Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Danke. Ich habe mir jetzt glaub 40 Seiten durchgelesen. Es ist ja der Wahnsinn. Es ist heftig was die machen. Interessant fand ich, das der Kontoinnerhaber HERBERT bereits schon unter anderen Kontodaten Geld gefordert hatr. Sobald ich die Adresse habe melde ich mich. Vielen DANK :)
    • Hallo liebe Gemeinde und Betroffenen,

      auch ich bin von dem Abbruchjäger angeschrieben worden.
      In meinem Fall geht es nicht um ein Handy, sondern um einen Ford Mondeo Turnier. Dieses Fahrzeug habe ich für einen Bekannten eingestellt. Da die von mir gemachte Artikelbeschreibung fehlerhaft war, habe ich diese Auktion auch mit der Begründung "Angebot enthielt Fehler" vorzeitig beendet. Auf die Frage von Jäger, warum ich die Auktion frühzeitig beendet habe, war meine Antwort leider ein wenig unglücklich, weil ich antwortete, das mein Bekannter das Fahrzeug behalten wolle, ohne den Hinweis auf die Fehlerhafte Artikelbeschreibung. Nun habe ich auch diese Mail des Hochstbietenden, mit der Aufforderung Schadensersatz in Höhe von 100 € zu zahlen, bekommen.
      Werde natürlich nicht zahlen, und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

      ebay-mitglied: najode2, 1 Bewertungspunkt, privat, Mitglied seit 14.5.2015

      Hier die Mail des Abbruchjägers.

      Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihrem Freund plötzlich einfällt, dass er das angebotene Fahrzeug nun doch für sich behalten möchte.

      Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-hamm-vorzeiti…chtigender-grund-vorliegt

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den (Herausgabe)Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich. Frist 10.08.2015.



      Meine Antwort darauf.


      Sehr geehrtes (neues) eBay-Mitglied,
      ich wundere mich immer wieder, wie auf eBay versucht wird, Geld zu machen.
      Da werden, z.B. Mitglieder beobachtet, die dann mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, nachdem sie ihr Angebot vorzeitig beendet haben. Diese Mitglieder glauben tatsächlich das jeder Angebotsabbruch eine Verletzung der Rechtsgrundlagen darstellt.

      Wo ich nun Ihren Motivationsgrund für Ihre ungerechtfertigte Forderung von 100 € suchen soll, erschließt sich mir nicht, und ist mir auch so ziemlich egal.

      Fakt ist, das das Angebot in der Beschreibung einen gravierenden Fehler enthielt, der es nicht möglich gemacht hätte, den Artikel nach regulärer Beendigung, ohne gerichtliche Streitigkeiten, an den Höchstbietenden zu verkaufen.

      So wurde auch der Abbruch gegenüber eBay begründet. Daraus folgert selbstverständlich, das mein Bekannter weiterhin Besitzer und Eigentümer dieser Sache bleibt.

      Selbstredend bleibt es Ihnen überlassen, hier die große Welle loszutreten, und zu versuchen, auf dem Privatklageweg die Sache einzufordern. Dem sehe ich sehr entspannt entgegen, zumal ich rechtsschutzversichert bin, und auch einen pfiffigen Anwalt habe, der sich freut, wenn er wieder was zu tun bekommt.

      Im folgenden noch ein Auszug aus dem ebay-Rechtsportal, mit weiteren Informationen über das vorzeitige Beenden von Angeboten. Bitte besondere Beachtung auf den zweiten Absatz!!!

      "Ein Bieter kann Schadensersatz fordern, wenn er nachweisen kann, dass ihm durch das vorzeitige unberechtigte Beenden des Angebots tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

      Anders kann es jedoch sein, wenn ein Bieter kein Kaufinteresse hat, sondern auf eBay lediglich zu dem Zweck Gebote abgibt, um bei Abbruch Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall hielt das AG Alzey das Verhalten eines Bieters für rechtsmissbräuchlich und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab (siehe dazu auch AG Alzey, Urt. v. 26.06.2013, 28 C 165/12)."

      Mfg.



