Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • pandarul schrieb:

      Für null.

      Hast du schon deine Strafanzeige aufgesetzt?

      schumiline schrieb:

      Zitat von »leon-b«



      Man sieht ja doch gleich dass einer,vor kurzem angemeldeter Betrüger mit 1 oder 2 Punkte mit einen miesen Trick euch reinlegen möchte.

      schumiline schrieb:

      Erkläre doch bitte mal anhand welchen Merkmalen du einen "Betrüger" erkennst, damit sich der Verkäufer sicher zurücklehnen kann?
      Welche Merkmale (von einem Betrüger) willst du noch wissen?? Ist das noch nicht klar genug, dass er auf einmal 10 Verkäufer mit identischen Drohung-Formularen erpresst??
      Ein seriöser Käufer-(ebayer ) fällt ganz ganz anders auf.
      Dieser ist höchstens für 1Monat angemeldet, dannach wird er entweder gespert oder endet selbst die Mitgliedschaft.
      Normaler Käufer ist an der Ware interessiet und besteht auf Lieferung und dieser ist nur ans Geld da die Ware braucht er nicht da eine Adresse angeben muss die er nicht hat.

      Ja, es gibt Juristischen Begriff "Ausgleich der streitigen Forderungen" was er sehr schlau verwendet.
      Aber keine private Person wie Käufer darf diesen Ausgleich einfach so jemanden zu verhängen.
      Er selbst bestimmt Werkaufswert der Ware(als er ein Gutachter wäre) und selbst nennt den gewünschten Vergleichsbetrag! Das ist doch lächerlich das Ganze ernst abzunehmen!
      Seid doch etwas vernünftiger und schaltet das Hirn wieder ein:-))) :thumbsup:

      schumiline schrieb:

      So einfach ist das nämlich nicht, wenn jetzt nun wirklich eine wahre Identität hinter dem Account steckt hat der Verkäufer einen Kaufvertrag an der Backe, vorrausgesetzt er hat zu Unrecht die Auktion abgebrochen.

      Ich deute darauf hin, dass ich nur um den XY-Mitglieder schreibe die bei ebay sich einsetzen um die Leute abzuzocken!!!!
      Normale Käufer sind natürlich berechtigt unbegründet beendete Auktionen zu klagen. Obwohl.auch ...schwachsinn.



      Wenn nach dem Abbruch eine Frage von jemanden kommt warum? achtet mal auf seinen Profil, wenn er komisch auffällt, nichts antworten oder einfach auf Auktionseite hinweisen. Hacken des Betrügers ist ein Fehler-Antwort über anderweitigen Verkauf, oder sonst Grund.
      darauf wartet er schon und schickt sofort das vorbereitetes Drohung-Vormular!
      Warum fragt ebay nicht wegen Grund der hinter den Abbruch steht? Weil sie das als Berechtigt hält.
      Also, das alles widerspricht sich bei ebay! Aber keiner bekommt die Personalien des Käufers in diesem Fall von eBay heraus!
      Wenn der entsetzter und erschrockener Verkäfer ebay anruft und die ganze Geschichte mit dem Abbruch und Käufer-Forferungen erzählt, hält eBay den ihm selbs als Verbrecher, und nicht den Bieter der mit Klage droht!!!
      Den Anruf oder eMail an ebay könnt ihr euch ersparen. Kommt nichts --oder bla,bla---

      pandarul schrieb:


      Für null.

      Hast du schon deine Strafanzeige aufgesetzt?
      Strafanzeige? das ist nicht lache!! Gegen wen? Gegen Mister X?? :wallbash

      schumiline schrieb:

      Zitat von »leon-b«



      Also Leute, weiter verkaufen,und immer locker und lustig bleiben!!!

      schumiline schrieb:

      Ebay ist aber kein Spielplatz auf dem man tun und lassen kann wie es einem steht, sondern auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. ebay AGB.

      ABG von ebay erlaubt die Auktionen zu beenden, und jeder Verkäufer das machen darf. Der Grund ist einfach"Artikel ist nicht verfügbar" SCHLUSS!!!!!
      kein Verstoss gegen AGB!!!
    • leon-b schrieb:

      Strafanzeige? das ist nicht lache!! Gegen wen? Gegen Mister X??


