Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Lieber Lambert_ma,
      bitte lass dich doch nicht von solchen Leuten herunterziehen.
      Übergib die Angelegenheit einem Anwalt, es gibt Spezialisten für sowas. Alles was der Herr in diesem Forum von sich gibt, hat nur den Grund, seine „Opfer“ noch mehr einzuschüchtern und zum Zahlen zu bewegen.Er hat Null Chancen -glaub mir- du musst dir nur Rechtsbeistand holen. Aus den Urteilen, die er hier anfügt, geht nicht daraus hervor, dass er daran beteiligt war. Das besagt gar nichts und ist nur heiße Luft.
      Lass es den Anwalt erledigen und komm zur Ruhe. Er ist es nicht wert, dass deine Nerven. Du bist ihm völlig egal, dass sollte er dir auch sein.
    • vespin schrieb:

      Lambert_ma schrieb:

      superocean schrieb:

      Du sollst doch die Klappe halten Kloschüssel. Dich nimmt hier niemand wirklich ernst.

      Ich bin dann mal raus für heute. Schönen Sonntag und viel Spaß beim Schwafeln. :]
      und dann lachen sie hier noch weiter und werden so persönlich das sie hier ernsthaft jemanden als „Kloschüssel“ bezeichnen? Was ist hier menschlich mit ihnen eigentlich los? Wie kann man als Mensch sich so verhalten?
      Wie gesagt die Stadt Worms mal fragen, wenn er es ist, ob er das Aushängeschild oder Speerspitze der Stadt bildet. Echt ein Armutszeugnis.
      Wie hier mit Menschen umgegangen wird, es macht fassungslos. Geld um jeden Preis, koste es was es wolle. Was das als Fazit bedeutet scheint ihm da völlig egal zu sein.
    • @Lambert_ma

      Der Herr, wenn er dort arbeitet, arbeitet in einem "öffentlichen Bereich " und repräsentiert die Stadt Worms.
      Ob das der Dienstherr so gut findet wenn ihr der Stadt diese mal mitteilt?

      worms.de/neu-de/kontakt/

      Einfach mal euer erlebtes dort mal schildern. Wenn es genug machen wird der Dienstherr dort sicher mal nett nachfragen. ;)
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • magnum0809 schrieb:

      Lieber Lambert_ma,
      bitte lass dich doch nicht von solchen Leuten herunterziehen.
      Übergib die Angelegenheit einem Anwalt, es gibt Spezialisten für sowas. Alles was der Herr in diesem Forum von sich gibt, hat nur den Grund, seine „Opfer“ noch mehr einzuschüchtern und zum Zahlen zu bewegen.Er hat Null Chancen -glaub mir- du musst dir nur Rechtsbeistand holen. Aus den Urteilen, die er hier anfügt, geht nicht daraus hervor, dass er daran beteiligt war. Das besagt gar nichts und ist nur heiße Luft.
      Lass es den Anwalt erledigen und komm zur Ruhe. Er ist es nicht wert, dass deine Nerven. Du bist ihm völlig egal, dass sollte er dir auch sein.
      Offensichtlich habe ich es hier mit jemandem zutun der über Leichen geht. Völlig egal ob er jemanden finanziell ruinieren will oder nicht.
    • Ja, lieber Lambert_ma, so sieht es aus. Und das ist nicht nur einer, sondern eine ganze Familie.
      Wir haben nicht aufgepasst und grundsätzlich ist ihr Vorgehen sogar legal. Traurig, dass sowas in Deutschland möglich ist. Meine Anwälte arbeiten daran, das Ganze zu beenden.
      Bitte besorge dir auch einen Anwalt. Schildere ihm die Situation, er soll mal bei eBay Infos einholen, da gibt es jede Menge zu der Familie. Leg dem Anwalt dieses Forum vor und dann geht es seinen Gang. Und lass dich nicht einschüchtern, von dem, was noch von Roos kommt. Und bitte: lass dich nicht auf seine Provokationen ein. Der hat sonst nichts in seinem Leben. Denk an deine Gesundheit und bleib ruhig. Das wird schon
    • Kaiolito schrieb:

      Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Gericht genau damit auseinandersetzt, halte ich aber für gering. Schließlich ist es für eBay weder komplett möglich, noch zumutbar, sämtliche neu angemeldeten Accounts dahingehend zu prüfen, ob hier versucht wird, mögliche Sperren zu umgehen, zumindest direkt bei Neuanmeldung
      Da bin ich mir in Zeiten der neuen ebay-Kaufabwicklung gar nicht mehr so sicher.

