Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • hallo, bin eben über google auf euer forum gestossen und möchte mich erstmal dafür bedanken, ganz große sache.

      habe auch eine solche forderung des users nomos2014 erhalten.

      kann ich also ignorieren, da gesperrt, oder ?

      lg

      ps: ging um ein tablet im wert von 80 euro und er wollte auch 50 haben :), was ich unverzüglich zurückgewiesen habe

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    • Pandora,

      Identitätsklau? Bereicherung an einem Vertrag, den ein anderer mit den jeweiligen Abbrechern hätte?
      Da kommt dann im Strafrecht einiges mehr zusammen.

      Bisher hat er die relativ bequeme Position, dass die Leute entweder der Ansicht sind, die Zahlungen stehen ihm zu - sie unternehmen nichts.
      Oder aber sie fühlen sich nicht geschädigt, weil sie nicht gezahlt haben. Auch dann dürfte der Gang zur Polizei die Ausnahme sein.
    • Ich bin auch auf den Auktionsabbruch reingefallen - Bieter Mebrde1

      Hallo zusammen,

      ich weis das ich offensichtlich einen Fehler gemacht habe. Trotzdem eine Frage, was nun?

      Zur Sache. Ich habe ein iPad in die Auktion gestellt. Dies war mein uralt iPad welches bereist gut 3-4 Monate unbenutzt im Eck lag.
      Letzte Woche hatte ich dann überlegt es zu verkaufen. Es war noch soviel Strom drin das ich ein Bild vom Bildschirm machen konnte.
      Zu dem Zeitpunkt war alles einwandfrei. In der Woche dachte ich es wäre mal ganz gut das Ding komplett zu laden und auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen.
      Zwischenzeitlich lag ein Gebot für 1,-- vor. Am Freitag habe ich es dann eingeschaltet nachdem es geladen war und mußte vor Schreck feststellen das das Display eine Macke hat und teilweise ohne Funktion ist (Streifen) Warum? Keine Ahnung. Ichhabe dann die Auktion vorzeitig wegen defekt beendet.
      Ich bin kein Jurist und da eBay das als Option einräumt.....

      Heute Morgen dann die Mail vom Bieter: Wieso hast Du denn die Auktion beendet. ich habe ihm den Umstand erläutert mit dem Hinweis das es auch inzwischen entsorgt ist (was sich als Irrtum, gottseidank herausgestellt hat. Meine Frau hatte es noch nicht in die Tonne geschmissen sondern es in den Keller zum entsorgen gebracht).

      Unmittelbar danach folgende Mail:

      Dieser selbstverschuldete Schaden durch weitere Benutzung indem sie Aufladen und Liegenlassen berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden eines Ebay Angebotes!

      Zulässig ist das Beenden ausnahmslos in Fällen höherer Gewalt wie etwa einem Wohnungsbrand etc. Nicht aber in ihrem Fall.

      Das können Sie gerne hier nachlesen (AG Offenbach · Urteil vom 17. Dezember 2013 · Az. 38 C 329/13) :

      openjur.de/u/665484.html

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zu 1,- EUR zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Da der Kaufgegenstand durch den Schaden untergegangen ist, haben Sie sich mir gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht gerichtet auf das positive Erfüllungsinteresse (Verkehrswert abzüglich Kaufpreis 1,- EUR).

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben.

      Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.



      Es folgte danach noch einiges an zurechtweisungen bis ich ihn dann aufgefordert habe mir seine Kontaktdaten zu senden und den 1,-- auf mein Konto per Vorkasse zu überweisen.

      Diese Mail hat er nicht beantwortet sondern es kam das:

      Sie scheinen noch immer nicht verstanden zu haben, dass ich den "Zuschlag" bereits bekommen habe. Durch die unberechtigte Angebotsrücknahme kam es zum wirksamen Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden. Dies habe ich bereits ausführlich dargelegt.

      Ein erneutes Einstellen eines Gerätes gleicher Art und Güte ändert daran auch nichts.

      Um ihnen wirtschaftlich entgegen zu kommen und die Sache außergerichtlich beizulegen habe ich ein entsprechendes Vergleichsangebot unterbreitet. Dieses haben sie nicht angenommen. Daher lasse ich mir nun den gesamten Anspruch titulieren.

      Ich werde morgen wie angekündigt Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Sie können dann ja nach Abschluss des Verfahrens nocheinmal reflektieren, ob das Ergebnis mit dem Ausgang des "Hornberger Schiessens" übereinstimmt.






      So, wie gehe ich damit um, was kann passieren? Ich habe durch eine Tip einiges zu ähnlichen Formulierungen hier gefunden. Es scheint jemand zu sein der nach gleichem Schema schon des öfteren versucht hat einzuschüchtern.