      Eine Strafanzeige wird nicht gegen jemanden erstattet sondern wegen etwas. Ggf. den Täter zu ermitteln ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

      leon-b schrieb:

      ABG von ebay erlaubt die Auktionen zu beenden, und jeder Verkäufer das machen darf. Der Grund ist einfach"Artikel ist nicht verfügbar" SCHLUSS!!!!!
      kein Verstoss gegen AGB!!!


      Das ist natürlich Unsinn, die vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen ist nur in dem von eBay definierten Rahmen (Irrtum/Fehler, Ware unverschuldet beschädigt/abhanden) möglich, wobei jeder Verkäufer im Zweifel seine Abbruchberechtigung nachweisen muß. Du findest umfangreiche Informationen zu der Thematik und die Diskussion der entsprechenden Urteile hier im Forum.

      leon-b schrieb:

      Aber keiner bekommt die Personalien des Käufers in diesem Fall von eBay heraus!


      Das ist nicht korrekt, schon viele betroffene Verkäufer haben davon berichtet, daß eBay die Daten herausgibt, wozu sie ja auch verpflichtet sind. Allerdings bedarf es manchmal einer Vielzahl von Anläufen, bis man man einen kompetenten Mitarbeiter drankriegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • leon-b schrieb:

      Seid doch etwas vernünftiger und schaltet das Hirn wieder ein:-))) :thumbsup:
      Das ist ein sehr guter Rat, den solltest du dir mal zu herzen nehmen, denn wenn der Höchstbieter bei deinem nächsten Abbruch nicht auf Lebenszeit vom Handel ausgeschlossen ist, wirst du eine ganz böse Überraschung erleben...

      Den Rest lasse ich einfach mal unkommentiert...
    • Hallo ich habe auch ein solches Problem, hier der Nachrichtenverlauf und die Gebotsübersicht der beiden Bieter.

      Folgendes:

      ich habe gestern meine Ebay Auktion Nr 151336542194 für mein Iphone 4s vorzeitig beendet, das Angebot war erst 2 Tage drin und hatte 2 Gebote, Höchstgebot war 6 EUR.

      Beide Bieter "ka-bart" und "giesdeni" haben nur eine Bewertung gehabt (diese war nicht einsehbar) und haben ihren Account bei Ebay jeweils am 17.05.14 und der andere am 18.05.014 eröffnet.

      Sofort nachdem ich meine Autkion beendet hatte bekam ich eine Nachricht von ka-bart warum ich dies getan habe. Ich erklärte höflich, dass ich es weiterhin benötige da mein neues 5s aufgrund eines Defektes an Apple zurückgesandt werden müsse und ich somit mein altes dann benötige.

      Sofort 3 Minuten später bekam ich folgende Nachricht:

      Hallo pikachu140,

      Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch noch eine Weile für sich behalten wollen.

      Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich kann nun die Herausgabe des Apple iPhone 4 S Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 6,- EUR verlangen.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vorzeitiger-auktionsabbrauch-bei-ebay-ohne-rechtsfolgen-nur-wenn-ein-berechtigender-grund-vorliegt

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.

      Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.

      Überlegen Sie es sich.

      - ka-bart


      ich antwortete nach telefonischer Rücksprache mit Ebay und Recherche im Internet folgendes:

      Hallo ka-bart,

      Nach ruecksprache mit ebay ist meine Auktion Ordnungsgemäß und im Rahmen der rechtlich vorgegebenen Bedingungen von ebay beendet worden. Dies ist bis zu 12 Stunden vor auktionsende moeglich, was hier gegeben ist.

      Durch ihr schelle Reaktion und dem scheinbar vorgefertigten, kopierbereiten Text (Forderung eines Vergleiches bzw bestehen auf die Auktion) den sie mir innerhalb von 2 Minuten schickten, gehe ich davon aus, dass sie auf ein vorzeitiges abbrechen der Auktion spekuliert haben.
      Ebay kann ihr bietverhalten, sowie vorherige Anschriften und mitgliedsnamen nachvollziehen.
      Ich möchte ihnen empfehlen, sich das Urteil vom Amtsgericht Alzey Az. 28 c 165/12 durchzulesen.





