Es gab noch gar kein PayPal, zumindest kannte ich es nicht, da fand ich es schon schwierig zu differenzieren, was man abweichend von der Gesetzgebung in AGB frei vereinbaren darf und was nicht.
Der beliebte Spruch "PayPal darf nicht das BGB aushebeln" ist jedenfalls m. E. viel zu pauschal und gehört mit anderen beliebten Ebay-Community-Sprüchen in die Tonne, finde ich.
Für einen erfahrenen Juristen mag die jeweilige Beurteilung treffsicher machbar sein.
Für mich als Laie, obwohl früher berufl. viel mit Juristerei konfrontiert, nicht.
Der beliebte Spruch "PayPal darf nicht das BGB aushebeln" ist jedenfalls m. E. viel zu pauschal und gehört mit anderen beliebten Ebay-Community-Sprüchen in die Tonne, finde ich.
Für einen erfahrenen Juristen mag die jeweilige Beurteilung treffsicher machbar sein.
Für mich als Laie, obwohl früher berufl. viel mit Juristerei konfrontiert, nicht.