Paypal hält Geld zurück - angeblich war bei E-Bay-Auktion verkaufter Gegenstand defekt

    • Paypal hält Geld zurück - angeblich war bei E-Bay-Auktion verkaufter Gegenstand defekt

      Hallo,

      mein Freund verkaufte am 15. April 2014 eine ältere Spiegelreflexkamera, die aber kaum benutzt und voll funktionstüchtig war. Ich hatte sie damals ausprobiert, er selbst kennt sich super damit aus, alles war in Ordnung.
      Vor zwei Wochen erhielt mein Freund dann über E-Bay eine Benachrichtigung, dass ein Fall eröffnet worden sei. Grund: Objektiv sei defekt! Was aber weder von mir, noch von ihm beim Probefotografieren festgestellt wurde - sonst hätten wir es auch in der Auktion offengelegt.
      Mein Freund reagierte sofort und schrieb, dass alles funktionstüchtig gewesen sei, als wir es wegschickten.
      Jetzt hat der E-Bay-Kundenservice entschieden, das Geld von dem Paypal-Konto meines Freundes zurückzuhalten und dem scheinbar Geschädigten zukommen zu lassen. Wir fühlen uns jetzt verarscht, weil - wie gesagt - alles in Ordnung war. Es gibt auch überhaupt keine Möglichkeit einzugreifen oder Einspruch einzulegen. Wir überlegen nun, unsere Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, weil wir die Vorgehensweise nicht hinnehmen wollen, zumal das Objektiv in einem guten Zustand war.
      Gibt es Erfahrungswerte diesbezüglich und Hilfen? Wir sind um jeden Kommentar dankbar!
      Im Moment überlegen wir beide E-Bay den Rücken zu kehren, bzw. keine Paypal-Zahlungen bei Verkäufen mehr zuzulassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mo/32 ()

    • Er hat uns ein Video geschickt, bei dem eines der Objektive sein übliches Spiel hat.
      Die Kamera und zwei Objektive wurden mitgeschickt für 35 Euro. Die Schärfe konnte man bei beiden ohne Probleme einstellen.
      15 Euro wurden jetzt zurücküberwiesen. Heißt: voll funktionstüchtige Kamera und ein Objektiv haben für den Käufer im Moment 20 Euro gekostet.
      dropbox.com/sh/8zsknae7gihaco3/Vojt4Rfrbn

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mo/32 ()

    • Vor allem: habt ihr irgendwie die Möglichkeit, anhand von Merkmalen wie Seriennummern oder sowas ähnlichem eure Ware identifizieren zu können? Beliebt sind nämlich auch solche Sachen wie "Austausch kaputt gegen heile" auf Kosten der VK.... ihr kriegt dann natürlich nicht eure heilen Sachen zurück sondern das kaputte Zeugs des Käufers...
    • Nochmal:

      schumiline schrieb:


      Kann ein Versandschaden ausgeschlossen werden bzw. wie war die Beschaffenheit der Versandverpackung?
      Wenn das sicher ist, dann könnt ihr euch über paypal bei CSSF beschweren

      cssf.lu/en/top/contact/
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    • Mo/32 schrieb:

      Wir fühlen uns jetzt verarscht, weil - wie gesagt - alles in Ordnung war.


      Ihr wurdet verarscht. Wie zehntausende Verkäufer vor euch, die den Fehler begangen haben, PayPal anzubieten.

      Mo/32 schrieb:

      Wir überlegen nun, unsere Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, weil wir die Vorgehensweise nicht hinnehmen wollen, zumal das Objektiv in einem guten Zustand war.


      Tut das, PayPal knickt regelmäßig vor einem Gerichtstermin ein, weil sie eine Heidenangst davor haben, daß ein Richter einen Blick auf die AGB werfen könnte.

      Bis dahin sollte sich der Accountinhaber bei der CSSF beschweren:

      cssf.lu/en/top/contact/

      Das ist die für PayPal zuständige Aufsichtsbehörde. Amtssprache ist (auch) Deutsch, jede Beschwerde wird bearbeitet, auch per Mail. Anhaltspunkt ist die Frage, ob PayPal entgegen der EU-Zahlungsdienstleistungsrichtline, die in Deutschland mit den Paragraphen 675c ff. in nationales Recht umgesetzt wurde, einfach mal so einen Zahlungsvorgang (ohne Zustimmung des Empfängers) rückgängig machen darf.

      Im Gesetz steht: nein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Laut geschildertem Zeitrahmen gehe ich jetzt davon aus, dass PayPal den Fall inzwischen gegen euch entschieden hat. Ist das richtig oder steht die definitive Entscheidung noch aus?
      Normalerweise wird der K um ein Gutachten und um Rücksendung gebeten. Ist das beides nicht geschehen?
      Nenne doch bitte die Artikelnummer, dann wird das Bild, das man sich machen kann, konkreter.
    • Die Artikelnummer lautet:
      151272087348.
      Danke für die Info. Ich war mir auch nicht sicher, ob die Rückbuchung in Ordnung geht.
      Ja, der Fall wurde gegen uns entschieden. Allerdings ohne uns überhaupt anzuhören! Wir wurden auch überhaupt nicht informiert. Es lief dann alles über das Zurückhalten des Geldbetrages bei Paypal - was wir auch erst heute entdeckt haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mo/32 ()

    • Mo/32 schrieb:

      Zurückhalten des Geldbetrages bei Paypal - was wir auch erst heute entdeckt haben.
      Ganz sicher, dass ihr nicht einfach die Fristen verpasst habt?
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    • Mo/32 schrieb:

      Ja, der Fall wurde gegen uns entschieden. Allerdings ohne uns überhaupt anzuhören! Wir wurden auch überhaupt nicht informiert. Es lief dann alles über das Zurückhalten des Geldbetrages bei Paypal - was wir auch erst heute entdeckt haben.
      Es sieht entweder nach unerfahrenen Verkäufern aus, die einfach Teilrückerstattung geklickt hatten, ohne sich bewusst zu sein, dass damit die "Anhörung"
      vorbei ist, oder nach verpasster Frist (du bin ich aber unerfahren - kann Paypal einfach eine Teilerstattung alleine entscheiden und übernehmen?)

      Ansonsten wie Mirabella - ich blicke auch chronologisch nicht wirklich durch.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Wegen 15 Euro würde ich meine RSV nicht in Anspruch nehmen und wegen 35 Euro auch nicht.
      Mir ist es nie passiert, meine letzten Streitfälle sind aber schon über 10 Jahre her, der Gegenstandswert war jeweils viel höher, aber man riskiert den künftigen Versicherungsschutz.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Seltsam, dass kein Einspruch mehr möglich sein soll. Das spricht für wervs Theorie der Fristversäumnis. Wobei lt. EP der Freund zunächst schnell reagiert haben soll.
      Ich würde den Sachverhalt gerne besser verstehen, tendiere aber auch zu Lehrgeld.


      Was ist unklar? Vor zwei Wochen gab es einen Fall, der VK hat seine Sicht dargelegt, PayPal hat das einen Dreck gekratzt und es wurde für den Käufer entschieden. Passiert jeden Tag tausend Mal.