Käuferin möchte Geld für Fahrrad zurück, obwohl sie es sich vor dem Kauf angesehen hat

    • Vielleicht möchtest du ja mal darlegen, worin die grobe Fahrlässigkeit besteht, einen als neuwertig annoncierten Gegenstand nicht darauf zu überprüfen, ob auch keine essentiellen Teile fehlen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Sehr hochwärtiges Kleinkinderfahrrad, ideal als erstes Fahrrad zum Lernen.
      Das Fahrrad ist eigentlich neu, wurde nur einmal benutzt. Es ist noch Verpackungsmaterial am Rad.


      Es soll auch Autos geben, die nach der ersten Fahrt auf der Straße zum Totalschaden werden?
      Wolltest du uns das damit sagen, Anni?
      Auch dann würde es in die Artikelbeschreibung gehören :!:
    • pandarul schrieb:

      §442 BGB

      pandarul schrieb:

      Warum sollte hier was explodieren? Wir wollen ja nur wissen, ob du irgendein Argument versteckt hast.

      Wie gesagt, der Maßstab für "eindeutig schuld" ist grobe Fahrlässigkeit, §442 BGB. Also?
      (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn
      er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel
      infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer
      Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den
      Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
      der Sache übernommen hat.

      Eindeutig, die K hat das Fahrrädchen gesehen (war unverpackt) und die VK hat auch nichts verschwiegen :thumbup:
    • Das die Käuferin den Mangel nicht kannte, ist ja klar, sonst hätte sie ja gleich gefragt. Er ist offenbar auch nirgends schriftlich fixiert worden, so daß der Beweis dafür ohnehin ausfällt.

      Die Frage ist also, ob sie ihn wegen grober Fahrlässigkeit nicht kannte, vulgo: kennen mußte.

      Bei einem neuwertig annoncierten Teil die Vollständigkeit vorauszusetzen entspricht der Lebensrealität. Selbst falls es fahrlässig sein sollte - wofür eigentlich noch kein Argument (Tip: Smileys sind keine Argumente) vorliegt, ist es nochmal ein ziemliches Stück zur groben Fahrlässigkeit.

      Wie genau willst du das konstruieren?
    • pandarul schrieb:

      Das die Käuferin den Mangel nicht kannte, ist ja klar, sonst hätte sie ja gleich gefragt. Er ist offenbar auch nirgends schriftlich fixiert worden, so daß der Beweis dafür ohnehin ausfällt.

      Die Frage ist also, ob sie ihn wegen grober Fahrlässigkeit nicht kannte, vulgo: kennen mußte.

      Bei einem neuwertig annoncierten Teil die Vollständigkeit vorauszusetzen entspricht der Lebensrealität. Selbst falls es fahrlässig sein sollte - wofür eigentlich noch kein Argument (Tip: Smileys sind keine Argumente) vorliegt, ist es nochmal ein ziemliches Stück zur groben Fahrlässigkeit.

      Wie genau willst du das konstruieren?

      *alte_eule* schrieb:

      Annefrid schrieb:

      und die VK hat auch nichts verschwiegen


      An welcher Stelle wurde der Mangel denn benannt?

      Du fragst mich Sachen, war jetzt nicht persönlich dabei, aber die Lebensgefährtin vom Vater der TE wird ja mit der K gesprochen haben. :thumbup:
    • In Deutschland ist gefordert, dass Fahrräder zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen besitzen müssen.
      Das gilt bestimmt auch für ein 12,5 Zoll Kinderfahrrad.
      Ich würde einfach in einem Fahrradgeschäft nachfragen ob die Handbremse auch für diese Größe Pflicht ist.
      Und dann kann die Verkäuferin heifroh sein, wenn nichts passiert ist.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Unabhängig von allem, sind die Bremskabel ja wohl eindeutig auf dem Bild sichtbar, daher ist auch davon auszugehen, dass die Bremskabel irgendwo hin (zu einem Bremshebel??) führen müssen, dies war dem VK bekannt, denn dann Fahrrad wurde ja schließlich einmal benutzt.
      Wenn ich nun so Teile sehe, dann ist es wie bei einem Lenkrad von einem Auto, auf dem "Airbag" steht, ich muss den nicht ausprobieren, ich sehe das als zugesicherte Eigenschaft.
      Die Möglichkeit des Austestens seitens eines Erwachsenen ist bei der Größe des Fahrrades nicht möglich, es sei denn, man hat das passende Kind dabei. Somit könnte die Bremse (die zweifelsohne auf dem Bild zu erkennen ist, anhand der Kabel und am Vorderrad) auch über irgendwas am Lenker zu bedienen sein.
      Wenn dem nicht so ist und damit die Bedienelemente für die Nutzung einer zugesicherten Eigenschaft, die optisch einwandfrei nachzuvollziehen ist, nicht vorhanden sind, dann wundere ich mich schon ein wenig über das Posting von @Annefrid........... in #28

      Natürlich ist es schwierig, es gibt ja schließlich "gekauft wie gesehen", aber hier zu konstruieren, dass der VK von den fehlenden Bremshebeln nichts gewusst hatte, obwohl das Fahrrad einmal benutzt wurde, es auf den Bildern eindeutig eine Vorderbremse und die entsprechenden Bremszüge hat......??? erschließt sich mir nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • "Jemand" (vielen Dank!) flüsterte woanders, daß so ein Problem vielleicht unter 5 Euro aus der Welt zu bekommen sei:

      bikeonlineshop.de/product_info.php?products_id=8503

      Allein fürchte ich, daß die Käuferin des Rades aus Prinzip nicht Recht behalten darf, auch nicht, wenn es nur um Peanuts geht...

      Falls das untergegangen sein sollte bislang: Ein Recht auf Rückabwicklung besteht zunächst nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • apropos, aus Prinzip Recht behalten:

      1,95€ inkl. MWSt., zzgl. Versandkosten -> + 4,95 sind wir auch schon bei 7,- 8) :P

      da gibts woanders gleich 2 dafür: ebay.de/itm/Kinder-Fahrrad-Bre…enten&hash=item3f3464299e

      aber im Prinzip haste Recht :thumbup:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • daniel281195 schrieb:

      Werde aus dem was im BGB steht nicht ganz schlau

      Daniel (ist die weitere Buchstabenfolge etwa Dein Geburtsdatum - sehr leichtsinnig, wenn's so ist),
      bist Du jetzt schlauer und wie schaut Deine Empfehlung an Deinen Vater bzw. dessen Lebensgefährtin aus?

      Interessieren würd's mich schon: Warum fehlt denn der Bremshebel eigentlich und warum hat man beim Verkaufsgespräch nicht drüber gesprochen - oder hat man etwa?
      Was mich aber noch mehr beschäftigt: Braucht man tatsächlich das BGB, um hier einen Weg zu finden?