      - pikachu140
      Daraufhin erhielt ich wiederum 8 Minuten später folgende Antwort:
      Hallo pikachu140,

      Das von ihnen zitierte Urteil des AG Alzey ist schon lange überholt und stellt eine fehlerhafte Einzelmeinung eines unfähigen Amtsrichters des AG Alzey dar, der hinsichtlich neuer Medien inkompetent ist. Die herrschende Meinung zu diesem Thema sieht ganz anders aus. Insoweit ist ihre Argumentation irrelevant.

      Sehen Sie sich mal das aktuellere Urteil des AG Offenbach vom 17. Dezember 2013 · Az. 38 C 329/13 an.

      http://openjur.de/u/665484.html

      Manchmal ist es besser man sucht einen Rechtsanwalt auf anstelle von Klugscheißern auf zwielichtigen Internetseiten. Das werden Sie hinerher auch einsehen. Da bin ich mir sicher.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

      Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!
      - ka-bart
      hierauf reagierte ich nicht, dann kam noch folgendes:
      Hallo pikachu140,

      Ach ja ... hätte ich fast vergessen. Ihre Argumentation zur 12 Stunden Frist ist ebenso falsch.

      Hier können Sie sich einlesen:

      http://www.ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/ag-hamm-vorsicht-vertragsschluss-vorzeitige-beendigung-eines-ebay-angebots-auch-vor-ablauf-der-12-stunden-frist-nur-bei-vorliegen-eines-berechtigten-grundes/
      - ka-bart



      Im Anhang habe ich die Gebotsübersicht der beiden angefügt, ich finde diese sehr verdächtig.

      Soll ich den Bieter, welcher mich verklagen will, nocheinmal anschreiben und um Herausgabe seines Namens und Adresse bitten?

      Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Seid ihr zum Anwalt gegangen? habt ihr wie vom Bieter angedroht Post von seinem Anwalt erhalten?

      Ich möchte nun tätig werden, da ich Angst habe, eventl. irgendeine Einspruchsfrist oder Anfechtungsfrist zu verpassen. Wie muss ich mich jetzt nun verhalten?
      Freundliche Grüße

      pikachu
      Dateien

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    • Hallo Pikachu,

      wenn Du diesen Thread aufmerksam gelesen hast, wirst Du feststellen, dass Du Dir die Daten des Höchstbietenden von Ebay besorgen mußt. Dieser wird Dir seine (gefakten) Anmeldedaten nicht freiwillig mitteilen. Bei den Anfragen nach der Adresse bei Ebay mußt Du eine gewisse Ausdauer an den Tag legen, da diese sich zuersteinmal auf den Datenschutz berufen werden.

      Dann solltest Du diese Daten an die Redaktion schicken - per PN- aber ich wage zu behaupten, dass Du in diesem Thread genau richtig gelandet bist und Dein Bieter zu der Serie dazu gehört.

      Ich mag Dir noch die Info auf den Weg geben, dass genau dieser Bieter am 24.06.2014 an Ebay mit der Bitte um Überprüfung gemeldet wurde. Der zweite Bieter ist zufälligerweise auch dabei.

      Am Mi 25.06.2014 10:08 antwortet das Sicherheitsteam (Rechtschreibfehler nicht von mir eingebaut, Unterstreichung jedoch von mir ;) :(

      "Sie bieten uns nochmals, dass wir alle von Ihnen angegebenen eBay-Mitglieder grundsätzlich überprüfen. Sehr gern bin ich Ihnen bei der Klärung Ihres Anliegens behilflich.

      Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie verunsichert sind. Wie Ihnen bereits meine Kolleginnen und Kollegen mehrmals mitgeteilt haben, haben wir alle gemeldeten Mitglieder überprüft und sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

      Ich bitte um Verständnis, dass Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Details zu den ergriffenen Maßnahmen mitgeteilt werden dürfen. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.

