Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • @PSA
      hast Du meine 2. Nachricht gelesen?

      PSA schrieb:

      verdienen Geld mit der Unwissenheit und Angst der Menschen.
      Und dagegen muss man was unternehmen.
      Jepp. Deshalb findest Du regelmäßig im Thread auch Links zum eBay-Rechtsportal, damit hier auch stille Mitleser etwas gegen ihre Unwissenheit tun können. Dann brauchen sie auch keine Angst mehr zu haben ;)

      PSA schrieb:

      Rechtliche Schritte werde ich ebenfalls einleiten
      Woran denkst Du?
    • Nun, dank meiner Rechtsschutz und dem Unterstützungsangebot hier auf der Seite, werde ich die Möglichkeiten sondieren.
      Ich habe Mitte nächster Woche einen Termin mit dem Winkeladvokaten geplant.
      Dann wird man sehen, ob das von Erfolg gekrönt ist.
      Parallel werde ich mir hier noch Infos holen.
    • Soeben folgende Mail von eBay bekommen. Adresse überprüfe ich mal.

      Sehr geehrter Herr Möltner,
      haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie möchten, dass wir Ihnen die Kontaktdaten Ihres Käufers etinde1 zusenden. Gern beschäftige ich mich mit Ihrem Anliegen.

      Ich habe Ihnen die bei uns hinterlegten Kontaktdaten des Nutzers etinde1 zusammengestellt:
      Nutzername: etinde1
      E-Mail-Adresse: mark.etingmark@aol.de
      Name: Mark Eting
      Anschrift: Hauptstrasse 14
      Braunschweig, 38104
      DE
      Wenn Sie die von eBay gesendete Benachrichtigung zum Angebotsende nicht mehr haben, können Sie die Kontaktdaten übrigens auch über die Erweiterte Suche anfordern:
      1. Gehen Sie zur eBay-Startseite.
      2. Klicken Sie oben rechts auf "Erweiterte Suche".
      3. Klicken Sie auf der linken Seite auf den Punkt "Kontaktinformationen suchen".
      4. Geben Sie den Nutzernamen Ihres Handelspartners und die Artikelnummer ein.
      5. Wir schicken Ihnen die angeforderten Kontaktdaten daraufhin automatisch per E-Mail zu.
      Die Kontaktdaten eines Handelspartners können über diesen Weg innerhalb von 90 Tagen nach Transaktionsende angefordert werden.
      Um die Telefonnummer zu erfahren, rufen Sie bitte bei der Auskunft an. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf eBay die Telefonnummern von Nutzern nicht weitergeben.
      Abschließend wünsche ich Ihnen, Herr Möltner, alles Gute für die Zukunft und einen angenehmen Tag.

      Mit freundlichen Grüßen nach Bensheim

      Peter Christ
      eBay-Sicherheitsteam
    • Kaiolito schrieb:

      Die Hauptstr. 14 ist aber in 38110 und da ist ein Polizeirevier.

      Polizeistation Braunschweig-Wenden
      Hauptstraße 14
      38110 Braunschweig

      Wäre schön, wenn Herr Mark Eting (Marketing 8o ) dort eingefahren worden wäre

      @Julian11_04
      Nein, im Ernst:
      Du kannst die Sache als erledigt abhaken. Keinen weiteren Kontakt mit etinde1
      Sollte dieser Account sich nochmals bei Dir melden, sag hier Bescheid.

      Du kannst den Account melden über diesen Link:
      (wird nachgereicht)
      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…truction=&expirationDate=
      Bei "Zusätzliche Angaben" schreibst Du rein: Fake-Account

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • @PSA
      Den Termin bei deinem Anwalt kannst du dir eigentlich für eine andere Angelegenheit aufbewahren, da in dieser Hinsicht nur strafrechtlich (via polizeilicher Strafanzeige) was zu machen ist und nicht zivilrechtlich.

      Du hast von mir eine Nachricht erhalten, schau mal in dein Postfach.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Julian............ recht hat er überhaupt nicht, denn er kann keinen Kaufvertrag mit dir schließen, da er auf der Plattform eBay gar nicht handeln darf.
      Wer nicht handeln darf, kann keine rechtsgültigen Kaufverträge abschließen, wer seine tatsächliche Adresse bei eBay verschleitert, zusätzlich seine Realdaten wie Namen und Geburtsdatum... kann kein Vertragspartner werden.
      Du kannst nur gültige Verträge mit Leuten abschließen, die tatsächlich existieren, nur die haben Ansprüche aus einem bestehenden Kaufvertrag.

      Das ist alles nicht gegeben, auch wenn dir vielleicht in den Hintern getreten gehört, sämtliche Warnhinweise bei Abbruch ignoriert zu haben.

      Du hast Glück, dass es in diesem Fall keine Rolle spielt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Ja, das ist in der Tat kein berechtigter Grund, eine Auktion vorzeitig abzubrechen. Das ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      und "normalerweise" wäre die Forderung nach Aushändigung des Handys bzw. leisten von Schadenersatz berechtigt.

