Club der Schlaflosen

    • 2. Versuch



      Sehr geehrte...
      Ich war am ... auf dem
      Dachboden. Da habe ich gemerkt, dass eine unbekannte Person die
      Entlüftungszuleitungen von den rechten Wohnungen mit PVC Rohren
      umgebaut hat.

      Wegen Brandschutz ist dieses unzulässig und evtl. sogar strafrechtlich relevant. Es kann
      bei einem Brand Menschenleben kosten, da es zu Vergiftung kommen kann. Ich hoffe, Sie können
      erstmal in „guten“ diese Person ausfindig machen. Es geht vor allem um die Kostenübernahme.

      Wenn alles scheitert bleibt allerdings nur eine Strafanzeige wegen § 145BGB gegen Unbekannt zu
      stellen. Sie können mich gerne als Zeugen angeben.


      Hauptleitungen sollen immer senkrecht gebaut werden und dürfen nicht aus PVC sein. Weitere
      Mängel wird sicher ein Fachmann erkennen.

      Deswegen müssen diese gravierenden Mängel nun von einer Fachfirma überprüft und
      korrigiert werden. Ich bin zuversichtlich, dass Sie die Person
      finden, die es umgebaut hat. Diese Person soll dann allein für
      die Kosten in die Haftung genommen werden.






      Mit freundlichen Grüssen
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Werv, lass den Paragraphen da raus. Ich bezweifle, dass der überhaupt passt. Sofern es sich um ein reines Lüftungsrohr handelt, ist das kein "Rettungsmittel".

      Und prüfe nochmals die Formulierungen/Grammatik

      ...eine unbekannte Person die Entlüftungszuleitungen der rechten Wohnungen...

      Lt. Brandschutzverordnung ist dieses unzulässig...

      Ich hoffe, Sie können erstmal in „guten“ diese Person ausfindig machen. Es geht vor allem um die Kostenübernahme. entfällt Hast du eh am Schluss nochmals.
    • *alte_eule* schrieb:

      Werv, lass den Paragraphen da raus. Ich bezweifle, dass der überhaupt passt. Sofern es sich um ein reines Lüftungsrohr handelt, ist das kein "Rettungsmittel".

      Und prüfe nochmals die Formulierungen/Grammatik

      ...eine unbekannte Person die Entlüftungszuleitungen der rechten Wohnungen...

      Lt. Brandschutzverordnung ist dieses unzulässig...

      Ich hoffe, Sie können erstmal in „guten“ diese Person ausfindig machen. Es geht vor allem um die Kostenübernahme. entfällt Hast du eh am Schluss nochmals.

      Danke.

      Ich denke der Paragraph müsste passen wegen "die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen"
      Und laut Brandschutzverordnung ist es eine "Schutzvorrichtung, die aus Stahlrohr gefertigt.....".

      Ich lasse den Paragraphen aber aus, damit es noch etwas milder wird.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Es wäre ohnehin 145 StGB und nicht BGB.
      Aber es müsste eigentlich auch reichen, wenn man auf strafrechtliche Konsequenzen im Schadensfall hinweist, z. B. fahrlässige Körperverletzung (wobei dann immer noch die Kausalität zu beweisen wäre, dass genau diese Entlüftungsrohre dafür verantwortlich wären).
      Klar geht es darum, den Verursacher wegen der Kosten ausfindig zu machen. Wenn da unsachgemäß schon Vorhandens verändert worden ist, käme evtl. Sachbeschädigung (303 StGB) in Betracht, aber da müsste wieder klar sein, ob es für den Bastler eine "fremde" Sache ist. Gleiches gilt für 306f StGB (habe ich aber auch zweifel, ob der überhaupt zutrifft)
    • Schon besser...

      Ich versuch mal zu interpretieren, wie es sich "dort" begibt:, im Klartext. Wiederspruch bei Fehlverstehen nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.

      Der "Vorteil" dieses Nachbarn besteht darin, dass er (s)einen Teil ausbauen möchte. Dieses Teil der Anlage gehört also wohl ihm, er hat aber gewisse GemeinschaftsLeitungen durch seinen Dachteil, den er zu dulden hat. (Das Dachgeschossteil an sich gehört ihm" (?)Und er hat ihn so zu gestalten, dass es innerhalb der gesetzlichen Normen bleibt. Gibt es eine entsprechende Teilungserklärung, die dieses Stück Dach direkt ihm zuspricht?...Dann hat auch er dafür zu sorgen, dass dort "Ordnung" herrscht und die baulichen Vorschriften eingehalten werden....