      Ein Zahlungsdiensteanbieter hat den Zahlungsdienstnutzer vorab entsprechend GwG zu identifizieren. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob der Zahlungsdienstnutzer eine Zahlung tätigt oder sie erhält.

      Die Frage ist also inzwischen, ob sich ebay (und wenn ja, welches ebay) gegenüber dem Verkäufer schadensersatzpflichtig macht, wenn sie Anmeldungen akzeptieren, die eigentlich gar nicht stattfinden dürften.

      Lambert_ma schrieb:

      Ich denke eher Sie finden es witzig wenn es mir psychisch sehr schlecht geht und amüsieren sich darüber.
      Nein, das geht ihm einfach nur am Arsch vorbei. Ich habe das mal vor gefühlt 5000 Beiträgen im ersten Thread schon mal geschrieben: Moralisch ist die Masche unter aller Sau. Rechtlich ist sie im Grundsatz aber leider nicht zu beanstanden, weil sie eine Formulierung in den ebay-AGB ausnutzt, nach der der Verkäufer mit dem Einstellen des Artikels ein verbindliches Angebot zum Verkauf macht, das vom Bieter durch Abgabe des jeweiligen Höchstgebots angenommen wird.

      Das bedeutet unjuristisch gesagt: Mit dem ersten Gebot hat der Verkäufer einen Vertrag an der Backe, er weiss nur noch nicht genau, mit wem er ihn beim Beenden (auch beim vorzeitigen) der Auktion dann haben wird. Allerdings ist auch das hinreichend genau bestimmt. Nämlich mit dem, der zum Zeitpunkt des Auktionsendes dann Höchstbietender ist.

      Aus so einem Vertrag kommt der Verkäufer nur dann einseitig raus, wenn er einen rechtfertigenden Grund zur Auflösung des Vertrags hat.

      Lass dich bitte nicht runterziehen. Ist leicht gesagt, ich weiss. Aber da musst Du jetzt eben durch. Denn Du hast schon zwei Fehler gemacht. Erstens hast Du vorzeitig abgebrochen. Und zweitens hast Du mit Roos kommuniziert und ihm einen Grund genannt, der keinen Abbruch rechtfertigt. Ich weiss zwar nicht welcher das war, aber ich bin mir sehr sicher, dass er bei einen berechtigenden Grund für einen Abbruch nicht aktiv wird. Viel zu riskant, weil er dann in der Beweispflicht wäre, dass eben kein berechtigender Grund vorgelegen hat.

      Ich vermute sogar, dass er nur in den Fällen aktiv wird, die bei ebay ausdrücklich als nicht zum Abbruch berechtigend genannt werden. Und da dann vor allem "Ich hab es mir anders überlegt weil...".

      Also erfülle deinen Vertrag und schicke ihm jetzt die Reste deines vollkommen zerstörten Mobiltelefondummies, den Du irrtümlich für ein echtes Gerät gehalten hast. Achte aber auf eine gute Transportsicherung im Paket, damit nicht noch mehr kaputt geht. Ich habe mal gehört, jemand habe gemeint, dass jemand gesagt haben soll, frische Hundehäufchen wären sehr weich und für eine formschlüssige Verpackung prima geeignet, wenn man den eigentlichen Gegenstand nochmal separat in eine Plastiktüte packt. Weiss aber nicht, ob das stimmt.

      Falls ihm die Ware dann nicht zusagt, ersetze ihm eben analog der Käuferschutzbedingungen von ebay den Kaufpreis.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bevor man nur ansatzweise auf die Idee kommt freiwillig zu zahlen, empfiehlt es sich zunächst mal hier einzulesen.

      Auch Gerichtsvollzieher sind nette Menschen. Der hier zuständige GVZ ist bestimmt namentlich genannt und hat auch bestimmt noch offene Forderungen gegen R.
      Zum Kuckuck mit dem Geld :)


      Amtsgerichtsuche geht hierüber:
      gerichtsverzeichnis.de

      zuständig wäre Lampertheim, bei der Insolvenzgeschichte wäre es dann Darmstadt.