      Darauf die Antwort von "najode2"


      Ihre nachgeschobene Argumentation ist einfach nur Unsinn und ändert nichts an meinem bereits dargelegten Anspruch!

      Gehen sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie die Rechtslage nicht verstehen. Er wird ihnen das Gleiche erklären wie ich.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

      Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!



      Meine erneute Antwort


      Oh man,
      hier fällt mir nur noch eines ein.

      Wieder ein Mensch, der zuhause nichts zu lachen hat, und der morgens aufsteht, mit dem Geanken, "Wem kann ich heute das Leben schwer machen?"

      Da sie sich ja ihrer Aussage nach soooo genau mit der Rechtslage auskennen, wundert es mich, das sie nicht selbst die Klage entwerfen, und dazu einen Anwalt heranziehen müssen.
      Auch wundert es mich, das es Sie gar nicht interessiert, welchen Fehler das Angebot enthielt.
      Das zeigt mir, das weder ein ernsthaftes Interesse an dem Artikel bestand, noch das ihnen ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
      Ihnen geht es einzig und allein darum, hier auf die Schnelle Kohle zu machen.
      Sie haben und können nicht einmal begründen wie sie auf eine Schadenseratzhöhe von 100 € kommen.
      Warum nicht 1000, 10000 oder 100000 Euro - nicht so bescheiden.
      Mein Fazit:
      Ich freue mich schon auf Post von Ihnen, mit der Begründung, wie sie den Angebotsabbruch widersprechen wollen.
      Ich hoffe, das ihr Anwalt Einzeller vertritt, und verbleibe mit freundlichen Grüßen.


      Bisher keine weiteren Mails von "najode2"

      Hab mich leider emotional hinreißen lassen, was sonst nicht meine Art ist.
      Ich bitte um Nachsicht. ;)

      Gruß Tom
    • Uncle Benz schrieb:

      auch ich bin von dem Abbruchjäger angeschrieben worden.
      Woraus schließt du, dass es sich hier um den thematisierten Abbruchjäger handelt?

      Uncle Benz schrieb:

      Auf die Frage von Jäger, warum ich die Auktion frühzeitig beendet habe, war meine Antwort leider ein wenig unglücklich, weil ich antwortete, das mein Bekannter das Fahrzeug behalten wolle, ohne den Hinweis auf die Fehlerhafte Artikelbeschreibung.
      Die war nicht unglücklich, sondern gelogen oder eben der Wahrheit entsprechend. Ich frage mich nämlich, wie du es dann erklären wolltest, dass das Fahrzeug dann mit beseitigten Fehlern in der Auktionsbeschreibung eingestellt wird. Welche Fehler waren es denn überhaupt und wann wurde das berichtigte Angebot nach dem Auktionsabbruch online gestellt? Oder wurde das etwa gar nicht getan?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In der Artikelbeschreibung stand, das der Motor o.k. ist.
      Das war meine Info der Frau meines Bekannten.
      Nach Einstellen des Fahrzeugs, und als mein Bekannter die Artikelbeschreibung las, hat er mir gesagt, das der Motor keinesfalls in Ordnung ist. Und in diesem Falle wäre auch keine kurzfristige Mängelbeseitigung möglich gewesen.

      Auf die Frage wie ich darauf komme, das es sich um den Abbruchjäger handelt. Ich bin über eBay von einem Auktionshilfe-Mitglied kontaktiert worden, der mich bat, diesem Forum beizutreten, der vermutet, das es sich um eben diesen Jäger handelt.
    • Uncle Benz schrieb:

      Nach Einstellen des Fahrzeugs, und als mein Bekannter die Artikelbeschreibung las, hat er mir gesagt, das der Motor keinesfalls in Ordnung ist. Und in diesem Falle wäre auch keine kurzfristige Mängelbeseitigung möglich gewesen.
      Ok, dann gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug mit entsprechend defektem Motor noch einmal eingestellt wurde oder noch wird. Richtig? Alternativ kann das Fahrzeug mit einem defekten Motor auch vorgeführt werden. Richtig? Sollte es sich nämlich nicht um unseren bekannten Herrn Roos handeln, dann solltest du schon einen berechtigten Abbruchgrund nachweisen können. Ansonsten gilt für dich das gleiche wie für die vorherigen Verkäufer: Viel Durchhaltevermögen bei der Erfragung der Kontaktdaten deines Käufers bei ebay.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Uncle Benz schrieb:

      Im folgenden noch ein Auszug aus dem ebay-Rechtsportal, mit weiteren Informationen über das vorzeitige Beenden von Angeboten.