      "Jedem" dort ist klar, wer das mit den Plastikrohren gewesen sein "muss". Aber er streitet den Umbau ab.....

      "Beweisen" ist schwierig....

      Deshalb soll nun irgendwie was "strafrechtliches" gefunden werden, damit die Polizei (kostenfrei) ermitteln muss?

      Meiner Meinung nach alles übertrieben. Brief schreiben, Beschreiben, dass es im Dachanteil von "Herrn XYZ" zu illegalen Umbauten kam. Hausverwaltung auffordern für die Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen. Punkt und Aus im ersten Schritt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • @werv

      Was willst du bezeugen? Dass vorher andere Rohre dort waren? Dass sie jetzt umgebaut sind?

      Das würde ich komplett weglassen, der Sachverhalt geht ja bereits aus deinem Schreiben hervor und würde von der Hausverwaltung bei "Strafverfolgung" die nicht stattfinden wird, vorgelegt werden.

      Grundsätzlich würde ich das komplett anders schreiben.

      Vielleicht mal ein Vorschlag:

      Sehr geehrte.....

      am ...... war ich auf dem Dachboden und habe festgestellt, dass die Entlüftungszuleitungen der rechten Wohnungen mit PVC-Rohren umgebaut wurden.
      Dies widerspricht den bestehenden Brandschutzverordnungen und kann bei einem Brand schwerwiegende Folgen haben.

      Dringend sollte von Ihnen geprüft werden, wer für den Umbau verantwortlich ist um dieser Person die Kosten für den Rückbau aufzuerlegen,
      da diese nicht zu Lasten der WEG gehen können.

      Des weiteren ist es zwingend erforderlich, den Brandschutzmangel umgehend durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen, schließlich stellt sich hier die Haftungsfrage und auch der Versicherungsschutz könnte davon beeinträchtigt sein.

      Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
    • Super, kiao...so würde ich es auch angehen (jetzt, erhellt durch Dein Post)

      Letztendlich geht es ja "nur" um Zwei Dinge

      - einen rechtsmäßigen Zustand (wieder) her zu stellen
      und
      - Die Kosten dafür dem Verursacher des Mangels aufs Auge zu drücken und nicht der Eigentümergemeinschaft

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Entlüftungszuleitungen, Abluftzuleitungen - Das sind doch Paradoxien!


      Abluftleitungen oder Abluftrohre oder eben Zuluftrohre oder Entlüftungsrohre. Oder Lüftungsrohre? Jedenfalls keine ab und zu Luftrohre! :P

      Es gibt Brandschutzklappen, die in solchen Rohren eingebaut sein können, bist du sicher, dass da überhaupt ein Verstoß gegen Brandschutzauflagen vorliegt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @tigerle

      ...bist du sicher, dass da überhaupt ein Verstoß gegen Brandschutzauflagen vorliegt?

      Wenn @werv den ganzen Quark mit dem Strafgesetzbuch weglässt, spielt das nicht wirklich eine Rolle. Die Hausverwaltung wird sich das sicher anschauen, eventeuell beim einen oder anderen Eigentümer nachfragen und wenn sie sich nicht sicher ist, was die Brandschutzvorschriften betrifft, eine Fachfirma mit der Prüfung beauftragen.

      Kostet nicht viel und sicher ist sicher.
    • Annefrid schrieb:

      Ick auch nicht, aber in sein Tagebuch geschrieben hat er recht gerne der Goebbels...

      Gooockel sagt....über 6.000 Tagebucheinträge (16.800 Seiten) von 1923 bis
      1945


      AH hatte kein Tagebuch geführt...zumindest kein echtes glaube ick zumindest...

      Anne eigentlich wollte ich deinen Mist ja ignorieren.
      Wie meinst denn das schon wieder?
      AH Im Vergleich mit Goebbel?
      Du gehst mir richtig auf den Sack.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      AH Im Vergleich mit Goebbel?
      Diesen Vergleich hätte ich auch gerne erklärt bekommen, also Annefrid kannst du mir mal erklären was du da postest?

      Penny schrieb:

      Du gehst mir richtig auf den Sack.die Eierstöcke.
      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_schild_008.gif]
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