Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • @Löschbert

      Meine Aussagen bezogen sich alleine auf #689, dann auf #690 und später auf die Rückfrage von @Anne.
      In #695 hatte ich dann auch Bezug auf einen nicht berechtigten bzw. berechtigten Abbruch genommen.

      Es ist ja klar, dass aus dem schwebend wirksamen Kaufvertrag ein wirksamer wird bei einem Abbruch, sollte dieser nicht berechtigt sein und der Bieter bei eBay zum Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages überhaupt berechtigt gewesen sein.

      Natürlich würde ich mich, genau wie du, über weitere höchstrichterliche Rechtssprechung freuen, alleine der Glaube fehlt mir daran, dass das jemand auch wirklich durchzieht.
    • Eierphone schrieb:

      Bis zu diesem Moment lag zwar ein Angebot vor, dies ist zu dem Moment aber bestenfalls einer "Willenserkläruung" des Bieters gleichzustellen.


      Dazu möchte ich dir folgendes zeigen:


      Wie funktioniert ein Vertragsschluss bei Ebay?


      Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird ein Vertrag in der Regel durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme genannt – geschlossen. Beim Verkauf von Waren ist das "Angebot" auf einer Internetseite oder – ganz klassisch – im Schaufenster dabei aber nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Annahme und damit der Vertragsschluss erfolgt erst durch die Bestellbestätigung des Onlineshops oder an der Kasse.

      Bei Versteigerungen über Ebay sieht dies anders aus: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Portals macht, wer einen Artikel einstellt, nämlich bereits ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel. Bietet ein Käufer nun auf den Artikel, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Sein Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wird. Mit demjenigen, der bei Ablauf der Auktion das Höchstgebot abgegeben hat, kommt schließlich ein Vertrag zustande.

      Quelle: autoservicepraxis.de/rechtstip…ionen-1567101.html?_apg=2

      Der Bieter hat also nicht nur lediglich eine Willenserklärung abgegeben sondern das (in dem Fall von dir) verbindliche Angebot angenommen!

      ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • Schade, dass hier AGB und BGB dem gesunden Menschenverstand vorgezogen werden.
      Ich hab als 'Privater' schon einige Dinge auf Ebay verkauft, und noch nie irgendwelche Probleme gehabt.
      Tatsache ist doch, wenn ich mich entscheide, irgendein Ding auf Ebay zu verklopfen, gehört das Ding spätestens mit dem Einstellen der Auktion 'quasi' schon noch mehr mir.
      Und der potentielle Käufer hat ein Recht darauf, dass der Artikel in dem Zustand ist, indem er verkauft werden soll.
      Und da hat dann auch keiner mehr irgendwas zu fummeln.

      1. Fotos
      2. Versandfertig verpacken
      3. AB verfassen
      4. Auktion einstellen.
      5. Auktionsnummer auf das verpackte Ding.
      6. Zahlung ok > Aufkleber drauf
      7. Weg damit

      Wer fadenscheinige Ausreden für einen mehr oder wenig berechtigten Auktionsabbruch sucht, soll sich hier mal durchs Forum lesen.
      Wenn ein Handy während einer laufenden Auktion aus der Hemdtasche ins Klo fällt ?¿?¿
      Oder während einer laufenden Auktion ein Akku beim Laden die Flügel streckt ?¿?¿ X(
      Ich möchte wirklich mit keiner Silbe Abbruchjäger verteidigen aber manche VK sollten sich mal ......................
      Lieber Gruß

      Zentauer
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Zentauer schrieb:

      Wer fadenscheinige Ausreden für einen mehr oder wenig berechtigten Auktionsabbruch sucht, soll sich hier mal durchs Forum lesen.
      Wenn ein Handy während einer laufenden Auktion aus der Hemdtasche ins Klo fällt ?¿?¿
      Oder während einer laufenden Auktion ein Akku beim Laden die Flügel streckt ?¿?¿
      Ich möchte wirklich mit keiner Silbe Abbruchjäger verteidigen aber manche VK sollten sich mal



      da sollteste etwas differenzieren....

