Eines Tages erwischt er die falsche Person und dann stehen die vor deiner Tür

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DerOsterhase schrieb:
Das Angebot wurde frühzeitig beendet, da Saturn mir die Konsole nicht ausgehändigt hat.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Doch, tun sie. Du bist doch Jurist, dann solltest Du zumindest die zentrale Faxnummer von ebay legal auch haben.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Geht es nach ebay, dann nicht. Ich verweise mal wieder auf die AGB und hier auf den Grundsatz zu Gebotsrücknahmen:
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Warum so bescheiden? Siegen hat nur folgerichtig bestätigt, was der BGH u.a. schon 2015 mit Az VIII ZR 284/14 ausgeurteilt hat:
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Wenn er anhand der Auktion die Fälschung erkennen konnte, kann er schon mal gar nicht auf Herausgabe eines echten Gürtels klagen, denn er konnte ja erkennen, dass er auf 'ne Fälschung bietet.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Es geht nciht darum, ob ein Account von Roos gesperrt ist oder nicht
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Da ebay grundsätzlich nur sperrt (auch AGB) wenn sich jemand Regelverstöße zu Schulden kommen lässt, ist die Sperre diverser Accounts wegen Abbruchjägerei die konkludente Ausage ebays zur Auslegung der AGB.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Das würde dann auch Accounts beretffen, die (noch) nicht gesperrt sind und auch die Frage erschlagen, welcher Roos da nun mit welchem Konstruckt geboten hat. Soweit nachweisbar ist, dass es Roos & Co ist, eröffnet sich damit unabhängig vom Zustand des jeweiligen Accounts die Möglichkeit des Wissen müssens.
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Cesarus schrieb:
Ich hatte noch nie die Erfodernis, ebay als Zeugen zu benennen.
Cesarus schrieb:
Es ging im Kontext nicht um Gebotsrücknahmen, sondern um die Streichung von Geboten durch den Verkäufer.
Früher lautete der zweite Grund übrigens:ebay-AGB schrieb:
Um potenzielle Käufer vor Enttäuschungen zu bewahren, sollten Sie Gebote nur streichen, wenn dies absolut nötig ist. Das Streichen von Geboten ist in den folgenden Situationen möglich:
- Ein Käufer bittet Sie, sein Gebot zu streichen, und Sie sind damit einverstanden.
- Sie befürchten, dass das Gebot von einem betrügerischen Käufer stammt.
- Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden.
Cesarus schrieb:
Weil Siegen im Gegensatz zur benannten BGH-Entscheidung eben einen jener vorzeitigen Abbruchgründe zum Gegenstand hatte, die hier im Kontext beredet waren.
Cesarus schrieb:
Leicht vom Tisch zu wischen... z. B. mit dem Argument, es nachträglich erst erkannt zu haben.
DerOsterhase schrieb:
Das Angebot wurde frühzeitig beendet, da Saturn mir die Konsole nicht ausgehändigt hat. Es wurden zwei Stück bestellt, die zweite sollte verkauft werden.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Meines Wissens ging es im Kontext um Gebotsabschirmung. Hab das Beispiel ja selbst angeführt, da könnte ich das shcon wissen.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Da steht zwar "sollte", aber da laut AGB die Angebote verbindlch sind, ist das schon eine einschränkende Regelung.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Kaum. Denn auffallen konnte das dem Bieter nur anhand des Angebots. Den Artikel selbst hat der Bieter ja nie in der Hand gehabt. Zu wessen Lasten "bei verständiger Würdigung wissen müssen" geht, weisst Du selbst.
irimir schrieb:
Eines Tages erwischt er die falsche Person und dann stehen die vor deiner Tür
pewebe schrieb:
Wenn es Eintrittskarten für das Spektakel geben würde, ich würde mir eine besorgen.irimir schrieb:
Eines Tages erwischt er die falsche Person und dann stehen die vor deiner Tür![]()
blauer-baer schrieb:
neue User Idgluestick9blauer-baer schrieb:
Die User Id sollte schon richtig sein.rojo_2651bochumer40 schrieb:
er hat noch einen Account rojo2651
Ich habe eBay angeschrieben die machen nichts
https://www.ebay.de/usr/rojo_2651
https://www.ebay.de/usr/gluestick9
Kaiolito schrieb:
Gerade gesehen, das Urteil aus Post 2.302 ist nicht mehr aufrufbar, aber da hat Roos gewonnen.
Vielleicht kann mir das Pustblume 2020 nochmal zukommen lassen.
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