      Sie haben und können nicht einmal begründen wie sie auf eine Schadenseratzhöhe von 100 € kommen.
      A: Ist es mir ein absolutes Rätsel warum dieser Mist immer noch in den eBay-Hilfeseiten steht, denn dieses Urteil ist nichts anderes als ein schlechter Witz und es gibt mehrere deutlich aktuellere Urteile die dies eben auch bestätigen und B: muss er seine 100€ auch nicht begründen, als Vergleich kann er anbieten was immer er will und sei es das du ihm drei Rubbellose per Post schickst.

      Zum Rest hat sich ja Uhu schon geäußert, und das so nachgeschobene und der ersten Antwort widersprechende Behauptungen alles andere als glaubwürdig wirken, sollte dir wohl selbst klar sein. Aber du wirst ja sicher unverzüglich eine korrigierte Auktion erstellt haben, auf die du den Herrn Jäger verweisen kannst und aus welcher auch der Fehler hervor geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • @Uncle Benz
      In deinem Fall wird auch der "Abbruchjäger" vermutet, du gehst bitte wie folgt vor:
      - Stelle den Kontakt erstmal ein
      - Fordere dir die Daten des Höchstbietenden bei ebay an
      - Prüfe die Daten nach Echtheit/Fake (wir helfen dir dabei gerne weiter, sende uns die Daten zur Prüfung zu)
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Vielen Dank für die Daten über den Höchstbietenden

      najode2
      http://www.ebay.de/usr/najode2

      Die von ebay übermittelte Adresse "Guldenweg 3, 39106 Magdeburg" ist Fake, es gibt keinen Guldenweg in Magdeburg.

      Es steht dem Betroffenen frei Strafanzeige gegen den Verantwortlichen zu stellen, da dieser versuchte einen gültigen Kaufvertrag vorzugaukeln um daraus Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Hallo Ihr lieben,

      auch ich habe wohl ein Problem mit einerm Abbruchjäger. Ich habe mein altes iphon 5 bei ebay eingestellt und habe es frühzeitig abgebrochen, es wurde aber schon ein Gebot abgegeben von dem Benutzer mide350 http://www.ebay.de/usr/mide350. Auf seine frage warum ich es abgebrochen habe, schrieb ich Ihm den Grund das ich ein fehler gemacht habe bei der Einstellung der Laufzeit.darauf hin schrieb er das man das nicht dürfte usw. und das er jetzt 50€ als ausgleich haben will.



      Sie
      dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich
      einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch noch eine Weile für
      sich behalten wollen, weil ihr Neues erst später kommt.


      Die

      "Laufzeitlänge" eines Ebay Angebotes ist keine Eigenschaft im Sinne der
      §§ 119 ff. BGB. Daher kann man hierüber auch nicht irren oder von einem
      "Fehler" sprechen. Das ist ausgeschlossen.


      Ebay Angebote sind

      verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§
      119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen
      benannten Grund!


      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist

      ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen
      (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)


      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:



      damm-legal.de/ag-hamm-vorzeiti…chtigender-grund-vorliegt



      Ich

      gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot
      fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende
      gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:


      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.



      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.



      Sollte

      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den
      (Herausgabe)Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe
      das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden
      Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare)
      Verfahrenskosten entstehen.



      Überlegen Sie es sich. Frist 17.08.2015.

      Desweiteren will er von mir bis zum 17.08.2015 eine Naricht ob ich das Vergleichsangebot annehmen und wenn ja möchte er das geld bis Donnerstag den 20.08.2015 auf sein Konto haben.


