Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • bochumer40 schrieb:

      Cesarus schrieb:

      bochumer40 schrieb:

      Ich habe auch Post bekommen von Jonas roos kann mir Vlt jemand helfen was ich machen soll
      Schildere doch mal deinen Fall ganz konkret.
      ich hatte meine Konsole zum Verkauf Angebot für 24 std nach 20 Minuten habe ich meine Auktion abgebrochen gehabt ich wollte es ohne das Spiel verkaufen. Danach hat mich der roos angeschrieben wieso ich es rausgenommen habe , ich habe ihm geantwortet ich will es ohne spiel verkaufen.er hatte geboten bei der Auktion und gestern kam Post das ich es ihn für 1€ geben soll oder das ich Schadenersatz zahlen soll
      Ich wollte das nochmal ergänzen: in meiner Mail stand das die Auktion abgebrochen wurde und das die Gebote zurückgenommen wurden ich habe gerade nachgeschaut und dort steht 0 Gebote verstehe nicht wie das geht das er es haben möchte ?
    • Cesarus schrieb:

      Hattest du zuvor die Gebote gestrichen?
      Macht keinen Unterschied. Auch Gebote zu streichen ist eigentlich nicht zulässig. Wie schon gesagt: Antrag - Annahme.

      Ausserdem streicht ebay automatisch alle Gebote, wenn man vorzeitig abbricht, es sei denn, man wählt die Option "jetzt an den Höchstbietenden verkaufen".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Cesarus schrieb:

      @Kaiolito

      Tja, solchen Leuten gehört natürlich das Handwerk gelegt. Das Problem ist, dass sich das alles im zivilrechtlichen Rahmen abspielt und das Opfer den Beweis eines Rechtsmissbrauches oder eines unwirksamen Rechtsgeschäfts führen muss. Wenn ihm ebay dabei nicht mit Informationen zur Seite steht, hat er einen verdammt schweren Stand.
      Stimmt, wobei grundsätzlich erstmal ein guter Anwalt als Hilfe zur Seite stehen sollte. Der würde dann auch sicherlich einen eBay-Mitarbeiter als Zeugen laden.
      Das Problem eines Anwaltes dürfte halt auch in der RVG liegen, denn er müsste richtig Stunden aufweden um diese komplexen Sachverhalte zu durchschauen, was mit der Vergütung kaum möglich ist.
      Alleine das Lesen oder auch überfliegen dieses Threads, um das gesamte Ausmaß auch im Bereich Rechtsmissbrauch, zu erkennen? Da muss man schon ein wenig Glück haben um auf so einen Anwalt zu treffen.
      Genau darauf setzt Roos natürlich auch und darauf, dass den Beklagten dieser Aufwand nicht wert ist.
    • Cesarus schrieb:

      Nee, so simpel ist das nicht. Kommt schon sehr auf den Einzelfall an.
      Deshalb ja "eigentlich". Da steht immer die Gegenfrage im Raum "Und uneigentlich?" Gebotsrücknahmen stehen unter dem selben Vorgehalt ie Angebotsabbrüche: sie müssen begründet sein. Aber einfach mal so geht nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Der würde dann auch sicherlich einen eBay-Mitarbeiter als Zeugen laden.
      Ich hätte da große Zweifel, ob ebay für zivilrechtliche Belange ihrer Mitglieder in irgendeiner Weise zur Verfügung steht.


      Kaiolito schrieb:

      Alleine das Lesen oder auch überfliegen dieses Threads, um das gesamte Ausmaß auch im Bereich Rechtsmissbrauch, zu erkennen? Da muss man schon ein wenig Glück haben um auf so einen Anwalt zu treffen.
      Naja, da ist der Mandant gefragt, sämtliche verfügbaren Infos entsprechend auszuwerten und in ihrer Essenz zusammenzufassen.

      Im Prinzip sollte dieser Roos durch seine einschlägige "Prominenz" :D des Rechtsmissbrauches überführt sein. Das Netz scheint ja voll davon zu sein. Das Problem sind wohl eher die einzelnen Sippenmitglieder.

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    • Cesarus schrieb:

      Ich hätte da große Zweifel, ob ebay für zivilrechtliche Belange ihrer Mitglieder in irgendeiner Weise zur Verfügung steht.
      Doch, tun sie. Du bist doch Jurist, dann solltest Du zumindest die zentrale Faxnummer von ebay legal auch haben. Sonst bekommst Du die mit dem ersten Schriftsatz, den du an ebay schickst. Musst nur danach fragen. Ist übrigens immer noch eine Nummer in Berlin, nicht in Kleinmachnow. Und spätestens, wenn Du mal mit ebay direkt vor Gericht warst, hast du 'ne ganze Latte an Kontakten dort.
      ^^

      Cesarus schrieb:

      Geht es nach ebay, dann schon (s. mein Post # 2.271)
      Das wird hier nun aber etwas OT.

