Hallo an alle.
Leider leider befürchte ich, habe ich Probleme mit einem Abbruchspekulanten. Habe die Tage
eine iPhone 5 Auktion vorzeitig beendet, da mein Handy einen Defekt
hatte und ich somit leider wieder auf das alte ausweichen musste. Kurz
danach schrieb mich "wamho321" an, vormals "wamho_chris". Eine einzige
Bewertung im Profil, natürlich (Privat) und ein nagelneuer Account seit
März 2014. Nach der Frage warum ich die Auktion abgebrochen habe kam
direkt ein (nach meiner Meinung) vorgefertigter Text mit der Forderung
ich solle ihm das Handy für 26€ aushändigen, weil höchstbietender zum Zp
des Abbruchs, oder er würde auf Herausgabe / Schadensersatz klagen.
Sein Höchstgebot lag laut ebay bei 55€.
In diesem Zuge bot er mir aber auch gleich einen Vergleich in Höhe von
50€ an. Stutzig macht mich vor allem der neue Account, die
verborgene eine Bewertung, das promte Schreiben mit hinweisen zu
Urteilen und warum ich das Ding verlieren werde und bei welchem AG er
die Forderung titulieren lassen will. Ich habe ihn jetzt aufgefordert
mir seinen Namen und die Adresse zu geben. Dies hat er verweigert.
Zunächst sein Nachricht:
Daher schrieb ich:
Redaktion: Titel für bessere Zuordnung ergänzt. Teil 1: superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)
Leider leider befürchte ich, habe ich Probleme mit einem Abbruchspekulanten. Habe die Tage
eine iPhone 5 Auktion vorzeitig beendet, da mein Handy einen Defekt
hatte und ich somit leider wieder auf das alte ausweichen musste. Kurz
danach schrieb mich "wamho321" an, vormals "wamho_chris". Eine einzige
Bewertung im Profil, natürlich (Privat) und ein nagelneuer Account seit
März 2014. Nach der Frage warum ich die Auktion abgebrochen habe kam
direkt ein (nach meiner Meinung) vorgefertigter Text mit der Forderung
ich solle ihm das Handy für 26€ aushändigen, weil höchstbietender zum Zp
des Abbruchs, oder er würde auf Herausgabe / Schadensersatz klagen.
Sein Höchstgebot lag laut ebay bei 55€.
In diesem Zuge bot er mir aber auch gleich einen Vergleich in Höhe von
50€ an. Stutzig macht mich vor allem der neue Account, die
verborgene eine Bewertung, das promte Schreiben mit hinweisen zu
Urteilen und warum ich das Ding verlieren werde und bei welchem AG er
die Forderung titulieren lassen will. Ich habe ihn jetzt aufgefordert
mir seinen Namen und die Adresse zu geben. Dies hat er verweigert.
Zunächst sein Nachricht:
Dann meine Aufforderung er solle mir seine Adresse mitteilen. Darauf antwortete er:Nur
weil sie es sich plötzlich anders überlegt haben und das angebotene
Gerät für sich behalten wollen, berechtigte sie unter gar keinen
Umständen zur vorzeitigen Angebotsbeendigung.
Durch die
unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir
als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Apple iPhone 5 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 26,- EUR.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/
Ich
gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:
1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.
Sollte
eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG
Ingelheim titulieren lassen.
Nach Rücksprach und Vortrag bei Ebay wurde mir versichert, er müsse mir Namen und Anschrift nennen. Da laut Ebay kein Vertrag zustande gekommen ist (Ihr Artikel wurde leider nicht verkauft) kann Ebay mir nicht die Daten des angeblichen Käufers geben.Um
einen Vergleich abzuwickeln benötigen Sie meine Adresse nicht. Ich habe
ehrlich gesagt keine Lust auf ungebetenen Besuch. Meine Anschrift wäre
nur im Falle des streitigen Verfahrens mitgeteilt worden. Sollte der
Vergleich durch Zahlung zustande kommen, können wir vom
Anschriftenaustausch jedoch absehen.
Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:
Konto-Inhaber: Tuxedo
Kto-Nr.: 10152xxx
BLZ: 20030xxx
HypoVereinsbank
Verwendungszweck = 107890xxx
Achten
sie darauf, dass vorstehender Verwendungszweck angegeben wird. Nichts
hinzufügen und nichts weglassen. Sonst kann ihre Zahlung nicht
zugeordnet werden.
Daher schrieb ich:
Das ist der Stand der Dinge. Kann mir jemand helfen?Zunächst
beharren Sie darauf, dass nach Ihrer Meinung, mit Abbruch der Auktion
ein gültiger Kaufvertrag entstanden sei. Bereits hieraus wäre ich
berechtigt zu erfahren, wer mein Vertragspartner ist. Nunmehr haben wir
einen Vergleich -Ihr Angebot und meine Annahme- geschlossen. Auch
hieraus bin ich sodann berechtigt zu erfahren wer mein Gegenüber ist.
Selbiges wurde mir auch bei Rücksprache mit Ebay versichert.
Ihre
Aussage "sie haben keine Lust auf ungebetene Besuche" könnte man ggf.
als Hinweis verstehen, dass Sie diese "Abbruchspekulation" häufiger
betreiben.
Da ich keineswegs vorhabe Hausbesuche zu machen
jedoch ein gehobenes Interesse habe zu erfahren, wer mein Gegenüber ist,
fordere ich Sie erneut auf mir Ihren Namen und die Anschrift zu nennen.
Redaktion: Titel für bessere Zuordnung ergänzt. Teil 1: superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)