Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Nein, in diesem Thread geht es ausschließlich um die Fakeaccounts von dem einen Abbruchjäger "Roos". Dennoch solltest du etwas schriftliches für deine Unterlagen haben (Adressdaten des Höchstbietenden) als Beweis das dein angeblicher Vertragspartner auf Fakedaten basiert und dadurch eine Kaufvertragserfüllung hinfällig ist.
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    • marcus - Du kannst "nur" einen Kaufvertrag mit jemandem haben, den es auch tatsächlich gibt
      -
      davon ist ein auf Fake-Daten angemeldete Account weit entfernt!

      "M.R." kann keine eigenen Accounts (mehr) bei Ebay eröffnen - deswegen arbeitet er ja mit Fake-Accounts....

      warte bitte auf die schriftliche Ebay-Antwort - dann hast Du "es" schriftlich.....

      (auch wenn es schwer fällt:
      etwas Geduld musst Du aufbringen und auf die Ebay-Antwort inkl. der entsprechenden Daten warten ;))

      wobei die tägliche Ebay-Benachrichtung/Anfrage ja kein Problem ist.....
      solange durchführen bis (endlich) die entsprechende Antwort kommt!
    • Manu985 schrieb:


      Ich habe gerade gesehen das the-obere keine mitglied mehr bei ebay ist. das ist ja schonmal ein teilerfolg. Die Daten habe ich bisher leider immer noch nicht, aber ich werde gleich nochmal eine mail schreiben. Vielen dank für eure hilfe

      So lange Ebay "nerven" bis du die Sicherheit hast!

      Ansonsten: Jeder (Gelegenheits)User, der uns erhalten bleibt ist ein Gewinn!
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    • Ebay-Falle zugeschlagen - Auktion vorzeitig beendet

      Hi, ich bin neu hier und brauch eure Hilfe!

      Habe ein Iphone 5c zu einer 1€ Auktion eingestellt, dieses dann nach etwa einer halben Stunde beendet, da ich lieber ein Sofort Kauf Angebot haben wollte mit der Option des Preisvorschlages.

      Dies habe ich dann auch getan und den Bieter der 1€ geboten hatte gestrichen und das Handy neu eingestellt(mit dem Grund das der Artikel nicht mehr verfügbar ist),mittlerweile wurde das Handy auch verkauft.

      Nachdem das Handy verkauft wurde kam irgendwann eine mail von dem 1€ Bieter warum ich die Auktion beendet habe!

      Darauf habe ich geantwortet das ich es verkauft habe. Da ich auch dachte das er die zuletzt geschaltete Auktion meinte. Wußte bis dahin nicht das er der 1€ Bieter war.


      Daraufhin kam dann heute diese Mail :


      Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 5c gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      http://www.damm-legal.de/ag-nuertin...chadensersatz-an-den-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.



      Es steht z.B kein AG drin wie bei anderen die schon geschädigt wurden.

      Was soll ich tun?

      Der Haussegen hängt nun mächtig schief....ich hoffe um Eure Mithilfe. Danke

      Redaktion: Beiträge in vorhandenes Thema verschoben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Simon-Dexter ()

    • @Simon-Dexter
      Deine nächsten Schritte sind:
      - lies dir diesen Thread durch, damit du verstehst was es mit diesen Bieter-Accounts aufsich hat
      - schreibe ebay an und fordere die Adressdaten des Höchstbietenden, zahlreiche Musterbeispiele findest du in diesem Thread
      - sobald dir die Daten vorliegen, prüft du sie und wirst mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die bei ebay hinterlegten Daten Fake sind, dann ist die Kaufvertragserfüllung hinfällig und du kannst dich zurücklehnen
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    • auch hereingefallen

      Guten Abend zusammen,

      ich habe heut schon einige Beträge gelesen, wo das selbe Schema wir bei mir beschrieben wurde.
      Ich
      hatte eine Auktion bei Ebay laufen (Handyverkauf) und habe dann beim
      zurücksetzen des Handy einen Displayschaden festgestellt. Mittlerweise
      waren 3 Bieter auf der Auktion. Davon einer mit einem ganz komischen
      Profil(privat) und einer privater Käufer (Standort Schweiz)
      Als die
      Aktion beendet war, war der User mit dem komischen Profil ausgetreten.
      Ich bekam auch danach eine Mail warum ich beendet habe. War total
      verwirrt und schrieb dann das es ein Freund haben will. Darauf bekam ich
      die Mail das dem Bieter ein Schaden entstanden sei und er nun
      Schadensersatz haben will.