      Sie können den angebotenen VERGLEICH bis zum 17.08.2015 annehmen.

      Der 17.08. ist eine Vergleichsannahmefrist und keine Zahlungsfrist.

      Sollte der Vergleich zustande kommen, erwarte ich die Zahlung sodann binnen 3 Werktagen nach der Vergleichsannahme. Also bis kommenden Donnerstag.



      Bräuchte jetzt dringend eure Hilfe, was soll ich jetzt tun??
      Habe schon bei Ebay geschaut ob ich seine Daten rausbekomme, aber erstens weiss ich nicht genau wo bzw. wie ich es machen soll. Und zweitens habe ich gelesen, wenn ich mir seine Daten anfordern möchte bei Ebay das der Benutzer dann auch meine Daten bekommt, stimmt das ?

      Wie kann ich rausbekommen ob es ein Betrüger ist bzw. ob seine Daten stimmen?
    • Erst einmal bleibst du ganz ruhig und liest in diesem Thread mal so die letzten 20 - 30 Seiten.

      Es steht hier genau wie du es anstellen sollst, an die Daten deines vermeintlichen Käufers/Bieters zu kommen.
      Dein Bieter bekommt die Daten von dir unabhängig davon, ob du selbst welche anforderst.
      Sei hartnäckig, denn es ist davon auszugehen, dass es mehrere Versuche dauert, bis du die Bieterdaten hast und diese von der freundlichen Redaktion, an die du die Daten schickst, falls du selbst nicht in der Lage bist, Fakedaten zu ermitteln/zu erkennen.
      Hierzu wendest du dich am besten an das Redaktionsmitglied schumiline. Du wirst sie auf den letzten 20 - 30 Seiten sehr oft als postendes Redaktionsmitglied finden.

      Insgesamt würde ich mich da ein wenig zurück lehnen und Ruhe bewahren, keinerlei Kontakt mehr mit diesem Mitglied aufrecht erhalten und die Daten anfordern.

      EDIT:
      Schreib dich bitte nicht um Kopf und Kragen, du wirst die Frist fruchtlos verstreichen lassen müssen oder bezahlen, was nicht in deinem Sinn sein kann.
      Die Daten bekommst du nicht so schnell, gerade weil Wochenende ist.
      Auf keinen Fall auf Mails antworten!!!, die von diesem freundlichen Bieter kommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Hallo @Yigsaw, wie @Kaiolito schon schrieb bewahre erstmal Ruhe.

      Deine weitere Vorgehensweise ist fristunabhängig wie folgt:
      - Breche den Kontakt mit dem Höchstbietenden ab.
      - Fordere dir die Daten über den Höchstbietenden bei ebay an.
      - Die bei ebay hinterlegten Daten sollten dann auf Echtheit/Fake überprüft werden (hierbei sind wir dir gerne behilflich)

      Der Höchstbietende kann dir noch soviele Fristen auferlegen, du bist berechtigt ihn als deinen Kaufvertragspartner zu verifizieren, hierzu benötigst du nunmal Daten von ebay, wenn die Beabeitungszeit von ebay-Seite dauert und die Frist dadurch verstreicht, kann es dir nicht zu Last gelegt werden, da du schließlich aktiv deswegen tätig bist.
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    • Also ich werde auf seine Nachrichten nicht mehr Antworten.

      Habe Ebay jetzt angeschrieben bin dann mal gespannt wann ich eine Antwort bekomme...

      wenn ich die Daten von Ebay bekommen sollte, soll ich die Daten hier rein Posten oder wohin soll ich sie schicken?

      und wenn die Frist verstreicht wo mit sollte ich dann rechnen was von dem benutzer kommen könnte?Irgendwas wird doch bestimmt von Ihm kommen.

      schon mal vielen dank für die netten und hilfreichen kommentare :)
    • Du kannst sie mir per Konversation schicken oder über unsere Redaktionsmailadresse kontakt@auktionshilfe.info, wir werden die Daten überprüfen und dich über das Ergebnis informieren.

      Kannst du mir bitte noch für interne Zwecke den Link zu deiner abgebrochenen Auktion senden, danke.
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