      Wenn Verstoße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay oder die eBay-Grundsätze vorliegen, verwarnen wir die Mitglieder, schließen sie vom Kaufen, Verkaufen oder sogar gänzlich vom Handel bei eBay aus. Auch wenn diese Maßnahmen nicht immer öffentlich ersichtlich oder erkennbar sind, sind sie trotzdem sehr effektiv. "

      Und die Meldung, auf die sich diese Antwort bezieht lautet auf diese 6 Accounts, Deinen Bieter findest Du an vierter Stelle (der andere an sechster):


      1.
      Nutzername Ziebdiet : feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…Ziebdiet&ftab=AllFeedback
      angemeldet 18.05.2014 in Deutschland

      2.
      Nutzername lodde-aaro:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dde-aaro&ftab=AllFeedback
      angemeldet 18.05.2014 in Deutschland


      3.
      Dieser Bieter : http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=151326519692&aid=4***1&eu=&bidtid=1100166223005&view=NONEssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewLink


      4.
      Und dieser Bieter: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink


      5.
      Und dieser: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink


      6.
      [font='&quot']Und der: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink[/font]


      Hätte Ebay sofort und richtig reagiert, wären diese beiden Bieter gelöscht und alle Gebote gestrichen worden. Dann sähe die Situation anders aus.

      Mach Dir bewußt, dass das Abbrechen grundsätzlich nicht erlaubt ist, auch nicht, wenn die Auktion noch mehr als 12h läuft. Aber hier handelt es sich um einen Sonderfall, besorg Dir also die Anmeldedaten von Ebay.

      pikachu140 schrieb:

      Manchmal ist es besser man sucht einen Rechtsanwalt auf anstelle von Klugscheißern auf zwielichtigen Internetseiten. Das werden Sie hinerher auch einsehen. Da bin ich mir sicher.

      Vielleicht macht es Sinn, diesem Wunsch nachzukommen.
    • Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, ich bin jetzt etwas entspannter, nachdem ich sehe dass die Bieter bereits auffällig sind und es sich höchstwarscheinlich um eine Betrugsmasche handelt.

      Das mein vorzeitiges Beenden der Auktion solche Probleme verursachen wird, war mir im Vorfeld leider nicht bewusst. Erst im nachhinein durch den Link des Bieters und der Drohung habe ich dann genaueres in Erfahrung gebracht. Der Fehler wird mir definitiv kein zweites Mal passieren.

      Habe ich das jetzt korrekt verstanden?:

      1. ich soll den Bieter anschreiben und um seine Adressdaten bitten ? (Bezugnehmend auf seine Klageandrohung oder warum genau? ich möchte ungerne etwas falsches schreiben, was er dann als Eingeständnis meinerseits ansehen könnte)

      2. ich soll Ebay kontaktieren falls dieser mir seine Daten nicht mitteilen will? gibt es ein entsprechendes Formular für das Anfordern der Daten bei Ebay?

      3. wenn Ebay auch an mich schwer die Daten rausgeben wird (Datenschutz) wie kommt dann der Bieter dann an meine persönlichen Daten um mir eine Klage oder was auch immer per Post zustellen zu können?

      4. Wie lange wird es dauern, bis Ebay auf meine Meldung vom 24.06.2014 (Verdacht auf Betrug) reagieren wird und eventl. Schritte einleitet?

      Die Meldung an Ebay vom 24.06.2014, für die Bieter ka-bart und giesdeni, hatte ich gestern noch an Ebay gesandt, mit der Bitte um Überprüfung der beiden auf Betrug. Grüsse pikachu140
    • Bevor pikachu den Anwalt einschaltet (der Geld kostet) wartet er die hinterlegte Daten ab.


      @ pikachu

      Nein, du sollst mit deinem Verkaufsaccount eBay anschreiben. In dem Schreiben stellst du fest, dass Account xy bei deiner Auktion xxx Höchstbieter war und jetzt Ansprüche stellt.
      Du brauchst zwecks rechtlicher Abklärung die hinterlegten Daten des Höchstbieter-Accounts.