      Der
      Verkauf (oder auch das Verschenken) an einen Freund berechtigte Sie
      allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch
      die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit
      mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4 gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 6,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den
      Anspruch erforderlichenfalls vor dem AG Norderstedt titulieren zu
      lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist
      im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche
      (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.


      Es
      wurde mit AG gedroht und mit Summen weit über 100€. Als ich dem Käufer
      den waren Grund mitteilte, meinte er es sein nur eine Ausrede und er
      reicht es nun beim Anwalt ein. Das Handy wollte er nicht, als ich sagte
      ok, ich zahle die Summe kam plötzlich die BAnkverbindung per MAil und es
      sollte nach Zahlungeingang alles vergessen sein. Bei der BAnkverbinung
      wurde ich dann stutzig. Er ist in der Schweiz bei Ebay gemeldet und gibt
      mir eine deutsche Bankverbindung. Als ich dann die BLZ im Netz eingab,
      kam ich genau auf eure Seite, wo genau das selbe stand wie bei mir. Und
      dann war er auch bei Ebay nicht mehr registriert. Ich habe den Anwalt
      gefragt er kam mit dem §VIII ZR 63/13 (beschlossen am 08.01.2014) und
      auch bei der Polizei nach gefrorscht ( es ist nicht zum Vertrag
      gekommen, da ich nichts versendet oder bezahlt habe und der Gegenseite
      nichts bezahlt hat) es hies bei der Polizei: straflose
      Vorbereitungshandlung. Alle sagen das er nichts machen kann. Wie soll
      ich mich verhaten? Kann mir jemand helfen. Ich finde mich hier noch
      nicht so richtig zurecht. ;(

      LG dersuperschlumpf
    • schumiline schrieb:


      Deine nächsten Schritte sind:
      - lies dir diesen Thread durch, damit du verstehst was es mit diesen Bieter-Accounts aufsich hat
      - schreibe ebay an und fordere die Adressdaten des Höchstbietenden, zahlreiche Musterbeispiele findest du in diesem Thread
      - sobald dir die Daten vorliegen, prüft du sie und wirst mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die bei ebay hinterlegten Daten Fake sind, dann ist die Kaufvertragserfüllung hinfällig und du kannst dich zurücklehnen


      du musst wissen, wer da dein angeblicher Käufer sein will, deshalb brauchst du die Anmeldedaten zur Kontrolle, es könnte ja theoretisch ein "echter" Käufer gewesen sein,

      aber wenn die Daten übereinstimmen bzw die dir übergebenen Personendaten nur Fake sind, besteht die Hoffnung, dass es sich um jemanden handelt, der lebenslanges Handelsverbot auf Ebay hat und versucht, mit Fake-Daten bei Abbrechern Schadensersatz abzuschöpfen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Aufklärung durch ebay in 1 Tag

      Hallo, am Sonntag habe ich mich an das Forum hier gewandt und war ziemlich hilflos, das war spät Abends, und trotzdem hat sich noch einer der Admins dazu geopfert mich und meine Familie zumindest für den Augenblick zu beruhigen, vielen Dank nochmals an Cody7888a!

      Mir wurde erklärt wie ich vorgehen soll, und so hab ich mich an ebay gewandt um die Adressdaten von meinem 1€ Käufer: caspasitte zu erlangen!

      Dies hat bei mir innerhalb eines Tages geklappt!
      Am Montag die email geschrieben und heute die Antwort mit den Daten bekommen!

      Diese waren fake, und somit ist gar kein Kaufvertrag zustande gekommen!

      Gott sei Dank! Uns war diese Aktion in jeder Hinsicht eine Lehre aus der wir gelernt haben!

      Vielen Dank nochmals an Cody7888a für die ausführliche Hilfe und den Beistand!!