      - aus der Hemdtasche ins Lokus: bin ich bei dir. Wenn ich was verscherbeln will in der Bucht, brauch ich das Ding doch garnicht mehr. Dann hab ich doch (wie eben bei Handys üblicherweise) schon ein neues, deswegen verklopp ich doch das alte. Oder ich verscherbel das neue Vertragshandy, dann nutze ich aber doch das alte weiter....

      - aber der Akku der geladen werden soll ist was anderes.... das Ding muss ja noch von Daten befreit werden oder von Software gesäubert. Das ist eine andere Hausnummer. Und wenn ich dabei feststelle dass das Ding die Flügel gestreckt hat, bleibt mir doch garnix anderes übrig als die Auktion zu stoppen.



      Ich finde solche Auktionen mit den Zusätzen (beim Automarkt z.B.) "wird noch gefahren bis es abgeholt wird" sehr suspekt. Schliesslich hat man eine Beschreibung verfasst und so sollte das Ding auch sein bei Abholung. Wenn nun beim Einkaufen eine Macke mit dem Einkaufswagen hinzugekommen ist, ist das Geschrei gross. Dann wird darauf gepocht, dass man ja beigeschrieben hätte "keine Nachverhandlungen. Spassbieter werden...." und solchen Lötzinn. Aber mit dem Zeugs weiter rumhantieren....

      Allerdings: Luft in den Reifen prüfen, Öl und Wasser nachkucken und die Karre mit dem Staubsauger vom Dreck befreien wäre da nicht schädlich
    • monza30 schrieb:

      Wenn nun beim Einkaufen eine Macke mit dem Einkaufswagen hinzugekommen ist, ist das Geschrei gross.



      naja, wenn man nicht grade eine Garage zueigen hat, ist das Bebeulen im öffenlichen Raum ja nie ausgeschlossen.

      und warum sollte das funktiontüchtige Handy nicht unter normalen Bedingungen weiter benutzt werden, schließlich will man es ja erst zum Endzeitpunkt der Auktion verkaufen - wenn man nicht Sofortkauf gebucht hat.

      Auch das Auktionsende gehört zur Willenserklärung des Vk dazu.

      monza30 schrieb:

      Allerdings: Luft in den Reifen prüfen, Öl und Wasser nachkucken und die Karre mit dem Staubsauger vom Dreck befreien wäre da nicht schädlich


      Auch dabei kann

      der Staubsauger in Flammen aufgehen, der Staubsaugerbeutel aufplatzen, der Radioknopf im Staubsauger verschwinden :P und einiges zerkratzen, Öl und Wasser-stutzen können in einem Anfall von Delirium tremens verwechselt werden :O :lach: und der Luftdruck den Nagel, der das Loch lange dichtgehalten hat aus selbigem treiben 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Komm Tischa... du weisst wie ich das meine... *sfg*

      Und nein.... wenn ich ein Handy zum Verkauf anbiete als Privatperson, brauch ich das nicht mehr. Wenn doch, warte ich bis das neue da ist. Was mach ich denn sonst wenn das neie noch nicht da ist? Trommeln? Brieftauben schicken?

      Und beim Auto isset dat gleiche. Rutschte jetzt auf Glatteis aus, kannste die Auktion in die Tonne treten. Nur NICHT selbstverschuldet dürfte da sehr schlecht zu verdeutlichen sein....
    • Auch diese Diskussion wurde schon mehrfach geführt.
      Sie hat m.E. auch hier nichts damit zu tun, aus welchem Grund der Abbruch dieser Auktion folgenlos bleiben wird.

      Solltet ihr also weiter diskutieren wollen, macht das doch bitte im Chatbereich oder eröffnet einen neuen Thread.
    • Durch die Auktion willige ich in die Eigentumsübertragung an den Höchstbietenden ein, deshalb ist m. E. normale Sorgfalt angesagt und grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden.
      Aber, das schließt doch die normale Nutzung nicht aus.
      Na, na, na, Monza, wo bleibt denn heute deine berühmte Phantasie? ;)
      Im Wesentlichen reagierte ich allerdings auf karas Einwand, der bereits vor Übertragung von fremdem Eigentum ausging.

