ckpat schrieb:
Hallo mal wieder![]()
Ich hatte mich lang nicht mehr gemeldet. weil mir das ganze einfach zur passenden Corona Situation tierisch auf die Nerven geht.
Ich habe heute Post vom Amtsgericht Berlin bekommen.
Diesem werde ich jetzt Widersprechen und dann mal abwarten.
Gab es jemanden mit wem er dann tatsächlich vor Gericht gezogen ist.
Auf dem Mahnbescheid steht nämlich:
Für den Fall eines Widerspruch hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Und wie geht das dann weiter.
Bekomme ich dann einen Gerichtstermin zugesendet oder einigt man sich da auf einen Termin?
Meint ihr man kann sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand selbst verteidigen.
Denn ein paar Infos haben wir bereits gesammelt.
Das er nur vor gibt etwas zu kaufen. Das er bereits wieder von eBay gesperrt ist weil er nicht mehr kaufen oder verkaufen durfte.
Weil er eine Adresse bei eBay angegeben hat, an welchem er keinen Sitz hat.
Die Frage ist ob das reicht.
Oder sollte ich mir dann einen organisieren welche mit mir vor Gericht zieht.
Und muss der Gegner die Kosten tragen im Fall das er das Urteil verliert?
Der Vermerk mit dem streitigen Verfahren steht bei uns auch drauf.
Bin gespannt, wann wir die Klage bekommen...der Widerspruch ist ja nun fast 2 Monate her. Gibt halt Leute, die trotz Corona vor nichts zurückschrecken

Ich würde an deiner Stelle, spätestens zum Gerichtstermin einen Anwalt ins Boot holen..denke, dass du da alleine schlechte Karten haben wirst.
Woher weißt du, welche Adresse er bei Ebay angegeben hat? Welcher Bietername war es bei dir? Gerne auch per PN.
Der Verlierer trägt die Kosten...