Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • itneen schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Gerade gesehen, das Urteil aus Post 2.302 ist nicht mehr aufrufbar, aber da hat Roos gewonnen.
      Vielleicht kann mir das Pustblume 2020 nochmal zukommen lassen.
      Post 2.302
      Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

      Ohne Wertung und Anspruch auf Vollständigkeit.

      Urteil.pdf
      Danke für's Verlinken des Urteils. Ich habe es mir inkl. der Bergründung mal durchgelesen und frage mich, was die Beklagte in diesem Fall hätte vorbringen müssen, um diesen Prozess zu gewinnen? Lag es daran, dass nicht bewiesen wurde, dass es sich um eine "Abbruchjägerin" handelt? Oder hätte sie beweisen müssen, dass der Roos-Clan bei eBay gar nicht mehr aktiv sein darf und somit alle Gebote von vornherein nichtig sind (was ich mir schwierig bis unmöglich vorstelle, Stichwort "Sippenhaft").
      Also für alle anderen denen das noch bevor steht: Was kann man aus diesem Urteil lernen um es in Zukunft besser zu machen?
    • Ich wundere und ärgere mich darüber, dass ebay nicht juristisch gegen Roos vorgeht. Würde er aus einem Geschäft rausfliegen, ein Hausverbot bekommen und dagegen immer wieder verstoßen, er wäre längst von diesem Laden angezeigt, vor Gericht gebracht und verurteilt, sich an dieses Hausverbot zu halten, anderenfalls ihm schärfere Konsequenzen drohen würden. Warum also macht ebay dieses Katz-und-Maus-Spiel weiter mit?
    • @Acrylium

      Folgende Probleme sind, obwohl schon deutlich früher komplett ausgeurteilt, aufgetreten.

      Der zum Verkauf angebotene Artikel wurde nicht entsprechend sicher verwahrt. Hier musste ich leider selbst mit dem Kopf schütteln, jeder der die gesamten Threads gelesen hat, konnte entsprechend verlinkte Urteile finden, die klar sagen, dass das mit den Katzen ganz sicher in die Hose gehen würde.

      Das zweite Problem der Beklagten war, dass entweder sie oder ihr Rechtsanwalt scheinbar ohne jeglichen Aufwand von Belegen einfach mal in den Raum gestellt haben, dass es sich um einen Abbruchjäger/Abruchjägerin handelt.

      Vorliegend hat die Beklagte keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme, dass es sich bei der Klägerin um eine sogenannte "Abbruchjägerin" handelt, vorgetragen. Sie hat mit Schriftsatz vom 16.02.2021 lediglich pauschal ohne Darlegung jeglicher Indizien dargetan, dass es sich bei der Klägerin offensichtlich um eine Abbruchjägerin handele. Auch im Übrigen sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Absicht der Klägerin von Vorneherein auf das Scheitern des Vertrags gerichtet war.

      Genau das hätte man aber anhand mehrer tausend Postings hier belegen können und wenn nicht, hätte man einfach bei den Stammpostern hier nachfragen können, ob sie was zusammentragen würden.

      Zudem hat sie neue Einlassungen erst nach dem mündlichen Termin eingebracht und diese waren nach dem Termin nicht mehr zu berücksichtigen.

      Tja, sorry, aber wie sollte da das Gericht anders entscheiden?
    • Die ganze Klageerwiderung war, nachdem sich die Beklagte mit dem Katzenthema sicher per Mail schon um Kopf und Kragen geschrieben hatte, einfach Mist.
      Mir tut das sehr leid, dass hier Roos wieder eingesackt hat, aber ich hätte von einem RA auch etwas mehr erwartet und wenn das nicht zu erwarten war, dann eben von der Beklagten, die dem RA deutlich mehr "Futter" hätte geben müssen.

      Natürlich verlässt man sich in Deutschland auf Ärzte, Steuerbeamte, Rechtsanwälte, aber auch die können (gerade die Rechtsanwälte) nur das darlegen, was innerhalb der recht beschränkten Gebührenordnung und dem damit verbundenen Einkommen, stundenmäßig möglich ist.

