Paypal hält Geld zurück - angeblich war bei E-Bay-Auktion verkaufter Gegenstand defekt

    • Für viel wichtiger als die Frage wie "in Ordnung" das Objektiv war, halte ich weiterhin die Frage ob darüber (m)ein Zahlungsdienstleister entscheiden darf. Und dies zusätzlich ohne Gutachten oder ähnliches, wobei ich selbst das für nebensächlich halte.
      Wenn mir jemand im vollen Wissen und mit Absicht Geld auf mein Konto überweist als logischer Akt in der Abwicklung eines Kaufvertrages zwischen mir und ihm, der hat im Nachhinein auftretende Probleme bitte mit mir zu klären, ich bin der Zahlungsempfänger und ich habe einen Vertrag mit dem K, der ohne Zweifel zu erfüllen ist. Der Zahlungsdienstleister hat seine Schuldigkeit damit getan, dass er mir das vom Kunden (absichtlich) transferierte Geld auf mein Konto überwiesen hat. Ganz besonders hat mir der Zahlungsdienstleister keinen Cent von "meinem" Konto zu entfernen, nur weil er meint, dass "die andere Seite" eventuell Recht haben könnte.
      Wie tragfähig die versuchten Klauseln des "Zahlungsdienstleisters" in Deutschland tatsächlich sind, die versuchen mich als (Zahlungen empfangender) Kunde dem "Richtspruch" und der Willkür einer PP-Entscheidung auszuliefern? Nun, diese Frage scheint weiterhin ungeklärt...

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    • Anzeige gegen PP wegen Veruntreuung?

      Sollte doch möglich sein, würden das viele tun wäre das Problem sicherlich bald gelöst.

      Wenn PP sich an meinem Geld, welches er für eine bestimmte Leistung bekommen hat, nämlich eine Ware zu bezahlen, widerrechtlich teil oder völlig an wen auch immer weitergibt
      und dadurch mein Vernögen schädigt ist dies in meinen Augen Veruntreuung.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ganz so leicht finde ich das nicht. Man muss dazu nur die Notwendigkeit eines mehrwöchigen Studiums der PP-AGB durchführen, damit man begreifen kann, was PP sich als Recht zum Eingriff in die "Intimsphäre" seiner Kunden vorbehält....
      Ob ein normaler PP-Kunde das wirklich muss...zumal PP ja damit wirbt wie "einfach das wäre....das wäre dann den ersten Prozess wert.
      Aber es findet sich natürlich so was in den vielen, vielen Seiten und Links...


      "4.4 Zahlungsausfall. Alle Zahlungen, die Sie auf Ihrem PayPal-Konto empfangen, sind E-Geld-Zahlungen. Sie haben diese erst dann tatsächlich in Ihrem PayPal-Konto empfangen, wenn Sie die Zahlung akzeptieren (bzw. die automatische Akzeptanz in Ihrem PayPal-Konto aktiviert haben). Wenn im Falle eines Zahlungsausfalls eine von Ihnen empfangene Zahlung rückgängig gemacht wird, haften Sie gegenüber PayPal für den Zahlungsbetrag und etwaige Gebühren. In folgenden Fällen liegt ein Zahlungsausfall vor:

      Bei einer Rücklastschrift.
      Bei einer Kreditkartenrückbuchung.
      Wenn die Zahlung nicht durch den rechtmäßigen Inhaber des PayPal-Kontos genehmigt wurde.
      Wenn wir bei einem Antrag auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheiden."
    • schabbes

      ich bezweifele die Rechtmäßigkeit dieser AGB da sie eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Kunden beinhaltet und zudem gegen deutsches Recht verstößt
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      da sie eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Kunden beinhaltet und zudem gegen deutsches Recht verstößt
      dann verklag` PP und laß` die PP-AGB im Verfahren seitens des Gerichts überprüfen.....

      alles andere hilft nicht weiter und ändert nichts an den bestehenden Machenschaften des Vereins!

      Mo/32
      -
      kannst Du bitte mal in Deinem Ebay-Account/ PP-Konto (bzw. im entsprechenden Ebay-Tool: "Probleme klären") nachschauen und den genauen zeitlichen Ablauf hier aufführen?

      welche Daten stehen im Ebay-Fall?

      ohne genauen Ablauf wird das sonst ne never-ending-story....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • mijanne2007 schrieb:

      ich bin kein Kunde bei denen
      das kannst Du ratz-fatz ändern:

      paypal.com/de/webapps/setup-pa…onboarding?execution=e1s1

      dann kaufen/verkaufen......und auf den ersten Fall warten...... :rolleyes:
      (die Zwischenzeit nutzen und die PP-AGB von A - Z lesen......)

      solange die Briefkasten-Firma nicht vor einem Deutschen Gericht landet wird sich eh nichts ändern -
      deswegen ist es m.E. sinnvoller diese "Gedankengänge" in einem separaten Beitrag zu diskutieren und nicht den Beitrag
      des TE zweck-zu-entfremden
      (auch wenn ich die Gedankengänge nachvollziehen kann - fair ist es dem TE gegenüber nicht!)
    • Was soll daran "nicht fair" sein? Irgendwann muss jemand....sich dagegen wehren.
      Gleichzeitig liegt darin die Chance für den TE (wieder mal) ganz schnell (na, relativ schnell) eventuell sein Geld wieder zu haben. Ohne "Urteil" wahrscheinlich.

