Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Ja, aber bis jetzt rückt ebay die Kontaktdaten nicht raus. Da anscheinend keine Transaktion stattgefunden hat.

      Sehr geehrter Herr Kühner,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie möchten von uns die Kontaktdaten des Mitgliedes kriegen. Gern schaue ich mir die Situation genau an.

      Ich habe überprüft, ob wir berechtigt sind, die Kontaktdaten des Nutzers an Sie weiterzugeben, konnte aber keine Transaktion (Art.-Nr. 201413276453), zwischen Ihnen und dem genannten Mitglied feststellen. Daher dürfen wir Ihnen die hinterlegten Kontaktdaten des Nutzers aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zukommen lassen.

      Warum ist das so?
      Nach der eBay-Datenschutzerklärung dürfen wir Ihnen die Daten eines anderen Nutzers nur herausgeben, soweit dies durch diesen oder seine Interaktion mit Ihnen entsprechend autorisiert wurde. Wenn Sie beispielsweise an einer Transaktion mit einem anderen Nutzer beteiligt sind, können Sie sich dessen E-Mail-Adresse anzeigen lassen sowie seine Kontaktdaten und seine Postanschrift anfordern und erhalten, um die Transaktion abzuschließen.

      Wenn Sie die Transaktion mit einem anderen eBay-Konto vorgenommen haben, schreiben Sie uns bitte von der dort hinterlegten E-Mail-Adresse. Sobald wir Ihre Antwort erhalten haben, wird einer unserer Mitarbeiter Ihre Angaben erneut prüfen und Ihnen antworten.

      Herr Kühner, ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

      Mit freundlichen Grüßen nach Neulingen

      Lukas Pohl
      eBay-Sicherheitsteam

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Marcel5291 ()

    • Du hast hoffentlich direkt danach die nächste Anfrage rausgeschickt?
      Bei den einen klappt es auf Anhieb, bei vielen anderen braucht es mehrere Anfragen bis sie die Daten bekommen. Der bisherige Rekord liegt meines Wissens dass beim 9mal die Daten an den Berechtigten übergeben wurden. Es liegt leider daran dass nicht jeder Mitarbeiter von ebay kompetent genug ist, den Sachverhalt zu erkennen dass der Anfrager berechtigt ist diese Daten über den Höchstbietenden zu erhalten.
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    • Die Kombi aus Straße, PLZ und Ort gibt es so nicht, also wie gehabt Fakedaten.
      Du kannst dich in der Hinsicht zurücklehnen, der Höchstbietende wird sich gewiss nicht zivilrechtlich an dich wenden.

      Wenn du Interesse hast dass gegen den Verantwortlichen strafrechtlich ermittelt wird, dann melde dich bei mir. Den die Grundlagen dafür sind mehr als gegeben wer mit Fakedaten auf ebay agiert und ungerechtfertigt Forderungen stellt obwohl er doch schon längst nicht mehr dort handeln darf.
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    • Vorzeitiges Beenden von Auktion wegen Defekt

      Hallo,
      ich musste eine Auktion vorzeitig beenden da mit beim verpacken der Ware (Wii ) diese aus versehen herunterfiel und ich sie nochmals ans Netz anschloss sie aber nicht mehr funktionierte.
      Ob ich hier einem Betrug aufgesessen bin weiß ich noch nicht für mich sieht es aber fast so aus, nach dem ausführlichen Gesetzestext der mir dann von dem einzigen Bieter, hat auch nur 1. positive Bewertung, übermittelt wurde,
      mit dem Schadensersatzanspruch über 50,00 €.
      Ich habe ihm nun nur geantwortet, dass ich die Wii nicht vorsätzlich kaputt gemacht habe.

      Leider weiß ich nun gerade nicht wie ich mich weiter verhalten soll, mir ist so etwas noch nicht passiert.

      Gruß
      bellachen 56 ?(

      Redaktion: 8 Beiträge in vorhandenes Thema verschoben
    • Der Name des Bieters ist " busecde" und die Auktionsnummer: 161813567621



      Hallo,hier der genaue Mail-Text abkopiert


      Demnach steht nun nachweislich fest, dass Sie das verbindliche Ebay Angebot aus folgendem Grund vorzeitig beendet haben:



      "Leider ist mir die Wii beim verpacken heruntergefallen..."

      Dies stellt jedoch keinen Rechtsgrund dar der sie zum vorzeitigen Beenden des Angebotes berechtigt hätte.

