Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Weiter geht es dann damit dass du dir die Daten bei ebay anforderst, diese sollten dann nach Echtheit/Fake überprüft werden.
      Deine abgebrochene Auktion schickst du mir bitte per Mail unter Angabe deines Nicknamens an kontakt@auktionshilfe.info (nur für interne Zwecke).

      Bei der Überprüfung der bei ebay hinterlegten Daten sind wir dir ebenfalls gerne behilflich, schicke sie mir dann einfach per PN und ich kümmere mich darum.
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    • Geh ein paar Seiten zurück und überfliege die Postings, da wirst du sicher eine Anleitung finden.

      Das Handy würde ich noch ein wenig behalten, auf jeden Fall Fotos machen, IMEI notieren, einem Zeugen zeigen............ und wenn die Redaktion die Daten geprüft hat, kannst du es entsorgen oder den Schrott verkaufen.

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    • oldschmatterhand schrieb:

      Dennoch wie folgt vorgehen:

      - Kontakt abbrechen
      - von eBay die Daten des Accounts cum-ex anfordern: Dazu eine Mail von dem Mail-Account aus schreiben, der bei Deinem eBay-Account hinterlegt ist, an impressum@ebay.de . eBay miteilen, dass die Auktion Nr .... vorzeitig beendet worden ist und der Account cum-ex zivilrechtliche Forderungen stellt, weshalb Du Auskunft über die Daten haben möchtest, auf die der Account cum-ex angemeldet ist. Oftmals zickt ebay mit der herausgabe der Daten, ist aber nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz berechtigt, die Daten rauszugeben. Und nach dem Nutzungsvertrag, der zwischen Dir und eBay besteht, verpflichtet, Dir die Daten zu geben (§ 241 BGB). Falls keine Auskunft erteilt wird, sofort die nächste Anfrage zu stellen, irgendwann bekommt das ein eBay-Sachbearbeiter auf den Tisch, deer sich mit so etwas auskennt.
      - als Nächstes sind dann die Daten dahingehend zu prüfen, ob es sich um Fake-Daten handelt. Dabei ist Dir die Redaktion von auktionshilfe.info gerne behilflich
      - Beachte: Nur in diesem speziellen Fall, WENN DIESER ACCOUNT ZU DIESER SERIE GEHÖRT, ist es unbeachtlich, warum der Auktionsabbruch erfolgte. Lies Dir dazu den Thread durch. Es schadet aber nie, sich zu informieren, unter welchen Umständen eine eBay-Auktion vorzeitig beendet werden darf. Es gibt nicht nur DIESEN Schnäppchenjäger, sondern eine ganze Reihe anderer, und dann sind oftmals die Forderungen nach Aushändigung des Auktionsgegenstandes bzw. nach Schadenersatz gerechtfertigt!
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      oldschmatterhand schrieb:

      Kombination aus 1651 und 1652 passt. Man kann auch noch auf den mailverkehr im eBay-nachrichtensystem hinweisen. Zusätzlich Mail adressieren an beschwerdemanagement@ebay.de.
      Mail an eBay muss immer von der Mailadresse gesandt werden, die im Verkäuferaccount hinterlegt ist.
      @r1-rider
      musst nur den Accountnamen anpassen
    • Hallo,
      Ich habe am 9.12.2015 meine Auktion 391338582112 vorzeitig beendet.
      Kurz darauf hat sich der Höchsbietende 2015debhlen an mich gewandt und fordert mich zur Kaufvertragserfüllung.
      Ich benötige daher die Daten meines Kaufvertragspartners undfordere Sie daher auf, diese mir unverzüglich zur Verfügung zustellen, da mir u.a. eine kurze Frist zur Erfüllung gegeben wurde.
      Ich habe mittlerweile auch länger recherchiert und weiß, dass Sienach § 28 Bundesdatenschutzgesetz berechtigt sind, die Daten desUsers 2015debhlen herauszugeben.
      Laut meinem/unserem Nutzungsvertrag, ist ebay sogar verpflichtet,die Daten zu geben (§ 241 BGB).
      Daher bitte ich um entsprechende Mitteilung.

      Vielen Dank



      Werde ich solange neu abschicken, bis ich Daten bekomme und dann hier verkunden!

      Tausend Dank, bin jetzt doch wieder etwas beruhigt:-)
    • Hallo r1-rider

      Bitte mal anschauen.
      http://www.ebay.de/usr/2015debhlen

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565

      Der Bieter d***n [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]müsste m.E. mit 3,72 Höchstbieter gewesen sein?
      Bei d***n[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif] ( privat ) [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]siehst du das absolut typische Bietverhalten eines Abbruchjägers.

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
    • der 2015debhlen ist das.
      Bieter mit so einem Profil, wie es zu sehen ist, dann einfach auf die Sperrliste setzen. Dazu musst du wohl ausgeloggt sein, um das zu sehen.