      Wer gegen Roos die Klage aufnimmt, muss einfach selbst richtig Zeit investieren, denn Roos ist alles andere als blöde. Menschlich gesehen mag ich das Wort nicht niederschreiben, denn dies würde sicher zu einer Verwarnung oder gar Sperre führen. Da habe ich dann auch keinen Bock drauf.
    • Ich habe vor ein paar Jahren mal das gleiche Erlebnis mit Herrn "Möchtegern-Anwalt" Roos gehabt.
      Ich hatte das Glück mit Hilfe seines grenzdebilen Sohnes seine Festnetznummer zu bekommen. Ich habe bei einem Nachbarn angerufen und um Weiterleitung des Hörers an Familie Roos gebeten. Ich bekam die Frucht seiner Lenden an den Hörer und habe ihm vorgegaukelt, dass ich in einer ganz dringenden Angelegenheit seinen Papa sprechen müsse. Da dieser nicht zu Hause war, habe ich einfach mal nach der Festnetznummer gefragt und was soll ich sagen...der Vollakademiker hat sie mir gegeben! ;o)

      Was dann geschah, bleibt mein süßes Geheimnis... ;o)
    • Ich habe "Abgabenachricht" von Amtsgericht bekommen. Auf dem Schreiben steht "die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des stetigen Verfahrens an das Amtsgericht....."

      Hat jemand auch sowas bekommen und was passiert dann danach?
      Ist das ein automatisches Verfahren von Mahnbehörde oder hat der Roos schon die Klage eingereicht? Danke Euch
    • Das ist ein völlig normaler Vorgang.
      Roos hat im Mahnbescheid beantragt, dass im Falle eines Widerspruches deinerseits, das streitige Verfahren eröffnet werden soll.
      Diesen Antrag kann jeder gleich mit der Beantragung des Mahnbescheides stellen.

      Und nein, eine Klage hat Roos in diesem Fall noch nicht eingereicht, hierfür wird er vom neu zuständigen Gericht zeitnah aufgefordert.
      Dann bekommst du von dem Amtsgericht die Klageschrift zugesandt und hast zwei Wochen Zeit mitzuteilen, ob du dich gegen die Klage
      wehren möchtest und dann nochmal zwei Wochen um die Klage zu widerlegen.
      Fristeinhaltung zwingend erforderlich!
    • Am Freitag kam das Schreiben vom Gericht. Irgendwo ist einem plz Bereich mit 3 am Anfang. Wie kann man denn bitte wenn man in einem PLZ Bereich um Heidelberg Mannheim wohnt eine Vollstreckung oder wie das heißt in so weiter ferne beantragen? Checke ich nicht. Also langsam wird das ganze echt assi. Ich glaub ich werde langsam mal ein paar Telefonate führen. Zumal der Herr tatsächlich für die Stadt Worms in der follstreckungsabteiöung arbeitet. Übrigens war er früher sogar mal Bulle mir fallen so viele Beleidigungen für diesen Menschen ein oder Dinge die ich gerne mit ihm machen würde. Aber naja

      morgen früh gehts direkt zum Anwalt. Der ganze Fall ist einfach eigenartig. Verstehe nicht wie der Typ mit sowas durchkommt. Und irgendwie glaube ich auch das seine Nachkommen da mit drinnen sind.
    • Die Polizei kann überhaupt nicht wissen, wer da im Recht ist. Die sind nur für die Ermittlungsarbeit zuständig. Recht spricht in Deutschland immer noch ein Gericht und nicht die Polizei. Siehe auch --> Gewaltenteilung.

      Und Dein Anwalt wusste, dass der Mann nicht mehr bei eBay aktiv sein darf und daher gar kein gültiges Gebot abgeben konnte?
    • Na ja, es war von Polizei und Anwalt wohl eher eine Einschätzung und das können beide sicher machen, auch wenn nur ein Gericht den Einzelfall tatsächlich entscheiden kann.

