neu hier und schildere mal schnell mein Problem - es scheint dazu hier schon einige andere "Geschädigte" (potentiell Geschädigte) zu geben.

      Ich habe ich in der vergangenen Woche - ohne Abstimmung mit meiner Frau - unser iPad 3 bei eBay zum Verkauf eingestellt. Im familiären Durcheinander (drei Kinder sind halt manchmal eines zuviel) habe ich das aber scheinbar meiner Frau nicht gesagt (oder sie hat es überhört/vergessen). Die hat dann parallel und in Unkenntnis der eBay Auktion das iPad an einen Nachbarn verkauft, der es auch gleich bezahlt hat - Übereignung hat also stattgefunden.

      Nachdem sie mir das freudestrahlend mitgeteilt hat, habe ich dann unsere eBay Auktion am 29.05.2014 um 13:31 Uhr beendet - hier bestand eine Restlaufzeit von ca. 3 Tagen und 7 Stunden. Zu diesem Zeitpunkt gab es ein Gebot über den Betrag von einem Euro vom eBay User beddibegga. Dieser User hat uns dann wenig später kontaktiert und sich danach erkundigt, warum die Auktion beendet wurde. Diese Nachricht beantwortete meine Frau wahrheitsgemäß ("Habe es an den Nachbarn verkauft"), woraufhin dann der folgende „Abmahntext“ folgte, den man hier im Forum schon mehrfach lesen konnte (vergleiche eBay User wamho321, birnenundorangen, deguenda):


      „Der anderweitige Verkauf an den Nachbarn berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!


      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB. Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPad 3 gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.


      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier: damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten


      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB). Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:


      1. Sie bezahlen 200,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.


      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werde ich den Anspruch erforderlichenfallsvor dem AG Mainz titulieren lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.


      Überlegen Sie es sich."
      Ich habe darauf hin den Verkauf an den Nachbarn rückabgewickelt und das iPad zurückgeholt und ihm angeboten, die Auktion erneut anlaufen zu lassen und ihn damit wieder so zu stellen wie er vor dem Abbruch der Auktion stand.


      „Guten Tag,


      nach den Grundsätzen des Schadensrechts habe ich Sie so zu stellen wie Sie stehen würden, wenn ich die Auktion nicht vorzeitig beendet hätte.


      Das planmäßige Ende der Auktion war der 01.06.2014, 20:36:31 MESZ. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (29.05.2014, 13:31 Uhr) bestand damit eine Restlaufzeit von ca. 3 Tagen und 7 Stunden und Sie waren mit 1 Euro der Höchstbietende auf das von mir angebotene iPad 3. Diesen Zustand stelle ich nun wieder her, da ich das veräußerte iPad von meinem Nachbarn zurückgeholt und den Kauf rückgängig gemacht habe. Ich werde dieses iPad in einer neuen Auktion, die ich im Laufe des heutigen Tages einstellen kann, mit einer Restlaufzeit von 4 Tagen, wieder bei eBay einstellen. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch erneute Abgabe eines Gebotes von 1 Euro den gleichen Zustand wie am 29.05.2014 wieder herzustellen. Damit sind sie schadlos gestellt.


      Sie haben damit erneut die Möglichkeit, das iPad für einen Euro bei Ablauf der Auktion zu erwerben, damit sind ihre Ansprüche wiederhergestellt. Wenn Sie mir mitteilen, wann der für Sie geeigneteste Zeitpunkt für den Start der Auktion ist, passe ich den Startermin gerne ihren Wünschen an. Sollten Sie mir bis zum 04.06.2014, 20:00 Uhr keinen durch Sie bevorzugten Starttermin mitteilen, werde ich eine Auktion mit Laufzeit von 4 Tagen am 04.06.2014 gegen 20:35 Uhr starten und das iPad erneut zum Verkauf anbieten."
      beddibegga bestand jedoch auf seiner Schadensersatzforderung, woraufhin ich von ihm eine Bankverbindung erbat. Hierauf antwortete er:


      „Mit Eingang der vereinbarten 200,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:


      Konto-Inhaber: Tuxedo


      IBAN: DE33200300000010152809


      HypoVereinsbank


      Verwendungszweck = 107890557


      Achten sie darauf, dass vorstehender Verwendungszweck angegeben wird. Nichts hinzufügen und nichts weglassen. Sonst kann ihre Zahlung nicht zugeordnet werden."
      Wenn man nun mit diesen Kontodaten eine Google-Suche durchführt stellt man fest, dass diese Bankverbindung in der Vergangenheit bereits von anderen Abbruchspekulanten (Usernamen wamho321, birnenundorangen, deguenda) für die Begleichung von „Schadensersatzforderungen“ bei abgebrochenen Auktionen verwendet worden. In meinem Fall kommt der Bieter aus Österreich, will aber eine Zahlung auf ein DE-Konto - und zwar scheinbar auf eine Art Anderkonto, bei der in Abhängigkeit vom Verwendungszweck Zahlungen automatisiert weitergeroutet werden können (zum Beispiel auf Prepaid Kredit- oder Debitkarten).

      Ich gehe davon aus, dass der aktuell unter dem Usernamen „beddigbegga“ agierende eBay-Nutzer das eBay-System dazu missbraucht, eine große Anzahl von Minimalgeboten zu platzieren um dann auf einen etwaigen Auktionsabbruch zu warten und dann gegenüber dem Verkäufer die o.g. „Schadenersatzansprüche“ geltend zu machen.