      Edit: Hat sich mit Eules Post überschnitten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Pandora schrieb:

      Soweit ich das mitbekommen habe, klagt dieser Herr hier auch, daher sollte dein Vorgehen wohl maßgeblich von dem Grund des Abbruches und der Beweisbarkeit dieses Umstandes abhängen.

      Es handelte sich um ein Samsung Galaxy, welches im Topzustand war, bis es vom Tisch runtergefallen ist. Diesen Umstand habe ich ihm beschrieben. Gebotspreis: 1€ - Restlaufzeit ca. 5 Tage. Ich habe ebay diese(seine) E-mail zur Verfügung gestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hello90 ()

    • Hallo Hello90,

      es geht darum festzustellen, ob es sich bei ruz_juris um einen Fake-Account der hier oftmals zitierten Person "Roos" handelt. Danach richtet sich das weitere Procedere.
      Du musst also von eBay Auskunft darüber verlangen, auf wen dieser Account angemeldet ist und dann feststellen, ob es Name und Adresse so gibt und ob diese Person, falls Name/Anschrift existent sind, mit dieser Sache zu tun hat, oder ob die Daten evtl. missbräuchlich verwendet werden.
      Beispielsformulierungen für die Daten-Anforderungen bei eBay findest Du hier im Thread, den Du Dir ohnehin vollständig durchlesen solltest.
      Wenn Du die Daten von eBay bekommen hast, schickst Du die bitte an kontakt@auktionshilfe.info . Evtl. kann man Dir bei der Überprüfung der Daten Hilfestellung geben.
      Stelle bitte der Redaktion unter der genannten Anschrift auch den bisher angefallen Schriftverkehr zur Verfügung, ebenfalls einen Link zu der in Rede stehenden Auktion, die Du abgebrochen hast.
      Mich würde auch interessieren, unter welchem anonoymisierten "Kürzel" ruz_juris dasw Gebot auf Deine Auktion abgegeben hat (die Bieterliste Deiner Auktion in ausgeloggtem Zustand anschauen).
    • oldschmatterhand schrieb:

      Hallo Hello90,

      es geht darum festzustellen, ob es sich bei ruz_juris um einen Fake-Account der hier oftmals zitierten Person "Roos" handelt. Danach richtet sich das weitere Procedere.
      Du musst also von eBay Auskunft darüber verlangen, auf wen dieser Account angemeldet ist und dann feststellen, ob es Name und Adresse so gibt und ob diese Person, falls Name/Anschrift existent sind, mit dieser Sache zu tun hat, oder ob die Daten evtl. missbräuchlich verwendet werden.
      Beispielsformulierungen für die Daten-Anforderungen bei eBay findest Du hier im Thread, den Du Dir ohnehin vollständig durchlesen solltest.
      Wenn Du die Daten von eBay bekommen hast, schickst Du die bitte an kontakt@auktionshilfe.info . Evtl. kann man Dir bei der Überprüfung der Daten Hilfestellung geben.
      Stelle bitte der Redaktion unter der genannten Anschrift auch den bisher angefallen Schriftverkehr zur Verfügung, ebenfalls einen Link zu der in Rede stehenden Auktion, die Du abgebrochen hast.
      Mich würde auch interessieren, unter welchem anonoymisierten "Kürzel" ruz_juris dasw Gebot auf Deine Auktion abgegeben hat (die Bieterliste Deiner Auktion in ausgeloggtem Zustand anschauen).
      Ich habe dir eine PN gesendet.
    • Ich gehe davon aus, dass Du damit einverstanden bist, dass ich aus der PN auszugsweise zitiere, denn z. B. diese Formulierung:
      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tusedo

      IBAN: DE33200300000010152809

      BIC: HYVEDEMM300

      HypoVereinsbank

      Verwendungszweck = 107890557
      und auch andere "Umstände" deuten schon sehr stark darauf hin, dass es sich um einen Fake-Account von "Roos" handelt, das Konto mit diesem Verwendungszweck wurde schon mehrfach hier im Thread benannt. Dennoch solltest Du die Daten des Accounts ruz_juris bei eBay anfordern und der Redaktion mitteilen.
      Nach derzeitigem Stand keine Zahlungen leisten, Kontakt zum Forderungssteller abbrechen!

