Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • *alte_eule* schrieb:

      Beim Link in die Sicherheit ist mir der Zugriff verweigert. Wurde gelöscht?
      Ja er wurde gelöscht, Thread nur noch über Cache aufrufbar
      Bilder
      • vehlikonra der einzige Bieter will nach abgebroche... - eBay Community.png

        276,61 kB, 1.238×3.208, 209 mal angesehen
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • *alte_eule* schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      (mal schauen, ob der Link auch tatsächlich ankommt).


      Den Linkfilter für PN kennen wir ja, aber ich habe gerade getestet. Wenn du demnächst vorschlägst, nach deguenda zu googeln, steht dieser Thread gleich an erster Stelle.
      Sollte der Verkäufer hier aufschlagen, müsste man ihn fragen, ob er selbst beantragt hat, seinen Thread komplett zu löschen bzw. ob er und welche Mitteilung er zur Löschung durch die eBay-Community-Moderation erhalten hat (es ist mittlerweile dort nicht mehr üblich, den gesamten Thread zu löschen, bloß weil Mail-Verkehr 1:1 abgebildet worden ist).
      Falls eine weitere Möglichkeit, warum der Thread gelöscht worden ist, in Betracht kommen sollte, dann würde auch "deguenda" nichts bringen, bzw. man müsste (die) eBay(Community Moderation) mal ganz kräftig belehren, was der Hintergrund bei diesen Accounts ist.
    • Mir ist es jetzt leider auch passiert. Der User nennt sich unverschämterweise "seischlau2014" und davor hieß er "leand.pilgr"


      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=seischlau2014&ftab=AllFeedback&myworld=true&rt=nc&_trksid=p2050430.m2531.l4585


      Das Handy (iPhone 5) habe ich im Auftrag meiner Schwester verkaufen wollen und Sonntag Abend eingestellt, am Montag morgen berichtet Sie mir, dass Sie es verloren hat, weshalb ich sofort per mobiler App die Auktion raus genommen habe. Ich vermute hinter dieser Masche die üblichen Verdächtigen.


      Hier seine Drohmail:


      Der anderweitige Verkauf oder das Verschenken innerhalb der Familie berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 5 gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB). Die tatsächliche Höhe des Schadenersatzanspruches bemisst sich anhand der Differenz zwischen Verkehrswert der Kaufsache und dem Kaufpreis. Im vorliegenden Fall also 359,- EUR (360,- abzüglich 1,- EUR).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 150,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls vor dem AG Gelsenkirchen titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.



      - seischlau2014
    • Anzeige wegen Nötigung möglich?

      Hier mal was aus Wikipedia




      Drohung mit einem empfindlichen Übel[Bearbeiten]
      Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Verwirklichung der Täter Einfluss zu haben vorgibt.[10] Dabei kommt es weder auf den tatsächlichen Einfluss noch auf die Ernstlichkeit der Drohung aus Sicht des Täters, sondern die Wahrnehmung des Opfers an. Zu unterscheiden ist die Drohung jedoch von der Warnung, bei der der Täter lediglich auf einen Nachteil hinweist, dessen Eintritt er selbst nicht beeinflussen kann.[11]
      Ein Übel stellt einen Nachteil dar. Rechtsmäßige Nachteile stellen also auch ein Übel dar. Um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen, wird jedoch ein empfindliches Übel vorausgesetzt. Empfindlich ist ein Übel, „wenn der in Aussicht gestellte Nachteil mehr als nur unerheblich ist und seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Verlangen des Täters zu motivieren“.[12] Mithin ist unter einem empfindlichen Übel „jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. die Zufügung von Nachteilen zu verstehen“.[13]
      Fraglich ist, ob eine Drohung auch in einem Unterlassen liegen kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegenüber mit der „Ankündigung eines Unterlassens“ droht und behauptet, er könne „zu dessen Gunsten in einen laufenden nachteiligen Kausalprozess eingreifen“. Unproblematisch ist, dass eine tatbestandliche Drohung vorliegt, wenn der Täter ankündigt, ein „rechtlich gebotenes Handeln zu unterlassen“, da das Opfer „einen ,Anspruch‘ auf Abwendung des empfindlichen Übels“ hat.[14] Umstritten ist jedoch, ob in der Ankündigung der Unterlassung eines rechtlich nicht gebotenen Handelns ein empfindliches Übel liegen kann.[15] Die Rechtsprechung bejaht dies.[16] Begründet wird dies damit, dass es für den Tatbestand der Nötigung nicht darauf ankomme, was man tun oder unterlassen könne, sondern womit man drohen dürfe. Es sei nicht von Bedeutung, auf welche Art und Weise das tatbestandliche Merkmal des empfindlichen Übels bewirkt werde. Die Ansicht der Rechtsprechung erscheint jedoch vorzugswürdig, da die Bedrohung (§ 241 StGB) in einem eigenständigen Tatbestand geregelt ist. Ferner schütze § 240 StGB nur die „Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung“, die der Betroffene bereits vor Ausspruch der Drohung hat. Droht der Täter etwa mit dem Unterlassen einer Handlung, zu der er rechtlich nicht verpflichtet ist, schränkt er den vorhandenen Freiheitsbereich des Betroffenen nicht ein

      Redaktion: nachfolgende 10 Beiträge in den bereits vorhandenen Thread verschoben
    • Leute, macht eine Anzeige wegen Nötigung !

      Argumente: Es lag nie eine ernsthafte Kaufabsicht vor. Das alles wurde rein zur persönlichen Bereicherung iniziert um sich eine Drohkulisse zu schaffen.

      Weiterhin bitte ich jene, die (leider) gezahlt haben, mir die Daten, die zur Verfügung stehen, zukommen zu lassen. Da es sich um Reingewinne handelt, werde ich eine Meldung an das zuständige Finanzamt tätigen mit dem Hinweis, wie die Gelder erwirtschaftet wurden. Das dürfte die Motivation der zuständigen Behörde deutlich steigern :D .


      Macht diesem Typen Stress !
    • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du im richtigen Thread bist.

      1. Die hier agierende Person benutzt falsche Daten. Bei welchem Finanzamt willst du vorstellig werden?

      2. Vorliegend wird ein Vergleich angeboten und alternativ eine Klage in Aussicht gestellt. Eine Nötigung ist das beim besten Willen nicht.

      3. Es ist allenfalls ein Betrugsversuch, weil die Verkäufer darüber getäuscht werden, daß ein Vertrag besteht.

      Schildere doch mal deinen Fall in dem dazugehörigen Thread, oder in einem eigenen, falls du nicht weißt, wo dein Problem einzuordnen ist. Etwaige Daten kannst du der Redaktion zukommen lassen, sofern dein Bieter bekannt ist, wird dein Posting an die richtige Stelle verschoben werden.

      Wenn du gerade dabei bist, bitte auch gleich um Änderung deines Accountnamens. Der ist ganz schön grenzwertig.