      Auktionsnummer: 221621890050

      Redaktion: 13 Postings in vorhandenes Thema geschoben
    • Schreib dem, dass du selbstverständlich dazu berechtigt warst, die Auktion vorzeitig zu beenden. Verweise auf die Ebay-AGB, die der Bieter ja auch anerkannt hat:

      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html



      Kannst ihm ja noch schreiben, dass du ihm selbstverständlich das kaputte Gerät zum Kaufpreis plus versicherten Paketversandkosten schicken würdest, die er dir vorher überweist. Ob du das Geröt nun in die Tonne entsorgst oder eben per Paket dürfte dir ja egal sein.

      Mehr kann der dann garnicht verlangen....



      weitere Mails würde ich dem garnicht schreiben.... wenn er mehr will kann er ja klagen. Wird ihm aber nichts nützen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • immer wieder erstaunlich wie diese Leute, die natürlich rein ganz normale ebay-Nutzer ohne böse Abbruchjäger-Absichten sind, sofort und so ausführlich über die für sie günstige Rechtslage Bescheid wissen.

      Keine Ahnung was man da tun kann.
      Belege sammeln, die nachweisen, daß er ein Abbruchjäger ist. Ob das hilft weiß ich aber auch nicht.
    • Eierphone schrieb:


      Ich bin kein Jurist und da eBay das als Option einräumt.....



      ...brauche ich ja auch nicht weiter lesen und verstehen WAS Ebay bei dieser "Option" dabei schreibt.

      Sorry aber ich lese immer wieder das als "Grund" gesagt wird: "Ebay stellt die Möglichkeit ja zur Verfügung, also darf ich das auch"
      Leßt ihr denn wirklich nicht was ihr da tut?


      Ist also nicht jetzt nur an dich und deinen Fall gerichtet sondern mehr allgemein gemeint weil ich es echt immer wieder lese.
    • 31TNF schrieb:

      immer wieder erstaunlich wie diese Leute, die natürlich rein ganz normale ebay-Nutzer ohne böse Abbruchjäger-Absichten sind, sofort und so ausführlich über die für sie günstige Rechtslage Bescheid wissen.
      Nun ja... ist doch egal ob Abbruchjäger oder nicht. Das Einfordern von berechtigten Forderungen ist doch nicht strafbar oder so....

      Günter-16v schrieb:

      ...brauche ich ja auch nicht weiter lesen und verstehen WAS Ebay bei dieser "Option" dabei schreibt.

      DU hast aber gelesen dass hier der Abbruchgrund berechtigt ist, wenn das Teil kaputt ist?
    • so... und jetzt nochmal speziell zur Auktion....

      lass dir von Ebay die daten schicken, auf die der Bieter angemeldet ist. Ebay ist verpflichtet die Daten herauszurücken. Könnte ja durchaus ein "Bekannter" sein, der sich mit falschen daten bei dir Schadensersatz holen will. Komischerweise ist der ja eine "Glühkerze", der sich aber anscheinend im Ebay-Dschungel gut auszukennen scheint.

      Und ein mit falschen daten angemeldeter Account hat sicher bereits mit einem anderen Account ein handelsverbot, aus diesem Grunde wäre schon erst recht kein wirksamer Kaufvertrag entstanden....
    • monza30 schrieb:

      warum schreibst du dann "...brauche ich ja auch nicht weiter lesen und verstehen WAS Ebay bei dieser "Option" dabei schreibt"?.



      Versteht du das nicht?

      Weil viele ganz genauso reden bzw. argumentieren!

      blablabl.....ausserdem stell Ebay diese Option des abbrechen ja auch zur Verfügung.....blablabla.

      Ich will auch nicht weiter mit dir darüber diskutieren, es war, so wie ich dabei geschrieben habe, allgemein gemeint und gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • Dem Typen kann man antworten und mitteilen, der Abbruch wäre berechtigt gewesen. Auch würde ich unbedingt eine neue Auktion über das defekte Gerät erstellen. Es ändert zwar nicht viel daran und anhand des Textes kann man wohl auch einen uns hier wohl bekannten Bieter schließen, welcher ohnehin nicht klagt. Trotzdem empfehle ich aber eine neue Auktion, da es zum einen die Sache im Zweifel deutlich glaubhafter erscheinen lässt und zum anderen, auch ein defektes iPad noch eine mittlere zweistellige Summer einbringen dürfte.

      monza30 schrieb:

      warum schreibst du dann "...brauche ich ja auch nicht weiter lesen und verstehen WAS Ebay bei dieser "Option" dabei schreibt"?.
      na hätte er gelesen, dann wüsste er ja das sein Abbruch berechtigt war und er sich keine großen Sorgen machen muss.