      Details gibt es hier:

      https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de

      9 IK 269/19


      Den Gerichtsvollzieher findet man hier direkt:
      ordentliche-gerichtsbarkeit.he…mstadt/gerichtsvollzieher
    • vespin schrieb:

      @Lambert_ma

      Der Herr, wenn er dort arbeitet, arbeitet in einem "öffentlichen Bereich " und repräsentiert die Stadt Worms.
      Ob das der Dienstherr so gut findet wenn ihr der Stadt diese mal mitteilt?

      worms.de/neu-de/kontakt/

      Einfach mal euer erlebtes dort mal schildern. Wenn es genug machen wird der Dienstherr dort sicher mal nett nachfragen. ;)
      Ist das wirklich ohne Zweifel unser Roos? Wenn ja, werde ich mal einiges in Bewegung setzen. Nicht nur den Arbeitgeber anschreiben, auch die dortigen Zeitungen. Natürlich werde ich auch die Fleißarbeit über ihn mit dazu kopieren. Jede Behörde muss stolz darauf sein, einen solch seriösen Angestellten, der dazu innigen Kontakt zu Gerichtsvollziehern pflegt, in ihren Reihen zu wissen. Den Link zu diesem Forum vergesse ich auch nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • @pewebe

      Jopp das ist er.

      Hat jemand schonmal sein Buch gelesen? ^^

      amazon.de/Abbruch-Spekulation-…onsabbruchs/dp/3746777321


      Über den Autor und weitere Mitwirkende

      Marcus Roos, Jahrgang 1975, lebt mit seiner Familie in Südhessen. „Abbruch Spekulation“ ist sein erstes Buch. Der studierte Wirtschaftsjurist arbeitete fünfzehn Jahre im öffentlichen Dienst, bevor er sich als erfolgreicher Abbruch-Spekulant einen Namen machte.


      Spekulation (von lat. speculari spähen, beobachten; von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne spähen) bezeichnet im wirtschaftlichen Sinne die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zweck der Gewinnmitnahme.
      Auch bei eBay wird spekuliert, insbesondere bei Angeboten im sog. Auktionsformat (Verkauf gegen Höchstgebot). Käufer spekulieren darauf, das Spekulationsobjekt zu einem möglichst geringen Preis zu „ersteigern“ und Verkäufer erhoffen sich durch den Bieterwettstreit einen hohen Auktionsendpreis. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Daraus ergeben sich Chancen und Risiken für alle Parteien. Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Bieter bei eBay Auktionen im Auktionsformat als Spekulant betrachtet werden kann. Dieses Buch behandelt eine besondere Form des Spekulanten: den Abbruch-Spekulanten. Abbruch-Spekulanten sind aus Eigeninteresse besser informiert als die übrigen Marktteilnehmer und deshalb in der Lage, unberechtigte, vorzeitige Auktionsabbrüche zu antizipieren. Dieses Buch kann jenen Wissensvorsprung vermitteln, um erfolgreich bei eBay auf unberechtigte Auktionsabbrüche zu spekulieren.
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    • Okay! Dann lege ich los.

      Ich hatte mich auch mal intensiv um den Lüttenredder-Fall bemüht. Mehrmals die Staatsanwaltschaft Hamburg angeschrieben, mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht. Pro7 nochmal für den Fall interessiert, die hatten bereits einmal aber nicht sehr kenntnisreich in einem Magazin über die Gauner berichtet. 4 1/2 Jahre hat der Täter trotz Jagdscheins dann immerhin einige Zeit danach bekommen. Vielleicht hatte ich einen kleinen Anteil daran mit meiner Hartnäckigkeit. Leider habe ich nicht in Erfahrung bringen können, ob die involvierte Mutter ebenfalls bestraft wurde.

      Bin gespannt, wie die Zeitungen reagieren werden. Ich bin zwar kein Freund der BILD-Zeitung, werde denen aber auch den Fall schildern. Röschen hält sich zwar für unangreifbar aber ich denke, das wird nicht spurlos an ihm vorbei gehen.
    • vespin schrieb:

      @pewebe

      Jopp das ist er.

      Hat jemand schonmal sein Buch gelesen? ^^

      amazon.de/Abbruch-Spekulation-…onsabbruchs/dp/3746777321


      Über den Autor und weitere Mitwirkende

      Marcus Roos, Jahrgang 1975, lebt mit seiner Familie in Südhessen. „Abbruch Spekulation“ ist sein erstes Buch. Der studierte Wirtschaftsjurist arbeitete fünfzehn Jahre im öffentlichen Dienst, bevor er sich als erfolgreicher Abbruch-Spekulant einen Namen machte.