      Nachdem Du jedoch Nachrichten erhalten hast, die darauf hindeuten, dass der Forderungssteller keine Kaufverträge mehr auf eBay abschließen kann und deshalb seine Forderung allein aus diesem Grund (!) unberechtigt ist, gehst Du jetzt wie folgt vor:

      Julian11_04 schrieb:

      Also ganz sicher einfach sein lassen? Recht hat er immerhin mit seiner Begründung. Den Grund den ich angegeben habe, ist nämlich keiner.
      Auch, nachdem jetzt feststeht, dass der Account auf Fake-Daten angemeldet ist, darfst Du davon ausgehen, dass da nichts mehr nachkommt. Mit Fake-Daten kann "er" nicht vor Gericht gehen, um etwas einzuklagen.
      Hast eben Glück gehabt, dass Du genau an "diesen" Abbruchjäger geraten bist und nicht an einen der vielen anderen, die nach wie vor Kaufverträge auf eBay abschließen dürfen. Dann wäre, wie oben schon gesagt, die Aushändigung des Handys oder Schadenersatz fällkig gewesen.
      Nimm Dir die Zeit und lies den Thread aufmerksam durch.
      Und lass Dir das eine Lehre sein, dass man Auktionen nicht einfach abbricht, wenn man ein verlockendes "Angebot zum Sofortkauf" erhält.
      eBay funktioniert völlig anders als eine Zeitungsanzeige und man sollte die Regularien kennen, denn die eBay-AGB sind, gerade beim vorzeitigen Beenden einer Auktion, die Grundlage für Gerichtsentscheidungen. Unwissenheit über die eBay-AGB schützt nicht vor "Strafe", aber hier hast Du eben nochmal Glück gehabt.
    • Hallo Leute,

      mich hat es auch erwischt. Hatte aber bis jetzt leider keine Zeit mir die 75 Seiten durchzulesen da ich gerade erst auf eure seite gestoßen bin. Es gibt wieder einen neunen Account, dieser lautet: prang-gisel

      Kurz nachdem ich die Auktion abgebrochen habe wurde mir folgender Text zugesendet:

      Demnach steht nun nachweislich fest, dass Sie das verbindliche Ebay Angebot aus folgendem Grund vorzeitig beendet haben:


      Nachricht von prang-gisel:
      "Ich habe das Angebot beendet, da das Galaxy S4 beschädigt wurde. Mir ist das Galaxy S4 ins Wasser gefallen :("

      Dies stellt jedoch keinen Rechtsgrund dar der sie zum vorzeitigen Beenden des Angebotes berechtigt hätte.

      Eine Berechtigung zur vorzeitigen Angebotsrücknahme besteht ausschließlich im Rahmen einer "gesetzlichen Berechtigung" im Sinne der §§ 119 ff. BGB oder den Ebay Grundsätzen.

      Eine Angebotsrücknahme wegen Beschädigung der Kaufsache ist gem. Ebay Grundsätze nur dann zulässig, wenn diese Beschädigung UNVERSCHULDET eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt hier aber gerade nicht vor, weil sie den Schaden zu vertreten haben.

      Gem. § 276 haben Sie als Verkäufer jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt gem. § 276 Abs. 2 BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. So liegt der Fall hier.

      Indem Ihnen das Gerät "ins Wasser gefallen" ist, haben sie ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Gerät evident verletzt.

      Rechtsfolge einer unberechtigten Angebotsrücknahme ist gem. § 10 Nr. 1 S. 5 Ebay AGB der wirksame Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden.

      Da der Kaufgegenstand durch Beschädigung untergegangen und die Herausgabe damit unmöglich ist, steht mir Schadenersatz statt der Herausgabeleistung gemäß §§ 275, 280, 283 BGB zu. Die Höhe des tatsächlichen Schadenersatzanspruchs bemisst sich an der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis.


      Zum Nachlesen:
      ra-iven.de/ratgeber_ebaybeendigung.html

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen dies beim Beenden der Auktion nicht bewusst war und biete folgenden Vergleich an, um die Sache gütlich beizulegen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich des Schadenersatzanspruches
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Vorstehenden Vergleich können sie bis zum 28.08.2015 annehmen.


      Seine Antwort:

      Gut - schließen wir die Sache außergerichtlich und gütlich mit dem Vergleich ab.

      Die Vergleichszahlung in Höhe von 50,- EUR erwarte ich binnen 3 Werktagen auf folgendem Konto:

      Kontoinhaber: Schmidt
      IBAN: DE03509612060000415790
      BIC: GENODE51RBU
      Raiffeisenbank


      Leider habe ich in meiner Unwissenheit auf eine Frage warum ich denn abgebrochen habe geantwortet. Mein nächster Schritt wird der Kontakt mir Ebay sein.

      Soll ich die Forderungen einfach ignorieren?

      Wäre klasse wenn ihr mir helfen könntet :)




      Edit by Redaktion - Daten vorerst editiert
      - wieder veröffentlicht + leserlicher gestaltet
    • lies ab hier: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga - vehlikonra

      stelle den Kontakt ein zwecks Prüfung, ob du es überhaupt mit jemandem zu tun hast, der auf Ebay handeln darf: Adressabfrage wie geschrieben mit Ausdauer und Geduld an Ebay richten - auch wenn schon

      prang-gisel nicht mehr bei eBay angemeldet ist :!:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Wir haben deine Nachricht erhalten, danke. Das Muster passt zur Serie.
      Deine Vorgehensweise:
      - Du wirst nicht überweisen.
      - Fordere die Daten bei ebay an, kann sein das du eine Absage erhälst, ist aber üblich, einfach die nächste rausschicken.
      - Daten auf Echtheit/Fake prüfen, hierbei bin ich dir gerne behiflich.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!