      Geht es nach ebay, dann nicht. Ich verweise mal wieder auf die AGB und hier auf den Grundsatz zu Gebotsrücknahmen:

      ebays Grundsatz zur Gebotsrücknahme schrieb:

      Grundsätzlich sind bei eBay abgegebene Gebote verbindlich. So vermeiden wir, dass ein Bieter sich durch die Rücknahme von Geboten unfaire Vorteile verschafft – beispielsweise, indem er den Mindestpreis des Verkäufers oder das Höchstgebot eines anderen Bieters austestet.


      Wir sorgen dafür, dass unsere Auktionen fair ablaufen. Daher erlauben wir die Rücknahme von Geboten nur unter bestimmten Umständen. Für alle Details lesen Sie bitte unseren Grundsatz zur Rücknahme eines Gebots.

      Wann darf ich Gebote zurücknehmen?
      Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:
      • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben (z. B. EUR 200, statt EUR 2,00)
      • sich die Artikelbeschreibung nach Abgabe Ihres Gebots wesentlich verändert hat
      • der Verkäufer nicht auf Ihre Anfrage antwortet
      In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme

      Und wenn du die Details aufklappst, kommt der ganze Rattenschwanz mit zusätzlichen Regelungen inklusive dem Hinweis auf Schadensersatzpflicht gegenüber dem Verkäufer bei ungerechtfertigten Gebotsrücknahmen zum Vorschein.

      Was ähnlich umfangreiches gibt es auch für den Auktionsabbruch.

      Cesarus schrieb:

      Dementsprechende Entscheidungen dazu gibt es natürlich, z. B. Amtsgericht Siegen, Urteil v. 25.4.2019, AZ. 14 C 187/19.
      Warum so bescheiden? Siegen hat nur folgerichtig bestätigt, was der BGH u.a. schon 2015 mit Az VIII ZR 284/14 ausgeurteilt hat:
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=72563&pos=0&anz=1

      Die Geschichte Auktionsabbruch ist seit Jahren recht gut ausgeurteilt.

      In Siegen wäre der Käufer hinsichtlich der Frage beweisbelastet gewesen, dass der Gürtel nicht beschädigt wurde. Sonst darf er sich über die Unmöglichkeit nicht wundern. Soweit er vorgetragen hat, dass das 'ne Fälschung gewesen sein soll, wäre ich noch eine Ecke weiter gegangen als Siegen. Wenn er anhand der Auktion die Fälschung erkennen konnte, kann er schon mal gar nicht auf Herausgabe eines echten Gürtels klagen, denn er konnte ja erkennen, dass er auf 'ne Fälschung bietet. Eigene Einlassung. Bliebe noch die Frage, ob der VK den Schaden zur Laufzeit der Auktion vertretbar selbst verursacht hat.

      In dem Fall war's der Ehemann. Den hat sie zwar zu vertreten, sie hat den Doofie ja geheiratet. Aber nicht, dass der Mist baut. Wurde aber in Siegen gar nicht vorgebracht.
      ^^

      Um zurück zum Thema zu kommen: Ganz doof ist der Roos auch nciht. Der greift sich eigentlich immer nur noch die raus, die ihm tatsächlich keinen berechigenden Grund für einen Abbruch liefern können.

      Was die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit angeht würde ich inzwischen aber hilfsweise auf die Auslegung der ebay-AGB abstellen. Es geht nciht darum, ob ein Account von Roos gesperrt ist oder nicht, es geht darum, das ebay bereits Accounts wegen der Abbruchjägerei gesperrt hat. Da ebay grundsätzlich nur sperrt (auch AGB) wenn sich jemand Regelverstöße zu Schulden kommen lässt, ist die Sperre diverser Accounts wegen Abbruchjägerei die konkludente Ausage ebays zur Auslegung der AGB.

      Das würde dann auch Accounts beretffen, die (noch) nicht gesperrt sind und auch die Frage erschlagen, welcher Roos da nun mit welchem Konstruckt geboten hat. Soweit nachweisbar ist, dass es Roos & Co ist, eröffnet sich damit unabhängig vom Zustand des jeweiligen Accounts die Möglichkeit des Wissen müssens.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      heute hab ich dann auch ein Schreiben erhalten.

      Angeboten wurde eine Konsole, max. Gebot bei Abbruch 1,50€, geforderter Schadensersatzanspruch 697,50€, Frist zwei Wochen

      Das Angebot wurde frühzeitig beendet, da Saturn mir die Konsole nicht ausgehändigt hat. Es wurden zwei Stück bestellt, die zweite sollte verkauft werden.

      Da ich diese Konsole nicht im Besitz habe, sehe ich den frühzeitigen Abbruch "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf", gerechtfertig.

      Kläger ist "Jonas Ro**", gemeldet in Lampertheim, Email endet mit ".ch", Iban fängt mit "BE" an.... sehr merkwürdig..

      Sein Ebay Konto wurde bereits gesperrt: https://www.ebay.de/usr/rojo2396?ul_noapp=true

      Wie geh ich hier am besten vor?
    • Hallo, auf sein Schreiben nicht reagieren. Wenn er bei eBay bereits gelöscht ist, dann darf der jüngste Sprossling (18 jahre) auch bereits nicht mehr tätig sein. Sollten sie Mahnbescheid erhalten, direkt Widerspruch einlegen und warten bis er mutig genug ist, vor Gericht zugehen. Lg und viel Erfolg