      Spekulation (von lat. speculari spähen, beobachten; von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne spähen) bezeichnet im wirtschaftlichen Sinne die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zweck der Gewinnmitnahme.
      Auch bei eBay wird spekuliert, insbesondere bei Angeboten im sog. Auktionsformat (Verkauf gegen Höchstgebot). Käufer spekulieren darauf, das Spekulationsobjekt zu einem möglichst geringen Preis zu „ersteigern“ und Verkäufer erhoffen sich durch den Bieterwettstreit einen hohen Auktionsendpreis. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Daraus ergeben sich Chancen und Risiken für alle Parteien. Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Bieter bei eBay Auktionen im Auktionsformat als Spekulant betrachtet werden kann. Dieses Buch behandelt eine besondere Form des Spekulanten: den Abbruch-Spekulanten. Abbruch-Spekulanten sind aus Eigeninteresse besser informiert als die übrigen Marktteilnehmer und deshalb in der Lage, unberechtigte, vorzeitige Auktionsabbrüche zu antizipieren. Dieses Buch kann jenen Wissensvorsprung vermitteln, um erfolgreich bei eBay auf unberechtigte Auktionsabbrüche zu spekulieren.
      Wie romantisch man seine fiese Masche doch ausdrücken kann.


      Wenn jemand noch Informationen über ihn hat, immer her damit. Ich passe schon auf, mich nicht selbst gegen einen studierten Wirtschaftsjuristen in die Schusslinie zu bringen. ;)
    • Mich würde interessieren, wie er in den Öffentlichen Dienst kam. Welche Angaben er falsch machte oder ganz vergaß. Ich habe mir eben mal wieder pandaruls Fleißarbeit durchgelesen. Dass der, dessen Leben pandarul als „rauchende Ruine“ und seine Schufa-Historie „wie ein Schlachtfeld“ bezeichnete, immer noch die Frechheit besitzt hier den selbstsicheren Maxen zu spielen, ist schon unglaublich. Seine Gerichtsvollzieher werde ich natürlich auch anschreiben. Ich gehe davon aus, dass er seine Nebenverdienste bei ebay denen nicht angibt. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass er den 5-stelligen Betrag, den er etlichen Gläubigern schuldet, zwischenzeitlich zurückgezahlt hat.
    • Kaiolito schrieb:

      Schadenersatz aus privaten Kaufverträgen ist im allgemeinen nicht steuerpflichtig.
      haufe.de/finance/haufe-finance…sk_PI20354_HI8726424.html

      Spoiler anzeigen


      Schadensersatz / Umsatzsteuer

      Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Jetter

      1 Umsatzsteuerliche Bedeutung des Schadensersatzes
      Wenn zivilrechtlich Schadensersatz vorliegt, muss das Umsatzsteuerrecht noch prüfen, ob sog. "echter" oder "unechter" Schadensersatz vorliegt. Weil das UStG jeden Leistungsaustausch besteuert, muss demnach geprüft werden, ob zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten Abmachungen vorliegen, welche einen Leistungsaustausch und damit die Annahme eines "unechten" Schadensersatzes bewirken.

      2 "Unechter" Schadensersatz
      In der Praxis ist es i. d. R. sehr schwierig, den in die Schadensabwicklung eingeflossenen Leistungsaustausch zu erkennen. Dies ist aber wichtig, weil "unechter" Schadensersatz der Umsatzsteuer unterworfen werden muss.

      Praxis-Beispiel
      Auffahrunfall mit dem Inhaber eines Karosseriebaubetriebes als Geschädigten
      Privatmann P fährt aufgrund einer Unachtsamkeit mit seinem Pkw im Stadtverkehr an einer roten Ampel seinem Vordermann K auf. Dieser gibt sich als Inhaber eines Karosseriebaubetriebes zu erkennen und bietet P an, den an seinem (Ks) Auto entstandenen Blechschaden kostengünstig im eigenen Betrieb zu reparieren. P willigt ein und reicht die kurze Zeit später bei ihm eingegangene Rechnung des K bei seiner Haftpflichtversicherung ein.

      Der gesetzliche Schadensersatzanspruch des K gegenüber P wird umsatzsteuerlich dadurch zum steuerbaren und steuerpflichtigen "unechten" Schadensersatz, dass P (bzw. dessen Versicherung) an K ein Entgelt als Gegenleistung für einen Reparaturauftrag, welchen P dem K durch seine Einwilligung erteilt hat, überweist. K muss also eine Rechnung mit Umsatzsteuer an P stellen.