      1. Mir fehlt aktuell eine Übersicht der Gebote dieses Users - hat/kennt jemand hier eine Möglichkeit, wie ich mir die aktuellen Gebote des Users anzeigen lassen kann?


      2. Ich habe beddibegga an eBay gemeldet und um Sperrung des Users wegen Missbrauch des eBay-Systems gebeten. Sollte hier eine Sperrung erfolgen, bin ich gespannt, wie die weitere Kommunikation mit beddibegga erfolgt, da er/sie ausschließlich die eBay-Kontaktfunktion verwendet. Wenn sein Account gesperrt wird, dürfte es schwierig werden, Kontakt zu mir aufzunehmen.


      3. Hat irgendjemand hier jemals wirklich auch die angedrohten Klageschriften dieser "Abzocker" zugestellt bekommen - haben sie sich also wirklich jemals die Mühe gemacht, bei eBay die Daten des Verkäufers zu erheben, um dann im Anschluss Klage einzureichen? Meine These ist ja, dass sie einfach auf die "Dummen" spekulieren, die der Drohgebärde erliegen und das geforderte Geld zahlen.


      4. Wenn jemand sich aktuell ebenfalls mit meinem "Forderungsgegner" beddibegga oder auch einem anderen eBay-Namen, aber der gleichen Kontoverbindung "DE33200300000010152809", "Verwendungszweck = 107890557" auseinandersetzt, wäre es super, wenn er sich hier melden könnte oder mich aber über die PN-Funktion kontaktiert, um ggf. weitere Maßnahmen abzustimmen und den aktuellen Erkenntnisstand auszutauschen.


      5. Hat jemand hier praktische Erfahrungen mit dem Urteil des AG Alzey (28 C 165/12) gemacht - unter http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abbruch-ebay-auktion/ ist nachzulesen, dass es nach der Auffassung des Gerichts "Massenbietern" am eigentlichen Kaufinteresse mangelt und damit keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers gegeben ist.

      Danke und Gruß


      Ein genervter Phishermann

      Anmerkung der Redaktion: Themen zusammengeführt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von LePhish ()

    • Lies den Thread mit den anderen Bieternamen von vorne. Wahrscheinlich wird deine Geschichte von der Redaktion eh dahin verschoben.

      Es handelt sich bei deinem "Käufer" mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fakeaccount von Marcus Roos.

      Laß dir von eBay die Daten herausgeben; betone dabei, daß dein Höchstbieter behauptet, einen Kaufvertag mit dir geschlossen zu haben und daß du zur Überprüfung der Identität deines Vertragspartners dessen Anmeldedaten benötigst. Die überprüfst du dann erstmal in Ruhe.

      LePhish schrieb:

      Hat irgendjemand hier jemals wirklich auch die angedrohten Klageschriften dieser "Abzocker" zugestellt bekommen


      Klar, hunderte! Nur in deinem speziellen Fall hast du damit nicht zu rechnen, da eine nicht existierende Person schlecht Kaufverträge schließen, geschweige den einklagen kann. Um sicher zu gehen, daß da nix kommt, brauchst du aber die Anmeldedaten.

      Du brauchst auch keine weiteren Maßnahmen abstimmen. Wenn dabei herumkommt, daß du über die Identität des Bieters getäuscht und dir ein Vertrag vorgegaukelt wurde, von dem derjenige ganz genau weiß, daß er gar nicht existiert, dann ist das ein Betrugsversuch. Den zeigt man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an.
    • Wenn dieser Bieter noch bei ebay handeln darf - woran ich so meine Zweifel habe - dann habt ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Ein Schadensersatz kommt nur in Frage, wenn du die Abwicklung des Vertrages verweigerst. Da du das Handy aber wieder besorgt hast, würde der Erfüllung des Kaufvertrages nichts im Wege stehen. Wie gesagt sind diese Ausführungen aber nur theoretisch Natur, wenn der Bieter vom ebay-Handel ausgeschlossen wurde.

      LePhish schrieb:

      nach den Grundsätzen des Schadensrechts habe ich Sie so zu stellen wie Sie stehen würden, wenn ich die Auktion nicht vorzeitig beendet hätte.

      Falls das doch noch wichtig werden sollte: Woher stammt denn dieser Unsinn? Richtig ist: Der Käufer ist so zustellen, als wäre der Kaufvertrag abgewickelt worden.

      Profil: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ddibegga&ftab=AllFeedback
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • LePhish schrieb:

      Hallo pandarul,

      habe eben versucht, dir eine PN zu schicken ... klappt aber nicht. Musst Du da bei dir irgendwas in den Einstellungen ändern ?


      Nein, ich möchte keine PN empfangen, das hat schon seine Richtigkeit so.

      Lies einfach mal in Ruhe den Thread und mach dir keine Panik, du kannst froh sein, diesem Abbruchspekulanten aufgesessen zu sein. @biguhu hat ganz Recht, theoretisch hättest du jetzt ein Riesenproblem, wenn dein Bieter keine Angriffsfläche bieten würde. Da es ihn aber gar nicht gibt, kommst du aller Voraussicht nach mit dem Schrecken davon. Deine Aufgabe besteht darin, dir zur Beruhigung deiner Nerven Gewißheit darüber zu verschaffen, daß auch in deinem Fall Falschdaten zum Einsatz kamen.

      Der Account wird mit Sicherheit binnen kürzester Zeit gesperrt werden, wenn nicht aufgrund deiner Meldung, dann aufgrund meiner.