      Formuliere klar, kurz und eindeutig. Der Mitarbeiter muss den Vorgang auf einen Blick erkennen können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass du beim ersten Anlauf Antwort erhältst.


      eBay wird nur den Account sperren. Der (wahrscheinlich) nicht existente Vertrag ist dann deine Sache.
      Für den Rest sind aber erst einmal die hinterlegten Daten notwendig.
      Die teilst du nach Erhalt dann bitte per PN an Schumiline (sie gehört zu Redaktion) mit.
    • pandarul schrieb:

      Das ist nicht korrekt, schon viele betroffene Verkäufer haben davon berichtet, daß eBay die Daten herausgibt, wozu sie ja auch verpflichtet sind. Allerdings bedarf es manchmal einer Vielzahl von Anläufen, bis man man einen kompetenten Mitarbeiter drankriegt.
      Nein, kriegst du nicht!!! Nur im falle der "Unstmmigkeiften bei der Transaktionen , PayPal Käuferschutz" u.a.
      Im Falle des Abbruches da wo Höstbieter den Schadenersatz verlangt und ungesätzliche drohungen schreibt dann bleibt eBay einfach diskret!!!
      Solsche Antworten wie "Bitten um Verständnis, wir dürfen nicht,usw." auch per Telefon dasgleiche!!!

      Pandora schrieb:

      leon-b schrieb:

      Seid doch etwas vernünftiger und schaltet das Hirn wieder ein:-))) :thumbsup:
      Das ist ein sehr guter Rat, den solltest du dir mal zu herzen nehmen, denn wenn der Höchstbieter bei deinem nächsten Abbruch nicht auf Lebenszeit vom Handel ausgeschlossen ist, wirst du eine ganz böse Überraschung erleben...

      Den Rest lasse ich einfach mal unkommentiert...
      Ja, das stimmt schon, aber nur wenn Höchstbieter ein seriöser und legaler eBayer ist und kein Verdach auf "Bösgläubigkeit" besteht!!!
      in userem Fall was wir hier alle schon solange erläutern is das absolut unwahrscheinlich.
      Und den "Rest" kannst du doch weiter kommentieren, das wird bestimmt für alle interessant!!


      Anmerkung: Überflüssige Zitate gelöscht.
    • ad 1) weglassen, oder ausprobieren. Wird meiner Meinung nach zu nichts führen
      ad 2) ja, versuch mal das Posting 153 zu übernehmen
      ad 3) der stellt einfach eine Anfrage an Ebay und bekommt sie
      ad 4) irgendwann zwischen jetzt und dem St. Nimmerleinstag
    • Nein, du schreibst jetzt erstmal ebay an und verlangst die Daten des Höchstbietenden also von ka-bart, von dem Mitbieter "giesdeni" hast du leider kein Anrecht auf die bei ebay hinterlegten Daten. Mustervorlagen sind genügend in diesem Thread vorhanden. Den Höchstbietenden würde ich erstmal nicht mehr kontaktieren. Wenn die Daten bei ebay Fake sind, bereinigt ebay den Account relativ zügig.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • leon-b schrieb:

      Nein, kriegst du nicht!!! Nur im falle der "Unstmmigkeiften bei der Transaktionen , PayPal Käuferschutz" u.a.
      Im Falle des Abbruches da wo Höstbieter den Schadenersatz verlangt und ungesätzliche drohungen schreibt dann bleibt eBay einfach diskret!!!
      Solsche Antworten wie "Bitten um Verständnis, wir dürfen nicht,usw." auch per Telefon dasgleiche!!!



      Telefonisch könntest du behaupten, sonst wer zu sein. Da wird keine Antwort gegeben. Das ist richtig.
      Aber ansonsten wird Stuss nicht richtiger, wenn er wiederholt wird.

      Sofern schriftlich ein für den Sachbearbeiter nachvollziehbarer Sachverhalt genannt wird, sofern die hinterlegten Daten für die rechtliche Klärung notwendig sind, erhält man diese auch.
    • pikachu140 schrieb:

      Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, ich bin jetzt etwas entspannter, nachdem ich sehe dass die Bieter bereits auffällig sind und es sich höchstwarscheinlich um eine Betrugsmasche handelt.

      Das mein vorzeitiges Beenden der Auktion solche Probleme verursachen wird, war mir im Vorfeld leider nicht bewusst. Erst im nachhinein durch den Link des Bieters und der Drohung habe ich dann genaueres in Erfahrung gebracht. Der Fehler wird mir definitiv kein zweites Mal passieren.

