@Löschbert
Meine Aussagen bezogen sich alleine auf #689, dann auf #690 und später auf die Rückfrage von @Anne.
In #695 hatte ich dann auch Bezug auf einen nicht berechtigten bzw. berechtigten Abbruch genommen.
Es ist ja klar, dass aus dem schwebend wirksamen Kaufvertrag ein wirksamer wird bei einem Abbruch, sollte dieser nicht berechtigt sein und der Bieter bei eBay zum Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages überhaupt berechtigt gewesen sein.
Natürlich würde ich mich, genau wie du, über weitere höchstrichterliche Rechtssprechung freuen, alleine der Glaube fehlt mir daran, dass das jemand auch wirklich durchzieht.
Meine Aussagen bezogen sich alleine auf #689, dann auf #690 und später auf die Rückfrage von @Anne.
In #695 hatte ich dann auch Bezug auf einen nicht berechtigten bzw. berechtigten Abbruch genommen.
Es ist ja klar, dass aus dem schwebend wirksamen Kaufvertrag ein wirksamer wird bei einem Abbruch, sollte dieser nicht berechtigt sein und der Bieter bei eBay zum Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages überhaupt berechtigt gewesen sein.
Natürlich würde ich mich, genau wie du, über weitere höchstrichterliche Rechtssprechung freuen, alleine der Glaube fehlt mir daran, dass das jemand auch wirklich durchzieht.