      Eine Berechtigung zur vorzeitigen Angebotsrücknahme besteht ausschließlich im Rahmen einer "gesetzlichen Berechtigung" im Sinne der §§ 119 ff. BGB oder den Ebay Grundsätzen.

      Eine Angebotsrücknahme wegen Beschädigung der Kaufsache ist gem. Ebay Grundsätze nur dann zulässig, wenn diese Beschädigung UNVERSCHULDET eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt hier aber gerade nicht vor, weil sie den Schaden zu vertreten haben.

      Gem. § 276 haben Sie als Verkäufer jede Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt gem. § 276 Abs. 2 BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. So liegt der Fall hier.

      Indem Ihnen das Gerät "Heruntergefallen" ist, haben sie ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Gerät evident verletzt. Eine Exkulpationsmöglichkeit ist nicht ersichtlich.

      Rechtsfolge einer unberechtigten Angebotsrücknahme ist gem. § 10 Nr. 1 S. 5 Ebay AGB der wirksame Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden.

      Da der Kaufgegenstand durch Beschädigung untergegangen und die Herausgabe damit unmöglich ist, steht mir Schadenersatz statt der Herausgabeleistung gemäß §§ 275, 280, 283 BGB zu. Die Höhe des tatsächlichen Schadenersatzanspruchs bemisst sich an der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis.

      Zum Nachlesen:

      ra-iven.de/ratgeber_ebaybeendigung.html

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen dies beim Beenden der Auktion nicht bewusst war und biete folgenden Vergleich an, um die Sache gütlich beizulegen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich des Schadenersatzanspruches

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Vorstehenden Vergleich können sie bis zum 05.09.2015 annehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bellachen56 ()

    • Hallo,

      ich habe die Mail so wie ich sie von dem Bieter bekommen habe abkopiert und hier eingestellt, Kaiolito und denke, dass es sich um einen dieser oben genannten Bieter handelt, denn ich habe ihm geantwortet, dass es sich um ein Versehen handelt und nicht um Vorsatz darauf hat er noch nicht geantwortet.

      Wie soll ich mich nun weiter verhalten, sollte nochmals eine Forderung kommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bellachen56 ()

    • @bellachen56

      Dein Thread wurde hierher verschoben. Dein Höchstbietender scheint der Abbruchjäger "Roos" zu sein, falls noch nicht geschehen dann fordere dir die Daten über den Höchstbietenden bei ebay an, ich gehe in der Annahme das diese auf Fakedaten basieren, wenn dies zutrifft dann hast du nichts mehr zu befürchten.

      Bei der Überprüfung der Daten bin ich dir gerne behilflich.

      Wurde dir bereits ein Konto zur Überweisung genannt?
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    • bellachen56 schrieb:

      Auktionsnummer so richtig 161813567623
      Deswegen brauchten wir die Auktionsnummer, um die Gebotsaktivität einzusehen
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Mit dem Account musste er nicht lange bieten um ein "Opfer" zu finden.
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    • hallo schumiline,

      leider ist der gar nicht mehr bei ebay angemeldet, steht nur noch privat.

      habe auch keine weiteren Daten auch keine Kontodaten.

      Geht aus dieser unteren Auflistung die Aktivität dieses Probanten hervor, oder wie kann ich das verstehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bellachen56 ()

    • Auch wenn er NRM ist, fordere dir die Daten bei ebay an, wenn es nämlich ein auf Realdaten-basierender Account ist, dann wärst du noch nicht so einfach aus der Angelegenheit draußen und wir müssten deinen Abbruchsgrund genauer prüfen um unsere Einschätzung dazu abzugeben.
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    • Bis die Daten von eBay da sind (was durchaus mehrere Versuche und damit einige Zeit dauern kann) auf keinen Fall die Konsole entsorgen.
      Du musst stets in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass du berechtigt abgebrochen hast.
      Hierzu dienen zum einen Fotos der Beschädigung, ein Kostenvoranschlag oder eine Bestätigung einer Firma für Reparatur bzw. Totalschaden.

      Aber das ist jetzt noch nicht dein Problem, jetzt geht es darum, die Daten anzufordern und auf Fakedaten zu prüfen.

      Auf jeden Fall brichst du jeden Kontakt mit diesem Bieter ab und im äußersten Fall bezieht sich ein künftiger Kontakt auf die Anforderung seiner Bankdaten.
      Natürlich teilst du diese dann schumi mit und überweist dennoch erstmal gar nichts.

      Bitte berichte auch weiter hier.