      Habe ich das jetzt korrekt verstanden?:

      1. ich soll den Bieter anschreiben und um seine Adressdaten bitten ? (Bezugnehmend auf seine Klageandrohung oder warum genau? ich möchte ungerne etwas falsches schreiben, was er dann als Eingeständnis meinerseits ansehen könnte)

      2. ich soll Ebay kontaktieren falls dieser mir seine Daten nicht mitteilen will? gibt es ein entsprechendes Formular für das Anfordern der Daten bei Ebay?

      3. wenn Ebay auch an mich schwer die Daten rausgeben wird (Datenschutz) wie kommt dann der Bieter dann an meine persönlichen Daten um mir eine Klage oder was auch immer per Post zustellen zu können?

      4. Wie lange wird es dauern, bis Ebay auf meine Meldung vom 24.06.2014 (Verdacht auf Betrug) reagieren wird und eventl. Schritte einleitet?

      Die Meldung an Ebay vom 24.06.2014, für die Bieter ka-bart und giesdeni, hatte ich gestern noch an Ebay gesandt, mit der Bitte um Überprüfung der beiden auf Betrug. Grüsse pikachu140
      Wie lange noch muss man hier kappieren, dass man in diesem Fall !!!!!GAR NICHTS!!!!! machen soll.
      Es gibt keinen Käufer, es gibt nur ein zeitlicher, gefälschter eBay-Profil was er sowieso in einer Woche selbst beendet und ein anderen öffnet!
      Man kennt schon alle diese Namen: ka-bart,lodde-aaro,wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga u.a
      Die Profile sind alle (privat), die Daten vom dieser Person gibt ebay sowieso nicht ! Selbst wenn du irgendwelchen falschen Personalien bekommst, bringt dich nicht weiter!!
      Überlegt euch nur ganz genau bevor ihr Auktionen abbricht welche Grund dazu berechtigt ist und gut passen würde.
      Wenn einer nachfragt warum, einfach ignorieren!
      Ist das so schwer zu begreiffen, oder geht ihr alle noch zur Schule???? :wallbash
    • leon-b schrieb:

      Wie lange noch muss man hier kappieren, dass man in diesem Fall !!!!!GAR NICHTS!!!!! machen soll.
      Es gibt keinen Käufer, es gibt nur ein zeitlicher, gefälschter eBay-Profil was er sowieso in einer Woche selbst beendet und ein anderen öffnet!


      Und wie oft sollen wir dir erklären, dass es diesem Umstand zunächst einmal abzuklären gilt, ehe man auf deinen ansonsten gefährlichen Rat hört?
    • leon-b schrieb:

      Wie lange noch muss man hier kappieren, dass man in diesem Fall !!!!!GAR NICHTS!!!!! machen soll.
      Es gibt keinen Käufer, es gibt nur ein zeitlicher, gefälschter eBay-Profil was er sowieso in einer Woche selbst beendet und ein anderen öffnet!
      Auch wenn du weiter so aufstampfst, es ändert nichts an der Tatsache dass der Verkäufer sich sicher sein muss wer der Höchstbietende wirklich ist und dazu braucht er die bei ebay hinterlegten Daten auf dessen er Anspruch hat, um den Höchstbietenden zu identifizieren.

      Du sagst einfach zurücklehnen kommt eh nichts, ja toll und wenn jemand wirklich auf dich hört, darf er dir dann die Kostennote des Rechtsanwalts zusenden und du übernimmst auch die weiteren Kosten die sonst noch deswegen anfallen? Ich glaube nicht, mach dich bitte zuerst mit der Materie ein wenig vertrauter und komme nicht weiter mit solchen pauschalen aber äußerst heiklen Aussagen daher.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • leon-b schrieb:

      Nein, kriegst du nicht!!!


      Lies doch einfach den Vorgängerthread. Nur weil du nicht in der Lage warst, eBay davon zu überzeugen, die Daten rauszurücken, heißt das nicht, daß es allen so ergeht.

      Meanwhile in Dreiblinden:

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback2&userid=lodde-aaro NRM
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…Feedback2&userid=ziebdiet NRM
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback2&userid=krem.de2014 NRM

      Die beiden neuen sind gemeldet.