      Oder ist "fair" immer und immer wieder zu sagen..."Das ist zwar mies, aber es lohnt nicht"?

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    • Aber doch, Cody, irgendwann muss jemand.....in die Bütt.

      Und so ein Fall, wo der VK sich eigentlich sicher ist und durchaus bereit für seine Ware selbst einzutreten....der Streitwert auch nicht so ungeheuer hoch...und dazu auch noch "nicht konstruiert" ...wäre imo durchaus geeignet so manche "Klausel" bei PP, besonders gegenüber "Privaten" mal gerichtlich überprüfen zu lassen.
      Zig mal am Tag entscheidet PP als Richter und Henker ohne Recht außer "selbstgeschriebenes"...Mal 15 € hier, mal 100 dort, 500 hier, 1500 dort...und alle meinen so langsam dass das "rechtens" ist und gewöhnen sich daran....

      Ich werde doch hier nicht mit einem TE der sich der Qualität seiner Ware sicher ist, darüber diskutieren, ob PP (ohne jegliches Gutachten noch dazu") der "bessere" Fachmann in >Sachen Objektiv< ist.....

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    • schabbesgoi schrieb:

      ob PP (ohne jegliches Gutachten noch dazu")
      ohne Informationen, welche Daten überhaupt im Ebay-/PP-Fall aufgeführt sind, bringt "das" eh nichts....
      (ich konnte bisher keine Information entdecken das ein "Gutachten" seitens PP verlangt und auch seitens des K. vorgelegt worden ist....)

      TE hält sich bisher mit Antworten zurück....

      warten wir einfach mal auf die Rückmeldung.....
    • Es gab, um das mal abzukürzen, zig Fälle, in denen gegen PayPal vorgegangen wurde. Alle ernsthaften endeten damit, daß PayPal aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Betrag zzgl Auslagen, manchmal sogar mit einem kleinen Bonus obendrauf für die Unannehmlichkeiten, über den Tisch schob. Dem Vernehmen nach zusammen mit einem NDA.

      Das ist das klassiche Abzock-Modell: Wenn 90% sich nicht wehren, können die 10% doppelt ausbezahlt werden.
    • nun Cody, es geht ja um Hilfestellung für den TE.......

      wenn es ihm den Versuch wert ist........

      Und es mag sein, dass er "nur" sein Geld wieder bekommt und auch dieser Fall nicht hilfreich bei der Klärung einer Grundsatzfrage sein kann...geholfen wäre ihm dann ja auch in seinem Sinne.

      ...wenn er will und bereit dazu ist und....und nun kommt dann erst die Frage, ob er etwa einen Fristfehler begangen haben könnte oder sonst im Gestrüpp was falsch gemacht haben könnte was ihn hindern könnte sein Recht von PP zu fordern.
    • cody7888a schrieb:

      panda - es gibt User die mit den Abkürzungen - die Dir geläufig sind- nichts anfangen können!


      Das ist vollkommen korrekt, ich betrachte allerdings die unerklärte Verwendung von im Kontext unverwechselbaren Abkürzungen, die bei google als Wikipedia-Eintrag an Position #1 auftauchen, als Teil meines Bildungsauftrags. /OT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • mijanne2007 schrieb:

      cody, ich kann PP nicht verklagen, ich bin kein Kunde bei denen

      /Sarkasmus on

      Wenn paypal als keine keine Bank über Geld entscheidet, dass sollte man als Nicht-Kunde die auch verklagen können




      pandarul schrieb:


      Es gab, um das mal abzukürzen, zig Fälle, in denen gegen PayPal vorgegangen wurde. Alle ernsthaften endeten damit, daß PayPal aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Betrag zzgl Auslagen, manchmal sogar mit einem kleinen Bonus obendrauf für die Unannehmlichkeiten, über den Tisch schob. Dem Vernehmen nach zusammen mit einem NDA.

      Das ist das klassiche Abzock-Modell: Wenn 90% sich nicht wehren, können die 10% doppelt ausbezahlt werden.
      Wenn schon dann auch CNS nicht vergessen (Pakt sich nicht zu verklagen). Die fürchen ein Präzendenzfall mehr
      als der Teufel das Weihwasser.

      /Sarkasmus off
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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