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…uz_juris&ftab=AllFeedback
      Bilder
      • roos.r+++r.2014.12.16.11.25.png

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    • oldschmatterhand schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass Du damit einverstanden bist, dass ich aus der PN auszugsweise zitiere, denn z. B. diese Formulierung:
      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tusedo

      IBAN: DE33200300000010152809

      BIC: HYVEDEMM300

      HypoVereinsbank

      Verwendungszweck = 107890557
      und auch andere "Umstände" deuten schon sehr stark darauf hin, dass es sich um einen Fake-Account von "Roos" handelt, das Konto mit diesem Verwendungszweck wurde schon mehrfach hier im Thread benannt. Dennoch solltest Du die Daten des Accounts ruz_juris bei eBay anfordern und der Redaktion mitteilen.
      Nach derzeitigem Stand keine Zahlungen leisten, Kontakt zum Forderungssteller abbrechen!

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…uz_juris&ftab=AllFeedback



      Schonmal vielen Dank für die Info. ebay habe ich die Mails sowie der Bitte um Datennennung bereits kontaktiert.

      Wirklich frech dieses Vorgehen, sowie die Maße an Bietvorgängen bei div. anderen Usern. War zudem sehr überrascht über die relativ professionell gehaltenen Mails. :thumbdown:

      Gab es denn hier einen bekannten Fall, nachdem bei Nichtzahlung weitere passierte? Bzw. hielt er den Schriftverkehr aufrecht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hello90 ()

    • Mag durchaus "frech" sein das Vorgehen, aber, soweit z. B. keine Fake-Daten genutzt werden, durchaus rechtlich nicht zu beanstanden, die "Rechtsmissbräuchlichkeit" von Geboten nachzuweisen, ist ein gaaanz weiter Weg und oftmals nicht kostenlos, aber umsonst.
      Die Rechtsprechung des BGH zum vorzeitigen Beenden von eBay-Auktionen ist gefestigt dahingehend, dass eine eBay-Auktion eben nur unter engen Grenzen vorzeitig beendet werden darf, so, wie das in den eBay-AGB nachlesbar ist.
      Glück im Unglück haben dabei diejenigen Verkäufer, die unberechtigt abgebrochen haben sollten, aber eben ein '"Roos-Account" der Forderungssteller ist, weil man mit gefakten Datgen als lebenslang eBay-Gesperrter auf dieser Plattform eben gerade keine Kaufverträge abschließen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Mag durchaus "frech" sein das Vorgehen, aber, soweit z. B. keine Fake-Daten genutzt werden, durchaus rechtlich nicht zu beanstanden, die "Rechtsmissbräuchlichkeit" von GEobten nachzuweisen, ist ein gaaanz weiter Weg.
      Die Rechtsprechung des BGH zum vorzeitigen Beenden von eBay-Auktionen ist gefestigt dahingehend, dass eine eBay-Auktion eben nur unter engen Grenzen vorzeitig beendet werden darf, so, wie das in den eBay-AGB nachlesbar ist.
      Glück im Unglück haben dabei diejenigen Verkäufer, die unberechtigt abgebrochen haben sollten, aber eben ein '"Roos-Account" der Forderungssteller ist, weil man mit gefakten Datgen als lebenslang eBay-Gesperrter auf dieser Plattform eben gerade keine Kaufverträge abschließen kann.



      Absolut korrekt und nachvollziehbar.

      Gab es denn hier einen bekannten Fall, nachdem bei Nichtzahlung weitere passierte? Bzw. hielt er den Schriftverkehr aufrecht?