      Die Frage, ob jemand ein rechtsverbindliches Gebot auf einen Artikel abgeben kann, wenn er "eigentlich" auf der Plattform gesperrt ist, ist ja auch nicht so einfach zu beantworten, weil es sich um zwei getrennte Vorgänge handelt.
      Der eine betrifft das Verhältnis zwischen eBay und den anmeldenden Person, der andere einen möglichen Kaufvertrag zwischen zwei Personen, die willentlich eine Erklärung abgegeben haben.

      Gleichzeitg wird bei den meisten Auktionsabbrüchen auf der Plattform klar gegen die AGB-Regel verstossen, aus welchen Auktionsabbrüche überhaupt und ausnahmsweise möglich sind.

      Es wird ja von beiden Seiten Missbrauch betrieben, zum einen von dem mutmaßlich (denn es gibt dazu nur mündliche Aussagen) Gesperrten, zum anderen von dem Auktionsabbrecher.

      Nur ein gerichtliches Verfahren, welches auch über mehrere Instanzen gehen muss um tatsächlich zukünftige Rechtssicherheit zu erlangen, kann Abhilfe schaffen, denn ansonsten sind die Auktionsabbrüche und der entsprechende
      Schadenersatz bei unberechtigten Abbrüchen vollständig ausgeurteilt.
      Darf Roos bieten um einen gültigen Kaufvertrag zu erreichen? Darum wird es letztendlich gehen.
      Reicht ein Sperre auf der Plattform um das Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrag zwischen Anbieter und Bieter zu verhindern.
    • Hallo! Ich hab zwar nicht mit dem Roos zu tun, bräuchte aber mal eine Einschätzung von euch für meinen Fall, wenn das ok ist.

      Auch ich habe eine eBay Auktion vorzeitig abgebrochen. Grund: Beschädigung am Produkt erst später erkannt (unverschuldet).
      Produkt habe ich dann repariert und habe es dann weiterverkauft (nicht bei eBay). Jetzt wo das Produkt verkauft ist, kommt der Bieter an und will die Herausgabe der Sache oder Schadensersatz.

      Anfangs sah ich dem locker entgegen, da ich im Recht bin und der Abbruch der Auktion auf jeden Fall laut ebay AGBs berechtigt war, dumm ist nur: ich hab in der Beschreibung angegeben dass ich gerne Preisvorschläge entgegen nehme (was ich aber nie gemacht habe) und ich kann absolut gar nichts von der ganzen Geschichte beweisen. Das Produkt ist bereits weiterverkauft, ich habe keine Fotos und auch keine Kontaktdaten mehr vom neuen Käufer und keine Kassenzettel mehr von der Reparatur, ich habe einfach gar nichts.

      Vor Gericht wird mir kein Richter der Welt diese Story abkaufen, wenn ich gar nichts beweisen kann, oder?
      Recht haben und Recht bekommen sind halt doch zwei unterschiedliche Dinge.
      Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden dass ich sehr schlechte Karten hätte, wenn es zu einem Rechtsstreit käme,- womit der Gegner mir droht.

      Da ich keine Ahnung von Recht und auch keine Rechtsschutzversicherung habe, hier ein paar Fragen:

      Soll ich einfach zahlen oder auf seinen Brief vom RA warten?
      Seine gesetzte Frist läuft in ein paar Tagen aus, dann will er mich laut seinem Schreiben sofort verklagen. Kämen dann auf die Kosten des Schadensersatzes noch die Kosten seines Anwalts on top? Also der Briefverkehr zwischen mir und seinem RA?
      Wenn ja wie viel ist das? Streitwert ist hier Schadensersatzanspruch von unter 500 EUR. Und kann der Gegner mich direkt verklagen oder kommt in der Regel erstmal ein Aufforderungsschreiben des RA, den Schadensersatz zu zahlen? Wäre cool wenn ich ein paar Infos bekäme. Vielen lieben Dank im voraus!

      Gruß QAY

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