      3 "Echter" Schadensersatz
      Ein "echter", nicht steuerbarer Schadensersatz liegt nur vor, wenn kein Leistungsaustausch zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten erkennbar ist (z. B. Vertrags- bzw. Konventionalstrafe, gerichtliche Mahnkosten, sonstige Mahngebühren, Verzugszinsen).

      Praxis-Beispiel
      Vereinbarung einer Vertrags- bzw. Konventionalstrafe
      Maschinenfabrik M hat sich verpflichtet, der Drehteile GmbH D eine CNC-Drehmaschine bis spätestens zum 30.1.2019 auszuliefern. Für den Fall einer verspäteten Auslieferung wurde eine Konventionalstrafe von 3.000 EUR je Tag vereinbart, damit D keine Nachteile aus den dann entstehenden Produktionsausfällen erleidet. M liefert die Maschine 3 Tage zu spät aus und bezahlt deshalb eine Konventionalstrafe i. H. v. 9.000 EUR an D.

      Bei der Konventionalstrafe handelt es sich um nicht steuerbaren "echten" Schadensersatz.

      Praxis-Beispiel
      Echter und unechter Schadensersatz
      Lohnfertiger L liefert "just in time" 1.000 Drehteile an den Automobilzulieferer A. Dessen Qualitätskontrolle am Wareneingang ergab, dass etwa die Hälfte der Teile einer Nachbearbeitung bedürfen. Die Zeit dafür drängt, da ansonsten bei A für eine bestimmte Produktlinie die Produktion vorübergehend gestoppt werden müsste. Die telefonische Reklamation bei L führt zu einer raschen Einigung: L sagt zu, als Schadensersatz die Kosten für die Nachbearbeitung, welche A selbst durchzuführen in der Lage ist, zu übernehmen und außerdem für den Fall eines Produktionsausfalles für jede angefangene Stunde zusätzlich noch eine Pauschale von 500 EUR zu bezahlen.

      Die Nacharbeitungskosten, welche L an A zu bezahlen hat, sind Entgelt für einen Leistungsaustausch und damit "unechter Schadensersatz". Durch den Informationsaustausch und die Einigung im Rahmen der Reklamation hat L den A beauftragt, für ihn die Teilebearbeitung durchzuführen und als Gegenleistung die entstandenen Kosten zu übernehmen. A muss daher die bei ihm für die Nachbearbeitung entstandenen Kosten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer berechnen.

      Soweit auch noch ein Produktionsausfall zur Abrechnung kommt, muss A die vereinbarte Pauschale je Stunde dagegen nicht der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Zahlung dafür ist "echter Schadensersatz", weil hier kein Leistungsaustausch vorliegt, obgleich auch darüber im Rahmen der Reklamation eine Einigung zwischen L und A erfolgte. Aber: L hat schließlich im Zuge der Einigung bei A keinen Produktionsausfall in Auftrag gegeben.

      4 ABC des Schadensersatzes
      Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert:

      Ablöseentschädigung: Ablöseentschädigungen von Stellplatzverpflichtungen nach Landesbauordnungen sind öffentlich-rechtliche Leistungen außerhalb eines Leistungsaustauschs; Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.

      Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (anders aber Mahnkosten).

      Abrissentschädigung: Als "Gebäuderestwertentschädigung" im Sanierungsgebiet kann sie auf nichtsteuerbaren Vorgängen im öffentlichen Interesse beruhen, sie kann aber Entgelt sein, wenn sie nur für den Abriss gezahlt wird.
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    • Das ändert nichts an meiner Aussage, Vespin.

      Denn Roos klagt ja zum einen auf die Herausgabe des Artikels und nur, wenn das nicht mehr möglich ist, auf Schadenersatz.<
      So traurig das ist, dieser Schadenersatz aus einem Kaufvertrag dürfte nicht steuerpflichtig sein.

      Da Pewebe so freundlich nachgefragt hat, hier noch ein paar alte Unterlagen:

      Die Unterschrift von Marcus
      und die Auskunft von Creditreform aus 2016 (klar ist die schon alt, zeigt aber das freundliche Zahlungsverhalten von Herrn Roos)


      Dateien
    • Schufa-Score habe ich leider nicht, aber der dürfte auch seit 2016 noch im Bereich liegen, den alle abschrecken, die auf Rechnung liefern würden.

      Es ist natürlich auch so, dass nicht alles veröffentlicht werden kann, was vorliegt. Quellen müssen immer geschützt werden!