Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Du kannst Strafanzeige stellen und die Redaktion wird dir hierbei sicher gerne behilflich sein.
      Persönliche Besuche, selbst wenn du wüsstest wo er wohnt sind eher nicht zweckdienlich und könnten auf dich strafrechtlich zurückfallen.

      Erstatte Anzeige, wende dich vorher an die Redaktion und das sind die Mittel, die der Rechtsstaat und AH haben.
    • Hallo zusammen. Auch mich hat am Vatertag der User Namens fidelo erwischt und möchte Geld von mir.
      Ich würde die Sache gern am Freitag unserer örtlichen Polizeibehörde übergeben. Wäre jemand so nett und kann mir ein paar Tips geben was ich alles mitnehmen sollte?
      Vielen Dank im Voraus
    • hast du dir schon alles zum Auktionsabbruch hier durchgelesen? Ich finde hier keinen Fidelio, ist das ein neuer`? Du kannst nur Anzeige erstatten, wenn dich da jemand mit einer Fakeadresse bedrängt, weil du gerechtfertigt abgebrochen hast.

      Dafür musst du erstmal dir von Ebay die Anmeldedaten abfordern, wie hier schon gefühlt 100 x beschrieben wurde. Sollte es sich um einen echten Bieter handeln und solltest du ungerechtfertigt abgebrochen haben, hat der alles Recht, die PS4 bzw Schadenersatz zu fordern.

      Solltest du gerechtfertigt abgebrochen haben, und es sich um einen dennoch enttäuschten ECHTEN Bieter handeln, so ist das eine rein zivilrechtliche Sache und kein Betrug, der angezeigt werden muss, kann, soll.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • ok. stand das schon eben da? :O

      Lumpi04 schrieb:

      Verwendungszweck: 51230746
      Wenn man seine "Verwendungszwecke" schon so hoch durchnummerieren muss, kann das schon mal nix gutes bedeuten
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • @lumpi

      Fordere dennoch die Kontaktdaten bei eBay an, denke daran, dass es meist mehrere Anläufe braucht, bis man die Telefonjoker überwunden hat. Schreibe klar und deutlich, dass du wegen eines Auktionsabbruches auf Schadenersatz verklagt werden sollst und du diese Daten zwingend brauchst.

      Die Daten sind Teil deiner Strafanzeige und sollten von eBay stammen und nicht aus einem Forum.
      Häng dich da mal richtig rein, nimm Kontakt zur Redaktion auf......... das sind tolle Leute, die zeigen dir dann die Wege auf.

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    • @BS230

      Klar ist das eine Zuordnungsnummer zu einem sonst nicht zuzuordneten Konto, ein Sammelkonto, auf das die Beträge je nach Verwendungszweck auf Unterkonten verteilt wird.
      Wie sieht es aus mit deiner Strafanzeige?

      Mensch Leute, kommt mal in die Gänge, der macht das immer und immer so weiter und viele Leute bezahlen wohl auch.
      So kann das nicht weitergehen, hatte das schon viel weiter oben geschrieben, es ist schön, dass ihr hier Hilfe bekommt, aber ihr solltet genau so handeln wie die Schreiber hier, wir versuchen nämlich zukünftigen Betrug von zukünftigen Opfern zu vermeiden, nicht nur euch, die zufällig hierhergefunden habt.

      Es geht grundsätzlich um alle Opfer und dafür kann man sich dann doch schon ein wenig Zeit nehmen, so wie die Stammschreiber hier.

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    • #1.313

      Danke Lumpi, ich hoffe, dass du das auch durchziehst, ist nicht viel Aufwand, eine Stunde vielleicht, die Redaktion ist dir behilflich, aber es ist wirklich an der Zeit, dass jemand den Anfang macht, diesen Anfang verknüpfen wir dann mit weiteren Anzeigen, die zukünftig folgen und dann bekommt der Herr mächtigen Ärger.

      Aber alleine können wir das hier nicht, wir brauchen die Hilfe von tatsächlichen Opfern, die die Mails erhalten haben.
    • Kaiolito schrieb:

      So kann das nicht weitergehen,
      Warum eigentlich, die Leute werden für 50€ über die Rechtslage aufgeklärt und kommen so verhältnismäßig günstig weg mit ihrem unberechtigten Abbruch. Wenn es einem wirklich um Opferschutz und nicht nur darum, dem Hernn in den Karren zu fahren geht, sollte man ihn eigentlich nicht gänzlich von eBay vertreiben.
    • Der Typ, der dahinter steckt, macht das jetzt seit mindestens 2009. Es wird langsam mal Zeit, dass sich geschädigte aufraffen und, wie Kaio richtig sagt, mal dem Typen die Grenzen aufzuzeigen.

      Die Redaktion unterstützt Euch darin. Sie kennt auch die Echtdaten des Betrübers.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Pandora
      Ich kenne deine Ansichten zu Auktionsabbrüchen wirklich und in vielen Dingen hast du recht.
      Aber das ändert nichts daran, dass M. R. keine gültigen Kaufverträge abschließen kann und es auf berechtigten oder unberechtigten Abbruch nicht mehr ankommt. Er darf bei eBay nicht handeln.

      Du verkaufst doch auch keinem nicht geschäftsfähigen Kind ein Handy für 800 € oder doch?
      Nein, würdest du natürlich nicht machen, ist mir klar und bei M. R. geht es genau um dies.
      Er darf nicht bieten und zwar lange bevor die Auktion überhaupt abgebrochen wird.
    • Genau darum ging es mir ja. IcH wollte zahlen weil ich dachte ich hätte jemandem unrecht getan.Aber dwennntonummer machte mich dann echt stutzig.
      Nicht falsch verstehen der Auktionsabbruch an sich war schon gerechtfertigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lumpi04 ()