      Vermutlich wird er bald Geschichte sein?

      r1-rider schrieb:

      und gehen solche Bieter im Nachhinein teilweise wirklich vor Gericht damit??
      Mir ist nichts bekannt, dass bekannte Abbruchjäger vor Gericht ziehen. Die drohen und schüchtern ein und machen einen auf Bauernfang.
      Ich sehe das von der Warte: dort müssten die die Hosen runter lassen.
      Frag doch bitte mal deinen Jäger, ob der von sich so etwas vorweisen kann. Keine fremden Urteile.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Mir ist nichts bekannt, dass bekannte Abbruchjäger vor Gericht ziehen. Die drohen und schüchtern ein und machen einen auf Bauernfang.
      Dann liegst du falsch. Wir haben hier im Forum schon diverse Urteile für und gegen die Verkäufer präsentiert bekommen. Nur in diesem ganz speziellen Fall des Herrn Roos kann man wohl diesen Schritt ausschließen.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Ich sehe das von der Warte: dort müssten die die Hosen runter lassen.
      Was meinst du damit genau? Wenn der Verkäufer unberechtigt abgebrochen hat, dann wird der Abbruchjäger den Prozess in aller Regel gewinnen.

      @r1-rider

      Deine Fragen sind alle bereits mehrfach in diesem Thread beantwortet worden. Du hast jetzt Glück gehabt, dass es User gibt, dies es gerne wiederholen. Grundsätzlich kann man aber von einem Betroffenen erwarten, dass er sich das Thema durchliest. Sollte dann noch etwas offen sein, kann man ja immer noch nachfragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu
      Wenn es keine Umstände macht, bitte einen link oder Hinweis zu diesen Urteilen. Danke.

      Hosen:
      Ich muss ein wenig weiter ausholen.
      Ich betone, dass das ausschließlich auf mich zutrifft.

      Grundsätzlich geht es mir um die, die etwas zu verbergen haben, die Daten verschleiern, über fremde Konten abwickeln oder fakes anbieten o.ä. . Die, die lediglich auf full Nepp aus sind und das in großem Stil, also professionell, gewerbsmäßig. Die, wo es offensichtlich ist.

      Ein user 'bergsteiger' schreibt z.B. von Schadensminimierung. Glatte Lüge. Er will dem Abbrecher maximalen Schaden zufügen.
      ( Ich bin ja auch dafür, dass dem Abbrecher schon eine Verwarnung erteilt werden sollte [ 3 Monate Sperre z.B., dto. mit denen, die Gebote zurücknehmen ], aber doch nicht vom Abbruchjäger abgezockt werden. )

      Ist die Gegenseite sauber, stimmen sämtliche Daten, ist alles im Reinen, dann würde ich kaum zögern und auf den Vorschlag der Gegenseite eingehen, sofern unberechtigt abgebrochen wurde.



      Name: HERBERT
      IBAN: DE84512308002623298148
      BIC: WIREDEMMXXX
      Verwendungszweck: Vergleich ............
      auktionshilfe.info/thread/9568…?postID=236394#post236394

      In so einem Fall, wenn dort nur Herbert steht und nicht Vor- und Zuname, werde ich stutzig, weil ich Ähnliches schon mal hatte. Natürlich alles fake. Bei mir stand so ähnlich wie 'Katzock', Katrin Zo... .Den Nachweis zu erbringen, macht Arbeit, kostet Zeit, aber lohnt sich. ( Wirecard ist für mich so etwas wie ein rotes Tuch. )
      D.h., ich will die Daten von der Gegenseite und prüfe das alles genauestens.
      Das ist das, was Auktionshilfe ebenfalls immer wieder rät.
      Eine seriöse Gegenseite wird mir in jedem Fall die Daten geben. Die haben ja nichts zu verbergen. Dort dürfte auch alles seine Richtigkeit haben.

      Nur die Abbruchjäger zicken rum, wie man immer wieder lesen kann.
      Der Grund ist oftmals, dass es Unregelmäßigkeiten gibt. Stelle ich das fest, dann ist für mich die Sache gegessen. Wenn ich ein handfestes Indiz habe, schwarz auf weiß, geht nichts mehr.
      Jetzt müsste der Jäger den Rechtsweg beschreiten. Da er aber weiß, dass seine Weste nicht sauber ist, habe ich da allergrößte Bedenken.
      Ich glaube es einfach nicht. Man darf mich aber gern eines Besseren belehren.

      Schon an den Schreiben der Gegenseite kann man oftmals erkennen, mit wem man es zu tun hat. Im Laufe der Zeit habe ich ein gewisses Gespür entwickelt.
      Bei den Fällen, die mich betrafen, habe ich nach ca. 5 Sätzen gewusst, wohin der Hase läuft.
    • r1-rider schrieb:

      wenn er jetzt nicht mehr aktiv ist, habe ich auch definitiv keine Anzeige zu erwarten, würde ich sagen!!!
      Das Einzige, was man derzeit aufgrund der Zwangsbeendigung SICHER sagen kann ist, dass der Account das eBay-Nachrichtensystem nicht mehr nutzen kann und dass das Dir genannte Konto schon in anderen Fällen aufgetaucht ist. Das lässt auch gewisse Rückschlüsse zu.
      Alles Weitere, wenn du die Daten von eBay hast bleib da am Ball !